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Beiträge zur Geschichte

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Reformation in Osterreich.

Hauptsächlich nach bisher unbenutzten Aktenstücken des Regensl)urger Stadtarchivs.

Von

D. Eduard Bohl.

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JENA,

Verlag von Gustav Fiscln'r,

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Uebersetzimgsrecht vorbehalten.

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Vorwort.

Nicht immer ist man in der glücklichen Lage, mit dem Bewußtsein vor die Öifentlichkeit zu treten, daß man etwas wirklich neues bringen darf. Wer aber nur Avenige Seiten des nachfolgenden Werkes überblickt, wird sich des Eindruckes nicht erwehren können, daß wir mit den vor- liegenden Erörterungen ein für Österreich und auch für andere Länder noch nicht benutztes Quellengebiet betreten. Es ist das ßegensburger Stadtarchiv , welches , soweit es Österreich betrifft, erschlossen zu haben das Verdienst des Senior Friedrich Koch in Gmunden ist. Seine Abschriften, welche ihm in den achtziger Jahren des vorigen Jahr- hunderts zu machen verstattet war, hat er mir wiederholt in liberalster Weise (seit 1888) zur Verfügung gestellt, wofür ich ihm an dieser Stelle öffentlich den innigsten Dank ausspreche. Zwar haben mich zunächst die theologischen Stücke, welche auf den flacianischen Erbsündestreit Bezug hatten, interessiert; aber je mehr ich in die Akten eindrang, fesselte mich auch das Geschichtliche. Dei- 38-jährige Aufenthalt in Österreich, während dessen ich an ver- schiedenen mit der Reformationsbewegung eng verknüpften Orten außer dem Salzkammergut auch Hohenberg in Niederösterreich (1886) i) weilte, erweiterte meinen Ge-

1) Vgl. meinen Artikel über Hohenberg (das einst im Besitz der Jörger gewesen, von denen zwei in Wittenberg waren und einer mit Luther korrespondierte, vgl. Enders, Briefwechsel Luthers, VII), in den Jahrb. d. Gesellsch. f. d. Gesch. d. Prot, in Österreich, 1887.

IV

sichtskreis. Und so beschloß ich, obwohl Theolog, den Ver- such auch einer historischen Darstellung der Entwickelung des Evangeliums in Österreich zu machen ; denn das Wesen derselben kann nur von einem solchen gründlich erfaßt werden, weil es eine von Theologen bestimmte Kampfes- periode betrifft. Was immer draußen im Reiche die Ge- müter bewegte, fand in Österreich kräftigen Widerhall.

Der Umstand aber, daß auch die Beziehungen Thü- ringens zu dem evangelischen Österreich augenfällig waren, veranlaßte den Herausgeber der Zeitschrift für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, Herrn Professor Dr. Doben- ecker in Jena, dem darauf Bezug habenden Teil meiner Darstellung einen Platz in seiner Zeitschrift zu gewähren. Nachdem der erste Teil dergestalt Aufnahme gefunden, hat Herr Dr. G. Fischer in Jena den Verlag auch der übrigen Abschnitte gütigst auf sich genommen. Beiden Herren sage ich für ihr Entgegenkommen meinen ver- bindlichsten Dank.

Zum Schluß spreche ich die Hoffnung aus, daß auch in Oesterreich der Versuch einer neu orientierten Dar- stellung der evangelischen Bewegung im XVI. Jahi-hundert geneigte Aufnahme finden möge. Ich habe niemand zu Lieb, niemand zu Leide schreiben wollen, sondern nur die Quellen und auch zuweilen mein Herz reden lassen.

Wien, Mitte Januar 1902.

D. B. Bohl.

Inhalt.

Seite

Eingang 1

Unsere Quellen 4

Theologischer Überblick . 13

Historischer Überblick ^) 40

Besondere Persönlichkeiten zur Zeit der Reformation

in Nieder- und Oberösterreich 109

A. Die Fürsten 109

Ferdinand 1 109

Maximilian II 136

Eudolf II. und Matthias 158

B. Der Adel 166

C. Die Prädikanten 173

I. Nicolaus Gallus 179

II. Wolfgang Waldner 205

III. Christoph Reuter 221

IV. Joachim Magdeburgius 248

Die niederösterreichische Agende 260

A. Die Vorbereitungen . . 260

B. Die Agende 277

Die Kirchenordnung in Innerösterreich 330

Der Erbsündestreit in den siebziger Jahren 372

Die Kirchenvisitation des Jahres 1580 396

Spaltung der „beständigen" Lutheraner und ihr Ver- schwinden in den 80er Jahren 425

1) Bis dahin bereits abgedruckt in der Zeitschrift für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, Bd. XX, S. 327 432.

VI

Seite

Anhang 447

I. Scipio von Arcos Rede 447

II. Urteil Andreas über Flacius 450

III. Brief Waldners an Gallus aus Nürnberg vom

7. Januar 1557 452

IV. M. Moseder über die Exkommunikation .... 460 V. Gallus an Eeuter über den bei den Agende- Ver- handlungen einzunehmenden Standpunkt .... 461

VI. Korrespondenz Nicolai GaUi mit verschiedenen in- und ausländischen Theologen und Laien aus den

Jahren 1568—70 465

VII. Weickhardt von Polhaim an das Regensburger

Konsistorium 475

VIII. Extract aus den Schriften des Grazer Exjesuiten

Johannes Combilhon 477

Berichtigungen und Zusätze 481

I. Eingang.

Es kann nicht unsere Absicht sein, ^ine vollständige Geschichte der Reformation in Österreich in den folgenden Blättern zu geben ; wir fassen vielmehr nur die Geschichte des Erzherzogtums Österreich ins Auge, womit sich die neu erschlossenen Akten aus dem Regensburger Stadtarchiv hauptsächlich beschäftigen, und auch hier nur die Haupt- punkte. Eine vollständige Geschichte ist überhaupt erst die Aufgabe einer späteren, dafür besser ausgerüsteten Zeit.

Wir wollen dabei die wichtigsten Ereignisse hervor- heben und ihre Auffassung von mannigfaltigen Irrtüaiern

reinigen.

Wir können es uns nicht gefallen lassen, daß man Österreich als eine Ablagerungsstätte jener Evangelischen betrachtet, die man draußen im Reich, zumal in Thüringen, nicht brauchen konnte und als Verführer und Irrlehrer, besonders auch unter dem Namen „Elacianer''^) ver- jagte, worauf sie sich in unsere Länder eingeschlichen hätten. Seitdem das evangelische Österreich die Aufmerk-

1) Schon einer der Wortführer der aus Thüringen Ao. 1562 Vertriebenen, der bekannte Joachim Magdeburgius, protestiert in seinem „Christlichen Bekenntnis des Glaubens etlicher evangelischer Prediger in Österreich" 1566 gegen die Beschuldigung, „als ob wir Evan- gelische oder (wie man uns sonst nennet) Lutherische Prediger in Österreich in der Lehre und wahrem Gottesdienst nicht eins sem sollten". Von Flacianern ist keine Rede, und Magdeburgius war auch keiner (bis 1580).

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samkeit der Geschichtsschreiber gefesselt, ist man stets in diesem Irrtum befangen gewesen, teils aus bösem "Willen, teils weil die Quellen trübe flössen.

Es ist freilich richtig, daß die österreichische Kirchen- geschichte erst anhebt, als das goldene Zeitalter der Refor- mation, wenn man von solchem überhaupt reden darf, bereits vorbei und ein ehernes eingetreten war, das aber von dem eisernen des 17. Jahrhunderts wohl zu unter- scheiden ist. In diesem Zeitalter, das wir um die Mitte des 16. Jahrhunderts füglich beginnen können, gab es noch sehr viel Gutes, und unsere österreichische Reformation hat daran teilgenommen. Wir sind weit entfernt von der kühlen Betrachtungsweise jener Historiker, die, nachdem sie im Anfang ein goldenes Zeitalter, unter besonderer Hervorhebung der Verdienste Luthers, geschildert, in vor- wurfsvollem Tone zur Kenntnis ihrer Leser bringen, daß auf dieses Zeitalter die Streitigkeiten der Theologen und die Kontrareformation gefolgt seien. Wir meinen, ein Besseres von dem Verlauf der Reformationsgeschichte sagen zu dürfen und wünschen die Belege im folgenden dafür zu geben. Wir sind vor allem keine solche Gegner jener Streitigkeiten der Theologen, wie es leider heutzutage die meisten sind. Denn die Reformation vollzog sich in herbem Kampfe, und alle jene, die auch später für das Beste der Gemeinde besorgt waren, sind Leute des Kampfes gewesen. Wenn also auch das Gute, das wir in jenem ehernen Zeit- alter noch antreffen, nicht heranreicht an das, was zur Zeit der Väter und Begründer der Reformation vorhanden war, so ist dessen doch immer noch genug. Von dem Geiste der ersten Zeugen lebte auch in diesen Nachgeborenen noch immer etwas. Und wären Luther, Melanchthon oder Bucer um die Zeit der Wende des Jahrhunderts wieder auf- gestanden , um durch das Erzherzogtum Osterreich zu wandern, sie würden dort Gemeinden gefunden haben, die durch die Predigt des Evangeliums und die Zucht, sowie durch das Band der brüderlichen Liebe zusammengehalten

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waren. Daher kam es denn auch, daß, als das Wort evan- gelischer Predigt verstummen mußte (in den 20 er Jahren des 17. Jahrhunderts) nicht kalte Grabsteine, sondern lockeren Erdreich jene Stätten in Österreich deckte, aus dem neues Leben wieder sprießen konnte, wenn es Gottes Zeit war. Wir erinnern an die Emigranten in Salzburg (1731) und die Hallstadter Protestanten ferner an die Toleranzzeit (1781) und die Zeit der kirchlichen Freiheit seit 1861.

Um den vorliegenden Ausschnitt aus der großen Kirchen- geschichte, wie er sich aus dem Regensburger Aktenmaterial haiiptsächlich ergiebt, recht zu würdigen, nat man sich mit Geduld zu wappnen. Unsere Aufgabe ist zunächst, uns aller Geringschätzung zu enthalten bei der Besprechung theologischer Streitfragen, welche augenblicklich nicht akut zu sein scheinen. Jene Streitfragen sind derart, daß nur Zeit und Gelegenheit nötig ist, um sie wieder zu brennenden zu machen. Da ist vor allem die in den Schriften und Briefen aus jener Zeit ganz geläufige adiaphoristische Streit- frage, ferner die synergistische, majoristische und ähnliche Fragen.

Wir können es uns nicht ersparen, an erster Stelle auf solche Fragen einzugehen , weil davon die Gesamt- beurteilung der Zeit und so auch das Verständnis des uns vorliegenden Aktenmaterials abhängt. Wir müssen also in einem einleitenden theologischen Teil die Bedeutung dieser Fragen würdigen. Zu jenem kurz gefaßten theologischen Überblick gehört dann ein gleich kurzer historischer, in welchem wir die Hauptpunkte der Entwickelung und Be- endigung der Streitigkeiten berühren müssen, und zwar vom Jahre 1548 1580 vom Interim bis zur Annahme des Konkordienbuchs. Dann erst sind wir in der Lage, diesen unseren special-historischen Abschnitt, den wir auf Grund neuer Quellen in Behandlung genommen haben, gründlich zu verstehen. Sonst befänden wir uns fortwährend in der Lage eines Blinden, der über Farben urteilen soll.

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4 Unsere Quellen.

Für eine sichere Auffassung unseres Gegenstandes standen mir außer zahlreichen Büchern und den gedruckten Quellen- schriften, die anzugeben mir erlassen bleiben möge, umfang- reiche und wertvolle handschriftliche Quellen zu Geböte, welche fast noch gar nicht benutzt worden sind.

Sie sind aus dem Eegensburger Stadtarchiv und sind lange Zeit gänzlich verschollen gewesen. Mein Gewährs- mann, Herr Senior Friedrich Koch in Gmunden, der zu- erst jene handschriftlichen Quellen im Original für die österreichische Reformationsgeschichte benutzt und zum Teil abgeschrieben hat, berichtet darüber folgendes : Nach- dem sie lange Zeit auf dem Rathausboden oder im feuchten Kellerraum gelegen, seien sie endlich, um die Mitte des Jahr- hunderts, in das städtische Archiv gerettet worden. Von diesen Akten thut zuerst Preger in seinem Werke: Matthias Flacius Illyricus, Bd. 2. Vorrede (1861), Meldung, der die mehrere 100 Nummern enthaltende Originalcorrespondenz des Flacius mit Gallus hie und da benutzt hat, aber nichts, was auf Österreich Bezug hätte, anführt. Für letzteres Land hat er nur Raupach gebraucht, wie er brieflich dem Senior Koch meldete. Die auf die österreichischen Länder bezüglichen Briefe und Mitteilungen enthalten u. a. die Korrespondenz des Nikolaus Gallus mit verschiedenen in- und ausländischen Theologen und Laien von 1568 1570; ferner eine Reihe von Berichten, Gutachten und Beschlüssen aus den kirchlichen Streitigkeiten jener Zeit, endlich lange Ordinations- und Vokationslisten der zu geistlichen Amtern empfohlenen „Subjekte". Von 1570 an bis 1624 und darüber hinaus bis 1726 erstrecken sich diese Listen und Gutachten, mit allerlei teils wichtigen Aufschlüssen, die zur Erkenntnis der Zeit dienlich sind. Auch sonst sind auf Osterreich bezügliche Daten, in Chroniken eingestreut, zu finden. Natürlich sind auch Briefe von Flacius und Wigand an Gallus, von Chemnitz an Waldner in Regens-

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bürg vorhanden; ebenso von Hesshus au seineu Freund Gallus, wie nicht minder von Cölestin, Melissander, Magdeburgius, Kosinus, Aurifaber, einer sogar von Veit Dietrich. Auch ein Edikt Kaiser Ferdinands, wodurch er den Freiherrn von Jörger mit einem Benefiz für seine Verdienste um das Salzbergwerk ausstattet, was dann Jörger in Regensburg für fromme Zwecke anlegen läßt. Weiter sind Notizen von den unter Friedrich III, von der Pfalz in Amberg entsetzten Lutheranern, die in Regensburg ihre Zu- flucht nahmen, vorhanden, sowie der Brief Maximilians an die Amberger, der sie zum Beharren bei der A. C. auffordert. Auch ein Brief Johann Aurifabers vom 12. Sept. 1565, worin derselbe mitteilt, er habe dem Kaiser Maximilian seine Tomi übersandt, d. h. seine Ausgabe der Tischreden Luthers, und dieselben hätten Sr. Maj. gefallen. Er hoffe auf ein Privileg für sie. Ebenso der Brief, in welchem Flacius Mitteilung macht über die Audienz bei Kaiser Maximilian auf dem Augsburger Reichstage 1566 (unter dem Titel : Narratio oblationis libelli de translatione imperii). Er hatte sich am Abend des Ostertages (14. April) bei der öffentlichen Audienz eingefunden und wurde leutselig empfangen und mit dem Versprechen, der Kaiser wollte seiner eingenk sein, entlassen i). Endlich sind auch Briefe und Aktenstücke, welche die Reformation in Ortenburg oder die Schule zu Lauingen und die inner-österreichische Reformationsgeschichte (Steiermark, Kärnthen, Krain) be- treffen, zu finden. Kurz, es sind lauter Aktenstücke, Briefe und Mitteilungen ersten Ranges, die noch fast gar nicht

1) Es handelt sich um die Überreichung der in Basel soeben gedruckten Schrift : „De translatione Imperii Romani ad Gcrmanos". Derartige Abschriften von wichtigen Dokumenten, kaiserliehen Replik- schriften und Erlässen sind mehrfach vorhanden, die man dem Gallus und seinen Nachfolgern aus erster Hand zuschickte, welche sie dann glückUch bewahrt haben. Darunter befindet sich auch jene Rede des Grafen Scipio von Arco, die er 1560 vor Pius IV gehalten und welche die berüchtigte Obcdienzleistung des Kaisers enthält. Selbige

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benutzt sind, obwohl die Sage ging, daß sie vorbanden, z. B. daß ein ganzes Volumen von Briefen an und von Waldner sieb in Regensburg befinden müßte i).

Nicht einmal dem guten ehrlichen ßaupach ist es ver- gönnt gewesen, diese Akten zu Gesicht zu bekommen, was seiner Darstellung in dem berühmten Werke „Evan- gelisches Österreich" (6 Teile, Hamburg 1732—44) empfindlichen Abbruch thut. Er hat leider auch durch Parteilichkeit getrübte Quellen, wie eben solche neben den lauteren ihm zuflössen, benutzt, aber diese Haupt- quellen waren ihm nicht zugänglich trotz seines Verkehrs mit Regensburg.

Was ist nun das Besondere dieser Regensburger Akten ? Wir gewahren ein gar seltenes Schauspiel , das uns in diesem Maße aus der Reformationszeit kaum wieder ge- währt wird. Die Teilnehmer an den Kämpfen und großen Aktionen der Zeit nach Luthers Tode treten uns mit ihren Tugenden und innersten Herzensergießungen, aber auch mit ihren Fehlern und Schwächen vor das geistige Auge. Die Licht- und Schattenseiten der Kirche ihrer Zeit, deren Wohl und Wehe ihnen so sehr am Herzen lag, in deren Dienst sie sich mit Herz und Seele gestellt, ihren Prinzipien getreu „bis zum Bettelsack", treten deutlich hervor. Es ist alles voll Aktualität.

Erwägen wir nur die Zeit und zwar mit voller Un- befangenheit, wie sie Pflicht des Historikers ist.

Die Reform Luthers hatte, nicht weil sie von Luther kam, sondern vielmehr von Gott, wie im Siegeszuge die Länder durchzogen, bis nach Italien und Spanien hin

ist, wie Sicel (Aktenstücke zur Geschichte des tridentinischen Con- cils, S. 38) bemerkt, bisher nie wieder aufgefunden. (Regensburger Akten, Eccles. I Nr. XXVI. Z. I).

1) Vergl. Eaupach, Presbyterologie. S. 200. Eaupach ließ, damals nachforschen in Eegensburg, aber es ward nichts gefunden.

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und bis zu den Kroaten i). Es war wie jenes Mal, als Paulus an die Kolosser schreiben durfte, daß das Wort der Wahrheit im Evangelium zu ihnen gekommen wäre, wie auch in alle Welt, und fruchtbar geworden (Kol. 1, 5. 6). Das ganze Festland hatte von der Kunde vernommen, die von Wittenberg ausgegangen in alle Lande, und es war nahe daran, daß das gesamte heilige römische Reich noch einmal vom Evangelium den Weg zur Seligkeit lernen werde. Das wissen bis heute noch die Feinde, und der bloße Gedanke daran macht sie unruhig und treibt ihnen die Röte des Zornes ins Gesicht.

Nun aber handeln diese Regensburger Akten nicht mehr von den ersten Zeiten, da alles wie im Früh- ling auf eine reiche Ernte hindeutete, sondern es neigt sich schon stark dem Winter zu. Und doch sammelt sich nach dem Ausweis unserer Akten um den einen oder anderen Lehrer, besonders an der Universität Jena, dann in Regensburg um Nicolaus Gallus, eine Schar entschlossener Schüler, die sich wieder um das alte Banner, welches Luther vorangetragen, scharen : das Banner des göttlichen Wortes, und zwar nach der Auslegung Luthers, „dieses größten Theologen aller Zeiten", des „dritten Elias" -).

Diese Konzentration älterer und jüngerer Schüler Luthers, die in Thüringen, im Vogtlande und im Mans- feldischen, dann in Regensburg in den Jahren 1560 1580

1) Dort predigte Steffan Consul nach B. Pica's Außerimg in einem Briefe an Gallus vom 16. Sept. 1568, der solcherlei Leute unter dem Kriegsvolk in Graz fand, die jenen Prediger lobten und den hartnäckigen Aberglauben ihres Volkes beklagten. (Regensburger Akten, Ecclesiastica Kasten D, Fach 1, XXXVI. St. 51).

2) Vergl. Flacius' Antrittsrede, zu Jena 1557 gehalten, bei Preger II, 108 u. 111. Das Leipziger Interim ist in dieser Rede das zweite Tier (Offenbarung 13, 11 ff.); es redet gleichwie der Drache, obwohl es in Lammesgestalt einhergeht. Die Gewalt über die Menschen, welche die beiden Tiere (Interims) ausübten, dauerte auch, wie in der Offenbarung Johaunis, 42 Monate (von der JMitte 1548 bis zum Ende des Jahres 1551).

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beobachtet wird, macht eben die Briefsteller, welche die Regensburger Akten uns wieder vergegenwärtigen, so über- aus interessant. Es ist zwar nur relativ weniges von Briefen von und an Grallus, was auf Österreich bezüglich sich in Regensburg findet. Vielleicht daß sich bei erneuter Nachforschung noch vieles findet, aber auch das Wenige, das mir freundlichst zur Verfügung gestellt wurde durch die Grüte meines Gewährmannes, der sich seit 1885 mit der Untersuchung jener Akten und mit Extrahierung derselben, soweit es die österreichische Reformation betrifi't, beschäftigt hat, ist überaus wertvoll.

Wir möchten anderen den Weg zeigen und das Ver- langen erregen, den ganzen Schatz, der hier in Regensburg annoch verborgen liegt, zu heben. Derselbe würde vielen Gebieten, unter anderen auch Thüringen und Jena zu gute kommen, wie er uns dienen wird, die verdienstlichen Bearbeiter der Reformationsgeschichte Österreichs wir nennen nur Raupach, meinen alten Wiener Kollegen Dr. von Otto und Theodor Wiedemann besonders in dem Zeitraum von 1568 1572 zu ergänzen. Diese meine Vorgänger leiden an einer gewissen Einseitigkeit. Raupachs Hauptgewährsmann ist der seiner Jugend und Parteistellung wegen grade hier unzuverlässige Polykarp Leyser ^), der bei seiner Ankunft in Österreich 1573 erst 21 Jahre alt war und nur 2 Jahre daselbst verblieb. Dieser später sehr berühmte Mann und seine Korrespondenten in Österreich (z. B. Lucius in Göllersdorf und viele andere) sind für Raupachs Urteil maßgebend 2). Dr, Otto in seinen beiden in Jena und Wien

1) Leyser war Stiefsohn des Württemberger Hofpredigers Dr. Lukas Osiander, zu Tübingen von Dr. Jakob Andrea ordiniert und stand völlig unter dem Einfluß dieser beiden. Die Württemberger aber haßten im Grunde alles, was mit Flacius in Verbindung stand.

2) In der Hamburger Stadtbibliothek findet sich ein Band Briefe im Manuskript von und an Leyser, welche Eaupach noch neben der gedruckten BriefsammlungLeysers benutzt und der Bibliothek hinterlassen hat.

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verfaßten hieher gehörigen Schriften i) bewegt sich völlig in den landläufigen Gegensätzen zwischen „Flacianern" einerseits, und Melanchthonianern oder Adiaphoristen resp. Synergisten andererseits. Das ist eben seit der Zeit des Rationalismus, besonders seit Planck, gewöhnlich geworden, während Siegm. Jak. Baumgarten in seinem kirchen- geschichtlichen Werke ^) solches noch nicht kennt, sondern vielmehr sich einer gerechteren Verteilung von Licht und Schatten befleißigt. Wenn freilich auch Zeitgenossen des Flacius sich des Namens „Flacianer'' bedienen, z. B. Joh. Aurifaber in einem Schreiben aus Mansfeld an Gallus V. J. 1565 oder Georg Autumnus (zuletzt Dekan in Mans- feld) in einem Schreiben aus Greiz, 23. Aug. 1568, u. m. a. so hat das einen ganz anderen Sinn ^'). Da meinen sie eben den Flacius, welcher Melanchthon und hinterher Strigel in so einschneidender W^eise bekämpft hat, und scharen sich, ebenso wie später die österreichischen strengen Lutheraner, unter seinen Namen, der einen festen Rückhalt bot gegen die die Gegensätze ermäßigenden Widersacher. Im Munde eines Camerarius dagegen oder Strigels, ja auch Jakob Andreas, welch letzterem auch die Neigung zum Synergismus nicht absolut fernlag -i), gewinnt der Ausdruck „Flacianer"'

1) De Yictorino Strigelio liberioris mentis in Ecclesia Lutheria Vindice, lenae 1843 ; ferner Geschichte der Reformation im Erzherzog- tum Österreich unter Kaiser Maximilian II. (1564—1576), Wien 1889. Strigel einen Vorläufer der ..freieren Richtung" zu nennen, wie Otto thut, ist jedenfalls kühn.

2) Geschichte der ReHgionsparteien, ed. Semler.

3) Autumnus (Georg Herbst) in Greiz dankt Gallus für eine Schrift des Flacius gegen MörHn (v. J. 1568) und erwähnt bei der Gelegenheit jener nur aus persönlicher Eifersucht erklärbaren Absage des Braunschweiger Superintendenten Joachim Mörlin an Flacius, welche damals Epoche machte. Er sagt: „Dr. Mörlinus ist von den Flacianern, als Ir fürnemestes glied eins, abgefallen", wodurch ihre Partei sehr geschädigt worden sei.

4) Sie ist in der Konkord ienformel sogar nur mit Mühe zurück- gedrängt (vgl. den Abschnitt im II. Teil, Solida Declaratio vom

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einen sanz anderen Charakter. Da ist es nicht nur ein Vorwurf, wonach Flacius immer etwas Neues und Sonder- liches prästieren müsse, sondern eben ein Schimpfwort und Ketzername, der, nachdem er einmal geprägt, lawinenartig an- wächst, um zuletzt auch die besten Motive des Mannes selber zu begraben. Seitdem erlaubt sich jeder, dem Flacius eins anzuhängen^). Ja, Leute, die zunächst gar nicht daran gedacht haben, Flacianer zu sein, sondern höchstens Freunde des Flacius oder strenge Lutheraner, werden unter Anwendung dieses Namens von vornherein abgethan oder als ungeeignet, z. B. für die Reformationspredigt in Österreich, gekennzeichnet ^j. Das ist falsch, denn die meisten der „Gnesio-" oder strengen Lutheraner waren mit Flacius einig und verließen ihn nur um einer Verschieden- heit des theologischen Ausdruckes willen, im Grunde aber weil sie ihn beneideten, und endlich weil er in Thüringen, im Vogtlande, bei den Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen, bei Kaiser Ferdinand und zuletzt auch bei Maximilian verfemt war.

Gleich wie Otto bedarf auch Wiedemann der Ergänzung, da er die Flacianer haßt, obwohl sie ihm doch eigentlich als schärfste Opponenten der Jesuiten genehm sein müß- ten, welch letztere wegen ihrer gänzlichen Abgeschlossen- heit auch Katholiken nicht sympathisch sein können, sondern vielmehr ein Fremdkörper in der Kirche sind. Wiedemann schwelgt in Ausdrücken wie: „Die Bekenntnis-

freien Willen und den menchlichen Kräften). Das verdankt man Chemnitz weit mehr als Andrea (vgl. Chemnitz, Loci theologici, De causa peccati S. 143 der Leyser'schen Ausgabe).

1) Z. B. Loserth, Die Reformation und Gegenreformation in Inner-Österreich, S. 223, wo Flacius ein Ketzer genannt wird ; ferner Wiedemann an sehr vielen Stellen etc. etc.

2) So nennt Otto mit Unrecht Magdeburgius „den hart- näckigsten aller Flacianer", denn er wurde es erst gegen 1580.

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Schriften" ^) und nennt ihrer drei, von Moseder, Reuter und Magdeburgius, als in Österreich verfaßte : oder wie : „neue Lehre" und erzählt uns B. I S. 339, daß Joach. Magdeburgius die flacian ische Lehre nach Österreich gebracht habe, woran dieser gar nicht dachte. Wo er etwas recht Schreckliches von den Protestanten sagen will, müssen die Flacianer her- halten. Er hat überhaupt ein absolut dürftiges Verständ- nis vom Evangelium der Reformation, was er als Geistlicher nicht haben sollte; er vergißt ganz, daß die Katholiken eminent von der Reformation gelernt haben (vgl. Papst Hadrian Contarini etc.) und sich lange ihr möglichst zu accommodieren suchten. Das zeigen ganz besonders die Religionsgespräche zu Worms 1540, zu Regensburg 1541, endlich das aller- letzte Religionsgespräch der Protestanten mit den Katho- liken zu Worms 1557. Deshalb hätte er der Reformation wohl ein wenig dankbarer sein können und nicht verdienst- liche Leute, wie öfter geschieht, so frivol beurteilen sollen^). Jedoch lassen wir uns die Anerkennung seiner Ver- dienste dadurch nicht schmälern. Die Beherrschung des Aktenmaterials, die Erschließung ganz neuer Quellen (bes. der Klosterrats- und im erzbischöflichen Besitz zu Wien befindlichen Konsistorial- Akten) 3) ist überaus dankens- wert, obschon grade dies ihm bei seinen Gesinnungsgenossen am wenigstens Dank eingetragen haben wird. Man kann wenigstens fortan keine Reformationsgeschichte Österreichs

1) Band I, S. 325, 331 ff.; S, 338 zählt er sechs Parteien auf, in welche die neue Lehre bereits gespalten ist, und sagt Bemerkens- wertes darüber.

2) Das Werk ist Minister Stremayr gewidmet und trägt die Spuren emes liberalen Katholizismus an sich. Dahin gehört, daß er Maximilian einen Deismus zuschreibt, der rein aus der Luft ge- griffen ist.

3) Leider hat Wiedemann gänzlich die Akten des niederöster- reichischen Landesarchivs zu konsultieren verabsäumt, was erst neuerdings von Dr. V. Bibl in ausgezeichneter Weise nachgeholt worden ist.

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mehr schreiben ohne Theodor Wiedemanns „Geschichte der Eeformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns" (Bd. 1—4, Prag 1879 ff.) i).

Otto Helmut Hopfen, ein jüngerer Schriftsteller, hat eine auch für unseren Gegenstand belangreiche Schrift über Kaiser Maximilian II. und den Kompromißkatholizismus desselben verfaßt (München 1895), in welcher freilich die Briefe und Akten, welche über die Hälfte des Buches ein- nehmen, das wichtigste sind. Selbige erstrecken sich über Teile jenes Gebietes, das auch wir zu durchmessen haben, und ergänzen unsere Regensburger Akten an manchen Stellen. Kehren wir nunmehr zurück zu unseren Akten und sehen wir sie aiif ihren theologischen Gehalt au.

1) Wiedemann hat auch ein Werk über die Sekten in Ober- österreich im vorigen Jahrhundert u. d. T. „Die rel. Bewegung in Ob.-Öst. und Salzb. b. Beg. d. 19. Jhd., Innsbruck 1890" verfaßt. Darin ist aber die Behauptung irrig, daß die Eeste der Pöschlianer in die evangelische Kirche übergingen, wofür sich nach authentischen Nachrichten kein Beispiel anführen läßt.

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II. TLoolo2;iselier Uberl)lick.

Unsere hauptsächlichsten Aktenstücke, die Regens burger, führen uns bis auf die Zeiten des Interims zurück. Das Interim, als erster großer Markstein der anhebenden ge- waltsamen kaiserlichen Einmischung in die religiösen An- gelegenheiten, hat doch seine Wurzeln darin, daß bereits eine Zeit eingetreten, in dereine „Ermäßigung" der Lehre Luthers im Anzüge war ^). Dieselbe war auch dadurch mitverursacht, daß Luther in seinen letzten Jahren, alt und ruhebedürftig wie er war, eigentlich nur noch die Augen oifen hatte für seine Abendmahlslehre. Als er wenige Monate vor seinem Tode die bedeutendsten Lehrer der Universität bei sich versammelt hatte, sprach er in trüber Ahnung viel von der Spaltung, die sich nach seinem Tode unter ihnen her- vorthun werde. Bedeutsam genug wandte Luther sich sodann zu einem der Anhänger und Freunde Melanchthons, zu Paul Eber, mit den Worten: „Du heißest Paulus, darum ermahne ich dich, daß du nach Pauli Beispiel die Lehre Pauli standhaft zu erhalten und verteidigen bemüht seist". In ähnlicher Weise sprach er sich noch wenige Wochen vor seinem Tode aus. Als Georg Major kurz vor seiner Abreise zu dem erfolglosen Kolloquium nach Regensburg im Januar 1546 von Luther ilbschied nehmen wollte, fand er in dessen Studierstube die Worte angeschrieben: „Unsere Professoren sollen examiniert werden vom Abendmahl des Herrn". Und Luther sprach: „Wenn ihr wieder heim- kommen werdet und ich auch, so wird man müssen ein Examen anstellen, dazu ihr ebensowohl als andere sollt erfordert werden. Ihr machet euch mit Stillschweigen und Bemänteln selbst verdächtig. Ein Lehrer, der zu Irr-

1) Von dieser Zeit schreibt Chemnitz dem Flacius: „O mein lieber Herr Magister, es wäre übrig, ül)rig genug und herzHch zu wünschen, daß wir nur können das in der Kirche erhalten und auf unsere Nachkommen bringen was der hebe Luthorus erstritten und

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tümern still schweigt und will gleichwohl ein rechter Lehrer sein, der ist ärger als ein öffentlicher Schwärmer" ^) Und srleich wie der schweizerischen Sakramentslehre gegenüber, war die Stellung der Wittenberger Theologen auch der römischen Kirche gegenüber keine streng ab- geschlossene, was unsere Regensburger Akten an den ver- schiedensten Stellen anzeigen. Besonders war es Melanchthon, der über wichtige Punkte nicht zu festen abschließenden Resultaten kommen konnte. Unter anderem hatte er, nach- dem er erst die Prädestination vorsichtig gemieden, später sie aufgegeben, womit der protestantischen Lehrentwickelung Eintrag geschah. Denn nun traten die Fragen nach der Mitwirkung des Menschen bei der Bekehrung und von der Notwendigkeit der guten Werke zur Seligkeit wieder hervor. Melanchthon und viele mit ihm empfanden überhaupt das Übergewicht Luthers als schwere Last 2). Nunmehr wird jener Bericht über Warnungen Luthers weit verständlicher, welcher im Anhang seiner letzten Predigt am zweiten Sonntag nach Epiphanias 1546 sich findet^). Die Warnung hat der Empfänger derselben, Dr. Augustin Schürf, zur Zeit

uns gelassen. Mit dem Verbessern möchten und wollten wir gern und wohl still schweigen. Parta tueri können wir leider nicht aus gerechtem göttlichen Zorn, darum möchten wir das ulterius quaerere wohl nachlassen." (Preger, Flacius Bd. II, 328.)

1) Preger, Flacius Illyricus, I, p. 33. Gemeint ist mit dem „ihr machet euch", wie Preger richtig bemerkt, die Partei Melanchthons, zu der Major, Eber, Cruciger, Camerarius u. a. m. gehörten.

2) Vgl. den Ärgernis erregenden Brief Melanchthons an Carlo- witz v. 28. April 1548 (s. Preger, a. a. O. I, 40 ff.), welcher, wie Gallus in einem Brief an Chr. Eeuter vom 13. Oktober 1568 bemerkt. Zur Annahme des Interims seitens der Fürsten und Städte bei- getragen. (E. A. Eccles. Nr. XXXVI St. 14).

3) Von Stephan Tucher, 1549, zur Zeit des Interims, heraus- gegeben und mit einer Vorrede versehen. Am Schluß dieser Predigt finden sich von Tucher obige Worte Doktor Martin Luthers an- geführt (s. Werke, Erlanger A., Band 16, p. 149).

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des Interims dem Bugenhagen in Erinnerung gebracht. Die Stelle lautet: „Doctor Martinus Luther, heiliger Gedächtnis, hat oft vor vielen anderen Glaubwürdigen, und auch vor D. Augustin Schürf gesagt diese Worte: Nach meinem Tode wird keiner von diesen Theologen beständig bleiben. Solches hat D. Augustin Schürf D. Pommern erinnert, da er Wittenberg aufgegeben, und gesagt : Jetzt wäre Zeit zu schreien , wie die Feinde das Evangelium sucheten (denn zuvor predigte D. Pommer heftig wider die Feinde, aber nun ist eine andere Zeit) unterzudrücken. Aber D. Pommer ist zornig worden und davon gelaufen. Solches alles habe ich von D. Augustino Schürf nicht einmal, sondern oft gehört. Darum zeuge ich's auch vor Christo, meinem Herrn, dem Richter, welcher dies und anderes mehr, so er wider die Wahrheit und sein eigen Gewissen gehandelt, wohl wird richten. Demselben sey auch die ganze Sache befohlen, M. Stephanus Tucher."

Die Prophezeihung Luthers bewahrheitete sich alsbald nach seinem Tode. Der durch den Krieg aufgewühlte Boden Deutschlands war empfänglich gemacht worden zur Aufnahme einer vom Kaiser ausgehenden selbständigen Regelung des Religionswesens, von der wir weiter unten reden werden. Während die katholischen Fürsten dieselbe ablehnten, krochen die protestantischen vor dem Kaiser zu Kreuz. Verhängnisvoll war besonders die Stellung der Wittenberger Theologen. Melanchthon vor allen, verführt durch seine natürliche Mutlosigkeit und ängstliche Be- sorgtheit um den religiösen Frieden (s. den Brief an Carlo- witz), zog Bugenhagen, Paul Eber, Georg Major, Pfeffinger und Andere mit sich, so daß auf dem alten Reformations- herde bald ein fremdes Feuer brannte. Man bot die Hand zur Einführung von Neuen.ingen in Lehre und Ceremonien, die unterdem Namen „Leipziger Interim" in unseren Akten- stücken wie in der ganzen Welt zur Genüge bekannt sind. Flacius, Amsdorf, Gallus traten bald an die Spitze der Be- kämpfer des Interims, und auch nachdem dasselbe hinfällig

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geworden, blieb die Opposition dieser echten Lutheraner gegen die Philippisten, Melanchthons Schüler, fortbestehen und gestaltete sich aus zu einem dauernden Kampf gegen Adiaphorismus, Majorismus und Synergismus. Diese drei Lehrarteu verschwanden deshalb nicht, weil sie nicht erst durch das Interim erzeugt, sondern zum Teil schon in der schwankenden melanchthonischen Lehrweise der früheren Jahre dem Keime nach enthalten waren. Wir haben nun- mehr zu erläutern, woher es kam, daß jene Fragen die Ge- müter in so hohe Spannung versetzten.

Beginnen wir mit den in unseren Akten so streng ge- rügten und bekämpften „Adiaphora" oder Mitteldingen, von denen der adiaphoristische Streit (1548 55) seinen Namen hat, d. h. also mit dem Streit über die Zulässigkeit katholischer Formen in Verfassung und Kultus. Dazu ge- hören die lateinische Messe, Bilder, horae canonicae, ab- gethane Festtage (auch Fronleichnam), Fasten ; ferner die An- erkennung der sieben Sakramente und der hierarchischen Ver- fassung. Das Interim betrachtete solches alles als Adiaphora oder Dinge, die man ohne Sünde halten, mit anderen Worten als gleichgiltig oder minder wesentlich annehmen dürfte.

Die Adiaphora, besonders wo sie aus einem Kompromiß mit dem katholischen Kirchenwesen oder, wie man neuer- dings sagt, aus romanisierenden Tendenzen beibehalten werden oder sich der Kirche aufdrängen wollen, sind niemals unbedenklich. Geschickte Gegner der protestantischen Lehre können nur zu leicht sich der C e r e m o n i e n be- dienen , um durch solche Hinterthüren das Dogma der Kirche zu paralysieren oder zu zerstören. Die hochkirchliche Partei in England und auch neuerliche Tendenzen in gewissen Kirchen des Festlandes stellen uns solche Gefahr vor Augen.

Weit schrecklicher aber war die Gefahr zu jener Zeit in der doch wirklich die Lehre von der Rechtfertigung noch nicht in die Gemüter sich eingelebt, und man es leichter hatte, die Völker um diesen Schatz zu betrügen, wenn man es nur verstand, das öffentliche Interesse von

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ihr abzulenken und dasselbe auf den alten Ceremonien- dienst, diesen nie gründlich ausgefegten Sauerteig, zu kon- zentrieren. Wir haben um eben diese Zeit ein Beispiel an Kurfürst Joachim von Brandenburg, der ein großer Freund auch der schädlichen Adiaphora war, ferner an Georg von Anhalt, Dompropst von Magdeburg, und etlichen Reichs- städten in Süddeutschland, z. B. Dinkelspühl, Windsheim, Gingen, Heilbronn, Ravensberg, Biberach, welche die Adia- phora, d. h. katholische Kultusformen, noch längere Zeit beibehielten , endlich an Schweden. In letzterem Lande wurden unter Johann III. die meisten Grundsätze des Interims 1575 wieder mittelst einer neuen Liturgie ein- geführt, was großen Streit und endlich 1593 unter einem neuen König Abschaffung derselben zur Folge hatte.

Hat nicht die lutherische Kirche selbst die Ab- schaffung mancher um 1550 anstößiger Gebräuche später widerrufen und es gemißbilligt, wo diese Gebräuche von reformierten Obrigkeiten im Interesse biblischer Einfachheit xind Wahrheit abgeschafft werden sollten und beziehungs- weise wurden? Wir erinnern hier nur an den Exorcismus, das Chorhemd, Gebrauch des Kreuzes (aktiv und passiv) und Bezeichnung mit demselben bei Taufe und Segens- erteilung, Elevation beim Abendmahl, Einsegnung der Toten: lauter Dinge, die unglaublicherweise noch immer eine schattenhafte Existenz führen, ja in England zur Be- lebung des christlichen Gottesdienstes von den Hochkirch- lichen wieder offen empfohlen werden.

So sind denn die Adiaphora ein höchst zweischneidiges Messer; äußerst gefährlich allerwege, wo die Verteidiger, wie zur Zeit des Interims, ein Philipp Melanchthon i) nebst

1) DölUnger, Gesch. der Keformation, I, S. 3G0, 370, 371, 3751, 388 legt Melanchthon das zweifelhafte Lob bei, als ob er mit Bewußtsein einem altkirchlichen Standpunkt huldigte, der ihn weit von Luther entfernt haben würde. Er mißbraucht vereinzelte Äußerungen des großen Reformators. Dölünger ist überhaupt niu* mit größter Vorsicht zu benutzen.

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den übrigen Wittenbergern: Bugenhagen, Eber, Gr. Major und Job. Pfefßnger waren. Diese werden gewöhnlich unter dem allgemeinen Namen „meißnische Theologen" in unseren Akten bezeichnet , im Gegensatz zu den „thüringischen" oder herzoglich-sächsischen Theologen : Amsdorf, Elacius und Wigand, letztere anfangs mit dem Hauptsitz in Magdeburg, später in Jena. Hätten diese Letzteren jenen nicht so wacker opponiert und alle Entschuldigungen, auch eines Melanchthon, widerlegt, ja oft unsanft genug niedergeschrieen, woher hätte dann die Konkordienformel den Mut genommen, im zehnten Artikel diesen Streit zu schlichten und für die lutherische Kirche in umsichtiger Weise abzuthun ?

Es ist am Ende zu begreifen, daß die lutherische Kirche besonders in neuerer Zeit sich beeifert hat, solche un- angenehme und für ihren guten Ruf bedenkliche Händel zu vergessen. Aber Recht muß doch Recht bleiben: das Interim bezeichnet einen verhängnisvollen Irrweg, indem es zeigt, wozu selbst in einer Zeit, die noch an die Blüte- zeit der Kirche grenzte, Menschen imstande waren. „Wenn man das thut am grünen Holz, was will am dürren werden?" Den guten Einfluß der strengen und beständigen Lutheraner (vulgo „Flacianer") erfuhr neben der deutschen auch die evangelische Kirche in Osterreich. An ihrem Widerstand gegen solche Dinge, die das Interim als Adiaphora bezeichnet hatte, scheiterte auch Maximilians Drängen auf Beibehaltung der alten Ceremonien.

Ferner acceptierte das Interim eine Lehre vom Urständ und von der Erbsünde ^), die in der Luft hängt, weil nicht ersichtlich ist, welche Meinung eigentlich die wahre, ob die der Evangelischen oder der Papisten. Es heißt einfach in dem betreffenden Abschnitt: „Zum andern, so viel be-

1) Vgl. Bleck, „Das dreifache Interim", Leipzig 1721, S. 362. Dazu Loofs' Leitfaden für seine Vorlesungen über Dogmengeschichte, Kap. III, § 71; endhch Preger „Matthias Flacius Illyricus", I, S. 186 f.

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trifft die Lehr, Erstlich von dem Standt und wesen des Menschen, vor und nach dem fall, ist kein Streit." (NB.) Dazu bemerken Gallus und Flacius in der Schrift „Der Theologen Bedenken" (1550): „Es ist wahrlich zuuor viel streit dauon gewesen, Es were sehr gut, das die Leute jtzt wüsten, ob ewer oder der Papisten meinung warer gewesen sei".

Weiter näherte das Interim, unter Festhaltung der Wahrheit, daß Sündenvergebung und ewiges Leben nur um Christi willen geschenkt , nicht verdient würden , die melanchthonische Rechtfertigungslehre der katholischen 1) durch die Behauptung des Synergismus (Bieck, S. 363 : ,,Gott wirket nicht also mit dem Menschen wie mit einem Block, sondern zieht ihn also, daß sein Wille auch mit- wirke", cf. Augsburger Interim Bieck, S. 283), 2) dadurch, daß die neben die iustificatio (= absolutio) getretene re- generatio i) mit katholischen Formeln beschrieben wurde („wird darum zugleich der heilige Geist gegeben", und „der heilige Geist erwecket alle nötigen Tugenden, zündet an die Liebe" ; vergl. S. 369: „eingegebene Gerechtigkeit").

Endlich kommt der Satz von der Notwendigkeit (consequentiae et debiti) der guten Werke vor (S, 372 ff.). Die Worte lauten: „also ist gewißlich war, das diese tugen- den glaub, liebe vnd hoffnung vnd anderen in vns sein müssen vnd zur Seligkeit nötig sein."

Gegen dieses Leipziger Interim und Melanchthon, seinen Mitverfasser, erhoben sich die in unseren Akten viel genannten Matth. Flacius, Nie. Gallus, weiter aber Nie. von Amsdorf, Joh. Wigand, Joach. Westphal, Musäus u. a. m. und zwar, solange die interimistischen Zustände dauerten,

1) Eegeneratio oder renovatio ist das Gleiche, was man heute eingegossene Kräfte der Heiligimg nennt (iustitia infusa). Es findet thatsächlich eine Ähnlichkeit in dieser Lehre zwischen dem Interhn imd Tridentinum statt. Die Grundfeste der echten Eechtfertigungs- lehre ist aber: renascentia (regeneratio) = iustificatio.

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vornehmlich gegen die Adiaphora, dann auch gegen den Majorismus und endlich den Synergismus.

Was den in unsern Akten oft berührten majoristischen Streit betrifft, ist folgendes zu bemerken i).

Dieser Streit drehte sich darum, wiefern die guten Werke notwendig seien, und hat seine Wurzel, wie bereits bemerkt, in Sätzen Melanchthons aus der früheren Zeit, als da sind : Grute Werke seien als causa sine qua non zu be- trachten, bona opera necessaria, novam obedientiam neces- sariam esse ad vitam aeternam. Aber durch eine be- sonnene Erklärung und Retraktation war der Sturm vormals noch beschwichtigt worden. Auch das Interim redete irrig von diesem Gegenstand. Ganz besonderen Anstoß aber erregte Georg Major 1552 mit der Behauptung, daß gute Werke zur Seligkeit notwendig seien. Als dies heftig be- stritten wurde, bestimmte er jenen Satz näher dahin, daß zwar gute Werke nicht die Rechtfertigung verdienten, welche allein durch den Glauben erlangt werde, wohl aber als Früchte des Glaubens notwendig zur Seligkeit seien [ad retinendam salntem 2)]. Auch anderer bedenklicher Aus- drücke bediente er sich, z. B. Erneuerung, neuer Gehorsam sei notwendig zur Seligkeit. Der gleichen Ansicht war Justus Menius, Superintendent in Gotha; auch er will den Satz, daß gute Werke zur Seligkeit notwendig seien, nicht zwar auf dem Boden der Rechtfertigung, wohl

1) Die Verbreitung des majoristischen Irrtums in Österreich läßt sich auch aus des Magdeburgius Konfession (1566) „Notdurftige Erinnerung" Art. V, entnehmen, woselbst es heißt:

„Etliche, vnnd die wol die aller frommesten sein wollen, haben sich darumb diser vnser Confession nicht vnterschreiben wollen, das des Maioris Irrtumb darin verdarapt wird, vnd sie doch dargegeu in seinen Schrifften befinden, das er sonsten ausser demselben Irtum von der Justification des Menschen recht schreibe. Als ob eins Menschen Irrthumb nicht ein Irrtumb were vnnd bliebe, wenn er zu zeytten darneben recht redet vnd schriebe" etc.

2) d. h. um sich des Heiles noch weiter zu versichern.

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aber auf dem des neuen Gehorsams (der sanctificatio) gelten lassen. Der neue Gehorsam sei nötig, um die Seligkeit, die wir durch die zugerechnete Gerechtigkeit Christi empfangen haben, nicht wieder zu verlieren [ad retinendam salutem^)]. Spätere drücken dies kühner aus, indem sie wiederum die Notwendigkeit der guten Werke aus einer Verpflichtung oder genauer schuldigen Dankespflicht her- leiten 2). Beide Männer meinten jenen Satz nicht im römisch-katholischen Sinne, sondern wollten nur den engen, unauflöslichen Zusamnienhang zwischen Glauben und neuem Leben zur Geltung bringen und gegenüb^^r aller Vernach- lässigung des Lebens eine christliche Praxis befördern. Dagegen stellten sich nun mit Recht die zwei Theologen, die in unseren Akten als die Kor3'phäen gelten, Gallus und Flacius, in der Schrift: Pia admonitio de cavendis crassis et plus quam papisticis erroribus Georgii Maioris (Regens- burg 1562)3).

Auch die Gegner im römischen Lager wußten von den theologischen Artikeln, die unter den Protestanten, zuletzt auch noch auf dem Pürstentage zu Naumburg (1561), erörtert wurden, oft Genaues zu berichten. Sie sahen gar wohl die Differenzen, die zwischen den Ständen der Augsburgischen Konfession seit dem Interim entstanden, und zwar klarer, als Kurfürst August und seine Theologen

1) Vgl. Preger, M. Flacius, I, S. 385 f.

2) So die Eeformierten ; vgl. Turretin, Institutio theologiae elencticae, Tom. II, S. 768 f. Man hat auch in der reformirten Kirche den Ernst dieser majoristischen iStreitigkeit nicht völlig ein- gesehen. Ist es doch eine Art von feinem Synergismus, wonach der Bekehrte mitwirkt vermittelst der neu erhaltenen Kräfte und durch gute Werke das Urteil Gottes zu seinen Gunsten noch mehr fest- legen wiU, als es durch Christi Gerechtigkeit bereits geschehen ist. Dieses Selbstbetruges ist die Welt voll.

3) Wir haben in den Akten einen interessanten Brief von J. F. Cölestin aus dieser Zeit an beide Männer, worin er um Vorsicht gegenüber Major bittet, indem sie sehr scharf mit demselben ins Gericht gingen und an einer Stelle ihn mißverstanden zu haben schienen.

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sie sahen, auch klarer, als Christoph von Württemberg und seine Theologen (besonders Andrea) sehen wollten, endlich klarer als die Reformierten.

So haben wir einen derartigen Bericht von gegnerischer Seite an Kaiser Ferdinand über die theologischen Artikel, die zu Naumburg (1561) berührt wurden, der an Schärfe nichts zu wünschen übrig läßt i) : „Man habe beschlossen zu setzen : Man erkenne aufs neue an die Augsburgische Konfession zugleich mit der Apologie, gemäß dem Buchstaben und gesundem Verstände derselben. Das sei deshalb gesetzt, weil jene Konfession an manchen Stellen etwas dunkle und nach beiden Seiten zu biegende Worte enthalte, und unter ihnen jetzt nicht so sehr von der heiligen Schrift als von dem Verstände der Augsburgischen Konfession selbst Streit sei. Dann sollten einige be- sondere Artikel berührt werden, als von welchen in dieser Zeit bei Einigen Disputation entstanden sei, mit Angabe dessen, was man davon halte. Zwar wünsche man, es möchten diese Artikel gänzlich begraben sein, weil aber andere heftig trieben, so sehe man sich genötigt, etwas darüber zu sagen. Diese Artikel seien namentlich : 1) von der Rechtfertigung, 2) von der Notwendigkeit der Werke, 3) vom Sakrament des Leibes und Blutes Christi, 4) von den .Adiaphoris. In Ansehung des zweiten Stückes Insbesondere, die Werke betreffend, hätte der Wittenberger Theologe Georg Major sich etwas der katholischen Lehre wieder genähert und den Schluß gesetzt : gute Werke seien notwendig zum Heil. Als nun die Illyrikaner 2) sowohl als auch die ganze gemeine Menge, als welche unter dem Prätext des alleinigen Glaubens die Freiheit des Fleisches suche, dem heftig widerstritten, sei das Deckpflaster auf- gefunden worden, daß gesagt werde : es rechtfertige

1) Vgl. Buchholz, Geschichte der Regierung Ferdinands des

Ersten, VIII, S. 395.

2) Flacianer.

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zwar allein der Glaube, aber nach Annahme des Glaubens sei eine Neuheit des Lebens oder ein neuer Gehorsam notwendig, welcher, wie jene nicht leugnen, in guten Werken bestehe. Endlich da jene Unterscheidung mehr in Worten als in der Sache zu bestehen scheine, und um doch nicht des Ansehen eines eigentlichen Widerrufes zu tragen, sagten sie zwar, der neue Gehorsam sei notwendig, gäben aber zu, daß er nicht notwendig zum Heile sei; welches aber wohl die Illyrikaner nicht zulassen würden."

Auf den Wegen des Majorismus befand sich bereits das tridentinische Konzil in seiner sechs ccn Sitzung, be- sonders Kapitel VIII und XVII, sowie in dem XXIV. Kanon jener Sitzung (1546). Darin war schon beschlossen worden, daß man zwar den Anfang unserer Gerechtigkeit und Seligkeit der Gnade Gottes und dem Glauben zumessen solle, aber es müsse der Mensch durch seine eignen Werke die empfangene Gerechtigkeit bewahren und vermehren, damit er vor Gott fromm erscheine und mit Christo das Himmelreich erben möge. Die Sache ist hier zwar weit roher ausgedrückt, indem die Vermehrung der Gnade ver- dient wird und die guten Werke belohnt werden, wenn man dabei bis ans Ende beharre. Es kommt aber im Grunde doch auf irgend ein Thun des Menschen zur Be- währung oder Befestigung seines neuen Verhältnisses zu Gott hinaus. Den Weg das Majorismus verfolgten später der Pietismus, Methodismus, Bationalismus, die Vermittlungs- theologie, Hengstenberg in seinen Artikeln über die Sünderin und den Jacobusbrief und die neuerdings sogenannte Heiligungsbewegung.

Das Gros i) der heutigen Theologie schwimmt ganz im Fahrwasser des Majorismus und muß, wenn es konsequent

1) Auf der Berliner Past oral -Konferenz im Jahre 1892 gab unter Benutzung memes Werkes: „Von der Rechtfertigung durch den Glauben" der Pfarrer Schulze Thesen über „Rechtfertigung, Werke und Lohn" zmn besten. Er that es im Geiste der Refor-

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ist, zuletzt im Ocean des römischen Werkdienstes ein kläg- liches Ende nehmen. Das Papsttum wird eben durch solche Lehren, wie der Majorismus ist, unmerklich wiederum groß- gezogen, und das sahen unsere streng lutherischen Wort- führer deutlich ein und sie vertraten gegen Major die Heilsgewißheit des Sünders, welche gar keiner Befestigung von irgend einer hinzukommenden Heiligungslehre bedarf, sondern mit dem sola fide genug hat. So sagt Luther in der Auslegung des ersten Petrusbriefes vom Jahre 1523 i) zu Kap. 1, Vers 2: „Heiligung der Geistes" ... ist „ein geistlich Wort; daß wir von Herzen, inwendig im Geist, vor Gott heilig sind. Und das hat er eigentlich darum gesagt, daß er will anzeigen, das nichts heilig sei denn die Heiligkeit, die Gott in uns wirkt." Diese klare Definition läßt die 2. Ausgabe (1539) zwar fort; wohl aber stimmt sie mit Luthers schmalkaldischen Artikeln (S. 336): „daß wir durch den Glauben ein ander neu rein Herz kriegen und Gott um Christus willen, unsers Mittlers, uns für ganz gerecht und heilig halten will und hält" . . . „und auf solchen Glauben, Verneuerung und Vergebung der Sünden folgen dann gute Werk ... wo gute Werke nicht folgen, so ist der Glaube falsch und nicht recht". Wir werden also „durch den Glauben gerecht und heilig",

mation. Leider verbesserte ihn schließlich Dr. Stöcker in Punkt VII und VIII, indem in Punkt VII unter Zustimmung der Ver- sammlung die guten Werke als nötig zur Bewährung des Heiles bezeichnet wurden. In Punkt VIII aber wurde der Vorhalt des Lohnes der guten Werke auf die Stärkung in der Heiligung bezogen. Beides ist in vollen Widerspruch mit den alten bewährtesten Lehrern. Das Nähere s. Evang. Kirchenzeitung, 1892 S. 456, 815, 817.)

1) Es ist dies die erste Auslegung, Erl. Ausg. Bd. XIX S. 324 f. Sie unterscheidet sich von der in Bd. XX gegebenen Auslegung vom Jahre 1539, indem sie die Heiligung kürzer und klarer präci- siert. Ähnlich thut dies eine Schrift Luthers v. J. 1524, betitelt: „Auslegung von der Hauptsumme Gottes Gebots, dazu vom Miß- brauch und rechten Gebrauch des Gesetzes aus der Epistel St. Pauli I. Tim. 1, 3 ff. (Erl. Ausg. XIX, S. 265.)

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und eine Zergliederung (Rechtfertigung und Heiligung) ist nicht am Platze. Diese wahre Beschreibung der Natur des Grlaubens wird sofort geändert, wenn man Werk und G-laube auseinanderhält und, was göttliche Schöpfung (Eph. 2, 10) ist, dennochr wieder durch menschliches Thun kreuzen und hindern läßt. Damit wird wieder Gesetz statt Evangelium gepredigt, und in dem Bezug ist der Satz des alten Amsdorf, des Freundes Luthers, fast noch erträglicher als der des Major. Wir meinen den Satz, daß gute Werke schädlich seien zur Seligkeit. Während nun Flacius diesen Satz des Amsdorf ablehnte i), widerlegten er und alle treuen Schüler Luthers in den schärfsten Ausdrücken Majors These, und die Konkordienformel Art. IV hat ihnen darin, gerade wie im Stücke der Adiaphora, völlig beigestimmt.

Worauf in diesem Lehrpunkt alles ankommt, zeigt schon Augustana Art. XX, 29, 35: „Der Glaube ergreift allzeit allein Gnad und Vergebung der Sünde. Und die- weil durch den Glauben der heilig Geist geben wird, so wird auch das Herz geschickt (iam corda renovantur), gvite Werk zu thun". „Deshalb ist diese Lehre vom Glauben nicht zu schelten, daß sie gute Werk verbiete (prohibeat), sondern vielmehr zu rühmen, daß sie lehre gute Werk zu thun, und Hülf anbiete, wie man zu guten Werke kommen möge. Denn außer dem Glauben -) und außerhalb Christo ist menschliche Natur und Vermögen viel zu schwach, gute Werk zu thun, Gott anzurufen, Geduld zu haben im Leiden, den Nächsten zu lieben, befohlene iimter fleißig auszurichten, gehorsam zu sein, böse Lust zu meiden u. s. w. Solche hohe und rechte Werk mögen nicht geschehen ohne die Hülf Christi, wie er selbst spricht Joh. 15: Ohne mich könnt ihr nichts thun."

Nach dieser Lehre Luthers, die Melanchthon in der Augustana nur formuliert hat, stehen Glaube, heiliger Geist,

1) Preger II, S. 251.

2) d. h. abgesehen von der Lehre vom Glauben oder ohne den heiligen Geist (siehe oben).

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Christus in beständiger Wechselbezieliung zu einander, und man darf nie das eine vom andern isolieren. Der Glaube hat keine Richtung auf die Werke; die Rechtfertigung ist nicht darauf gerichtet, die Heiligung zu ermöglichen, sondern eins ist mit dem anderen so gewiß gegeben, wie der Baum und die Frucht, falls nur die Normen des Wachstums („Ihr seid nicht unter Gesetz, sondern unter Gnade", Rom. 6, 14) vom Menschen nicht eigenwillig durchkreuzt werden.

Die ganze Art der Fragestellung, ob gute Werke nötig sind, ist also grundverkehrt, und eine rechte evan- gelische Antwort kann nie darauf erfolgen.

Was drittens den synergistischen Streit betrifft, so hat auch er seine Wurzeln in den Locis Melanchthons V. J. 1535, woselbst dem Willen, damit allem Zwange vor- gebeugt werde, eine Beteiligung bei der Bekehrung zu- geschrieben wurde und althergebrachte Sätze, wie: „Gott zieht den Wollenden", eingemischt wurden. Bei dem sonstigen Ernst aber der melanchthonischen Auffassung der Erbsünde ^) wurde niemand darauf besonders aufmerksam, nicht einmal Luther, der merkwürdigerweise sogar die Änderungen der Augsburger Konfession v. J. 1540 passieren ließ. Be- handelte doch Melanchthon in der Variata von 1540 die Augustana wie seine Privatsache. Er nahm Änderungen vor und machte Zusätze, welche nie hätten geduldet werden sollen, so bequem sie auch für die Reformierten waren , denen durch jene Aenderungen der Zutritt zum Religionsfrieden (1555) ermöglicht wurde. Also einen eigent- lichen synergistischen Streit hat es bis auf den 1558 zwischen Wittenberg, Leipzig und Jena entbrennenden nicht ge-

1) H. Alting (Exegesis Augustanae Confessionis , Amsterdam 1652, S. 78) weist auf ein CoUoquium Melanchthons mit Heiding (Bischof von Merseburg und Urheber des Augsburger Interim) in Wittenberg, wo ersterer Calvins und Flacius' Lehre mit der seinigen vergleichend , die calvinische nicht zu mißbilligen erklärt (Alex. Schweizer, die Centraldogmen der reformierten Kirche I, 390).

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geben. Melanchthons synergistische Äußerungen ^j wurden durch andere in seinen Werken wieder aufgewogen, womit freilich der Sache nicht genug gethan war. Denn bald gab es in der Wittenberger Schule solche, die sich Melanchthons Schwanken zunutze machten und einen offenen Synergismus lehrten. Pfeffinger, Professor in Leipzig, war es, der in seiner akademischen Schrift: „De libertate voluntatis humanae", 1555 Anlaß zum Kampfe gegen diese gefährliche Neuerung bot. Aber dieser Kampf wurde dadurch noch bedeutsamer, daß aus der Mitte der j'enaischen Theologen Victorin Strigel, bisher ein starrer Vorkämpfer der dortigen theologischen Richtung, sich in ähnlichem Sinne aussprach. Als es jedoch über diesen Lehrpunkt von der Mitthätigkeit des freien Willens bei der Bekehrung zu einem Kolloquium der jenaischen Theologen unter sich kam (Weimar, 1560), ge- lang es der Hauptperson, V. Strigel, zu entkommen, ohne daß er, wie nötig gewesen, für immer widerlegt worden wäre, damit der Synergismus in seiner Person endgiltig ge- richtet sei. Herzog Johann Friedrich der Mittlere wollte durch Verbieten der Kontroverse, also mit Gewalt, den Streit unterdrücken, der im Lager der Orthodoxer selbst entbrannt war. Er erreichte damit das Gegenteil. Durch seine Schonung des Victorin Strigel, den er erst wieder- einsetzte, dann aber nach Leipzig abziehen ließ, blieb die Furcht vor dem Synergismus bestehen, die dann von aus- wärts durch Flacius und seine Freunde in Schrift und Wort genährt wurde. Diese bloße Furcht hat solche Er- schütterungen, zunächst in Thüringen, hervorgebracht, daß der Herzog derselben durch Entsetzung von 40 Geist- lichen Herr zu werden versuchte. Doch wurden diese Erschütterungen damit nur in weitere Gegenden verpflanzt. Flacius wurde dadurch ein berühmter Mann; seine Partei im Weimarischen wurde zwar samt seiner Person beseitigt,

1) z. B. Liberum arbitrium in homine faciütatem esse applicaudi se ad gratiam. C. R. 21, 659.

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aber der Kampf gegen die nun erst recht von Melanchthons Schülern geschützten Strigel'schen Behauptungen wurde ein Erbteil aller rechtlich denkenden Lutheraner und ist in der Konkordienformel endgiltig zum Siege gekommen.

So schwebte denn der Geist, der den verstorbenen Luther oft zu gewaltigen Äußerungen trieb, noch um die Epigonen; so laut zeugten seine Schriften, besonders sein „De servo arbitrio" von der Allmacht der göttlichen Gnade, daß alles „Synergistische" wie mit dem Fluch belegt erschien. Als es trotzdem wieder in der Kirche sich zeigte, wurden seine Anhänger mit bleibender Unfruchtbarkeit geschlagen und haben das Verderben der Kirche beschleunigen helfen.

Die derzeitigen Mittler zum Frieden, als da sind der höchst unsympathische Stößel ^) und Joach. Mörlin, wie auch die Württemberger, die als Helfer herbeigerufen waren 2) und Strigel zu der famosen „Deklaration" veranlaßten, zeigen eine gewisse Mattherzigkeit und wollen offenbar den Synergismus Strigels in seinem ganzen Abstand von der orthodoxen Lehre, welche Flacius auf der Disputation zu Weimar vertrat, nicht sofort und ganz eingestehen. Sie mühen sich ab, ihn zu verbergen ^). Wir stehen vor einem jener kritischen Augenblicke in der Kirchengeschichte, wo schonungslose Aufrichtigkeit alles gerettet hätte , Un- aufrichtigkeit alles verdarb. Auf der Synode von Oranges (529) war einst vor mehr denn 1000 Jahren der ähnliche Fall eingetreten. Aus Angst vor der absoluten Prädestinations- theorie, die die Lehre der Väter war, konnte man sich nicht entschließen , dieselbe ins Treffen zu führen und

1) Stößel starb als Superintendent in Kursachsen, 1576, im Ge- fängnis, unter den Anzeichen der Verzweiflung (siehe Preger II, 384, und Kluckhohn, Briefe Friedrichs des Frommen, II, 984).

2) Vgl. ludicium Brentii de quadam Confessione Vict. Strigelii scriptum anno 1561 bei Salig, Vollstd. Hist. d. Augsb. Konf., S. 650; Preger, Flacius II, 243 ss.

3) Vgl. Planck, Gesch. d. prot. Theologie, Bd. L, Buch III, S. 720: „sie wollen den Unterschied nicht sehen".

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damit jeden SyBergismus mit der Wurzel auszurotten. Es war die Zeit gekommen, wo man wieder, zunächst im Herzen, allmählich öffentlich, Anstoß an der schroffen Prädestinationslehre zu nehmen begann. Die Häupter, ein Amsdorf, Flacius, Wigand, Brenz, waren freilich Prä- destinatianer i), aber in der auf der Tagesordnung stehenden Reibung mit den Calvinisten [wie im Streite zwischen Marbach und Zanchius hervortritt, 1560 2)] ließ das Interesse an der streng durchgeführten Prädestinationslehre nach. Selbst Flacius hat auf der Weimarer Disputation, als Strigel ihm herausfordernd bemerkte, seine Lehre habe die doppelte Prädestinationslehre zur Voraussetzung, nicht voll und ganz das Bekenntnis zu ihr erneuert, obgleich er dieselbe doch, wie alle in den Regensburger Akten zu Worte kommenden Lutheraner, lehrte. Erst Andrea verkehrte Luthers Lehre recht eigentlich auf dem Grespräch zu Mömpelgard (1586), wie die von den AVürttembergern edierten Akten aus- weisen °). Wer aber die Prädestinationslehre nicht festhält, der verliert die einzige Waffe, welche gänzlich den Synergismus ausrottet. Die lutherische Kirche hat es zu ihrem Schaden erfahren müssen, was es heiße, an den Bollwerken der alten Lehre auch nur im geringsten rütteln zu lassen. Im folgenden Jahrhundert hat Aegidius Hunnms, um für die Gottlosen die Schuld ihres Widerstehens zu wahren, die Resistibilität der Gnade auf dem Gebiet der gratia praeveniens gelehrt "1). Die Konsequenzen liegen zu Tage. Der

1) Vgl. Fr. H. E. Frank, Geschichte der luth. Kirche bis zur Konkordienformel, Bd. IV, S. 152 mit Anmerkung.

2) Vgl. Evang. Sonntagsbote aus Österreich 1866, S. 282, 363, über den Streit, sowie Alex. Schweizer, Centraldogmen , Bd. I, S. 418—470.

3) Vergl. Schweizer, Die Centraldogmen der ref. Kirche, Bd.

I, S. 503.

4) Vgl. darüber Friedrich Spanheim, Elenchus controversiarum, p. 376. Georg Calixt, Animadversiones ad Confessionem Thoruni ensem, p. 14; Alex. Schweizer a. a. O., Bd. L, S. 569. Calixt bemerkt: „Nostri maiores Invariatae Augustanae confessioni

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Gregensatz der Prädestinationslehre, der Synergismus, kehrte in der Kirche mit erneuerter Kraft wieder i) , um schließlich in derselben sich doch wieder einzunisten.

Vorderhand war freilich an so etwas nicht zu denken. Die nächste Folge der geschlichteten Kontroverse zwischen Strigel und Flacius war eine in Thüringen zu- nächst mit Gewalt niedergeschlagene Opposition; aber der hier verworfene Same der orthodoxen Lehre kam anderen Gregenden Deutschlands zu gute, besonders auch Österreich Es waren, wie sich aus zahlreichen Protesten ergiebt, Kämpfer um die evangelische Freiheit, die hier Thüringen ver- ließen, um anderswo Zuflucht zu suchen; und sie wurden auch als Märtyrer an vielen Orten mit offenen Armen auf- genommen, so im Mansfeldischen, im Reußischen, im Vogt- lande, in Regensburg und vor allem in Ober- und Nieder- österreich. Als sie gingen, nahmen sie auch einen Segen mit sich fort; sie fielen (abgesehen von der Staatsallmacht in kirchlichen Dingen) als Opfer der Unentschiedenheit ge- wisser Häupter, die eben nicht zu der anfänglichen lutherischen Form der Lehre voll und ganz zurückzukehren sich getrauten. Hätte man damals auf die Prädestinations- lehre zurückgegriffen, so wäre alles in ein besseres Geleise geleitet worden. Man darf eben nicht sagen mit Planck und gewissen neueren, ihm darin nur zu gern folgenden Theologen: die Prädestinationslehre sei damals (1549) nicht mehr Gemeingut der Lutheraner gewesen, wenn nicht schon

adhaerentes, Augustini doctrinam retinuerimt et passim docuerunt usque ad A. 1580 (Jahr des Konkordienbuches) Aeg. Hunnius, ni fallor, primus fuit vel certe inter primos praecipuus, qui priscam et ante Augustinum in primitiva ecclesia receptam sententiam revocavit." Dem Hunnius sekundierte bei der Abweisung der calvinischen Prädestinationslehre u. a. Phil. Nicolai , 1597, und zwar auf höchst unedle Weise.

1) Wie denn Aegidius Hunnius 1598 in „De libero arbitrio" sagt: Die Ungleichheit zwischen Gläubigen und Verworfenen rührt . . . von ihrem Willen her, indem die einen viel unlieber zur Treue sich bringen lassen als andere. (Schweizer, a. a. O., Bd. I, S. 55.)

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gar aufgegeben von Luther ^). Wohl mag sie zurück- getreten sein, seitdem auch Luther an der einzigen Stelle, in der er später C1542) ausführlich über die Sache spricht, mehr auf den geoffenbarten Willen Gottes als auf den ver- borgenen Crewicht gelegt ■'*) und seitdem Melanchthon in der Augsburgischen Konfession (der variata) von 1540 jene Lehre abgeschwächt. Aber sie war nicht aufgehoben im Lehrsystem. Vgl. Conf. Aug. V : „der heil. Geist wirkt den Glauben, wo und wann er will.'' Und das ist von Bedeutung. Man braucht ja nicht oft "und viel von dieser Lehre zu predigen, was ja auch bei den Reformierten nicht der Fall ist. Aber die Lehre steht doch als treuer Wächter gegen den alten Feind, denPelagianismus, oder dann den Synergismus, überall im Hintergrund, und wo sie fehlt, da fehlt ein wesentliches Stück der Heilslehre. Es beginnnt alsbald, wie bei den Lutheranern zu sehen, eine fatale Unsicherheit. Man schwebt zwischen Himmel und Erde ; man hat nicht Fuß ge- faßt auf dem Boden des Synergismus und weilt nicht im Himmel des ewigen Ratschlusses Gottes mit den Augen des Glaubens. Und so muß man Hilfe suchen bei den Gnadenmitteln ; wie in der lutherischen Kirche demnächst geschah, als man den Synergismus ausgeschlossen, aber doch auch die Lehre von der Erwählung in ihrer zwei- seitigen Gestalt, wie sie Augustin, Luther und Calvin ver-

1) Planck Bd. III, X, S. 806, 807. Luther habe selbige Lehre wieder aufgegeben eine Unwahrheit des überhaupt religiös ganz dürren imd parteiischen Planck.

2) Vgl. Loofs Leitfaden zur Dogmengeschichte. § 66, 6. Ge- meint ist die Stelle in der Auslegung von Genesis 26, eine Stelle, deren Bekanntschaft auch Chemnitz, der Mitverfasser der Konkordien- formel, in seiner Auslegung der Loci Melanchthons empfiehlt (vgl. den locus de causa peccati, ganz am Schluß). Luther sagt dort: „Ich habe aber unter anderm geschrieben, es geschehe alles mit absoluter Notwendigkeit. Aber ich habe zugleich hinzugefügt, daß man den geoffenbarten Gott ansehen müsse, wie wir im Liede singen : Er heißt Jesus Christ, der Herr Zebaoth, und ist kein andrer Gott."

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traten, nicht zur vollen Durchwirkung gelangen ließ i). Die eine Seite der Prädestination, nämlich die Erwählung zur Seligkeit, blieb zwar in Kraft in der Konkordienformel ; daß also der Mensch sich bekehrt und in der Gnade beharrt, das thut allein Gottes Barmherzigkeit. Die Konkordien- formel 2) lehrt noch nicht, wie später Johann Gerhard, daß Gott die erwähle, von denen er vorausgesehen, daß sie be- ständig glauben werden ^). Indem sie aber die allgemeine Gnade lehrt, mithin lehrt, daß alle Getauften den heiligen Geist bekommen und also zur Seligkeit erwählt erscheinen, bleibt eine Kluft zwischen Gläubigen und Verdammten unausgefüllt, indem man nicht erfährt, worin der letzte Grund des Unterschiedes zwischen ihnen liegt, ob in der göttlichen Wahl oder in der selbständigen Entscheidung des Menschen. Darüber zu schweigen, ist ebenso sehr eine Mattherzigkeit bei der Abfassung der Konkordienformel (1577), wie einst (1560), als es galt, den Synergismus töd- lich zu treffen.

1) Vgl. die Konkordienformel Art. XI: De aeterna praedesti- natione et electione Dei. Zu weitgehend ist demnach die Behauptung Ritschis, als ob die Lutheraner lehren, daß die Wirkung der Leistungen Christi sich auf die electi beschränke, welche im Glauben seiner Heilsabsicht entgegenkommen und seine Leistungen (kraft selbständiger Entschließung) sich aneignen. Das gilt schwerlich vom 17. Jahrhundert an, geschweige denn vom Jahre 1580. Eitschl, Rechtfertigimg und Versöhnung, I, S. 305, 306.

2) C. F. p. 619, 803.

3) Joh. Gerhard, Loci, 1610, ed. Preuß, II, 86 b; vgl. auch J. A. Oslander, Collegiiun theol. System., Stuttgart 1686, 4., VI, 122 B. Nach Gerhard haben auf dem Leipziger Gespräch im März 1631, auf welchem eine Union zwischen den kursächsischen, branden- burgischen und hessischen Theologen versucht wurde, die ersteren (Hoe von Hohenegg und Polykarp Leyser) sich dahin über die Gnaden- wahl erklärt : „Daß Gott zwar auß Gnaden in Christo vns erwehlet, aber der gestalt, daß er vorher gesehen, wer beharrlich und waarhafftig an Christum glauben würde, vnd welche Gott vorher gesehen, daß sie also glauben würden, die habe er auch verordnet vnd erwehlet, sehg vnd herrhch zu machen".

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Wegen solcher Mattherzigkeit oder, sagen wir besser, solches Ungehorsams gegen Gottes Wort hat man in der christlichen Kirche wiederholt eine folgenschwere Ab- weichung zu beklagen gehabt. Sie tritt zwar weder nach der Synode von Oranges noch auch jetzt sofort zu Tage, aber der Grund ist gelegt.

Eine Frucht also für die Weiterentwickelung der Lehre hat der temporäre Streit über den Synergismus nicht ge- habt. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn man die Prädestination mit Entschiedenheit zur Abstellung des Synergismus herangezogen hätte. Der überaus hitzige Streit hat aber das zur Folge gehabt, daß durch ihn oer bedeutendste der „beständigen Lutheraner", nämlich Matthias Flacius (in den sechziger Jahren) von der fruchtbaren, aktiven Teilnahme an der kirchlichen Entwicklung ausgeschieden wurde. Der Streit hat ferner die Bedeutung, zu zeigen, wie die Lutheraner schon damals nicht imstande waren, sich der Prädestination mutig zu bedienen. Wir nehmen ein Zurückweichen wahr; wie um dieselbe Zeit in Straß- burg (1560) in dem Streite zwischen Zanchius und Marbach, so auch hier. Hätte man zugegriffen, man hätte die Re- formierten auf seiner Seite gehabt und wäre in diesem Lehr- punkt viribus unitis gegen Rom zu Feld gezogen. Nachdem aber die Lutheraner den einzigen rechten Ausweg aus dem Synergismus, welchen die Prädestination anwies, verworfen, kamen sie allmählich dazu, die Reformierten um dieser Lehre willen scheel anzusehen; was Beza im Streite mit Andrea (1586) schwer genug erfahren mußte. Man darf nunmehr sich auch nicht wundern, daß die Reformierten sich für jene Lehrstreitigkeiten weniger interessierten, obgleich es sehr nützlich gewesen wäre, wenn sie sich der Streitig- keiten angenommen und ihr Gewicht mit in die Wagschale geworfen hätten. Ja, es ist der Vorwurf ihnen nicht gänz- lich zu ersparen, daß sie geringe Kenntnis von dem Status controversiae zwischen Melanchthon und den Gegnern hatten und wohl gar bei Melanchthon mehr durch die Finger sahen

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als bei den letzteren. Sie hatten eben mehr von des ersteren Freundschaft zu erwarten, als von der Feindschaft der letzteren zu fürchten.

Ein Nachspiel des Weimarer Kolloquiums zwischen Flacius und Strigel fand mehrere Jahre später statt und rückte des Flacius Namen zeitweilig wieder in den Vorder- grund. Als nämlich Flacius in seiner Clavis scripturae, 1567 P. II, p. 479—498, in seinem antisynergistischen Eifer eine bisher minder beachtete Behauptung über den Charakter der Erbsünde verteidigte, fielen die meisten seiner früheren Freunde über ihn her. Es war dies der Satz: die Erb- sünde sei nicht Accidens sondern Substanz im Menschen ; der natürliche Mensch, ärger als ein Block, verhalte sich nicht nur pure passive in der Bekehrung, sondern widerstrebe Gott necessario et inevitabiliter ^j. Durch diesen Satz wollte er dem Synergismus den Kopf eindrücken, er wollte zu einem Abschluß kommen. Was ganz verdorben ist, das kann nicht mehr mitwirken. Und die Schrift redet auch ähnlich; sie spricht vom Herzen des Menschen, daß aus ihm nur Böses hervorgehe und ihn verunreinige; und Christus spricht vom faulen Baum, der nicht gute Früchte hervor- bringen könne. Flacius kam damit, wie gesagt, zu einem Abschluß in der Beurteilung des Menschen ; nun konnte die Gnade ihr Werk beginnen, ohne daß ihr je die Mit- wirkung des Menschen in den Weg treten würde. Den- noch aber war es ein Zerhacken des Knotens statt einer Lösung, wie es der Rekurs auf die Prädestinationslehre ge- wesen wäre. Die Folge war, daß Flacius' Lösung von der Kirche abgewiesen wurde, freilich nicht ohne daß die Be- handlung dieser Frage und der gegenseitige Kampf viel zur Klärung über die Natur der Sünde im Menschen bei- getragen hätte. Leider aber kamen die nach Österreich entwichenen „beständigen Lutheraner" in ihrem antisyner-

1) Preger, II, p. 195 ff., 202, 214, 217, 311 ff. Frank, a. a. O. I, p. 230.

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gistischen Eifer und aus Treue gegen ihren auch von seinen Freunden im Reich hin und her gehetzten Gesinnungsgenossen schließlich zu um so energischerem Festhalten an jenem falschen Satze von der Erbsünde.

Die drei von uns erwähnten Punkte von den Adiaphora, der Notwendigkeit der guten Werke zur Seligkeit und der Synergie (vom freien Willen) standen auf der Tagesordnung in allen Verhandlungen der Theologen, deren unsere Akten gedenken. Sie waren eben eine traurige Hinterlassenschaft aus den Zeiten des Interims; und so kamen sie alsbald wieder zum Vorschein, sowie die feindlichen Vettern von Kursachsen und Thüringen aufs neue aufeinander stießen : nach dem Sturze Johann Friedrichs des Mittleren April 1567. Alsbald erklärte Johann Wilhelm, der Herr von Thüringen wurde, eine Amnestie für die 1562 des Landes verwiesenen Kirchendiener, die ein Opfer ihrer Treue gegen die gute alte Lehre und ihrer Ablehnung des Adiaphorismus, Synergismus und Majorismus geworden. Und so hören wir denn aus unsern Akten den gewaltigen Rufer im Streit, Tilemann Heshusius, wie er an Grallus unter dem 4. März 1568 schreibt: Am 1. April werde in Zeitz ein Kolloquium abgehalten, je drei Theologen und drei Politiker von selten des Kurfürsten August, ebensoviele von selten des Herzogs Johann Wilhelm. Sie würden über die Adiaphora, Synergie, die Notwendigkeit der guten Werke etc. kon- ferieren. August fordere, daß die Irrtümer seiner Theologen in ihren Büchern aufgewiesen würden.

Die alte Theologenschule war also in Thüringen wiederhergestellt (in Jena Wigand, Kirchner). Die erste Aktion war, daß man über die Rechtfertigung, den freien Willen und die Adiaphora in Altenburg vom 27. Okt. 1568 bis zum März 1 569 verhandelte. Für uns ist dieser Kampf deshalb von Wichtigkeit, da er uns zeigt, welche Haupt- artikel die Gemüter nicht zur Ruhe kommen ließen, und daß im Mittelpunkt des Streites immerdar jene Artikel standen. Nach Ausgang des Kolloquiums (1569) laß

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Kurfürst August seine Theologen neuerdings ihren Stand- punkt wahren, indem er sie abermals auf das Corpus doc- trinae Philippicum verpflichtet und erklären läßt, daß sie dem flacianischen illyrischen Irrtum, der die kurfürstlichen Lande, Schulen und Kirchen mit den erdichteten Auflagen des Adiaphorismus, Synergismus und Majorismus etc. be- schwere, nicht anhängig seien i).

Auch andere Beweise lassen sich für die Wichtigkeit jener Hauptpunkte und ihrer gemeinsamen Quelle, die im Interim lag, anführen.

Wo immer Flacius Illyricus in die Lage kommt, seine theologische Kritik zur Geltung zu bringen, z. B. den Böhmischen Brüdern gegenüber, da prüft er seine Gegner auf ihre Korrektheit in solchen Lehrpunkten. In den Jahren 1555 und 1556 traten die Brüder in Verbindung mit Elacius. Er schrieb an sie im Interesse seiner Centurien, und sie antworteten ihm mittelst eines Briefes, welchen Blahoslav, einer der vornehmsten und gelehrtesten ihrer Lehrer um jene Zeit, nach Magdeburg brachte. Von dieser Reise zu Flacius Illyricus giebt er eine böhmisch verfaßte Beschreibung, welche Gindely in seiner Biographie des Blahoslav 1856 (aus dem Herrnhuter Archiv) veröffent- licht hat^). Beider Zusammenkunft mit Flacius war auch der Magdeburger Superintendent Wigand und noch ein anderer zugegen. Da wurde denn von Flacius hervor- gehoben, daß die Schriften der Brüder sich in einigen

1^ Vgl. den „Endlichen Bericht der Theologen beider Uni- versitäten Leipzig und Wittenberg". Hier wird schon auf dem Titel- blatt der gehaßte Name des Flacius als die Quelle aller wider sie ausgehenden Feindschaft genannt. (Wittenberg Anno 1570.) Das Nähere s. bei Preger, M. Flacius Illyricus und seine Zeit, II. Hälfte, S. 304.

2) Casopis Musea krälovstvi ceskeho, 1856, S. 35 44. Wir finden hier die Beschreibung der Reise und sehr interessante persön- liche Eindrücke Blahoslavs in böhmischer Sprache. Er vergleicht Flacius dem Oslander. Auch mit Melanchthon trifft er unterwegs zusammen.

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Stücken widersprächen. Z. B. von den Dienern sage man einmal, daß die von unwürdigen Dienern verwalteten Sakra- mente ungiitig, und wiederum ein anderes Mal, daß sie gütig seien. Item von der Justificatio hätten sie in der lateinischen Apologie ^) eine mit ihnen (den Lutheranern) übereinstimmende Lehre von der Rechtfertigung (renascentiam esse justificationem) ; dagegen in dem Schreiben an den Fürsten von Preußen (Albrecht, Herzog in Preußen) hätten sie zwei Teile der Rechtfertigung angenommen. Und das stehe gleich mit der Lehre des Interims. So scheint es Flacius und seinen Freunden daß die Brüder nicht mit Recht die „Lehre der Preußen" (Osianders) tadelten. Oslander nämlich betonte über Gebühr den Effekt der Rechtfertigung, wogegen die Reformatoren die Imputatio zur Geltung brachten. Blahoslav verteidigt sich dann und will auch bei den Lutheranern ähnliche Sätze, die eine Heiligung nach der Rechtfertigung lehren, nachweisen. Er weist auch darauf, wie Verschiedenes Jakobus einerseits, Paulus andererseits über die Rechtfertigung lehrten, und wie auch Luther nicht sofort alles aufs klarste ausdrückte. Wir lernen aus diesem Gespräch, wie das Interim als Quelle der Irrtümer anerkannt war, und daß seitens des Flacius über die Rechtfertigung auch mit den Böhmischen Brüdern gestritten wurde. Und was noch weit wichtiger ist : wir erfahren, daß Flacius auch den Böhmischen Brüdern gegenüber in die Notwendigkeit versetzt war, einen Weg zur Vergleicliuüg, wenn auch vergebens, zu suchen. Auch in der Behandlung jener Brüder treten die zwei Parteien in der lutherischen Kirche in deutlicher Scheidung hervor. Auf der einen Seite standen außer Melanchthon Leute wie Eber, Camerarius, Peucer, Vergerius, Crato, Esrom Rudiger, des Camerarius Schwiegersohn, (nachmals Lehrer in Eibenschitz an der böhmischen Lehranstalt der Brüder) und die mit ihnen verbündeten Reformierten in

1) Wohl die für Markgraf Georg von Brandenburg geschriebene.

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der Schweiz und Straßburg auf der anderen Seite Flacius und sein Anhang in Deutschland und auch in Polen. Während nun jene ersteren geneigt sind, mit den böhmischen Brüdern zu paktieren, sind die letzteren unerbittlich^).

Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergiebt sich für die Beurteilung des Interims folgendes: Das Interim, von Friedrich III. von der Pfalz noch im Jahre 1562 eine „Schandhure" genannt^), stellte eine Bastardkirche neben die wahre protestantische und näherte sich wieder der römischen Kirche. Es that dies :

1) indem es römisch-katholische Gebräuche falscher Pönitenz und eingegossener Heiligungskräfte neben den Glauben in Christo stellt : Buße, Firmung, letzte Ölung, Ordination, lauter Gebräuche, die mit Gottes Wort offenbar streiten ^), und keine Adiaphora, d. h. gleich- giltig für das Wesen der wahren Kirche, sind ;

2) hat das Interim die Gerechtigkeit durch den Glauben allein fahren lassen und mit dem Satz von der Not- wendigkeit der guten Werke einen neuen Weg der Ver- vollkommnungeingeschlagen, der vom Heile abführt. Während nun jene zwei Irrtümer des Interims pharisäisch-juden- christlichen Charakter trugen, so trug ein letzter Irrtum die Wurzel paganistischer Abweichung in sich. Denn es wurde im Interim auch dem freien Willen ein Platz ge- lassen, so daß er mit dem göttlichen Willen mitwirket (im Artikel des Leipziger Interims: „Wie der Mensch für Gott gerecht wird").

Damit aber hatte die Kirche des Interims vorerst das Anrecht verloren, eine wahre Kirche Christi zu heißen und sich der Schlüssel des Himmelreiches zu bedienen.

1) Siehe das Nähere bei Czerwenka, Geschichte der evang. Kirche in Böhmen, II, S. 334.

2) Kluckhohn, Briefe Friedrichs III. I, S. 260; an den Her- zog von Sachsen, seinen Schwiegersohn.

3) So sagt Calvin an Melanchthon (Calv. Opp., XIII S. 596).

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Der Besitz solches Anrechtes ist freilich auch kein selbstverständlicher. 0 b dieses Anrecht einer Kirche zustehe oder nicht, hängt von ganz bestimmten Bedingungen ab. Die einzelne Gemeinde nicht minder wie die Gesamt- gemeinde (Kirche) hat die hohe Pflicht, jenes Anrecht auf die Schlüssel des Himmelreiches stetig zu erweisen. Die Schlüsselgewalt ist keine der Kirche anklebende Gabe, welche durch Handauflegung magisch fortgepflanzt v/ird. Letzteres ist freilich römisch-katholische, anglikanische und neuerdings selbst hie und da lutherische Lehre. Nach protestantischen Grundsätzen muß die Einzelgemeinde wie die Gesamtgemeinde sich dadurch als zur Übung der Schlüsselgewalt berechtigt zeigen, daß sie die drei Kennzeichen, ohne die eine Kirche nicht zu denken ist, handhabt: 1) reine Verkündigung des Wortes, 2) schriftgemäße Verwaltung der Sakramente, 3) Kirchenzucht. Wo diese drei Merkmale nicht vorhanden da ist die Kirche tot. Sie hat wohl etwa noch einen, Glauben, aber einen ohne Werke, mithin einen toten Glauben.

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III. Historischer Übeiljlicli.

Der Name des Flacius weckt verschiedene Empfin- dungen: etliche nennen ihn einen Eortsetzer des Werkes Luthers, andere verwerfen seinen Namen als einen bösen. Schon in der Reformationszeit galt dieser Name teils als ein solcher, dem um jeden Preis widersprochen werden mußte, teils aber als ein guter, dessen Andenken in Ehren gehalten werden muß.

Seine Biographie zu geben ist nicht unsere Absicht nach Pregers Meisterwerk i). Wir erinnern nur an folgen- des: Elacius ist kroatischer Abstammung. Er ist am 3. März 1520 zu Albona (unweit Pola) in Istrien geboren. Sein Vater, Andreas Vlacich (Vlacic) oder Francovic, war ein angesehener Mann, der ihm auch den ersten Untericht gab, aber schon früh starb. Seine Mutter stammte aus edlem Geschlecht; sie war die Tochter eines adligen Herrn, Bartholomäus Lucianus, wohl italienischer Herkunft. Elacius selbst nennt sich in einer Schrift an den Dogen und Senat von Venedig, durch welche er sie zur Annahme der Re- formation bewegen wollte, deren „ergebensten und gehor- samsten Unterthan" (1565 und nochmals 1570). Persön- lich hatte er bereits 1563 in Venedig in der gleichen Sache intervenirt, war aber höflich abgewiesen worden. Elacius war also Unterthan des in Glaubenssachen toleranten Venedig und nicht etwa ein beschränkter Kroate, mit der üblen Nebenbedeutung, die jener Ausdruck zu haben pflegt 2). Er war anfangs ohne Eindruck von der neuen Lehre;

1) Vergl. auch den Artikel Flacius von Preger in der Allg. D. Biographie, und Kawerau, Art. Flacius in Prot. Eealencyklopädie, 3. Ausgabe.

2) S. Beiträge zur Gesch. des Prot, in Istrien und Triest von Dr. Schatzmayr, in Jahrb. der Ges. f. Gesch. des Protestantismus in Österreich, XV, II, S. 61, 63. Hier ist über Flacius und seinen Lehrer Baldo Wichtiges mitgeteilt.

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ja, er wünschte als Laienbruder in ein Kloster 7ai gehen. Durch einen Verwandten Lupatino Baldo ^) erhielt er einige Schriften Luthers und den Rat, nach Deutschland zu ziehen. Zunächst hielt er sich in Augsburg auf, dann ging er nach Basel, wo er sich in den Sprachen vervollkommnete. Grynäus sorgte für ihn. In Basel machte er eine schwere innerliche Schule durch, die ihn auch leiblich tief herunter- brachte. Hierauf begab er sich über Tübingen nach Witten- berg, wo er von Melanchthon liebreich empfangen wurde. Dort kam er zur vollen Erkenntnis der Wahrheit, und geistige wie leibliche Gesundheit kehrten wieder bei ihm ein ^j. In Wittenberg wurde Flacius Lehrer des Hebräischen. Luthers Einfluß auf ihn war ein überwältigender ; derselbe hielt ihn sehr hoch und soll einmal geäußert haben : dieser werde es sein, an welchen nach seinem Tode die gebeugte Hoffnung sich anlehnen werde.

Auch Flacius ist also durch eine längere innere Heim- suchung hindurchgegangen und gleich wie andere Refor- matoren in der rechten Weise für sein Werk vorbereitet worden. Ohne sich vorzudrängen, wurde er durch die Ereig- nisse nach Luthers Tode ins Vordertreffengetrieben. Was ihn beseelte, war der Eifer um die Kirche des Wortes, wie es ein Luther verkündigt hatte. Seine eigentliche Kraft lag auf dem Felde der Kirchengeschichte er ist weder Dogmatiker noch Homiletiker, und nur gelegentlich ergreift er auch in der Dogmatik in treffender Weise das Wort, so im Streite mit Oslander, Schwenkfeld, Major, Menius und Strigel. Das Interim war es, das ihm, auch angesichts

1) Lupatino B. , em gelehrter Theolog u. Minoritenprovinzial , war wegen seiner Predigt gegen die reUgiösen u. kirchlichen Miß- bräuche in Venedig zweimal gefangen gesetzt und nach 15-jähriger Haft 1556 seines Luthertums wegen hingerichtet worden. Wäre Flacius 1570 persönlich dort erschienen, so würde man ihm wohl recht übel begegnet sein. Italien war von der Eeformation tief erfaßt worden.

2) Vergl. Preger, I, 23.

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seines Magistereides, die rücksichtsloseste Opposition auf- drängte. Zu ihm gesellten sich andere, besonders Nikolaus Gallus, Amsdorf, Aepinus in Hamburg, Brenz, Medier, Wigand, Judex und Caspar Aquila, überhaupt die Geist- lichen des niedersächsischen Kreises.

Der Schmalkaldener Bund war seit längeren Jahren Gegenstand des Hasses Karls V. gewesen, und nach Luthers Tode fehlte leider der Mann, der seine Augen offen hielt und seinen Fürsten warnen konnte. Gerade in den ersten Monaten des Jahres 1546, um die Zeit von Luthers Tode, war die Lage der Protestanten eine überaus bedenkliche geworden. Der Schmalkaldener Bund wollte nicht mehr recht zusammen- halten ; von den Protestanten traten einzelne schon zum Kaiser über : so Markgraf Albrecht von Brandenburg, Markgraf Hans von Küstrin; und die Bundesglieder verfolgten eine Kirchturmspolitik. Herzog Moritz von Sachsen hatte sich zum Kaiser geschlagen, und das Gewitter zog sich immer mehr über Kursachsen und Hessen zusammen. Die Acht wurde über die Fürsten dieser Länder ausgesprochen ; an Moritz wurde die Kurwürde verliehen, und Kursachsen von ihm und den Truppen König Ferdinands besetzt. Karl kam mit der Hauptmacht und brachte die Entscheidung. Bei Mühlberg wurde die Macht des Kurfürsten gebrochen. Einer der edelsten Männer der Zeit, Fürst Wolfgang von Anhalt, mußte lange Jahre in der Verbannung leben; er der einzige, dessen Gedächtnis uns noch mit den Fürsten und Bekennern der Reformation in dieser Zeit aussöhnt. Kurfürst Johann Friedrich war der Gefangene des Kaisers. x\uch der Landgraf von Hessen mußte sich auf Gnade und Ungnade ergeben, blieb dann aber gefangen, was die Q.uelle späterer Verwickelungen zwischen Herzog Moritz und dem Kaiser wurde.

Über Moritz' Charakter giebt es gegenwärtig zwei ver- schiedene Meinungen. Die eine vertritt Maurenbrecher in seinen „Studien und Skizzen zur Geschichte der Reformations- zeit", V, S. 66:

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„Moritz' Auftreten war 1546 nicht gegen den Pro- testantismus gerichtet; im Gegenteil, er suchte ihn zu retten, ihn zu schützen, durch das Bündnis mit dem überlegenen Feinde vor der Bedrohung durch diesen Feind ihn zu decken. Es kam nur darauf an, daß Moritz von dieser diplomatischen Haltung nicht abließ und die Koncessionen, die ihm Kaiser Karl gewährt, geltend zu machen und aus- zunützen verstehe. Er hat sofort 1548 gezeigt, daß es ihm Ernst damit war."

Als die Gelegenheit, Karl zu demütigen, sich bot, griff Moritz rasch zu und rettete nach menschlicher Ansicht den deutschen Protestantismus.

Eine andere, von E. Brandenburg in seinem Buch „Moritz von Sachsen" vertretene Meinung stellt uns Herzog Moritz in einem ganz anderen Lichte dar. Er meint, Moritz sei bei dem Tode seines Vaters noch ohne religiöses Interesse gewesen, in der Politik völlig planlos und dem Kriege, der Jagd, dem Wein und Weibern ergeben. Erst der schmal- kaldische Krieg und die darauf folgenden Verhandlungen hätten ihn die Mittel der habsburgischen Staatskunst kennen und würdigen gelehrt. Und so sei er durch die Habsburger und deren Diplomaten gezwungen worden, loszuschlagen Mit Brandenburg hat sich im „Neuen Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde" (20. Band) G. Wolf aus- einandergesetzt. Dieser führt aus, daß Moritz, der an zahl- reichen Fürstenhöfen eine politische Schule durchlebt, in der letzten Zeit eine seinen Eltern scharf opponierende Politik getrieben hatte und dabei mit dem bedeutenden Philipp von Hessen in Berührung gekommen war, für sein Alter von 21 Jahren außergewöhnlich reiche Erfahrungen für den Herrscherberuf mitbrachte, so sehr er auch, seiner Jugend gemäß, noch rasch zufahrend und zuweilen un- besonnen sich zeigte. In der kurfürstlichen Periode hätte sich dieses Zufahren gemildert, Behutsamkeit, Sowie zielbewußtes Handeln sei an die Stelle getreten

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und er habe einen positiven Standpunkt politischer Natur gewonnen. Eür das Schwankende in Moritz' Haltung sei besonders der entgegengesetzte Einfluß, welchen er zwei politischen Antipoden, nämlich dem Landgrafen von Hessen und dem Minister Georg von Karlowitz, einräumte, ver- antwortlich zu machen. Für Männer wie Luther und Kurfürst Johann Friedrich habe Moritz noch kein Ver- ständnis gehabt.

Im Verlauf seiner Abhandlung weist Wolf darauf hin, daß es psychologisch unwahrscheinlich sei, daß Fähigkeiten, wie sie Moritz später zeigte, urplötzlich im Menschen ent- ständen. Dem stimmen wir zu, und ohne Wolf in seinen einzelnen Einwendungen hier nachzugehen, bemerken wir nur noch folgendes : Wie wollen wir überhaupt das Problem erklären, daß in gewissen Momenten der Geschichte •wo die Not aufs höchste gestiegen, den Bedrängten der rechte Mann am rechten Orte ersteht ? Das ist eben Gottes Sache, und Gott hat in diesen Dingen seine Hand und lenket die Herzen der Menschen und den Lauf der Dinge, wie er will! Es war kein Geringes, mit Männern wie Karl und Granvella das Kampfspiel aufzunehmen. Und Moritz hat gewonnen.

An Moritz erinnert sein gleichnamiger Enkel Moritz von Oranien, der unter ähnlich schwierigen Umständen der rechte Mann am rechten Orte war. Wie der sächsische Moritz den großen Gegner Karl aus seiner klug gewählten Position hinauszuwerfen verstand, so handelte gleicher- weise der Enkel Moritz mit Spaniens König und zuletzt mit Oldenbarneveld. Wie Oldenbarneveld der gewiegteste Diplomat seiner Zeit, aber auch ein in der Wahl seiner Mittel nicht skrupulöser Mann war, so verhielt es sich ähnlich mit den gewaltigen Gegnern des ersten Moritz. Großvater wie Enkel haben im gegebenen Augenblicke, ob bewußt oder unbewußt, der Religion die größten Dienste geleistet und arme Unterdrückte aus der Bedrängung zu

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einem glücklicheren Dasein geführt^). Wie sie das iin einzelnen gemacht, das soll wohl ihr Geheimnis bleiben. "Wir bescheiden uns hier, demjenigen, der den Erfolg hatte, Beifall zu geben, und verlangen nicht, wie gewisse Historiker der heutigen Zeit, das Gras wachsen zu hören. Jedenfalls ist zu sagen : gleich wie der Großvater Karls V. Herrschaft über Deutschland brach, so hat der ruhmreiche Enkel das Seine gethan, um ein Ende zu machen an der spanisch-katho- lischen Herrschaft über Niederland und der Tyrannei Oldenbarnevelds.

So sehr wir uns mit der Skizze Maurenbrechers über Moritz einverstanden erklären können, so sind wir doch wenig erbaut von seiner Beurteilung des Interims, welche für beide Formen desselben, der Augsburger wie der Leipziger, weit- aus zu nachgiebig erscheint. Er sagt: ,,Man ist gewohnt, das Interim und das Verhalten von Kursachsen, sowohl des Kurfürsten Moritz als der Theologen von Wittenberg als ein schwächliches, laues zu verdammen. Welche Be- rechtigung immer diesen damals schon von einer theologischen Clique (?) angestimmten Vorwürfen beiwohnen mag, die historische Betrachtung dieser Geschichte wird gut thun, auch einmal eine andere Seite der Frage zu erwägen : was konnten die Protestanten, Fürsten wie Theologen, Besseres thun, als sich scheinbar beugen, s che in bar das Gebot des Siegers annehmen? An direkten Widerstand war doch nicht zu denken: hätte man nicht kompromittiert, hätte man sich nicht einem Mitteldinge angefügt, so würde ein-

1) Über Moritz von Oranien vgl. die neueren Forschungen von Groen van Prinsterer (Prolegora&nes, I. Reihenfolge, I.Teil, S. 124 ff.), ferner Fruia (Gids, 1858, II, S. 312; Verhören, S. 353), Busken Huet (Het Land van Rembrand, IP, S. 70ff., II ^ S. 2l8ff.), end- sich H. Dosker, John of Barneveld, Martyr or Traitor (Pr. RR. IX, 289—323, 438-471, 637-658, X, 120-139). Dosker, ein Holländer, ist mehr dafür, Üldenbarneveld als Verräter zu betrachten. Seine Handlungsweise hätte zu jener Zeit und überall die gleichen Folgen gehabt. Zufolge dieser Forschungen wird Motley als veraltet zu betrachten sein.

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fache Reaktion zum Katholicismus Deutschland aufgezwungen und alle protestantische Lehre und Predigt ausgerottet worden sein. Acceptierte man aber äußerlich das Interim, so war man unbelästigt, so hatte man die Möglichkeit ge- wonnen, neben dem Schutz und der Hülle des kaiserlichen Ediktes das Feuer des Protestantismus zu hüten und zu pflegen. Und das ist die Art und Weise, in der Moritz damals verfahren."

Ein solcher Opportunismus aber, wie ihn zuerst Joachim Camerarius in seinem Leben Meianchthons, ed. Strobel, § LXXXIII, zum Maßstab für diese traurige Zeit erhoben, ist ein von Gott und seinen Propheten verdammtes, durch Menschenfurcht diktiertes Verhalten, wofür die Rache nicht ausblieb.

Es ist Sache der Aufrichtigkeit, mit dem Lobe der Reformatoren sparsamer zu sein und auch gerechten Tadel nicht zu scheuen. Mit zu vielem Lobe nützen wir ihnen nicht, schaden dagegen uns und der Kirche der Gegen- wart Und besonders Melanchthon trifft hier gerechter Tadel, und Flacius gebührt Lob.

Melanchthon war nach der Einnahme Wittenbergs bald dorthin zurückgekehrt. Schon das hat man ihm zum Vor- wurf gemacht, wie solches Calvin in seinem Briefe vom Juni 1550 Melanchthon gegenüber hervorhebt, worin er sagt : Es müsse jedem billig Denkenden mißfallen, daß, während gegen die Brüder mit unmenschlicher Grausamkeit verfahren würde, Philippus ruhig im Lager des Feindes säße. Und Calvin giebt zu, daß er wohl begreifen könne, daß die Magdeburger, unter denen Flacius weilte, ihre Ver- lassenheit auch von selten Meianchthons nur mit großem Unwillen ertragen hätten. Opp. XIII, 596.

Für den Kurfürsten und seinen vertrauten, hochbegabten Rat, Christoph von Karlowitz, der später (1568) nach Wien gerufen ward, war Melanchthon die angewiesene Persönlich- keit, um der Universität und dem Protestantismus wieder aufzuhelfen. Sonst aber waren die Männer, die

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sich damals um Melanchthon in Wittenberg und Leipzig scharten (wir nennen nur Joach. Camerarius, Joh. Pfef- finger, Valentinus Paceus, D. Joach. Rhaeticus), angesichts der drohenden Gefahr wenig trostbietend. Luther selbst hatte, wie oben bemerkt, wenig Vertraiien in die Zu- kunft gezeigt; den einen Amsdorf nahm er aus, sonst mißtraute er zuletzt allen, besonders auch Agricola, dem Helfer beim Interim. Auch ein Bugenhagen war ganz ungeschickt, um den Ereignissen, ja auch nur der Versuchung die Stirn zu bieten. So denn leider auch Melanchthon. Auf ihn war Karl V. ganz besonders erzürnt. Der Kaiser hatte nach seinem Siege 1547, in Abwartung des Ausgangs des Tridentiner Koncils, auf dem Reichstag zu Augsburg 1548 das bereits erwähnte Interim erlassen, nach welchem er die Religion und den Gottesdienst im Reich geregelt wissen wollte. Dieses Normativ, bei dem der genannte Agricola half, das sog. Augsb. In- terim, accommodierte sich der katholischen Dogmatik und gab nur noch für einige Zeit in einigen Punkten sekundärer Bedeutung den Protestanten gewisse Erleichterungen frei. Die meisten Fürsten ließen sogleich die Absicht merken, sich dem Kaiser nicht zu widersetzen. Nur wenige hatten den Mut, bestimmt ihre Weigerung zu erklären. Als Reichs- gesetz wurde das Interim proklamiert; wo man ihm nach- lebte und nach seinen Sätzen lehrte , begann für den Protestantismus der Anfang vom Ende (Maurenbrecher, Skizzen S. 168). Als eine Hochburg des bekenntnistreuen Protestantismus zu jener Zeit erwies sich allein Magdeburg. Mit Unrecht macht Calvin dem Melanchthon die Konzession im oben erwähnten Briefe, daß der Kampf zwischen Melanchthon und den Magdeburgern ein Gott und seinen Engel mißfälliges Schauspiel böte. Er war offenbar Aveit vom Schuß und geneigt, wie auch sonst, für Melanchthon Partei zu nehmen. Alle Frommen empfanden es als eine Erleichterung, daß Flacius , Gallus und überhaupt die Magdeburger seit dem Juni 1549 für die gute Sache ein- traten und Leib und Leben dafür übrig hatten.

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Moritz erbat sich Bedenkzeit, um mit seinen Ständen über das Interim zu verhandeln. Schon diese Heimlichkeit ist nicht schön, wenn auch zu begreifen. Er hatte die Absicht, so viel für sein Land vom Protestantismus zu retten, wie möglich war. In Pegau mußten im Frühjahr 1549 sich die Vertreter beider Religionsparteien versammeln, unter ihnen Melanchthon und die Bischöfe von Naumburg und Meißen. Hier wurde eine zweite Form des Interims zustande gebracht, das viele Einschränkungen des Augs- burger enthielt und später das „Leipziger Interim" genannt wurde. Das Dogma der Protestanten wurde in dieser Schrift wohl besser gewahrt als im Augsburger Interim; aber die äwßere Ordnung der Kirche mit ihren Ceremonien ist den hergebrachten katholischen Formen sehr nahe ge- führt, unter Verleugnung wesentlicher protestantischer Haupt- positionen (s. 0.). Moritz wußte durch kluge Beschwichtigung der kaiserlichen Bedenken die Octroyierungen des Kaisers in religiösen Dingen abzuschwächen. Die von den Theologen ausgearbeitete, dem Interim gemäße neue Gottesdienstordnung (mit ihren sieben römischen Sakramenten) blieb sogar nur auf dem Papier stehen und wurde in Sachsen nicht den Kirchen aufgezwungen. Im wesentlichen fand eigentlich keine Veränderung statt, trotz aller den sächsischen Kirchen auferlegten Formen. Dennoch hat der Protestantismus durch die unverantwortliche Nachgiebigkeit der kursächsischen Theologen und Staatsmänner schwere Schädigung erlitten, welch letztere Eber heftig anklagt^). Das Interim stand, trotzdem die Belästigung durch dasselbe in Sachsen mehr scheinbar war, wie eine schwere Gewitterwolke auch über Kursachsen, aus der sich alle Augenblicke vernichtende Blitze entladen konnten. Es war ein Verrat an der Kirche, insbesondere gegenüber den vielen, von Amt und Haus ver- triebenen umherirrenden Geistlichen (gegen 400), den Flücht-

1) Vgl. Voigt, Briefwechsel Albrechts v. Preusser p. 432, 33.

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lingen in Süddeutschland > ) und denen, die sich im festen Magdeburg sammelten und den für die damalige Zeit gefähr- lichen Schein des Aufruhres gegen die weltliche Obrigkeit auf sich luden. Es entstand ferner ein offenes Mißtrauen gegen Melanchthon und die Wittenberger überhaupt. Von da an datiert der heftige Kampf seitens der strengeren Anhänger Luthers (Placius, Amsdorf, Gallus, Wigand.) In diesem Kampfe handelte es sich nicht bloß um die Adiaphora, sondern um alle die im Interim gemachten Konzessionen, auch in Betreff der Heilslehre. Die höchsten Güter standen auf dem Spiele. Gottes Sache, vor kurzem erst herrlich ans Licht gekommen, schien verloren. Und wenn auch in Deutschland vorerst noch Leib und Leben geschont ward, so wurde das Gewissen doch um so mehr geschädigt. Für die Lauterkeit der Eeligion in Deutschland wäre es wohl besser gewesen, wie Kurfürst Friedrich einmal an- deutet ^j, sie hätten nicht so in Rosen gesessen, sondern mehr gelitten gleich den Christen in den Nachbarländern. Eben dadurch erhielt der Protestantismus in Deutschland eine andere Gestalt, als jener in den anderen Ländern. Die Notwendigkeit, die reine Lehre gegenüber den Zwei- deutigkeiten des Interims genauer zu präcisieren, wurde zu einem Erbteil, das aus jener Zeit bestehen blieb. Als traurigstes Erbstück blieb aber zunächst eine furcht- ba re Gereiztheit der theologischen Führer, die gelegentlich auch die Massen aus ihrer Teilnahmslosigkeit aufzurütteln verstand. Der Gegensatz zwischen den Schulen streng lutherischer und melanchthonischer Farbe bildete sich aus.

1) Z. B. Brenz, A. Musculus, Joh. a Lasco mit seiner Gemeinde in Frankfurt, P. Martyr, Bucer, welche letztere beide nach Oxford gingen und dort im Sinne der reformierten Kirche wirkten, wodurch England einen Nutzen vom Interim zog. Der sonst so milde Bucer verwarf auf das entschiedenste das Augsburger Interim, verfiel in kaiserliche Ungnade, mußte fliehen und starb im Exil.

2) Briefe Friedrichs III. ed. A. Kluckhohn, I, S.252f.

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von denen die erstere ihren Sitz in Jena erhielt, die andere in Wittenberg und Leipzig war^).

Die gewaltige Bewegung in Deutschland wurde auch in der österreichischen evangelischen Kirche ganz besonders empfunden. Hatte sie doch in Süddeutschland zu Regens- burg gewissermaßen ein neues Centrum gefunden. Dort wirkte der aus Anhalt stammende Nicolaus Hahn, genannt Gallus, als Superintendent bis zu seinem Todesjahr 1572. Denselben einen Flacianer zu nennen wäre verkehrt ; er ist Flacius ebenbürtig und ihm an Maßhaltung und weiser Be- handlung der Kirchenangelegenheiten weit überlegen. Um sein Urteil und seine Billigung bewarben sich Unzählige, auch ein Heshus ordnet sich ihm unter. Flacius wirbt um seine Stimme und schlichtendes Wort gegenüber den An- griffen des Heshusius nnd letzterer gegenüber dem ersteren.

Gallus bestand schon 1549, im Bunde mit Flacius, den Kampf gegen den Adiaphorismus der Wittenberger, weiter auch gegen Osiandrismus und Majorismus. Nach einem kurzen Aufenthalt in Köthen wurde er 1553 nach Regensburg be- rufen. Hierselbst hat er 17 Jahre lang den für die Er- haltung des Evangeliums im Süden wichtigen Posten be- kleidet, und wir werden aus den Briefen von seiner an- gesehenen Stellung ein Näheres hören.

In Verbindung mit Gallns wird natürlich auch in unseren Akten Matthias Flacius genannt, besonders schon im Streit gegen die Adiaphora. In der Schrift, betitelt „Der Theologen Bedenken", mit einer Vorrede und Schollen, 1550, stehen beide zusammen, Gallus obenan, was auch sonst der Fall ist. Bald aber entwickelte sich Flacius zum nie ruhenden Hauptstreiter in den Kämpfen der Kirche.

1) Von Leipzig aus schrieb der theologische Professor und Prediger an St. Nicolai , Val. Paceus (Fried) , 1550 einen sehr schmeichelhaften Brief an Calvin, in welchem unter verhüllten Worten doch die ganze Unaufrichtigkeit dieser Leute hervorstrahlt. Calvin Opp. XIII, 540.

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Im Kampfe gegen den Adiaphorismus der Wittenberger behielt Flacius Recht mit seiner Ablehnung desselben i), sowie mit der Anklage, daß schmähliche Furchtsamkeit und ein gewaltiges Ärgernis nur durch ein offenes Schuld- bekenntnis gut zu machen sein würden. Aber sein Hasten, und Drängen, besonders gegenüber dem persönlich durch ihn erzürnten Melanchthon, verdarb alles. Melanchthon hat zwar in diesem Kampfe Schuld bekannt ^ ), aber nur privatim, nicht in der formellen Weise, wie Flacius es von ihm forderte (in den Artikeln von Koswig vom 27. Januar 1557)^). Das der Kirche gegebene öffentliche Ärgernis war somit nicht aus der Welt geschafft*).

Huberinus und andere haben Schuld bekannt. Melanch- thon aber fürchtete leider, zu viele Fromme bloßzustellen, falls er ein so umfassendes Schuldbekenntnis vor Flacius und den Seinen, und das in einem gegebenen Moment,

1) Nihil est adiaphoron in casu confessionis et scandali; was später die Konkordienformel acceptierte (Form. Conc. Epitome X de cerem. eccles. Affirmat. I, II III, IV, vgl. Solida Declar, pars II, X).

2) Vgl. Corpus Reformatorum VIII, 842, 2. Zeile.

3) Vgl. Preger II, 38.

4) Camerarius, De Vita Melanchthonisp. 342 und 532, ed. Strobel. Der Herausgeber giebt die Ereignisse hier unter dem Texte genauer an, von denen Camerarius selbst unglaublicherweise schweigt. Vgl. auch Calvin, Opp. XVI, 456; daselbst meldet Conrad Hubertus, Prediger in Straßburg, am 25. April 1557 über diese Verhandlungen und klagt über die allseitig in Sachsen verbreiteten Zwistigkeiten, die der Kirche so schadeten. In einem daselbst beigelegten Briefeines Wittenberger Gelehrten an einen Freund Huberts in Straßburg wird Flacius besonders gegeißelt und seine Zumutungen an Melanchthon als schimpflich getadelt. Flacius wolle nur Sieger bleiben und sich Lob erringen. In demselben Licht erscheint dem Schreiber der Streit mit Justus Menius (1556), den Flacius angebunden. „Wer nicht den PhiUppus verwünschet, der ist aus ihrer Synagoge hinausgeworfen." Es ist also nicht schwer zu vermuten, auf welcher Seite Calvin stand, wenn er auch nicht gerade sich in den Streit mischte und Flacius beschimpfte. Im Abendmahlsstreit streiften sich die beiden Koryphäen nur vorübergehend (Oi^p. IX, 180) vergl. auch Preger II, 258. Flacius ließ Calvin sogar einmal grüßen (Opp. XVI, 64).

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den seine Gegner herbeigeführt, abgelegt hätte. Dies war in der That ein schwerer, höchst verhängnis- voller, ihm persönlich , wie auch der Kirche schadender Irrtum. Der Streit ward somit ein stationärer, ja er wurde mehr und mehr ein persönlicher. Die Freunde Melanchthons erklärten Flacius gleichsam in die Acht. Ein Caspar von Nidbruck, der für Flacius' Centurien Gönner warb, mußte dessen Namen verschweigen i), besonders in den Briefen, die er an Melanchthon und Calvin in dieser An- gelegenheit richtete.

Das Schlimmste aber war, daß von dieser Zeit an die Maßstäbe verändert wurden. An Stelle der Billigkeit trat theologischer Übereifer, an Stelle des frommen Zuwartens schnelles Zufahren.

Zu diesen Veränderungen in der theologischen Welt kam noch, daß auch der Politik ein großer Anteil an der Verschärfung der theologischen Parteistellung eingeräumt wurde. Ganz andere Faktoren waren im Spiele als die rein geistlichen. Nicht- die Weisheit von oben war es, welche diese Fürsten, einen Kurfürst August von Sachsen, einen Herzog Christoph von Württemberg, einen Wolfgang Pfalz- grafen bei Rhein, ja endlich Herzog Johann Friedrich den Mittleren von Sachsen vornehmlich beseelte, sondern was sie trieb, war gar sehr die Weisheit von unten; es trieben sie ferner ränkesüchtige, zanksüchtige und auf die Gegenpartei eifersüchtige Theologen (Andrea, Heshus u. a.); weiter Staatsmänner, welche die Hauspolitik ihrer Fürsten mehr im Auge hatten als die Ehre Gottes und das Evangelium. Die fromme Begeisterung war nur bei wenigen zu finden. An ihre Stelle trat in Mitteldeutschland eine Art Zweikampf zwischen Kursachsen und dem ernestinischen Sachsen, zwischen Wittenberg und Jena. Die Hauptaktoren, wie die Zuschauer waren leidenschaftlich erregt und wenig ein- gedenk der Seligpreisung Christi : „Selig sind die Friedfertigen".

1) Vgl. „Nidbruck und Tanner", von V. Bibl. S. 16, Wien, 1898.

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Die Versuche zur Einigung der Theologen mußten an solchen Klippen scheitern ; ebenso die Versuche zur Einigung der römischen und der evangelischen Partei im Reiche, zu deren Behuf ein Kolloquium zu Worms 1557 auf dem Regensburger Reichstag beschlossen war. Von vornherein war die zu solchem Gespräch erforderliche Einigkeit unter den evan- gelischen Ständen, die vor allen Dingen hätte feststehen müssen, nicht vorhanden, sondern nur ein frommer Wunsch Ottheinrichs von der Pfalz ^) und Christophs von Württem- berg. Man wünschte den Streit der Evangelischen ruhen zu lassen bis auf eine spätere evangelische Synode, um nur auf dem Wormser Kolloquium den Römischen einig ent- gegenzutreten und sich mit ihnen gütlich vergleichen zu können. Es war vorauszusehen, daß der sächsische Herzog und seine Theologen nebst ihrem Anhang auf eine Verleugnung ihrer Meinung vor der römischen Partei in W^orms nicht eingehen würden. Ja, es war so gut als ge- wiß, daß während dieses Wormser Kolloquiums der Zwie- spalt angesichts der Römisch-Katholischen oöenbar werden würde. Gerade die Verleugnung der internen Gegensätze seitens der Protestanten gab den Römischen Gelegenheit, sie des Gegenteils zu überführen und so jene Gegensätze unter ihnen zu verschärfen ^j. Den herzoglich sächsischen Deputierten in Worms, unter denen Schnepf und Strigel sich befanden, lag im Grunde mehr daran, die W^ittenberger alter Sünden wegen fder Verteidigung der Adiaphora und des Majorismus) zu treffen, als die zwischen Protestanten und

1) Dieser Fürst hatt an seine Schule zu Heidelberg Flacius gerufen, der ihm aber voq dem sächsischen Herzog (s. Preger, Fl. Illyricus I, 105) streitig gemacht wurde. Flacius ging nach Jena.

2) Dies bemerkte Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz bei einer späteren Gelegenheit seinen Eäten zu Augsburg (2. Mai 1559), s. Kluckhohn, Briefe Friedrich des Frommen, Bd. I, S. 65. Vgl. Bd. I S. 17 über das Verhalten der Römischen auf dem Wormser Gespräch. Sie machten zweierlei Parteien aus den Gegnern, unter dem Namen Philippianer und Schnepfianer ; letztere nach E. Schnepf, dem herzog- lichen Theologen; also nicht „Flacianer".

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Katholiken schwebenden Fragen einer doch aussichtslosen Verständigung zuzuführen. Wer will sie deswegen tadeln? Denn das genügt doch nicht, zu sagen: Flacius hat es ge- than. Es ist ein abgebrauchtes Mittel, gewisse Namen dem Gegner entgegenzuschleudern, um die eigene Sache von vorn- herein damit ins Recht zu setzen. Flacius that seine Pflicht, als er einer voreiligen Union sich in den Weg stellte. Melan- chthon hätte, wie wir aus seinem Benehmen in Augsburg 1530 schließen können, wo allein Luther ihn hielt, alles mögliche zugegeben, nur um des lieben Friedens willen i). Erst durch die herzoglichen Deputierten gedrängt, entschied er sich zu einer gewissen Verwerfung der von jenen bezeichneten Irrtümer und Korruptelen, so schwer ihm die Verdammung des Osiandrismus bei der notwendigen Rücksichtnahme auf die Württemberger [Brenz 2)j fallen mochte. Jedoch die von Melanchthon aufgesetzte Formel kam nicht zur eigentlichen Verhandlung ^). Den einen genügte sie nicht, den anderen war sie zu streng; so gingen denn die herzoglich sächsischen Deputierten ihren eigenen Weg, und es ward den Katholiken Veranlassung gegeben, das ganze auch den Schweigern widerwärtige, Kolloquium zu sprengen, indem sie den inneren Zwist der Protestanten trefflich zu benützen verstanden. Auch die alsdann von Flacius und seinen Kollegen mittelst einer Supplikation an alle evan- gelischen Stände der Augsburger Konfession befürwortete Generalsynode wurde, obwohl anfänglich selbst in der Pfalz günstig aufgenommen*), aus Gründen politischer Zweck- mäßigkeit von diesen Ständen abgelehnt.

Man wünschte außerhalb Thüringens eine stille, fried- liche Ausgleichung oder Verwischung der Gegensätze

1) Planck, a. a. O. VI, S. 144 ff.

2) Brenz hielt, wie wir auch aus unseren Eegensburger Akten sehen, den osiandrischen Streit für einen Wortstreit. Vgl. den Brief J. F. Cölestins an Gallus vom Jahre 1568.

3) Planck, a. a. O. S. 154. 4; S. Kluckhohn, I, S. 128.

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lind scheute die Öffentlichkeit in diesen Dingen •). Erst der Naumburger Fürstentag, 1561, brachte größere Klarheit in die Situation, und der Streit, welchen Flacius und seine Freunde mit der Wittenberger Schule führten, begann nun- mehr, nach Melanchthons Tode, gerechtere Würdigung zu finden. Die Nachgiebigkeit der Fürsten und Theologen gegen die Schule Melanchthons hörte jetzt auf, und die strengere Richtung (diejenige Jenas) drang durch, um zu- letzt den Sieg davon zu tragen über alle Vermittlungsversuche und Unionsformeln, die bei den Fürsten und Theologen außerhalb Thüringens bis dahin im Schwange waren ^j.

Als nun gar im Jahre 1574 dem Kurfürsten August über die schon anfänglich durch Melanchthons Beipiel ge- nährte Unaufrichtigkeit von Männern wie Peucer, Cracov, Stößel, Schütz die Augen geöffnet wurden, da ging auch Kursachsen in das Lager der strengen Lutheraner über. Denn nicht allein dem Calvinismus, der sich in der Abend- mahlslehre unter lutherisch klingenden Formeln eingeschlichen, galt der Schlag, sondern ganz besonders jenem gemäßigten Luthertum, das unter dem Einfluß Melanchthons und seiner Schriften seit Decennien in Kursachsen geblüht hatte. Diese ganze Richtung hatte im Lande feste Wurzeln geschlagen und abgesehen von zweien oder dreien (Listenius, Seinecker, Mirus) fehlte es an Männern, um das Werk der Reinigung der sächsischen Kirche auch nur einzuleiten ^).

Die scharf ausgeprägte Lehrgestalt der Lutherischen, deren Verfechter Flacius und seine Freunde in Jena waren, hat einen großen Erfolg gehabt. Sie hat es dahin gebracht, daß die lutherische Kirche in kritischen Augenblicken vor der schiefen Ebene bewahrt wurde, auf der sie zu einer die wichtigsten Lehrgegensätze ausgleichenden blaß melanchthonischen geworden wäre. Zu einer solchen

1) Preger, II, 86.

2) Preger, II, 102.

3) Vgl. A. Kluckhohn, Der Sturz der Kryptocalvinisten in Sachsen 1574, in Sybels Histor. Zeitschrift, Bd. XVIII, S. 108.

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Eichtung drängte vieles um 1560. Die Schwäche eines Melan- chthon hatte den Liebhabern einer dogmatisch unbestimmten Richtung Anlaß genug gegeben, daß sie seinen Namen als Deckmantel für ihre Bestrebungen mißbrauchten. Auf der anderen Seite warteten die Reformierten, um sich mit den Männern der unbestimmten Richtung zu vereinigen. Die- selben zeigten sich auch in der Folgezeit mehrfach unfähig, die Emanationen der Kryptokalvinisten i), z. B. den „Dresdener Grundfest" und den Wittenberger Katechismus, von den Emanationen der strengen Lutheraner zu unterscheiden ^ ). Was für eine Hochflut der Unentschiedenheit dann über die Welt gekommen wäre, läßt sich leicht vorstellen. Sind wir doch heutzutage reichlich damit gesegnet !

Jene Jenaer Theologen haben also das Verdienst, einen faulen Frieden verhindert zu haben, wovon die Konkordien- formel reichen Nutzen gezogen hat. Bis dahin aber war noch viele Erregung der armen Kirche beschieden , und gerade in diese Jahre, von 1560 80, fällt die erste Ent- wickelung und der Aufschwung der österreichischen Kirche.

Bleiben wir bei dieser Zeit noch etwas stehen: es ist die Zeit der Auscheidung des sogenannten Synergismus. Derselbe war ein aus den Zeiten des Interims noch latent vorhandener böser Stoff, der plötzlich 1559 im orthodoxen Lager hervorbrach und ausgeschieden werden mußte. Dies ist die Bedeutung der folgenden Streitigkeiten, die auch nach Österreich herüberkamen.

Die im Interim dem Willen zugestandene Mitthätigkeit veranlaßte später neue Deutungen. Nach einem Vorgefecht zwischen dem Leipziger Pfeffinger und Amsdorf nebst Flacius nahm der sjmergistische Streit einen ernsteren Charakter an. Um den Frankfurter Receß vom Jahre 1558, der als Norm der Lehre dienen sollte, für Sachsen unschädlich

1) Kryptocalvinisten und Synergisten sind vielfach identisch j sie finden sich beisammen und werden miteinander verfolgt (vgl. Raupachs Presbyterologie, unter dem Namen Sunderus, S. 171).

2) S. Kluckhohn, Briefe Friedrichs III., Bd. II, S. 422.

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zu machen , ließ Herzog Johann Friedrich auf Rat des Flacius das Konfutationsbuch ausgehen. Dasselbe war von Strigel und Stöße) aufgestellt, hernach aber von Flacius revidiert worden und am 28. November 1558 als Richt- schnur der Lehre eingeführt. Es diente, alle Irrtümer, welche offen oder latent bis dahin wider Gottes Wort, die Augsburg- ische Konfession, Apologie oder die Schmalkaldischen Artikel, eingerissen waren, aus der Kirche auszuscheiden i). Dasselbe erweiterte aber nur die Trennung zwischen den Jenaern und Wittenbergern. Melanchthon und seine Anhänger, d. h. die Fürsten des Frankfurter Recesses, erhoben sich dagegen ^j. Aber auch Strigel selber faßte Feuer und fand alsbald Anlaß zum Zank. Dieser Victorinus Strigel, erster Prorektor (1558) an der neubegründeten Universität Jena, war ein Mann von großem Selbstgefühl, von dem Andrea (wie Cölestin an Gallus schreibt) bezeugte, er sei der stolzeste Bacchant, „den ich mein Tag gesehen" ; zugleich aber ein Mann von großer Gewandtheit in allen dialektischen Künsten , auch von großer Gelehrsamkeit, dazu Melanchthons Schüler 3). Aus der Mitte des orthodoxen Lagers, an der neugegründeten Universität, erhob sich dieser ganz unerwartete Widerspruch in einem Hauptpunkt der Lehre ^). Strigel trug, von Flacius herausgefordert, urplötzlich die Lehre vom freien Willen im Sinne der Wittenberger vor, mit einer Spitze gegen Flacius' Lehre. Ihm schien Flacius in manichäischer Weise die Erlösungsfähigkeit des Menschen zu zerstören (die aptitudo naturalis). Nun aber legte er in jene aptitudo

1) Vgl. über das Konfutationsbuch Preger II, 79 f. u. J. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes, Bd. IV, 36.

2) Corp. Ref. IX, 763 ff. Melanchthon zieht hier das früher gethane Schuldbekenntnis bezüglich der Adiaphora zurück und ver- wirft Lehrsätze, die er selbst früher vertreten.

3) S. Preger, II, 118.

4) Das Nähere lese man bei Planck, a. a. O. IV, B. III, Kap. 8 12; ferner außer Preger siehe auch die akademische Rede von Otto's: De Victorino Strigelio, Jena 1843.

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noch ein Vermögen zum Guten hinein. Er denkt den natürlichen Menschen nicht sowohl erstorben fürs Geist- liche, als vielmehr nur erkrankt. Die natürliche Kraft zum Guten ist nicht völlig verloren, sondern nur durch die Sünde gebunden, so daß sie allerdings aus sich selbst nichts vermag, aber vom heiligen Geist mittels des Wortes befreit, geweckt und angeregt, auch selbst wirksam wird und mitwirkt zur Bekehrung des Menschen (cooperatur quam- vis languide). Diese seine Theorie wurde zwar alsbald verworfen, aber später durch Disputationen wieder auf die Bahn gebracht. Um Ordnung zu schaifen, ließ der Herzog Strigel und den Superintendenten Hügel gefangen nehmen, da sie sich gegen das weimarische Konfutatiousbuch (1559) aufgelehnt hatten. Dennoch gelang es den Gegnern des riacius, eine Disputation in Weimar zu erwirken, im Beisein des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren (1560). Als Strigel hier dem Herzog nicht mißfallen, durfte er bleiben, bis sein Prozeß zu Ende geführt worden. Nun aber mußte Flacius weichen. Gegen ihn machten sich nämlich verschiedene Gegner geltend. Man suchte die damals einflußreichen Theo- logen ihrer angemaßten Machtansprüche halber beim Herzog anzuschwärzen. Der neue Superintendent Stössel trat auf Strigels Seite. Der Herzog verwies das Schelten. Ein Brief des Flacius und seiner Kollegen gegen den Superintendenten rief eine Kommission nach Jena (10. Dezember 1561), und der dem Flacius grollende antiorthodoxe Kanzler Christian Brück wußte ihn und seine Anhänger zu verjagen,

Strigel frohlockte 1): „Hinausgeworfen ist jener König, der ein neues anabaptistisches Reich in Thüringen erträumt hatte 2)". Er selbst wußte sich dadurch wieder in Jena möglich

1) Matthias Judex, Mitarbeiter an den Centurien des Flacius, schreibt aus Jena an Gallus um diese Zeit: „Strigel triuraphirt. Mein Buch exite (Offenb. 18, 4, gegen das Papsttum gerichtet, vgl. Preger II, 165, 423) bereitet mir exitum" (das Exil). (Reg, Akten, Eccles. I, No. XV, Z. 46.)

2) Vgl. Dialect. Hb. I, 826.

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zu machen, daß er eine Deklaration seines Glaubens verfaßte, durch welche der synergistische Handel gebessert werden sollte, wodurch aber erst recht die Gemüter der Frommen im Lande verletzt wurden. Mit Ingrimm erklärten sich die verjagten Theologen, mit ihnen die thüringische Geistlich- keit, dagegen, daß Strigel auf solche Weise wieder zu Gnaden angenommen würde. Auch die Superdeklaration Stössels, worin er Strigels Meinung zu ermäßigen suchte, wurde von den Predigern, freilich auch von Strigel selbst, verworfen. Vierzig dieser Prediger, die sich nicht fügen wollten, wurden exiliert ^). Strigel ging, der Sache überdrüssig^, nach Leipzig, lehrte synergistisch, bald auch calvinisch im Abendmahl und ward, nachdem ihm das Lesen verboten, später in

2) Von denselben kamen später nach Österreich : Superintendent P.Egerdes aus Gotha, Breßnitzer aus Aken bürg, Lektor der griechischen Sprache, Friedr. Cölestin aus Jena, die Pfarrer Martin Wolf aus Kahla, Joach. Magdeburgius aus Oßmannstedt, Hieron. Peristerius aus Ilmenau, später in Eegensburg und Innerösterreich, Jerem. Dissinger, Bened. Melhorn, Balthasar Hancke, Nie. Hacus, Jonas Frankus, wahi-- scheinlich auch Conrad Lupulus. Nur drei, nämlich Magdeburgms, Frankus und Lupulus, unterschrieben die „Confessio etlicher Pre- diger in Österreich vom Jahre 1566". Alle jene Vertriebenen nun, welche nach Österreich gelangten, kamen nicht ungerufen, sondern waren empfohlen. So empfahl Gallus dem Erbmarschall Hofmann am 21. April 1563: Dr. Simon Musäus m Jena, B. Kosinus, früher in Weimar (jetzt in Erfurt), Joach. Magdeburgius, M. Wolf in Eis- leben und lenkte auch die Aufmerksamkeit auf Heshusius als allfälUgen Prediger für Österreich. In gleicher Weise war Cyr. Spangenberg zu Mansfeld thätig ; dieser schreibt am 27. Juli 1565 an Gallus, nachdem er den Zustand in ÖsteiTcich beklagt hat, Gott werde seine Herde nicht leicht verlassen. Auch die aus Magdeburg vertriebenen Barth. Strelen, P. Egerdes imd Wilh. Eccius kamen nach Österreich, nicht ohne empfohlen zu sein. Job. Leutner, Pre- diger in Schwersperg (Österreich), schreibt am 2. Mai 1565 an Gallus : Fast alle österreichischen Barone und viele Gemeinden seien dem Synergismus, welchen des Schreibers Nachbar Veit Nuber vertrete, abgeneigt (Reg. Akten, Eccles. No. XXXV, Z. 99). Daher berief man solche Prediger,

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Heidelberg als Professor der Moral angestellt, woselbst er

gestorben ^).

Wie sich die Sache in den Augen zweier Zeitgenossen aus- nahm, vernehmen wir von Martin Wolf und x\dam Giller. Der erstgenannte, gebürtig aus Rochlitz in Sachsen, hat hervor- ragenden Anteil genommen an den uns vorliegenden Kämpfen. Er ist ein Märtyrer seiner streng lutherischen Überzeugung. Als Superintendent zu Kolditz, wurde er, wie wir später hören werden, wegen einer in Dresden gehaltenen Predigt gegen das Interim von Kurfürst August abgesetzt 2) und nun von dessen Gegner, dem alten Kurfürsten Johann Friedrich, im Altenburgischen angestellt, und zwar erst in Gößnitz 1554, dannl559 in Kahla. Hier wurde er 1562 init vielen anderen verjagt und erhielt eine Pfarre zu Helfta im Mansfeldischen, woselbst er den gleich mitzuteilenden Brief geschrieben hat. Von Helfta aus ward er 1567 nebst anderen Theologen nach Antwerpen gerufen, um der dortigen lutherischen Gemeinde als Berater zu dienen. Sein Name steht mit unter der von Flacius dort eingeführten „Antorffischen Confession". Nach kurzem Aufenthalt allda ging er zurück nach Kahla. Hier ward er abermals (1572) durch seinen alten Feind Kurfürst August, der als Vormund der Söhne des ver- storbenen Herzogs Johann Wilhelm über hundert Pfarrer ver- trieb, abgesetzt. Nunmehr ging Wolf nach Österreich, wo- selbst er zuerst nach Lichtenwart, nachher von Herrn Hartmann von Lichtenstein nach Dobermannsdorff zum Pfarrer be- rufen ward. Im Jahre 1580 unterschrieb er das „Einfältige Bedenken" und bekannte sich vor der Visitation zu dieser "Unterschrift. Man findet nicht, daß er die „Deklaration" unterschrieben; man ließ ihn ruhig in seinem Amte. Und so hat er noch der „Repetition" und der Formula Veritatis seinen Namen unterschrieben und wird in Ruhe in Oster- reich gestorben sein. Seine Bücher kamen auf den Index;

1) S. Kkickhohn, Briefe Friedrichs III, S. 90.

2) Dass auch Melanchthon in diese Sache verwickelt war, zeigen die Annaleu in C. R. 8, IX.

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man rechnete ihn unter die „Autores damnatos primae Classis". Das gebührt ihm als Mitunterschreiber jener Ant- werpener Konfession. Er war auch Mitverfasser einer wichtigen Schrift, die er nebst Irenäus und Jonas Frankus gegen Wigand und Heshus in Jena am 3. Januar 1572 veröffentlichte i). Dieser Martin Wolf wollte die Victorinische Deklaration nicht unterschreiben und „wider dessen Lehre nicht zu reden sich nicht verpflichten-'. Aus Anlaß seiner Berufung nach Bayern (1562) war er von zwei anderen Geistlichen, Namens Lofladius und Mag. Prätorius, verdächtigt worden, als ob er wegen unreiner Lehre vom Herzog entsetzt oder gar des Landes verwiesen sei. Zu seiner Rechtfertigung schreibt er an den Grafen Ladislaus von Haag - 1 einen Brief, in welchem er zur Richtigstellung der Sachlage folgende interessante Äußerungen macht: „Ich muß aber auch den durchlauchtigen, hochgebornen Fürsten vnd Hern, Hern Johan F, Hertzogen zu Sachssen in deme entschuldigen, das s. f. g. mich vnd andere geurlaubt (aus dem lande ist noch keiner verweist) nicht obgedachter meiner lere vnd meinung halben, denn s. f. g. vnd die Visitatores waren vnd sein der lere halben allerding mit vns eins, sondern darumb ists allein zuthun, wie die Acta zu seiner Zeit ausweisen werden, das wir des Victorini, der ein Synergist ist, zwei- zungige declaration, welche fürstliche Durch- laucht vnd die Visitatores vnser vnd Irer lere vnd meinung gemeß vorstehen vnd ercleren, mit nichte können vnser lere vnd meinung gemess er- kennen, noch derselben, wie begert wird, vnterschreiben, viel weniger vns verpflichten, wider den Victorinum vnd seine lere nicht zureden, vnd haben des großwichtige vrsachen angezeigt vnd Schemen vns derselben gar nicht, so offt es vonnötten sein wirt, weiter anzuzeigen" ^).

1) S. Preger II, 257.

2) Über deu Grafen von Haag vgl. Raupach, Presbyterol. Suppl. S. 17, Aretin Maximilian I v. Bayern, p. 192.

3) Reg. Akten, Ka.sten D, Fach I, Eccles. No. XXXV, Z. 109.

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Wolf sagt also, daß er und seine Genossen nicht zu- geben könnten, daß Strigels Deklaration sich mit ihrer Lehre decke, was eben der Herzog und die Visitatoren behaupteten. Damit ist der Kern der Differenzen aufs beste getroffen und auch der Grund, weshalb die treuen Bekenner das Land räumten.

Giller, ein Reuße, der sich Exul Jesu Christi nennt und 1567 aus Gera entlassen wurde, sagt in seinem Buch, betitelt: .,Beweiß aus Gottes Wort, beyneben D. M. Lutheri und D. Augustini, daß und wiefern die Leiber der Heiligen am jüngsten Tage vollkommen und wesentlich dem verklärten Leibe Christi gleichförmig gemacht werden sollen" (1583), folgendes: „Die Synergisten vertriben auß dem Hertzog- tum Sachsen über 40 Luterische Predicanten, die da zu derselbigen zeit der verfluchten victorinischen Lehre vom freyen willen ernstlich widersprachen und darüber verfolgt wurden. Dadurch gab Gott vielen andern Lendern dieselbige Bekenner, die zuvor beisammen in einem Winckel steckten. So da hernach viel Lerer und gemeine leute, die da ge- hungert und gedürstet nach der Gerechtigkeit, Matth. 5 zur erkentnis der warheit brachten und sonst derselben wol hetten entperen müssen. Wenn auch das nicht ge- schehen So möcht mancher gedencken Gott were ein anseher der Personen, der allein etlichen Reichen, hohen und ge- waltigen sein wort und willen offenbarete und andere arme elende betrübte verließe."

Aus diesem Urteil Adam Gillers, des Efferdinger Predigers in Oberösterreich, sehen wir, daß man damals den Lauf der göttlichen Vorsehung darin bewunderte, daß durch die thüringischen Wirren neben anderen Ländern auch Osterreich mit Predigern versehen wurde. Wir lehnen es nochmals ab, jene Prediger „Flacianer" zu nennen ^), sie waren einfach Gegner der Synergisten.

1) Vgl. auch Weiß, Weltgeschichte und Wiedemann, a. a. O I, S. 42 u. a. m.

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Aus dem Werke: „WahrliafFtiger und gründtlicher Summarieu-Bericht etlicher Predicanten, wie und worumb sie im 62. und 63. Jahre in Thüringen seind ires Ampts entsetzet und zum Theil verjagt worden", i) entnehmen wir folgende Namen der 1562 in Thüringen abgesetzten und ver- triebenen Geistlichen :

1. M. Bartholomeus Rosinus etwa Pfarrherr und Super-

intendent zu Weimar.

2. Alexius Bresnicerus etwa Pfarrherr und Superintendent

zu Aldenburg. .

3. M. Martinus Wolfius etwa Pfarrherr zu Chala.

4. Michael Schulteis etwa Pfarrherr zu Cieutzburg.

5. David Scheffer etwa Pfarrherr zu Saltzungen.

6. M. Johannes Fuldner etwa Pfarrherr zu Butstat.

7. M. Joachimus Magdeburgius etwa Pfarrherr zu Oßmanstat.

8. M. Matthi Kindler etwa Pfarrherr zu Grunstat.

9. M. Martinus Faber etwa Pfarrherr zu Gößnitz.

10. M. Johann Andre, gew. Pfarrherr zu Mansted.

11. M. Thimot Kirchner etwa Pfarrer zu Herbstleben,

12. M. Benedic Meibom etwa Diacon zu Weimar.

13. Philippus Ruttenus etwa Diacon zu Neustadt an der Orla.

14. Jeremias Disigerus etwa Pfarrherr zu Swerstat.

15. Johannes Barck etwa Pfarrherr zu Madel.

16. Fabianus Kein etwa Diacon zu Weimar.

17. Georgius Ziebler etwa Pfarrherr zu Sulzbach.

18. Jonas Francus ^) etwa Pfarrherr zu Ober-Roßla.

19. Johannes Günther*) etwa Pfarrherr zu Ober- Weimar.

20. Johannes Töpfer gewesener Pfarrherr zu Obringk.

21. Johannes Strofius etwa Diacon zu Saltzungk.

22. Balthasar Hancke etwa Pfarrherr zu Hermstedt [in

Österreich zu Oberhollabrunn j 1578].

23. Nicolaus Hacus etwa Diacon zu Butstadt. [erscheint

1580 in Österreich].

1) Beide nochmals 1571 in Weimar als Flacianer entlassen.

2) Nochmals im August 1571 als Diakon in Weimar wegen flacianischer Ansicht entlassen.

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24. Johannes Leo etwa Pfarrherr zu Großen -Mülhausen.

25. Henricus Moller etwa Pfarrherr zu Heuchelheim.

26. Paulus Reineckerus 1) etwa Pfarrherr zu Teutleben.

27. Paulus Regius gewesener Pfarrherr zu Ramsla.

28. Pridemannnus Hauck etwa Pfarrherr zu Opplick.

„Der verjagten Pfarrherr und Prediger seindt sonst mehr^), nemlich fast Viertzig, sampt den Vier Theologen 3) vnd D. D. Johanne Coelestino Griechischen Leser, auch die Superintendten M. Baltaser Winter, welcher bis in den Tod geplagt, vnn auch endtlich auff seinem Todtbeth ligend, kurtz vor seinem ende hat müssen seine entsetzung anhören, vnd einer seiner Diacon, der auch bis zum Tode geplaget worden ist, vnd sampt M. Peter Egerdes kSuperintendenten zu Gotha. Das heist die Kirche Gottes nach dem Newen vnnd unerhörten Modo agendi reformieren. Vsquequo Domine non uindicas scandala pusillorum et sanguinem seruorum tuorum , doctrinae filii tui corruptelis et Ecclesiae tuae uastationes. 0 domus, antiqua domus."

Der unter No. 17 genannte Georg Ziebler war es, der dem Kanzler Brück im Schlosse zu Weimar unter die Augen sagte: ,,lhr greifet dem Herrn Christo in seinen Augapfel! So Ihr nicht Buße thut, wird Gott Euch auf die Einger klopfen"'*)! Worauf der Kanzler soll geantwortet haben: „Ei, Gott wird mich wohl auf die Finger klopfen" ^)! Dieser Worte erinnerte er sich, als er, in die Grumbachschen Händel verwickelt, im Jahre 1567 in Gotha hingerichtet werden sollte. Er ließ sein Bekenntnis und eine Abbitte auf den Kanzeln Thüringens verlesen und erklärte, daß er jene Antwort nie vergessen habe; und wenn er diese

1) O. O. 1564. 4 der Univ. Bibl. zu Jena.

2) z. B. Hierou. Peristerius.

3) Dieselben sind bekanntlich: Flacius, Wigand, Musäus und Judex.

4) Handschriftliche Nachricht im Kirchenbuch zu Sulzbach.

5) Löber, Hist., eccles, Orl. 61; Wimmer, Vita Pontani, 293; Ziegler, Schauplatz der Zeit, Monat Mai, 537.

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Todesstrafe verdient habe, so Ijabe er sie nicht jetzt, sondern um jener Verfolgung willen verdient. Nun komme Gott und klopfe ihm auf die Finger').

j^rster Exodus" aus Thüringen.

Dieser erste Exodus ist in seinen Ursachen wie in seinen folgen noch lange nicht genügend erforscht. Es bleibt ein Rätsel, wie Herzog Johann Friedrich so um- gestimmt werden konnte, daß er, der zuvor den strengen Lutheranern so wohl wollte und sich von ihnen auf den Fürstenkonventen (1557 und 15G0) so gänzlich leiten ließ, 1 563 auf Anraten Brück's an seinen Rivalen, den Kurfürsten August, die freundliche Bitte richtete, derselbe wolle ihm von den Wittenberger Theologen etliche überlassen ; worauf dann Seinecker, Freyhub und Salmuth ihm gesandt wurden. Durch, den Superintendenten Stössel ließ er zugleich den Wittenberger Theologen erklären, er sei „durch einen mit Nahmen Flacius Illyricus unter dem Schein der Heiligkeit" gar schändlich von seiner väterlichen Religion, welche er noch zu Wittenberg studiert und gefaßt hätte, abgeführt worden, dadurch er „viele fromme Menschen betrübt" hätte. Er fühle sich in seinem Gewissen beschwert und wolle sich „hinfort ihrer Religion gemäß halten und helfen, daß seine Universität Jena von solchen sophistischen Calumnien ge- reinigt und wieder auf den rechten Weg gebracht werden möchte ^j."

Ein solcher Umschwung von einem fast kränklichen Eifer ins gerade Gegenteil innerhalb weniger Jahre zeugt einerseits von großer Charakterschwäche des Herzogs, anderer- seits aber erwies sich darin die göttliche Vorsehung, die, wie Adam Giller sagt, auch anderen Ländern die Erkenntnis

1) Müller, Sachs. Annalen, 139, 147. Unsere Quelle für diese Mittheilungen ist Dr. Joh. Köhr, Magazin für christliche Pretligfr Bd. 13., 2. Stück.

2) Planck a. a. 0., IV, S. 664, Note 273.

5

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der Wahrheit brachte. Noch im Oktober 1560 muß der Herzog von seiner Schwiegermutter getadelt werden, daß er seinem Schwiegervater Friedrich III., dem Kur- fürsten von der Pfalz, geschrieben habe^), er sei dem Teufel verfallen, falls er sich nicht bekehre, d. li. streng lutherisch werde; und jetzt wendet er sich an die Wittenberger, die in Melanchthons Fahrwasser sich bewegen und der Herrschaft des Kryptocalvinismus bereits die Stätte bereiten. Da hat freilich Flacius in seinem Briefe an Gallus vom 11. Juli 1561 ^) nicht so unrecht ge- sehen, wenn er schreibt: ,,Der Herzog scheint noch der wahren Lehre zugethan zu sein; aber mittelst einer „Brücke" (des älteren Brück) ist die Wahrheit ins Land gekommen, mittelst einer „Brücke" (des Kanzlers Christian Brück) scheint sie wieder hinausziehen zu wollen. Per pontem intravit veritas, per pontem exitura videtur. Gott wider- stehe seinen Gegnern mit Macht. Die Wut nimmt zu, Gott lebt." Der Herzog war offenbar ein Spielball der Leute , die sein Ohr hatten, besonders jenes Kanzlers Brück, von dessen traurigem Ende schon oben die Rede war. Auch sein späterer intimer Verkehr mit Grambach, der ihn mit der Hoffnung köderte, durch seinen Beistand wieder in den Besitz der abgetretenen sächsischen Kurlande zu kommen, zeigt die Leichtgläubigkeit des Herzogs °). Es war eine Art Größenwahn, genährt durch lange Vertraut- heit mit dem Evangelium, aber ohne demütige Beugung unter dasselbe, der ihn zu solchen Willkürakten, wie die oben erwähnte Absetzung des Flacius und seiner Kollegen und später der 40 thüringischen Prediger, veranlaßte. Er glaubte, alles allein zu verstehen, ohne zu bemerken, daß er von listigen Leuten irregeleitet wurde. Guten

1) Kluckhohn, Briefe Friedrichs III., S. 150.

2) Codex germanicus der Münchener SlaatsbibHothek 1318, f. 59 (bei Preger II, 155).

3) Schlosser, Weltgeschichte, XIII, S. 31'J— 323.

n?

Rat von jenen, die ihn liebten, erbat er sich nicht. Ja, es ist interessant, daß er in den Briefen an seinen freilich nur etwa 15 Jahre älteren Schwiegervater, Fried- rich III.. niemals dieser Katastrophen gedenkt, wie aus Kluckhohns Sammlung der Briefe dieses Fürsten erhellt. Zwar weiß Johann Friedrich, indem er die Unkenntnis des pfälzischen Kurfürsten benutzt, ihm gehörige Lektionen zu ireben, besonders über die Abendmahlslehre. Seine Briefe enthalten sogar exegetische Erörterungen über Joh. 6 und die mündliche Nieliungdes Leibes Christi^). Auch be- beschwert er sich darüber, daß Friedrich ihln und seinen Theologen vorwirft, sie hätten in Rosen gesessen, während man wohl andere Miene machen würde, wenn es einmal zum Blutvergießen käme'^). Er fragt aber nicht um Rat in den eigenen Verlegenheiten, sondern giebt immer nur ungefragt Ratschläge, wohl in der Meinung, der Kurfürst verstünde doch nichts von der Sache oder würde ihm etwa raten, was in seiner Lage zu befolgen unmöglich ^).

Genug, der Herzog, jeden frommen Rates bar, unter- nahm es, zu Hause in seiner Weise Ordnung zu schaffen, und zwar als echter Vertreter des von Luther so gerügten Cäsai-eopapismus mit Amtsentsetzung und Verbannung, wo es mit der Überredung nicht gehen wollte. Damit treten die Ereignisse, die zu jenem ersten Exodus der thüringischen Prediger führten , ins rechte Licht : Der Herzog spielt eine große Rolle auf dem Reichstage zu Worms 1557, wo seine Theologen, Schnepf und Stößel, es zum Abbruch des Gespräches bringen. Er läßt sodann

1) Kluckhohn, Briefe Friedrichs III. an verschiedenen Stellen.

•2) Kluckhohn I, S. 260, vergl. S. 252.

3) In den wichtigsten Entscheidungen wird vom Herzog nie sein Schwiegervater Friedrich von der Pfalz um Rat angesprochen; sein Kon- futationsbuch schickt er der glaubensverwandten Schwiegcrm utter^Maria (Kluckhohn I, S. 130), denn Friedrich selbst war auf die Jenaer Theo- logen allzu erbost, wie aus der Korrespondenz mit dem Schwieger- sohn wiederholt hervorgeht (Kluckhohn, a. a. O. I, S. 136 u. ö.).

5*

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von fliesen eine „Konfutationsschrift" ^) aller in die lutherische .Lehre eingeschlichenen Korruptelen verfertigen (1558). Damit geht er ganz in den Bahnen, die Flacius und Wigand ihm zur Fernhaltung der interimistischen, majoristischen und neuerdings auch synergistischeu Händel voi'gezeichnet hatten. Alsbald aber, da die Theologen und der 1559 nach Jena berufene Pastor Winter dem Herzog zu weit zu gehen schienen und gewissen Lieblingen des Hofes, wie dem Antwerpener Wesenbek und Diirfeld, die Zumutung machten, sie sollten sich zur Konfutationsschrift bekennen oder aber der x^usübung gewisser kirchlichen Rechte (z. B. der Taufpatenschaft) begeben, entstand großes Geschrei. Die Betroffenen hüllen sich in vor- nehmes Schweigen oder schützen Unwissenheit vor; Wesen- bek will auf einmal den strittigen Punkt vom freien Willen nicht verstehen ; und beide appellieren an den Hof und ihre dortigen Schützer, besonders an Brück ^j. Und doch war diese Handlungsweise der Theologen nichts Unerhörtes. Ein ähnlich strenges Vorgehen erfuhr später die Kurfürstin Maria von der Pfalz bei ihrem Aufenthalt in Weimar ^^). Man lehnte sie wegen ihres reformierten Glaubens als Tauf- patin ab, worüber ihr Gemahl sich beim Schwiegersohn Johann Wilhelm beklagt (Nov. 1563). Der Herzog aber, dem man schon die spanische Inquisition vor die Augen zauberte, schränkte nach dem Vorfall mit Wesenbek solchen Gebrauch seines Konfutationsbuches ein und re- servierte sich zuletzt die Kognition in diesen Dingen selbst. Er will den Binde- und Löseschlüssel selbst an sich nehmen und zu dem Ende ein Konsistorium in Weimar errichten, in welchem die Theologen nur neben den Juristen und dem

1) Bei diesem sogenannten Konfutationsbuch war (nach Planck IV, 1, S. 586 ff.) Flaciu.s nicht raitthätig, sondern Strigel, Sc'hncpf und Hügel waren die Verfasser ; wohl aber nahm Flacius Ein- fluß auf eine lööS zu Weimar vorgenommene Änderung des Buches.

2) S. Preger, a. a. O. II, S. 185.

3) Kluckhohu, I, S. -171.

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Herzog eine Rolle spielen dürfen. An dieses Konsistorium seien alle Zuchtfälle behufs oberster Entscheidung, die im Zweifelsfalie sich der Herzog vorbehalte, zu leiteu ^). Die Theologen Flacius, Wigand, Musäus und Judex wehrten sich. An ihrer Seite kämpfte die gesinnungstreue Geistlich- keit des Landes. Ihre Argumente waren folgende : Die Konsistorial Ordnung sei von keiner kompetenten Autorität (Synode) angeordnet ; der Herzog sei weder die Kirche selbst, noch das Haupt der Kirche, sondern ein Glied der- selben. Die Theologen müßten das Recht der Kirche zurück- fordern und den Cäsareopapismus verdammen. Man wollte eben der weltlichen Obrigkeit nicht die Macht eingeräumt wissen , die von den Sakramenten Zurückgewiesenen den- noch zuzulassen. Zwar, das geben die Theologen zu be- denken, hätten die Fürsten die Kirchengüter und das Recht, die Prediger zu berufen, an sich gerissen ; aber sie hätten darum doch den Dienern der Kirche nicht gleich ihren Vasallen zu befehlen '-). Die Theologen wollten der Kirche die Befugnis gewahrt wissen , welche Jesus Christus derselben verliehen. Sie waren Vorkämpfer für die Frei- heit der Kirche und des von rechtswegen ihr zu- stehenden Binde- und Löseschlüssels und spannten ihre Forderungen höher, als selbst Calvin um diese Zeit in Genf es that. Insbesondere gegen die übertriebene Büchercensur und das Verbot, im Ausland gedruckte Bücher im Inland zu verkaufen, opponierten sie und setzten ein eigenes, höchst interessantes Responsum über die Preßfreiheit (de praelorum libertate) auf, welches sie an den Herzog gelangen ließen 3). „Seit der Erfindung der Buchdrucker- kunst"', sagen sie, „ist solche Knechtschaft in Deutschland nicht erhört." Sie warnen mit Luther vor dem kaiserlichen Papsttum. Der Herzog, in seinem Größenwahn hart au-

1) Salig, Geschichte der Augsburger Konfession, III, S. 585.

2) Planck IV, I. Bd., Buch :^, 8. 637.

3) Preger II, S. 155 f.

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getastet, antwortet sehr entschlossen, und Schlag auf .Schlag trifft nun die Theologen. Musäus wird entlassen. Judex ab- gesetzt wegen des Druckes einer Schrift, die das Papsttum betraf, im Auslande; Flacius und Wigand werden mit Schimpf und Schande von Jena fortgewieseu. Die letzteren ertragen den von Brück ihnen angethanen Affront mit Würde. Mit dem Weggang des Flacius und seiner Kollegen war auch die Blütezeit Jenas vorbei. Geringere Geister kamen an ihre Stelle, wie denn überhaupt auf jener Seite die bedeutendsten Theologen der Zeit standen. Auch jüngere tüchtige Kräfte zogen mit Flacius ins Exil, so Krell und Melissander, welche im Süden zu angesehenen Stellungen gelangten ; ersterer, wie wir sehen werden, als Superintendent in Laibach, letzterer als Professor in Lauingen, nachmals wieder in Jena, wo man ihn einst als Verbreiter einer Entschuldigungsschrift des Flacius schimpflich relegiert hatte, endlich in Altenburg i).

Nach solcher Ungerechtigkeit war es nicht zu verwundern, daß auch die thüringische Geistlichkeit die harte Hand des Landesherrn zu fühlen bekam. Gleich als ob er die fatale Sache mit Gewalt ersticken wollte, wurde nun den Predigern durch eine neue Visitation (1562) zwangsweise auferlegt, sich des Zankes über den Synergismus zu enthalten. Der all- gemeine Verdacht gegen Strigel und dessen Gönner sollte aus der Welt geschafft werden. Stößel setzte eine neue Formel auf, in welcher die Deklaration Strigels den Pfarrern des weitereu mundgerecht gemacht werden sollte, und verlangte bloß von ihnen, daß sie dieselbe unterschrieben. Als auch das nicht half, ermäßigten die Visitatoren ihre Forderung dahin, daß man nur bedingungsweise zu unterschreiben und zu versprechen brauchte, vom Disputieren ablassen zu wollen, falls Strigel wirklich in seiner Deklai-ation dem Synergismus entsagt habe, was anzunehmen oder nicht anzunehmen einem jeden überlassen wurde. Jene Prediger nebst mehreren anderen

1) Vergl. Preger II, S. 178.

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ürklärten jedoch, liebe)' das Land räumen als ihr Gewisse damit bestricken zu wollen. Ihre Weigerung aber veranlaßte eine solche Gärung unter dem Volke, daß die Visitatoren nicht mehr mit Sicherheit im Lande herumreisen konnten. So ging es im Weimarischen und im Gothaischen. Man begann nun damit, die Superintendenten Bresnicer (Alten. bürg) und Rosinus (Weimar) abzusetzen, um ein warnendes Beispiel zu statuieren. Zu gleicher Zeit aber gingen die Visitatoren noch weiter in ihrer Nachgiebigkeit. Um nur etwas auszurichten, überließ man es den Predigern selbst unter welchen Bedingungen und Klauseln sie sich fügen wollten. Dies geschah in der Weise, daß man mit Um- gehung der Victorinischen Deklaration sich gänzlich auf die Schrift Luthers „Vom knechtischen Willen" und auf das Konfutationsbuch zurückzog ^). Denen, die auch jetzt noch unschlüssig blieben, gab man einige Monate Bedenkzeit und gewann so ihrer mehrere. Dennoch blieb noch immer eine eroße Anzahl unerschütterlich auf dem Punkte stehen, man könne sich weder auf die Strigelsche Deklaration noch auf die Formeln der Visitatoren ohne Verletzung des Gewissens einlassen. Zu allerletzt kam ein Befehl des Herzogs vom 15. Oktober, wonach die Prediger, mit gänzlicher Beiseite- lassung irgend welcher Unterschrift, das Eifern auf den Kanzeln gegen jene Deklaration zu unterlassen hätten. Als sie auch diesem Befehl widerstanden, wurden ihrer 40 ab- gesetzt ^).

Das Bedenkliche an diesen Leuten war eben der Widerstand, den sie in gewissen Sachen der Obrigkeit entgegenstellten, unter welchem Vorwande man sie damals freilich leicht an den Pranger stellen konnte. Mit gutem Gewissen konnte Magdeburgius , einer der vornehmsten jener Vertriebenen, in der Vorrede zu seinem Bekenntnis,

1) Vgl. Planck, a. a. (). S. 659 f. So im Gothaischen und Ron neburgischen .

2) 28 von ihnen rechtfertigten sich in der p. 63 genannten Schrift.

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das er in Üsterreicli herausgab (15. November 1560), sagen : „Warumb etliche aiiß den vnseru auß Landen vnn Stetten verjagt sein worden, wird ein jeglicher für sich (wenn man jhm dazn weyter vrsach geben wird) wol wissen vrsach anzuzeigen vnd rechenschafft zugeben" (C III). Damit wahrt sich der Schreiber das hohe Prinzip der Grewissens- freiheit, also des Satzes : „Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen." Es ist dasselbe Prinzip, das Luther beseelte^) in seiner Schrift von der Gewalt der weltlichen Obrigkeit, die er im Jahre 1523 herausgab und dem Herzog Johann von Sachsen zueignete. In dieser Schrift ver- tritt er kräftig den Grundsatz, daß in Glaubenssachen die weltliche Obrigkeit nichts dreinzureden habe: „den Ketzern zu wehren sei Sache der Bischöfe und nicht der Fürsten." Gottes Wort soll hier streiten: „wenn das nichts ausricht, so wird's wohl unausgericht bleiben von weltlicher Ge- walt, ob sie gleich die Welt mit Blut füllte." £s ist ferner dasselbe Prinzip, welches Gallus und Flacius trieb, gegen das Interim aufzutreten. Auf den Brief etlicher Prediger in Meißen mit der Frage, ob sie lieber weichen als den Chorrock ^ ) anziehen sollten, rufen sie die Kirche mit großem Pathos an. Sie sagen: „Es wird sehr ge- sündiget von der kirche in dem, das sie alleine die prediger im streit lest, auff sie alleine den haß vnd die gefahr des bekentnis wirfft. Denn die kirche solte zugleich ein- trechtiglich beide den Fürsten vnd Seelsorgern zufus fallen für die Religion, vnd auch darneben anzeigen, sie wolt auft' keinerlei' weis gestadten, das jr Pfarherr jrgent eine ver- enderung um der kirche zugebe, denn sie habe einen befehl von jhrem einigen Hirten Christo, das sie sich für dem Sawerteig der Phariseer vnd für den wollfen hüten soll. Also bekennet die Herde vnd liede '^j zu gleich mit den

1) Planck, Ge!5chichte des protestantischen Lehrbegriffes, II, S. 53.

2) Das Anziehen dos Chorrockes galt als der erste Schritt auf tler abschüssigen Bahn zum Papsttmu.

3) d, i. litte.

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Hirten" (A III). Weiter unten antworten sie auf die Alternative, ob man im Punkte des Meßgewandes nachgeben, oder aber aus dem Lande weichen solle : „8n solt jhr dem Fürsten antworten vnd öffentlich in der predigt anzeigen, jhr weret von dem heiligen Geiste vnd nicht von den welt- lichen Herrn vber die Herde zu Bischoffen vnd hirten gesetzt. Ihr könnet nicht vmb menschen gebot willen die schaffe verlassen, auch nicht das kleid anziehen, der angezeigten vrsach halben. Sonderlich aber die weil jhr sehet das es alles dahin gerichtet sey, das die Bepstische^ j Gotslesterungen auffgericht werden, wie das Leipsische Interim "''j vnd Aus- zug klar zeugen. Das sollen ja billich die Prediger sagen vnn also die armen schaffe vor dem Wolff oder Antichrist öffentlich warnen". Zuguterletzt aber raten Gallus und Flacius den Schreibern des Briefes, wenn sie alles gethan hätten, um die Schafe zu warnen und es nicht geholfen, alsdann sollten sie den Staub von den Füßen schütteln und von ihnen weichen •*).

Gleichwie es damals geraten wurde, also geschah es jetzt seitens der thüringischen Prediger: sie gingen aus ihrem Heimatlande weg. Man mag ihnen wenig Füg- samkeit und allzu schroffe Energie zur Last legen, wie es auch vireidlich geschehen ist in alter und neuer Zeit, dennoch nahmen sie ein großes Prinzip mit sich in die Fremde, das Prinzip der Gewissensfreiheit: daß also in geistlichen Dingen weder Kaiser noch Herzog dreinzureden hätten. Mit Arg- wohn wurden sie empfangen, wo immer sie hinkamen; und so gerieten sie bald in Konflikt mit den österreichischen Ständen wie mit dem Kaiser, der auch wohl von solchen beraten wurde, die der gegnerischen wittenbergischen Rich-

1) päpstliche.

2) Das Leipziger Interim vom Jahre 1548.

3) S. die Schrift „Autwort M. Nicolai Galli vnd M. Fla. lUyrici auff den brieff etlicher Prediger in Meissen, von der Frage, Ob sie lieber weichen, denn den Chorrock anzihen sollen", gedruckt zu Magdeburg bei Christian Roedinger.

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tuug angehörten. Man witterte Aufruhr in der Landschaft Öster- reich, und die Vertriebenen hatten überall mit Mißgünstigen zu thun, welche ihre Lehre und Wandel begeiferten, obwohl sie freudige Bekenner Christi waren. Sie bildeten, wie auch Wiedemann anerkennt i), eine „sehr energische und thätige Partei" , wir dürfen sagen, gleichsam das Rückgrat in der evangelischen Kirche, das schwer zu beugen war.

Dem ersten Exodus folgte zu Anfang des nächsten Jahrzehnts ein zweiter (1571 1573), der direkt durch die Parteinahme für Flacius verursacht war. AVir nennen nur Christoph Irenäus, Friedrich Cölestin, N. Hacus, Martin Wolf, die nebst vielen anderen Thüringen verlassen mußten. Hier standen, wie der oben genannte Adam Giller bemerkt, die „beständigen Flacianer" den „verkehrten Accidentzern", gegenüber, welch letztere „das Accidentz Victorini ge- ziegelt^j hatte", und die nun die Flacianer verfolgten^). Erst seit dem zweiten Exodus darf man von „Flaciauern" in Österreich reden. Dieser Nachschub fand dort abermals bereitwillige Aufnahme. Wiederum waren die neuen An- kömmlinge theologisch gebildeter als die bisherigen Pfarrer. Sie nannten sich exules Jesu Christi. Schließ- lich fand noch 1573 eine dritte Vertreibung von streng lutherischen Theologen aus Thüringen statt, als Kurfürst August mit Hilfe des Kaisers die Vormund- schaft in den durch Johann Wilhelms Tod verwaisten sächsischen Herzogtümern erhalten ^) und nun aus Rache alle Gegner seiner Richtung damals der melanchthonischen , auch Wigand und Heshusius, fortschaffen ließ, wobei so viele Prediger das Land räumen mußten, daß großer

1) a. a. O. ßd. I, S. 330.

2) großgezogen.

3) Vgl. das Nähere bei Preger, II, 242 ff, 310-343, 356 f.

4) Preger II, 382 f. : 111 Pfarrer der strengen Kichtung wurden vertrieben aus Thüringen und Pfarrer von der Wittenberger Rich- tung an ihre Stelle gesetzt.

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Mangel an Kandidaten eintrat. Auch von diesen Ver- triebenen kamen etliche nach Österreich ^). Rosinus ging nach Regensburg, Heshusius und Wigand nach Preußen.

Wenden wir uns nun dem Anlaß des zweiten Exodus zu, dem Streite über die „Erbsünde". Indem Strigel auf dem Kolloquium zu Weimar dem Flacius be- ständig auswich, als dieser das Zustandekommen der Be- kehrung ausschließlich von der göttlichen Gnade abhängig machte, so blieb Flacius gegen ihn im Recht. Flacius lehrte mit Luther nicht nur (wie Etliche thaten), daß der natürliche Mensch in der Bekehrung sich rein leidend verhalte und zum Guten völlig erstorben sei, sondern auch, daß er nur widerstreben könne (repugnative, nicht bloß passive) und sich vor, in und nach der Be- kehrung nur widerstrebend verhalte. Flacius und seine Schüler stellen dem Synergismus Strigels einen aktiven, beharrlichen Widerstand des Willens entgegen; sie tragen hier der menschlichen Selbstbestimmung durchaus keine Rechnung die Wiedergeburt ist eine neue Schöpfung , und das war einzig und allein gemäß der Lehre Luthers. Flacius war vollkommen im Recht gegenüber Strigel. Solange als Luthers und der Augustana Defini- tionen feststanden , sowohl diejenigen, welche das Bild Gottes als Substanz im Menschen betrachten lehrten, als auch die Sätze von der Erbsünde im zweiten Artikel, konnte Flacius nicht anders handeln, als er that. Er mußte die Erbsünde als an die Stelle des gött- lichen Ebenbildes oder der ursprünglichen Gerechtigkeit getreten ansehen. War die Gerechtigkeit Substanz gewesen, dann war es natürlich auch die an ihre Stelle getretene Erb- sünde. Victorinus Strigel dagegen lenkte im reinen Verstandes- interesse wieder in die alten, von Luther verlassenen Bahnen zurück, wenn er, ganz zur Unzeit, die Freiheit des Willens bis zu einem gewissen Punkte gewahrt wissen wollte. Er

1) Planck, a. a. O. V. 11. 602.

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rechnete <len freien Willen zur nnvertilgbaren Substanz des Menschen und fand an diesem leeren, inhaltslosen Willen doch noch etwas Gutes, Ucämlich, daß er, unterstützt vom heiligen Geist, eine Mitwirkung habe im entscheiden- den Punkt der Bekehrung, d. h. wollen oder widerstehen könne. Das war der alte römische Irrweg, der im Interim und später im Lehrbegriff des tridentinischeii Konzils betreten ward^). Die alten Gegensätze, die auch Melanchthon, wenigstens noch in den Locis von 1521. vertreten, machten hier milderen Sätzen Platz, die Raum ließen für eine, wenn auch noch so geringe, Mitwirkung des mensch- lichen Willens.

Der Satz, daß die Erbsünde nur ein Accidens sei und dem Willen nicht also anhänge, daß derselbe nicht fähig sei, neben dem heiligen Geist mitzuwirken, war theologisch falsch, wenn auch in der Philosophie sich dar- über disputiren ließ. Als auf dem Kolloquium zu Weimar Strigel dem Flacius die Frage stellte : „An tu negas, pecca- tum Originis esse Accidens?" antwortete jener: „Lutherus lehret 2), die Erbsünde sei de essentia hominis •'')".

Aus solchem Anlaß ist die Erklärung des ganzen flacianischen Erbsündestreits zu ersehen. Strigel ist es, der den Anlaß dazu gab. Auf die übel angebrachte Distinktion zwischen Accidens und Substanz, die, theologisch genommen, hier nichts verschlug, mußte zur Antwort dienen, daß die Erbsünde tiefer gehe, nämlich: peccatum originis est sub-

1) Canones Conc. Trid. : Homo non nihil agit der Wille konkurriert bei der Rechtfertigung des Menschen vor Gott.

2) Am Rande bei Francus in der gleich zu nennenden Schrift steht: In Genesin, Cap. II.

3) Dies ist der Wortlaut nach Jonas Francus in seiner Schrift : Warnung wider das Pfützwerk Dr. Joh. Wigandi (gemäß dem Exem- plar mi Regensburger Stadtarchiv). Preger (II, 202) citiert aus seiner Quelle: .,Quod sit substantia, dixi Scripturam et Lutherum affirmare." Er giebt aber zu, daß dies nichts anderes meine, als de essentia hominis, also im Gegensatz zum Strigelschen Accidens gewählt worden sei.

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stantia hominis corrupta. Oder, wie besser mit Luther zu sagen gewesen wäre: peccatum originis est de substantia hominis. Nur diese Antwort genügt dem Interesse, das der Glaube an der Frage nimmt. Die Kirchenlehre hat auch die Frage stets in des Flacius Sinn beantwortet, obwohl unter Ablehnung seiner Terminologie.

Nach der Weise der Zeit wurde nun dieser gelegent- liche Satz, der in einer Disputation ganz zulässig war, auch anfangs nicht besonders auffiel, von Flacius zum obeisten Leitthema im .Erbsündestreit erhoben, und zwar geschah dies sieben Jahre später in der Clavis scrip- turae sacrae (Basel 1576). Damit wai den Gegnern und leider auch den Freunden, die solche Redeweise perhorrescierten, eine willkommene Zielscheibe im Kampfe geboten. Und da man mit der Behauptung, die Erbsünde sei Accidens, selbst in einem gläsernen Hause saß (wie ehe- mals die scholastische Theologie), so mußte man um so mehr das Wort „Substanz" beschimpfen und in den Kot zerren. Die moralische Entrüstung ob der Ausdrucksweise des Flacius, welche seine Gegner (besonders Heshus, Wigand und Mörlin) zur Schau trugen, lenkte in erwünschter Weise die Aufmerksamkeit ab von der Schwäche der eigenen Ausdrucksweise (von dem synergistisch-römischen (Accidens); denn im Grunde war man in der Lehr von der Erbsünde mit Flacius durchaus einig und verwahrte sich nur vor dem Mißverständnis, als ob der Mensch aus einer Kreatur Gottes eine Kreatur des Teufels, d. h. substantiell böse, geworden. Das meinte ja Flacius auch gar nicht, und wenn man es gegen ihn be- hauptete und in langer Rede bewies, so that man etwas höchst Überflüssiges.

Für die Lehre von der Erbsünde trug der Nachweis: die Substanz des Menschen sei, insoweit sie nun einmal aus Gottes Schöpfung hervorgegangen, noch gut, nichts aus. Sie verbesserte auch die Sache des Menschen im gött- lichen Gericht keineswegs, wenn nach der heiligen

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Schrift und der Lehre der Kirche „unsere Natur also ver- giftet worden, daß wir alle in Sünden empfangen und ge- boren werden" i), oder wenn dieselbe (nach anderen refor- matorischen Ausdrücken) „coram Deo rea" (vor Gott schuldig) und wir Menschen vor dem geistlich richtenden Gesetz „untüchtig zu einigem Guten und geneigt zu allem Bösen' sind 2). Optimi pessima corruptio. Was nützt alles Reden von der Güte der Substanz, von der Unversehrtheit des Verstandes und Willens, wenn dieser Verstand und dieser Wille seit Adams Fall gänzlich untauglich geworden, und wenn dem Menschen zwar noch Verstand und Wille ge- blieben, er aber dieselben in gänzlich verkehrter Richtung) d. h. gegen Gott und sein heiliges Gesetz verwendet? Wenn nun die W^ahl zwischen dem Strigelschen Ausdruck: „die Erbsünde ist Accidens" und dem flacianischen Aus- druck: „sie ist Substanz allein" übrig bleibt, so müssen wir sagen, Placius habe das größere Rechtim Vergleich zu Strigel. Ja, die übertriebensten Flacianer waren zu jener Zeit immer noch besser als jene mattherzigen Accidenzer, die aus der noch irgendwie gut zu nennenden menschlichen Natur immer wieder neue Hilfsmittel zur Selbstbestimmung des Willens im Punkte der Bekehrung herbeiholen konnten und zuweilen auch herbeiholten'^).

Obwohl zuzugeben ist, daß die Gegner des flacianischen Ausdruckes Substanz, zu denen seit dem Jahre 1568 die

1) Heidelberg. Katechismus, Fr. 7, in Übereinstimmung mit der gesammten protestantischen Lehre. Hauptverfasser des Katechis- mus ist der Breslauer Ursinus, Schüler Melanchthons, Moibans und Peter Martyrs.

2) Heid. Kat., Fr. 8.

3) Man vergl. aus damaliger Zeit die Parajiblete des Christoph Lasius, Predigers zu Küstrin in der Mark, welche den Flacius veran- laßten, zu seiner Rechtfertigung die im Manuskript bereits einzelnen mitgeteilte Schrift ]"vw5i oeauiov in den Druck zu geben. Derselbe Lasius sprengte die Sage aus, Luther habe seine Schrift „De servo arbitrio" widerrufen. Zu ihm stand auch Melanchthon in näherer Beziehung; er schrieb die Vorrede zu einem seiner Werke; s. Janssen Vni, 410.

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angesehensten Lutheraner gehörten, eine an sich berechtigte Wahrheit vertraten, so ist doch zu beklagen, daß sie es zur Unzeit gethan und zur Unzeit dem Flacius ein Ketzer- gewand angezogen haben.

Heshus war es, der zufolge eines Mißverständnisses des oben genannten Manuskripts des Flacius diesem die unsinnige Konsequenz aufbüidete, er mache den Teufel zum Schöpfer der Substanz, und der in diesem Stück nur allzuwilligen Glauben fand. Heshus, Mörlin, Wigand befanden sich dabei zugleich in Auflehnung gegen die ihrem Ruhm gefährliche Diktatur des Flacius, welche demselben seiner Gaben wegen und durch die Verhältnisse zugefallen war; denn als nach dem Interim alle schwiegen, da begann Flacius zu schreien. Aber freilich, es gelang den Gegnern, die flacianische Lehrweise vom schützenden Boden der Augsburgischen Konfession gründlich zu verdrängen und auch in Osterreich zu verfemen. Und das ist höchst verhängsnisvoll für diese Länder geworden. Von großer Wichtigkeit ist aber, daß die neuere Forschung den Flacius durchaus wieder ins Recht setzt und zugeben muß, daß man seine Lehre arg entstellt habe, und sie nicht so übel gemeint war. Loofs, Ritschi, Kawerau und Tschackert (im Kurtzscheu Lehr- buche der Kirchengeschichte) nehmen Flacius in Schutz ij.

Der beste Beweis dafür, daß Flacius nicht Unrecht hatte, seine Stimme laut zu erheben, ist aber darin gelegen, daß wirklich in den folgenden Jahrhunderten alle seine Be- fürchtungen eingetroffen sind.

Im Strigelschen Fahrwasser befindet sich der rechte Flügel der gegenwärtigen protestantischen Theologie, im pelagianischen der linke Flügel derselben.

Ij Loofs, Leitfaden, § 74, 3 ; Ritschi, Theologie und Meta- physik, S. 52 f. sagt : ,,So anstößig und übertreibend wie der Satz : peccatuni originale sei substantia hominis, aussieht, war er nicht ge- meint. Derselbe hat ein direktes Verhältnis zu dem Umfang, in welchem Luther die Erbsünde zu schildern pflegte und zu verab-

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Wir unterlassen es, Flacius hier auf seinen Irr- fahrten zu begleiten, indem wir uns auf die Kämpfe seiner Schüler, die unter seinem Namen litten, beschränken, und zwar im Vogtlande und in Thüringen zunächst, welche Kämpfe ein Vorspiel für den Kampf in Österreich bilden. Hier wie dort sind es dieselben Verhältnisse, zuweilen sogar dieselben handelnden Personen. Wir werden ins Sächsische, ins Thüringische imd in die reußischen Herr- schaften versetzt, nach Greiz und Gera, und hören dieselben Klagen, stoßen auf denselben Widerstand, der Brüder ent- zweite und Pfarren verödete.

Beginnen wir mit Kursachsen, woselbst der alte Gegen- satz gegen die Ernestiner sich auf die bei denselben ein- flußreichen Theologen, auf die „Flacianer", erstreckte. Und neben den Ernestinischen Herzogtümern wurden auch die schönburgischen Herrschaften Penig, Geringswalde, nebst andern benachbarten Ländchen, auf die sich Augusts Einfluß mittelbar oder unmittelbar erstreckte, in Mitleidenschaft ge- zogen. Kurfürst August war ein finsterer und heuchlerischer Mann i). Solange er in den Händen der Kryptocalvinisten war, betrieb er die Verdrängung aller jener, die diesen ver- dächtig waren. Die Ausführer seiner Pläne waren Männer wie Pfeffinger, Camerarius und Johann Curio. Er setzte damit nur fort, was schon zu Moritz' Lebzeiten die Witten- berger gegen ihre unbequemen Mahner vollführt, gegen einen Johann Ereder2), Hofprediger Weiß, gegen Amsdorf, den evan- gelischen Bischof von Naumburg etc. Kaum war August seinem Bruder in der Kurwürde gefolgt, so wurde auch schon Martin Wolf, Hofprediger zu Kolditz, gefangen gesetzt. Der- selbe predigte am 22. Oktober 1553, daß der schmalkaldische

scheuen lehrte."' Vergl. ferner Kawerau, Art. „Flacius", in der prot. Real-Encyklopädie, über die Zulässigkeit der flacianischen Begriffs- bestimmung der Sünde.

1) Vergl. Kluckhohn, Briefe Friedrichs IIL, 11, 1014 Note 2.

2) Preger 11, 20, Note; Distel, der Flacianismus zu Gerings- walde S. 17.

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Krieg wider das Evangelium geführt worden sei, und derjenige Teil, welcher dem Kaiser anhange und helfe, das unschuldig vergossene Blut auf sich lade i). Er wurde nach harter Kerkerhaft des Landes verwiesen und zog nach Thüringen. Ähnlich erging es 1554 M. David Schäfer, der Ereiberg verlassen mußte. Solche Eiferer wider das Leipziger Interim wollte August schon damals absolut nicht dulden ; man wollte nicht an die Vergangenheit erinnert sein. Das geschah zu Melanchthons Lebzeiten. Noch viel schroffer trat August später auf. Unter dem 20. Mäi-z 1560 befahl er die allgemeine Einführung des Corpus doctrinae christianae oder Misnicum i) in allen Landeskirchen, indem er damals noch die melan- chthonische Richtung mit der lutherischen verwechselte. In den schönburgischen Herrschaften, besonders zu Penig, erhob sich Widerspruch gegen solche obligate Einführung der melanchthonischen Lehrweise 2). Der Patron AVolf zu Schönburg wollte sich diesen Befehl nicht gefallen lassen. Noch allgemeiner wurde der Widerstand, als August am 18. Juni 1566 ein Mandat erließ, in welchem er alles un- zeitige und unnötige Gezänk und Verdammen untersagte, widrigenfalls die Strafe der Landesverweisung erfolgen würde. Dieses Mandat traf eine Anzahl uns auch sonst bekannter Prediger: Johann Tetelbach, Georg Autumnus, Josua Opitz in Sachsen, ferner Prediger der schönburgi- schen Besitzungen, die hier, wie in dem benachbarten Vogtlande, nachdem sie an anderen Orten vertrieben waren, Anstellung gefunden hatten. Der sich w'idersetzende Patron,

1) Vergl. Salig, Vollst. Historie der Augsb, Konf. III, S. 219 f. Wolfs Erzählung findet sich im Cod. 64 der VVolfeubüttler Bibl. S. 10 SS. Melanchthon verhörte Martin Wolf und David Schäfer.

2) Dieses enthielt die veränderte Augsb. Konfession von 1540, die Apologie, die sog. Eepetition der A. C, Melanchthons Examen ordinandorum und Antwort auf die ArticuU Bavarici, endlich: Ju- dicium de controversia Stancari; latein. Ausgabe 1560; alles auf Veranstaltung und unter dem Vorwissen Melanchthons.

3) S. Planck, a. a. O., II Buch II, T. VII, S. 526 f.

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Wolf von Schönburg, erlitt die schwersten Verfolgungen ^). Als er sich gewissenshalber zu keiner Verdammung der strengen Richtung verstehen wollte, wurde er gefangen genommen, nach Dresden gebracht und in ein schmähliches, von Schmutz starrendes Gefängnis (den sog. „Kaiser") geworfen; dort erlitt er Monate hindurch eine Behandlung, die ihn bis an die Pforten des Todes brachte. Er sollte eine die Vertreibung der „Flacianer" zusichernde Schrift („Ob- ligation") unterzeichnen. Die Sache lief hoch. Kurfürst und Kaiser standen auf der einen Seite, den Flacianismus zu bekämpfen, auf der anderen Seite etliche einflußreiche Freunde Wolfs. Mit Genehmigung des Kaisers wurden auch in der Schönburgschen Herrschaft Waidenburg, die nicht unter August stand, Bartholomäus Kosinus und Martin Faber verjagt. Der Gefangene unterschrieb zwar, zum Äußersten gedrängt, am 16. Oktober 1567 jene Obligation, war aber natürlich aufs tiefste gekränkt 2). Als bald darauf August selbst umschlug und seine bisherigen Freunde, die Kryptocalvinisten, verfolgte, hörte auch seine feindselige Haltiing gegen Wolf von Schönburg auf.

In den schönburgischen Besitzungen war seit dem 3. Juli 1566 eine Landesschule in Geringswalde bei Rochlitz, und zwar im „Kloster", einem böhmischen Lehen, welches dem Kurfürsten nicht unterstand, errichtet worden. Der erste Rektor (zugleich auch der letzte) war M. Hieronymus Hauboid aus Frankenberg, ein eifriger Mann, der uns auch in Öster- reich später begegnen wird. Infolge einer von Kurfürst August durch Kaspar Peucer, Joachim Camerarius u. a. am 13. Juli 1568 vorgenommenen Visitation, bei welcher die Visitatoren kein Lob verdienen, wurde die Schule „ur-

1) Vgl. Th. Distel, Der Flacianismus u. die Schönburgische Landesschule zu Geringswalde, Leipzig 1879.

2) Durch seine Unterschrift waren seine Gesinnungsgenossen, u. a. Cyriacus Spangenberg, betrübt worden. Dieser schreibt am 31. Dez. 1567 an Walduer in ßegensburg darüber. (Reg. Acten» Eccl. IL Nr. 26 Z. 122).

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flatianisch" mit Waffengewalt aufgelöst. Nur durch seine Abwesenheit entging der Rektor der ihm drohenden G-e- fangemiahme 1). Der Grund der besonders heftigen Ver- folgung gerade dieses Mannes waren seine 12 Argumente (Abhandlungen, 45 Folioseiten groß), die Haubolds Lehr- weise enthielten, und in denen der Kurfürst und seine Mandate für tyrannisch erklärt, Melanchthon aber in einem Punkte der Irrlehre beschuldigt wurde. Haubold entkam glücklich und war eine Zeitlang Gast des Kosinus in

1) Das Interesse dieses zwischen Camerarius, Peucer (JMelan- chthons Schwiegersohn und Leibarzt des Kurfürsten), Freihub und Lycius einerseits, und dem von ihnen auf kurfürstlichen Befehl förmlich überrumpelten M. Haubold gehaltenen Kolloquiums liegt in dem Gewicht der Visitatoren. Camerarius und Peucer waren die vornehmsten Wortführer der gegen Flacius erbosten Partei. Ihnen gegenüber steht ganz allein der überraschte Schulrektor. Jene traten von vornherein als Inquisitoren, nicht als Visitatoren auf, und ohne allen ordentlichen Prozeß und Verhör setzten sie dem Ärmsten mit ihren Argumenten zu, wobei Peucer sogar flucht, wäh- rend Camerarius nur gelegentlich ein Wörtlein einfließen läßt und einmal auch dem Rektor ins Gewissen redet, daß er „den teueren und wohlverdienten Mann, Philippum" für einen falschen Lehrer dürfe ausschreien. Den Hauptton gab Peucer an, als es sich um den Synergismus Melanchthons handelte, nämlich daß der Wille eine causa efficiens fidei sei („in homine est vis applicandi se ad gratiam"). Alles Einreden auf den Rektor half nichts, man konnte ihm nicht beweisen, daß Melanchthon nicht gelehrt, was er (Haubold) in der Disputation behauptet und in seinen Vorträgen vor den er- wachsenen Schülern der Anstalt gesagt habe. Als Camerarius end- lich noch auf den Mangel an Liebe, der in der Verdammung Melan- chthons läge, hindeutete, wies Haubold auf Lutherum, der auch verdamme. Und als Camerarius erwiderte: „Ihr seid noch lange nicht Lutherus", sagte der Rektor: „So bin ich ein christ und alhie ein Schulmeister." Und gleich darauf: „Eur trotz ist nur Philippus."

Nachdem die Visitatoren sich also blamiert, zogen sie jählings von dannen, nachdem sie auch eines der Argumentbücher (Vor- träge), die er den Knaben gegeben, vor Haubolds Augen mitgenommen. Diese Vorträge gaben den Anlaß, die Schule mit Gewalt auf- zuheben, den Rektor zu verfolgen und das Land einer heilsamen Schulanstalt für immer zu berauben. (Die ausführliche Darstellung findet sich nach Haubolds Berichterstattung bei Distel a. a. 0.)

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Weimar und Regeusburg. In letzterer Stadt kam er wegen seines „Flacianismus" mit dem Rate in Kollision und wurde mit drei Anhängern (Predigern) der strengen Lehre 1574 entlassen; er wirkte dann in Klagenfurt und endlich in Eferding, an welchem Ort er am 15. Juni 1579 gestorben ist. Hierselbst hat er die Formula veritatis noch vor seinem Tode aufo-estellt ^). Wegen seiner strengen Ansichten und flacia- nischen Sympathien hat dieser Rektor viel üble Nachrede erduldet, obschon er im G-runde nichts that, als die Lehre Luthers von der Erbsünde in der von Elacius vertretenen Form vorzutragen, und zwar so, daß es auch seinen Schülern ver- ständlich war, worüber der Regensburger Prediger W. Wald- ner sich in einem Brief an Chemnitz 1572 unwillig aus- läßt 2). Distel rechnet Haubold unter die Männer, welchen die lutherische Kirche ihre scharf ausgeprägte Lehrgestalt mit zu verdanken hat. Er schätzt insbesondere an ihm, daß er sich nicht „für dem lieben vnd heiligen Creutze, welches dem klaren Bekentnis der Euangelii immer auff den Fuß nachfolget, förchtete".

Den Kollegen Haubolds, Jakob Meibom aus Langen- leuben-Niederhain im Altenburgischen , der als „Cantor" in Geringswalde wirkte, traf bei der Auflösung des Gy- mnasiums das Schicksal, ein Jahr lang in schwerer Kerker- haft zu sitzen. Auch ihn finden wir später nebst einem der Zöglinge jenes Gymnasiums , Paulus Preuser aus Thüringen, der Diakon in Eferding ward, in Österreich. Nach- dem Melhorn allerlei Schicksale wegen seines Antisynergis- mus erduldet, erhielt er 1582 einen Ruf nach Eferding. Dies gelang aber nicht, da inzwischen nach dem Tode des Freiherrn von Starhemberg ein Umschwung in den dortigen Verhältnissen stattgefunden, wodurch die Flacianer entfernt wurden. Weiter begegnet uns auch Jakobs Bruder, Benedikt Melhorn aus Lößnitz, unter den damals Abgesetzten. Er unterschrieb das „Einfältige Bedenken" in Österreich 1579.

1) Eaupach III, S. 27 f.

2) Vgl. Wiedemann, Gesch. der Eeformation etc. I, S. 402.

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Für die Behandlung der Flacianer wichtig ist noch ein Brief des Johann Tetelbach ^) an W. Waldner, aus Schwandorf vom 14. August 15G8 2). Er gedenkt darin der großen Gefahr, in welcher Autumnus in Greiz stehe. Dieser sei nämlich beim Kaiser verklagt als der Urheber der Zwistigkeiten, die in Greiz und Umgegend unter den Brüdern ausgebrochen, weshalb der Kaiser ihn vom Amt zu entfernen befohlen. Der ältere Baron des Ortes ^), gestützt auf diesen kaiserlichen Befehl, habe seine Unterthanen angewiesen, ihn als flacianischen Unruhestifter zu steinigen, falls er in die Gegend käme, und habe seinem Bruder, d^ m Patron des Autumnus, gegenüber sich als den erbittertsten Feind aller Flacianer bezeichnet, weshalb Autumnus am Rande des Exils stehe. Wir begegnen also in Greiz, d. h. im Vogtlande, merkwürdiger Weise auch dem gewaltthätigen Eingreifen Maximilians, welches sich i. J. 1570 wiederholte und durch August von Sachsen in großem Maßstabe gefördert wurde. Im gleichen Jahr mußte Herzog W^ilhelm die strengsten Weisungen vom Kaiser entgegennehmen, alle Flacianer aus den Grenzen seines Herzogtums zu verbannen, was abermals August von Sachsen durch Gesandte unter- stützte. Die Stände Herzog Wilhelms waren nahe daran solchem Druck nachzugeben und sich gegen den Herzog zu erheben ^j. Um diese verwickelten Verhält- nisse zu verstehen, muß man wissen, daß im Vogtlande der Kaiser Lehensherr war, und August von Sachsen Mitbelehner. Ferdinand gab seinem Kanzler Heinrich von Plauen das Lehen Greiz. Da. seine Erben es vernachlässigten, wurde

1) Dieser war 29. Sept. 1566 in Chemnitz nebst seinem Diakon Georg Autumnus der Lehre wegen des Amtes entsetzt worden.

2) R. A. Eccles. I, No. XXVI, Z. 170.

3) Die hier genannten Barone sind die Vertreter zweier reußi- scher Linien. Unter den Titulaturen der einen Linie kommt auch die Bezeichnung vor: dynasta de Greiz. Zwei Brüder Reussen standen also in diesem Streite gegeneinander.

4) Vergl. den Brief von Georg Autumnus an Gallus aus Greiz Sonntag Quasimodogeniti 1570. R. A. Eccles. Nr. XL. Z. 18.

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es 1569 an den Kurfürsten August abgegeben, und so er- klärt es sich, daß beide, der Kaiser und der Kurfürst in jenen Jahren im Vogtlande ein Recht sich aneigneten, auch über kirchliche Sachen zu verfügen. Interessant dabei ist aber, wie beide mit Zwang gegen die „Flacianer" auf- traten und die Entlassung geliebter Prediger durchsetzten. Autumnus schreibt in dem erwähnten Brief 1570 an G-allus, daß ihm die Vertreibung unmittelbar bevorstehe laut kaiser- lichen Befehls, und daß die Verheißungen Luthers, Deutsch- lands Undank werde gestraft werden durch Entziehung des Gotteswortes, jetzt sich erfüllen würden. Er und viele andere Heilige müßten wie Lot aus Sodom davon ziehen, wo Gott es also wolle, und er sei bereit, eine Berufung nach Steier- mark anzunehmen, die ihm durch Josua Opitz angeboten worden war. Ob nicht doch dergestalt die beiden Fürsten, Maximilian und August, in den „Flacianern" wirklich die Frommen jener Zeit verfolgten und ausrotteten?

Die Behandlung der Antisynergisten (Flacianer) in der schön burgischen Landesschule zeigt, wie verhaßt Flacius in Kursachsen, welches dem Philippismus huldigte, nament- lich aber beim Kurfürsten August und seinen Ratgebern (Camerarius, Peucer) gewesen. War doch Flacius 1570 selbst bei Kaiser Maximilian durch seine Gegner als politisch verdächtig verklagt^) und seine Gesinnungsgenossen als persönlich interessierte Gegner der kurpfälzischen Theologen verdächtigt worden. Alsbald mußte Herzog Johann Wil- helm und mit ihm seine Theologen, auf Kommando des Kaisers und Augusts, eine Schwenkung vornehmen, und die Flacianer kamen nun zwischen zwei Feuer zu stehen, zwischen ihre früheren Freunde und die gesamte Gegenpartei. Man jagte sie als Friedensstörer durch das Reich und suchte sich auf ihre Kosten beim Kaiser und Kurfürst August in Gunst zu setzen. So erklärt sich auch aus politischen Gründen der Haß der großen Majorität wider die in die

1) Preger, II, 242.

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Minorität gedrängten Flacianer. Daß dieser Haß im Grunde bis auf die Zeiten des Interims zurückdatierte, steht fest. August scheute keine Mittel, um Flacius zu vernichten. Letzterer schreibt unter dem 4. Mai 1569, der Kurfürst habe von seinen Freunden in Nürnberg seine Briefe erpressen lassen. Vom Magister Besler in Nürnberg habe der Kurfürst die Erzählung seiner für die Straßburger geschriebenen Hand- lungen amtlich abfordern lassen ^). Er suchte nach Stoff, um Flacius des Verbrechens der beleidigten Majestät anklagen zu können. Diese Behandlung oder vielmehr Maltraitierung so geachteter Leute hat etwas für den rechtlichen Sinn Empörendes : das odium theologicum steckt dahinter, von allen das schrecklichste. Und was besonders dabei ins Auge fällt, ist, daß alle jene Verfolgten sich deutlich der Gründe der ihnen widerfahrenen Behandlung bewußt sind. Wo sie in die Lage kommen, sich zu rechtfertigen, sagen alle ohne Ausnahme fast dasselbe aus, sei es in Öster- reich oder in Steiermark, in Nürnberg oder in Regensburg. Für alle diese Verteidigungen typisch ist die Ant- wort Beslers an den Nürnberger Stadtrat vom Januar 1576. Besler sollte nach Nieder-Osterreich als Superintendent berufen werden. Er war der Kandidat der „flacianischen" Partei, die Gegenpartei wünschte ihn fernzuhalten und verlangte eine ßechtfertigung wegen früherer Anstände, die er im antisynergistischen (flacianischen) Streite in Nürnberg gehabt, infolge deren er vom Pfarramt und der Superintendentur enthoben worden. Dieser bereits im Ruhe- stand lebende, sonst unbescholtene alte Mann rechtfertigt sich alsbald folgendermaßen: Er habe nichts anderes gethan, als gegen die durch die Annahme des Interims und durch die Adiaphoristen eingerissenen Irrtümer „vom freien Willen, von gnädiger Rechtfertigung und guten Werken, daß sie auch zur Seligkeit nötig" Stellung zu nehmen und seine Zu- hörer davor zu warnen. Diesen Irrtümern habe „Matthias

1) Präger, a. a. Ü. II, S. 305. Regsb. Arch., Fase. 86, N. 179.

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riacius Illyricus neben etlichen anderen beständigen Kirchen- dienern nothalben widersprechen müssen, daher sie denn von dem Gregenteil und Verteidigern gedachter interimistischer Handlungen und Corruptelen Macianer genannt und den Oberkeiten hin und wieder mit Schreiben und Schreien, mit Sparung aller Wahrheit, Gottesfurcht und Redlichkeit bis auf diese Stund verunglimpft und die Sache dahin ge- bracht worden, daß nun alle, so dem Interim und den dar- aus hergeflossenen Corruptelen widersprochen und sich noch zur alten unverruckten Augsburgischen Confession und zum reinen , beständigen, evangelischen Bekenntnis der Schriften Lutheri halten, Flacianische Secten und Flacianer sein und als die ärgsten Ketzer verfolgt werden müssen". Bezüglich der Lehre von der Erbsünde stehe er noch auf dem Standpunkte der vom Nürnberger Stadtrat verfaßten „Formula concordiae", die er auch unterschrieben habe i). Ob diese Streitfragen nun Nutzen hatten? Ganz ohne allen Zweifel. Die Konkordienformel sagt (Abschnitt 2 p, 654 &.: „Vom freien Willen oder den menschlichen Kräften"): „Nachdem ein Zwiespalt (über obige Dinge) nicht allein zwischen uns, sondern auch unter etlichen Theologen der augsburgischen Confession selbst eingefallen, so müssen wir vor allen Dingen klar anzeigen, welches die Controversien unter den Theologen der augsburgischen Confession gewesen." Darauf folgt eine gänzliche Ver- werfung dessen, was die Gegner unserer strengen „Flacianer", also die Synergisten, gelehrt, und die Flacianer werden vollkommen in ihr altes Recht eingesetzt. Luthers Ansicht vom freien Willen, wie sie von der Augustana an bis zu den Katechismen herab (p. 665) gehandhabt worden, wird streng behauptet, die Gegner dadurch ins Unrecht gesetzt, und vor allem sein Buch vom unfreien Willen (de servo arbitrio, gegen Erasmus geschrieben) in den Himmel er- hoben (p. 668).

1) Vergl. Bibl, Die Organisation des evang. Kirchenwesens

S. 107 (219); a. d. n. ö. Landesarchiv, Fol. 127—128.

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Das also haben mit ihrem Zeugniß die Gegner des Synergismus, die „Flacianer", gethan.

Man pflegt wohl zu sagen, daß dieser ganze Streit ein Schulstreit gewesen, für die große Masse unverständlich, und also nicht vor das Volk hätte gezogen werden müssen. Das ist aber keineswegs der Fall. Die Begeisterung, mit der das Volk in Thüringen, im Vogtlande und dann in den österreichischen Ländern bis nach Steiermark und Krain hinunter sich des Streites annahm, beweist das Gegenteil.

Es sind freilich Unterschiede zu machen bei der Be- urteilung dieser Streitigkeiten. Unter den Protestanten, die sich der besonderen flacianischen Terminologie bezüglich der Erbsünde bedienten, ist wohl zu unterscheiden zwischen den Gelehrten, wie Irenäus und Cyriacus Spangenberg, und dem nicht theologisch gebildeten Gros der Anhänger. Das Gleiche gilt von den sogenannten Accidenzlern, von welchen auch nicht alle die Sache so tief erfaßten, wie etwa Wigand und Heshusius. Davon sind auch die Mitglieder des Herren- und Eitterstandes in Österreich, die Rogendorf, Starhemberg, Liechtenstein u. a. m., die mit offnen Armen die aus Thüringen Vertriebenen aufnahmen, nicht auszunehmen.

Die Durchschnittsanschauung der Partei ist mehr nach den Schriften und Äußerungen der Parteigänger des Flacius oder seiner Gegner, als nach den Schriften der Meister selbst zu bemessen. So dachten sich denn die meisten Acci- denzler die Erbsünde in den Menschen eingetreten als ein fremdes Element, einen Mangel, eine Schwachheit, ein Ge- brechen, Neigung, Verderben, qualitas, kurz als ein Accidens, aber so, daß das menschliche Wesen selbst davon noch ab- trennbar sei. Anders die Gegner, welche die Erbsünde derartig vom Menschen Besitz ergreifen ließen, daß zwischen dem letzteren und ihr kein Unterschied mehr zu machen sei. Dadurch allein glaubten sie, wider die Pelagianer und besonders die Synergisten (wie Strigel) sich verwahren zu können. An die theologisch - wissenschaftlichen Folgen solcher Lehre dachten sie kaum, sondern bloß an den prak-

go- tischen Nutzen, oft auch nur an einen augenblicklichen Er- folg im Disputieren und in den damals beliebten Rede- kämpfen.

Dazu kam, daß die Accidenzler auch im kirchlichen Leben andere Interessen verfolgten. Ihre Lehre ließ erwarten, daß man die Notwendigkeit der Taufe und überhaupt des Verdienstes Christi, sowie der Wiedergeburt einschränken wolle, insofern als dem Menschen noch ein für das Gute empfänglicher Rest verblieben war. Und so war sie minder für die tieferregten Zeitgenossen berechnet, die soeben aus den Banden Roms durch das Evangelium befreit waren. Diese hatten eine lebendige Sündenerkenntnis und waren zu keiner Abschwächung der Sünden Verderbnis geneigt. Wie tröstlich und echt lutherisch klang es , wenn der Thüringer Jonas Erancus in seiner oben genannten Schrift gegen Wigand (1574) lehrte: „Wir aber lehren mit der Schrift und Luther, das des Menschen verderbte Wesen, Seele, Hertz, Wille, das ist der gantze Mensche die Sünde thue ; wie David saget : Dir allein habe ICH, ICH gesün- diget und ICH habe übel für dir gethan, nicht etwas in meiner Seelen oder Wille. Item wir sprechen: Meine Sünde sind schwer, sonst werens nicht unsere Sünde." Es ist also die streng lutherische, fälschlich flacianisch genannte Lehrweise faßlicher, unerschrocken und ganz stellen sich ihre Anhänger auf Gottes Wort und Luthers Lehre und ziehen Kraft daraus in den vielfachen Gefahren und Leiden ihrer Zeit. Und das tritt nun be- sonders in den von ihnen geleiteten Gemeinden unter dem Kreuz in Österreich hervor. Auf Schritt und Tritt wissen sie ihre Sache mit Citaten aus Luthers Schriften zu ver- teidigen, im Kampfe wächst ihr Mut. Die Folgerichtigkeit treibt sie wohl oft höchst auffallende, ja unbescheidene Sätze in den Streit zu mischen. Aber selbst solche Übertreibungen dienten immer noch, für die gewaltigen Folgen der Taufe und überhaupt für den Segen der Wiedergeburt und das Verdienst Christi mehr und schlagendere Beweise zu bringen, als es

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die Gegner vermochten. Auch in ihrer Streitschriften- litteratur ist mehr biblische Wahrheit und mehr Erbauliches zu lesen als auf selten der Gegner. Sie sind ferner auch in der Antithese gegen die Schweizer klarer und auf- richtiger als die späteren Lutheraner und besonders die Straßburger (Joh. Marbach) und Württemberger (Andrea). Vorbildlich ist in diesem Punkte Flacius. Er sagt (1560) in einer Zuschrift über eine Generalsynode zur Beilegung der Lehrstreitigkeiten : Über den freien Willen und die guten Werke habe man bis jetzt mit den Schweizern keinen Streit gehabt. Es sei eine häusliche Angelegenheit, welche auf der gewünschten Synode ausgeglichen werden sollte ^). Die Anhänger des Elacius sind die Frommeren und auf- opferungsfähiger, wenn auch politisch brutal und unbequem, wogegen die Accidenzler sich geschmeidig nach oben bewiesen und Opportunisten im Predigen waren ^). Daher kam es auch, daß jene bei Maximilian besser gesehen waren. Der böse Ruf der Unbotmäßigkeit ging den „Flacianern" voraus, wie wir aus den Regensburger Akten erfahren. So schreibt der bekannte österreichische Prediger Chr. Reuter im Früh- jahr 1568 an. Gallus^): „Der Kaiser ist ganz entrüstet über die, die oben vertriben und in das landt komen : der ge- fangen Fürst "^j redet übel von uns, die nur ein wenig dem Illirico anhengig. Unser fromer Herr Victor von Mamming ist persönlich bei Ime zu presburg gewest; vermeldt, er höre, es seien etliche flacianische Im Lande, werden nichts guetts stifFten. Item küns ^) darthun, daß Illyricus soll ge- leret, die unthertanen heften recht In feilen, ir ordentliche Obrigkeit abzusetzen. Item er bettet täglich, gott welle

1) Präger II, 93, Anm.

2) Vergl. den Brief Krells an Gallus, aus Laibach, 1. Sept. 1565: Plerique Potentes tum adulati sunt, et Doctores lilcclesiae ob- mutuerant. (E. A. Eccles. Nr. XXX, Z. 76.)

3j E. A. Eccles. Nr. XXXVI, St. 70.

4) d. i. Joh, Friedrich d. Mittlere.

5) d. h. Der gefangene Fürst könnte es.

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In vor dem flacianischen geiste bewaren und vil andere reden. Der R. K. hat auch den zweien ständen aufgehoben i) wie man außers lande den flacianischen geschenkhe i;nd gaben schikhe und hinaufordene ; besonderlichen vermeldt, wie die landtschafft Illirico sol was verehret haben 2). Wirt alles erkundiget, volgen reden ^) : gottes wortt wil man haben und fürdern, aber keine flacianischen, denn sie seind Sec- tisch und hadersichtig, in ehr und gelt geitzig; es ist Inen nicht umb die kirchen, Sondern umb das ratthauß zu thun." Noch ein anderer Umstand kam hinzii, daß die Flacianer als ganz besonders verlästert vor der Welt dastehen : es galt nämlich, zwischen Melanchthon und Flacius zu wählen, und da fiel die Wahl nicht schwer. Selbst solche, die eine Zeitlang mit Flacius gegangen, wie Marbach, Professor zu Straßburg ^), Mörlin, Heshusius, Wigand und viele andere wurden zuletzt seine unversöhnlichen Feinde und schlugen auf den armen Vertriebenen los, der doch treuer Luther gefolgt, als einer der Epigonen. Den Vorwand bot die gar nicht so böse gemeinte Definition der Erbsünde als Substanz. Es spielte jedoch meist persönliche Animosität, ja Eifersucht eine bedeutende Rolle, so bei Mörlin und Andrea, auch bei Musäus und Wigand ^) ; ferner Mißverständnisse, welche später von den Urhebern (u. a. Heshus) bis aufs äußerste verteidigt werden mußten ; kurz der alte Satz : „Oderunt quem metuunt" fand hier eine neue Bestätigung. Es entstand ein Krieg aller gegen Flacius. Das Feuer schürten leitende Persönlichkeiten, wie der jüngere Brück lind der sächsische Kanzler Carlowitz, welche dazu halfen, daß

1) d. h. vorgeworfen.

2) Dies bezieht sich auf die Beiträge zu den Centurien des Flacius, von denen- die zwölfte 1569 erscheinen sollte, wofür Eeuter schon seit 1559, wo er 83 Fl. 2 ß 20 pf. an Gallus schickt, sammelte. (E. A. Eccles. Nr. XXIII, Z. 7).

8) d. h. es folgen dabei weitere Reden.

4) Planck, 1. c. II Buch I, T. V 303, 312, 320, 328, 329, 331.

5) Preger II 32ö ff., 329, 330, 333 f.

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das odium theologicum stets unterhalten blieb. Camerarius vor allen anderen, als alter Freund Melanchthons, haßte ingrimmig jenen Mann, der es gewagt hatte, Melanchthons guten Namen anzutasten. Er sieht Flacius auch als schuldig dafür an, daß 1557 das Wormser Gespräch abgebrochen werden mußte i), obgleich hier Strigel, Schnepf und Stößel die Handelnden waren, und überhaupt mehr Kirchenpolitik als Religion im Spiele war. Die Versöhnungsversuche zu Koswig würdigt er kaum eines Wortes; statt Liebe trägt er Flacius Hohn entgegen ; und diese Auffassung vererbte sich der Nachwelt. Aber noch ganz anc^ere Erbstücke gingen auf die Nachwelt über: die Loci theologici Melan- chthons, welche das Lehrbuch im XVL und auch noch zu Anfang des XVII. Jahrh. bildeten, und durch welche Flacius' angefochtene Lehrweise von vornherein unmöglich ward. Noch 1591 gab Polykarp Leyser diese Loci mit Kommen- taren des Martin Chemnitz heraus ; derselbe Leyser, der in seinem Briefwechsel, dem gedruckten wie dem handschrift- lich 1) vorhandenen, eine Hauptquelle über das Auftreten und Wirken der Flacianer in Osterreich hinterlassen. Er stand während seiner zweijährigen Wirksamkeit in Öster- reich unter dem Einfluß seines Stiefvaters Osiander und des mit diesem eng befreundeten Andrea. Am 30. April 1577 verließ er seinen Amtssitz Göllersdorf in Osterreich mit einem rühmlichen Entlassungsschreiben des Herrn von Puch- heim. Kurz vor seiner Abreise verfaßte er ein Gutachten darüber, wie ein christliches und wohlgefaßtes Kirchenregiment in Österreich möchte angerichtet werden. Auch von Witten- berg aus machte er noch Vorschläge, wie der durch die „Fla- cianer" angerichteten Zerrüttung möchte gesteuert werden. Dieselben wurden, nach einer gleichzeitigen Nachricht des M. Lucius, nicht vorgelesen, was eben nicht für die Stich-

1) In der Vita Melanchthons, CVI.

2) In der Hamburger Stadtbibliothek.

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haltigkeit seiner Voinvürfe zu sprechen scheint i), Leyser unterhielt auch später noch sowohl mit Backmeister als auch mit verschiedenen Predigern in Osterreich eifrige Korre- spondenz um der Notdurft der Gemeinden abzuhelfen.

Ferner war auch Chyträus, der als Verfasser der öster- reichischen Agende und als angesehener Ratgeber der Stände von Nieder-Österreich und Steiermark bekannt ist, ein Freund und Schüler Melanchthons. Die späteren Eatgeber, D. Backmeister und D. Becker, standen auf seiner Seite und sahen alles mehr durch die Brille der Gegner des Flacius an ^).

Andrea, der vielgeschäftige Diplomat und Veranstalter des Konkordienwerkes, war viel zu schlau, um sich mit Flacius und auf dessen theologische Sätze tiefer oder länger einzulassen ; er verfolgte ihn vielmehr heimlich und öffent- lich. Und so erfuhr schon deswegen die Konkordienformel eine Abweisung in Österreich.

Daß auch der entschiedene Gegner des Flacianismus, der Leibarzt Crato v. Kraftheim (seit 1560 am Hofe zu Wien), seinen Einfluß gegen die strengen Lutheraner geltend machte, steht zu vermuten. Inwiefern aber der Burgunder Hubert Languet, jener ausgezeichnete Diplomat und geist- volle Publizist, der in den Jahren 1573 76 am kaiser- lichen Hof im Auftrage Kursachsens verweilte, im anti- flacianischen Sinne wirkte, ist schwer zu entscheiden. Sein Verhältnis zu Flacius wechselt je nach den Umständen. Wir lernen ihn im Jahre 1555 als im Dienste der Centuriatoren in Italien weilend kennen, während er zur Zeit des Streites zwischen Melanchthon und Flacius als entschiedener haß- erfüllter Gegner des Flacius uns entgegentritt, der selbst den

1) Eaupach, Presbyt., S. 97 f. Mag. Lucius erwies sich auch später noch Backmeister gegenüber als sehr parteiisch, indem er die vermittelnde Haltung desselben in einem Briefe an Leyser aufs häßlichste anschwärzte und den armen Mann in bösen Verdacht brachte (s. Raupach, a. a. O. Kleine Nachlese, S. 15f.l.

2) Vergl. dazu noch das Rostocker Gutachten der theol. Fakultät V. J. 1580 bei Raupach, a. a. O. III, S. 1801

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Samen der Zwietracht weiter zu säen bemüht ist ^ ). Im späteren Dienstverhältnis zu August von Sachsen und über- haupt als Reformierter mag er, der bei verschiedenen Gelegen- heiten die Parteien zu versöhnen trachtete, den Widerstand der Flacianer ganz besonders unangenehm empfunden haben ^). Sein Einfluß auf Melanchthon ging so weit, daß er, nach einer brieflichen Bemerkung Hotomans an Calvin, ihn sogar mit dem notorischen Freidenker Sebastian Castellio, Calvins und Beza's Gegner, zu versöhnen gewußt ^). Auch Calvin tadelt dies.

Kaiser Maximilian endlich lieh schon a is politischen Gründen dem Kurfürsten August, des Flacius Todfeind, gern das Ohr, und so wirkte alles zusammen, daß die „Flacianer" allmählich allein den Haß aller Gegner des Evangeliums in Oesterreich auf sich laden mußten. Es liehen Männer, wie der obengenannte Languet und Lazarus Schwendi, der vielvermögende kaiserliche Rat und Feldherr, die Hand, um Flacius nach dem Mißlingen des Altenburger Gespräches (1568 69) dem Kurfürsten August zulieb von einer Stadt zu der anderen zu verfolgen*). Schwendi war ein Weltmann, stand bei vielen großen Herren im An- sehen und wurde zu wichtigen Sendungen verwendet °). Als

1) Preger II, S. 30.

2) Siehe über ihn Geiger, Allg. Deutsche Biogr. XVII, S. 692 ff. ; Prot. Eealencyclopädie VIII; AVaddington, De Huberti Langueti vita, 1888.

3) Opp. Calvini, Tom. XVII, 133. Melanchthon schrieb au Castellio am 1. Nov. 1557. Hotoman sah übrigens voraus, daß die Lehre von der Prädestination dereinst viel verhängnisvoller werden würde, als der seit 30 Jahren wütende Sakramentsstreit. Calvin war darin kurzsichtiger.

4) Preger, II, 306 f.

5) Über Schwendi vergl. den Art. in AUg. D. Biographie von Khickhohn und Briefe Friedrichs, II, S. 768, und Hopfen, a. a. 0. S. 108 ff. ; ferner Aretin, Max. von Bayern, I, 209. Berühmt ist sein Gutachten v. J. 1572 an Kaiser Maximilian. Als letztes Ziel der von ihm vorgeschlagenen Toleranz stellt er Constantins Verfahren

Ge- därm der Streit über die Schlagworte „Substanz" und „Accidenz", auch mit durch Absetzung der schlimmsten Kampfhähne, zur Ruhe kam (zu Anfang der 80er Jahre), ent- stand ein gleichmäßigeres evangelisches Kirchenwesen in Österreich, welches nur unter den Schlägen der äußersten Gewalt im folgenden Jahrhundert zusammenbrach.

Wie wäre aber wohl je aus dem österreichischen Pro- testantismus etwas Rechtes geworden , wenn nicht so entschlossene Leute, wie jene 1562 aus Thüringen Ver- triebenen oder jene 1568 73 eingewanderten „beständigen Flacianer" die Predigt von der Unfreiheit des Menschen und der göttlichen Gnade mit ins Land Österreich gebracht hätten, also Lebenswahrheiten, um die zu kämpfen es sich der Mühe lohnte. Sie sind die letzten, die für Luthers Lehre „vom unfreien Willen" etwas opferten, ja ihre Existenz dabei in die Schanze schlugen. Als solche nun hatten sie gegen alle, die zurückblieben, gegen alle, die auf der Seite Melanchthons gegen Flacius standen, ein un- auslöschliches Mißtrauen ^). Das mußten ein Chyträus, ein Andrea, ein Backmeister und Becker erfahren. Auch den Flacianern zahlte man mit gleicher Münze heim : die meisten Quellen Raupachs stammen von entschiedenen Antiflacianern. Solche Abneigung aber ist nicht geeignet zu unparteiischer Geschichtschreibung.

Jene aus dem Reiche Vertriebenen konnten sich auf Luthers Schriften berufen und waren in den Adiaphora keine laxen Interimisten, noch weniger Synergisten und Ver-

dem Kaiser vor Augen, weil jener, wie auch seine Nachfolger, beide Eeligionen zugelassen, bis Theodosius der Grosse die Abgötterdienste abzustellen befohlen. (Vergl. Aretin a. a. O. S. 209 Änm 18.)

1) Über die Wucht des Streites geben verschiedene unserer Briefe Auskunft; z. B. einer an Gallus, geschrieben 156.Ö von dem Prediger Johannes Leutner über die errores Wittebergensium (Syn- ergie) und des Maior. Es wurde angesichts der Herren (der Barone) über solche Materien gestritten. Leutner lernte seine Theologie aus den Schriften des Irenäus und C. Spangenberg. (E. A. Eccies. No. XXXV, Z. 99.)

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teidiger des Satzes Maior's von der necessitas operum ad salutem. Sie widerstanden aufs heftigste dem ihnen vom Kaiser und den Papisten gelegten .Fallstrick, daß man Ceremonien, wie sie die Adiaphoristen zuließen , in die neue Agende nehmen solle und perhorrescierten Leute wie Camerarius, Eber, kurz die Melanchthonianer, die sich zu solchen Kompromissen her- gaben. Selbst der vom Kaiser Maximilian II. geneh- migte Chyträus aus Eostock war ihnen als zu nachgiebig verdächtig.

Gleichwohl standen sie um jene Zeit zwischen 1560 und 1580 als Minorität einer großen Phalanx gegenüber und konnten sich im Eeiche nur auf die Kirchen zu Regens- burg, Pfalz-Neuburg, Mansfeld, Wismar und Braunschweig, kaum noch auf Eostock verlassen. Von den Akademien waren weder Tübingen noch Leipzig, weder Jena noch Straßburg, weder Wittenberg noch Heidelberg für sie völlig zuverlässig, wenn es galt, Stellung zu nehmen in den Streitigkeiten der Zeit, die auch in Österreich sich reflek- tierten. In Tübingen herrschte eine durchaus vermittelnde Eichtung, z. B. dem Osiandrismus gegenüber, welchen die Württemberger in einem Gutachten Brenzens (v. 5. Dez. 1551) an den Herzog von Preußen im Gegensatz zu Melanchthon möglichst schonend behandeln i). Die Anhänger der stren- geren Eichtung in Österreich machen den Namen Osiandrist zum Schimpfnamen und bezeichnen die Empfehlung eines solchen in Lauingen als ein strafwürdiges Unternehmen (z. B. in dem Briefe Melissanders an die krainischen Stände vom 6. April 1568 und in Cölestins Brief an Nie. Gallus vom gleichen Datum), während die andere Partei, wozu die Tübinger dazumal noch gehörten '^) , einen notorischen Osiandristen,

1) Vergl. mein Werk über die Rechtfertigung durch den Glauben S. 23 f.; Brenzens Leben von Jul. Hartmann im 6. Bande des be- kannten Sammelwerkes S. 240, und Traub, Ein Beitrag zur Gesch. des Eechtfertigungsbegriffs in «tud. u. Krit., Heft 3, 1900, S. 465 ff.

2) Tübingen ist überhaupt erst seitdem Wirken von Luk. Oslander und Erhardt Schnepf, der 1557 auf dem Wormser Kolloquium Me-

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namens Yögelin. der aus Preußen vertrieben war, empfiehlt. Die Tübinger suchten, gewarnt durch Primus Trüber, der, wie wir sehen werden, einer vermittelnden Richtung an- gehörte, direkt die Berufung eines Caspar Melissander nach Laibach zu verhindern, damit ihre Gegenpartei in Inner- Österreich nicht verstärkt werde. Jene Berufungsgeschichte Melissanders, über welche die Regensburger Akten ergiebig sind, hat symptomatische Bedeutung zur Erkenntnis der religiösen Sachlage. Es sind wirklich schon zwei Richtungen, die auch in Inner-Österreich aufeinander stoßen. Zu den Lu- theranern der strengen Richtung, die man unter dem Namen „Flacianer" zurückzudrängen und anzuschwärzen suchte, gehört in Krain der mit Gallus in Korrespondenz stehende Matthias Klombner, seit 1530 Landschrannenschreiber in Laibach 1) und Hauptvertreter der evangelischen Rich- tung, weshalb er auch 1562 von König Ferdinand verfolgt wurde. Dei'selbe wünscht 2), Leute wie Melissander und Johann Fr. Cölestin, kurz energische Vertreter der evan- gelischen Predigt, und nicht seichte Schwätzer ins Land zu ziehen (1568). Auch sonst meldet er Interessantes: „Ich hab gutes Wissen, das das Evangelium in Ungarn sehr aufgeht und jetzt in Sclovien 3). Der Herr treibts wo maus am wenigsten glaubt oder verhofft, und soll in und durch die Türkei gehn und keines Schuzherrn bedürfen. Gut ist es, wo maus hat. Wo nit weltlich Schutz und Hilf, da ist Gott selbst Schutzherr; unter diesem Fandl wollt ich am liebsten streiten. Ich sterb, so sterb ich Christo. Der Tod in Christo ist mein Gewinn. Wolt gern erleben von den Crainerischen mit den schwabischen Teufeln, Sie werden uneins."

lanchthon entgegentrat und den Abzug der herzogl. Theologen ver- anlaßte, zur strengen Richtung, die in der Koukordieuformel zum Abschhiß kam, gelangt. Anfangs stand es recht verschiedenen Rich- tungen offen.

1) Th. Elze, Trubers Briefe, S. 67, 107.

2) R. A. Kasten D eccles., Fach 2, N. XL, Z. 35.

3) Slavonien,

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Letztere Worte zeigen, wie groß die Animosität der „beständigen" Lutheraner gegen Trubers Anhang und Tübingen war. Er weiß „keinen Ort, da das Evangelium Ruhe und Frieden hat. Sie meinen, oben^) seien sie sichei-, ist nichts. Ist gleich ein Tanz, allein eine deine Ver- weilung kommt dazwischen, sonst ist alles ein Teuffl, ein Hell 2)." „Unter den Türken haben die Prediger mehr Schutz, als oben oder hier unten."

Neben Klombner wirkte Sebastian Krell, mit Flacius aus Jena geflohen und durch ihn bei Klombner in Laibach persönlich eingeführt, ein Freund des Gallus and hoch von ihm geehrt, ein Mann des Gebetes, der bei aller Leibes- schwäche auch in der Landschaftschule thätig war ^). Er hatte den Ständen Melissander empfohlen und fürchtete nichts mehr als die Saat (progenies) der Adiaphoristen und In- terimisten ; auch klagt er über den Mangel an passenden Predigern.

Auf der anderen Seite stand Primus Trüber, der zu Anfang des Jahres 1564 sich in einem Briefe an Nie. V. Graveneck des Zwinglianismus verdächtig gemacht hatte, weshalb Herzog Christoph ihn ermahnte, sich solcher verdächtiger Ausdrücke zu enthalten'^). Trüber war Vertreter

1) d. i. im Eeich.

2) Klombner ist durchaus nicht optimistisch und kein Freund der „Halben", wie solche durch Trüber und überhaupt von Tübingen aus nach Inner-Osterreich befördert wurden.

3) b. Th. Elze, Die Rektoren der krain. Landesschule in Laibach während des XVI. Jahrh., Jahrbuch d. Ges. f. d. Gesch. d. Prot. in Österreich, Heft 3 u. 4, 1899. Hier redet Elze sehr entschieden von jenen zwei Richtungen (besonders S. 119 u. J49), verwechselt aber nach seiner Weise Luthertum mit Flacianismus, um der guten Sache in Inner-Osterreich einen gehässigen Anstrich zu geben.

4) Vgl. Laibacher landschaftl. Archiv, Fase. 54 h. Evang. R. S. Trüber betreffend ex. 1564. Auch Klombner tadelt Trüber eben- deswegen in einem Brief an Gallus (1568), sowie auch noch wegen anderer in der windischen Vorrede zum N. T. nachweisbarer Irr- thümer über Werke, Rechtfertigung, freien Willen etc. (R.A. Eccles. Nr. XXXVI, St. 25. vergl. Sillem, Primus Trüber S. 14).

7*

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einer freieren Richtung und nach seiner Vertreibung aus Krain Ende Juli 1565, wie Elze sagt, besonders Gegner der flacianischen, „alle Entwicklung der evangelischen Kirche und Schule in Krain hindernden Richtung". Man ging so weit, ihn bei den Ständen in Krain zu verklagen, als sei er nicht der Augsburger Konfession gemäß, und seine Kirchenordnung beim Erzherzog Karl anzuschwärzen i) : eine Beschuldigung, die aber die Stände als unbegründet ablehnten, indem sie in ihrem Entschuldigungsschreiben an den Erzherzog sich darauf beriefen, daß sie ihn nie anders als gemäß der Augsburger Konfession befunden.

Gewiß ist also, daß sich die Gesinnungsverwandten eines Klombner und Krell und die eines Trüber in Schule und Kirche stießen 2), und die Berufungsgeschichte Melis- sanders zeigt uns, mit welchen Mitteln hier gefochten wurde. Der Prediger Seb. Krell, welcher nach Trubers Vertreibung aus Laibach (Ende Juli 1565) in die Würde eines Super- intendenten vorgerückt war, bemühte sich jetzt, an die durch Budina's ^) Pensionierung 1566 erledigte Stelle eines Rektors der Landschaftschule seinen gleichgesinnten Freund M. Kasp. Melissander zu bringen. Kaspar Bienemann (Melis- sander), um 1537 in Nürnberg geboren, hatte in Jena unter Flacius studiert und war, wie Krell, seinem Lehrer 1561 aus Jena nach Regensburg gefolgt^); dann aber hatte er

l),Vgl. Dimitz, Geschichte Krains. Bd. II, 4, sowie das land- schaftl. Archiv. Eel. S. No. 2, 16 zu Laibach.

2) Derartige Gesinnungsgenossen brachten es im Mai 1582 dahin, daß ihnen von Herzog Ludwig der Professor Dr. Nicodemus Frischhn, dessen Leben David Strauß beschrieben, überlassen wurde ; im Schul- kollegiuni in Laibach saßen damals die drei Stadtprediger, Super- intendent M. Christ. Spindler, M. Georg Dalmatin und M. Felic. Trüber, welche bei dieser Berufung die Augen zudrückten. S. Elze, a. a. O. S. 127.

8) Gesinnungsgenosse des Trüber, vgl. Elze a. a. 0. 4) Er wurde vom Rektor Matthias Coler in Jena (9. Febr. 1562) auf den 4. Mai citiert, um sich zu rechtfertigen wegen der Mitteilung einer Eechtfertigungsschrift des Flacius an Johann Dürnpacher, welcher

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sich nach Tübingen gewandt, wo er 1564 magistrierte. So- dann wurde er Professor in Lauingen, an jener Schule, welche Herzog Wolfgang von Pfalz-Neuburg gegründet und die von 1562—1622 daselbst in Blüte stand i). Diesen luden die Stände ein, nach Krain zu kommen und er be- fand sich schon auf der Reise nach Laibach in Regens- burg, als die Stände, gewarnt durch ein Anschreiben des Erzherzog Karl, ihr durch Hans Diener, Burggrafen zu Laibach (damals in Augsburg), mittels Expreßboten vom 23. März 1568 übersandtes Berufungsschreiben widerrufen ließen. Dieser Widerruf (d. d. Laibach, Ostermontag 1568) war durch den Freiherrn v. Egk an Gallus gerichtet und wurde behufs schnellerer Beförderung über Venedig nach Regensburg gesandt. Vergebens verteidigt sich Melissander am 6. April 1568 in einem Schreiben an die Stände gegen die auf ihn gehäuften Ivalumnien, als ob er ein aufrühre- rischer Geist sei, sofern er gegen die Interimisten, Syn- ergisten und Adiaphoristen gestritten. Vergebens macht er geltend , daß er bereits mit seiner ganzen Familie sich unterwegs in Regensburg befinde. Vergebens sind die Klagen des Gallus, daß man einen Anhänger des frommen Krell und der Augsburgischen Konfession verworfen habe ; vergebens klagt auch Klombner in einem Brief an Gallus über dieses Vorgehen. Melissander bleibt Österreich fern warum? „Etliche Theologen und angesehene Leute haben vor ihm gewarnt." Er war eben ein Gegner der damals herrschenden melanchthonischen Richtung. Später, nachdem er als Professor in Jena eine Rede, die den Titel „Confessio" trägt, an einem großen Disputationstage, 5. März

ihn dann angegeben hatte und dadurch sich von dem ihm drohenden Todesurteil befreite. (Vgl. Präger 11, S. 178.) Jene Citation desEektors findet sich in den ß. A.

1) In Lauingen wirkte auch Pfauser nach seiner Entlassung aus Österreich 1560 als Pfarrer und Superintendent; er wurde mit den Professoren der dortigen Schule bald in Streitigkeiten verwickelt (DöUinger, Reformation 1, S. 440; Raupach, Presbyterologie, S. 140).

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1572, öffentlicli gehalten, ergab sich, daß er sich von der Meinung des Flacius zwar abgewandt, aber weit entfernt war von dem Haß und dem blinden Eifer der anderen Professoren 1). Er starb 1591 als Generalsuperintendent in Altenburg. Sein Symbol war: Mortuus en vivo; auch war er ein großer Hebräer und Liederdichter. Es scheint nun, daß, „die etlichen Punkte aus dem Schreiben Karls an die Stände, betreffend Cölestin und Melissander -y- von den evangelischen Gegnern dem Erzherzog souffliert worden sind, wodurch auch wohl Klombners Zornesausbrüche er- klärlich werden (S. 98). Daß damit dem Evangelium in Inner-Osterreich kein Dienst geschah, liegt wohl aaf der Hand. Das Evangelium wird nicht durch Intriguen gefördert. Wir sind zwar nicht der Meinung, daß durch Be- rufung von Männern, wie Casp. Melissander oder J. F. Cö- lestin 3), nach Inner-Osterreich der Sache des Evangeliums besonders gedient worden wäre. Gewiß waren beide be- deutende Gelehrte, Cölestin sogar einer ersten Ranges in jener Zeit, der selbst zwischen Elacius und V. Nuber (1563) vermitteln sollte"^), der mit Andrea in Lauingen zusammentraf und über die wichtigsten Zeitfragen verhan- delte, dann in Jena von 1568 72 Professor war. Aber

1) Preger II, S. 361.

2) s. Eegensburger Stadtarchiv, Eccles. XXXV, Beilage zu St. 15. Sie wurden als „auffruerische, Rebellische, vnruebige, aigensinige eut" dem Erzherzog verdächtigt.

3) Vergl. Klombners Brief an Gallus etwa v. J. 1568. Cölestin war zeitweilig in Ortenburg; dann von dort vertrieben, war er als Gast Gundakers v. Starhemberg auf Peuerbach in Österreich und ging später wieder nach Lauingen und Jena als Professor; er starb in Wien.

4) Vergl. seinen wichtigen Briefwechsel darüber mit Gallus und Flacius 1563 (R. A. Eccles. XXIII, Z. 114 u. 115.), worin er anfangs Nuber günstiger beurteilte, um in einem folgenden Briefe doch alles mehr im Sinne des Flacius zu beurteilen, nachdem sich Nuber sehr gemein gegen ihn benommen und inzwischen auch der Bigamie be- zichtigt worden. Er gestattet sich sogar ein freimütiges Wort an seine zwei Lehrer. Nuber war em adiaphoristisch und synergistisch ge- sinnter Prediger im Dienste der Freiherren von Hoffmann in Steiermark.

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selbst noch größere lutherische Streittheologen hätten in jener Zeit und bei jenen Händeln keine Besserung mehr bringen können. Der bestgemeinte Eifer um die reine Lehre konnte einer solchen Übermacht des Feindes nicht dauernden Widerstand bieten. Woran es fehlte, das war hier wie überall dasselbe es fehlte an Männern des Gebetes und des Glaubens, wie Klombner, Seb. Krell und Barthol. Pica; an Männern, die den rechten Kampf gekannt und aus innerster Erfahrung gleich einem Luther redeten und lehrten; Männer, die den Verbindungsfaden zwischen Regensburg, Graz und Laibach nicht abreißen ließen, son- dern durch Briefe und Gebet unterhielten. Diese Männer aber, wider die allein die Jesuiten auch in Inner-Österreich nichts vermocht hätten, waren, wie sie selbst klagen, in der Minderzahl, teilweise auch krank oder müde geworden im Streit 1). Die Älteren wurden alsbald weggenommen und nicht ersetzt; genug, es ging, wie es Richter 2, V. 7 10 heißt: „Es diente das Volk dem Herrn, so lange Josua lebte und die Ältesten, die lange nach Josua lebten und alle die großen Werke des Herrn gesehen hatten, die er Israel gethan hatte. Da nun Josua gestorben war, .... und da auch alle, die zu der Zeit gelebt hatten, zu ihren Vätern versammelt worden, kam nach ihnen ein ander Geschlecht auf, das den Herrn nicht kannte." Wie damals, so auch jetzt.

Treffliche Worte schreibt ein Mann wie der Grazer Landschafts -Sekretär Bartholomäus Pica an Gallus. Der erste Brief ist bald nach der Krönung Ferdinands geschrieben, wahrscheinlich am 6. Jan. 1562 2). ^xiT geben den Brief

1) Auch Krell starb bereits nach dreijähriger Wirksamkeit in Laibach nicht ohne die schwersten Sorgen betreffs eines der reinen Lehre angehörigen Nachfolgers (vergl. Brief an Gallus vom 1. Okt. 1567). Er hat einen Katechismus geschrieben und eine Übersetzung der Spangen berg'schen Postille hinterlassen, welche nach seinem Tode vollendet wurde.

2) R. A. Eccles. I, Xo. XV, Z. 41.

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zur Erleichterung des Verständnisses teilweise in deutscher Übersetzung wieder. „Was den allgemeinen Zustand der Dinge anlangt, das hörst du aus den Briefen anderer und besonders von unserm Rueppius i) reichlich , der neulich auch über den Fortgang unserer Gemeinden im Einzelnen geschrieben, und du hast ihm weislich, wie ich selbst ge- lesen, geantwortet. Sunt sane exigua et infirma incrementa, adversarii multa iniciunt, desunt quoque idonei Doctores et pii praecones verbi, nee deessent illi fortassis, si vester recens per vos coronatus ^) a persecutione tandem desisteret. Quae et quanta impedimenta Primus Truberus laborari (?) in ipsis iniciis habet, ex Rueppii literis facile colliges .... Unser Alter 3) ist ganz vom Alter geschwächt; daß doch unsere Leute über einen geeigneten Nachfolger denken möchten. Sed bone Deus, magna est infirmitas nostracium ; illi Agonothetae^) qui negocium Evangelii audacter urgebunt, nunc abrepti sunt. Sed vivit Christus qui vigilabit super verbum et nos oremus .... Doctor Illyricus misit nuper testes veritatis ^) et alios libellos, quos passim inter pios distribui .... Grüße bitte ehrerbietig den Illyricus, welchem ich bei dem schnellen Abgang des Eamulus des Rueppius nicht schreiben kann, dem ich aber neulich alles einzelne geschrieben."

Der folgende Brief ist gegen die Zeit der Türken- kämpfe um Sziget und zwar um Ostern 1566 geschrieben*^); Rica beklagt zunächst eine schwere Augenkrankheit, von der Gallus befallen, und giebt ihm sehr seltsamen ärztlichen Rat. Ihm ginge es gut, aber er sei selten ohne Prüfung

1) Maximilian Eueppius, ein steirischer Adeliger.

2) Kaiser Ferdinand.

3) d. i. unser Prediger.

4) D. i. jene Vorkämpfer, die die Sache des Evangeliums kühn in die Hand nahmen, sind jetzt von uns genommen.

5) Erschienen Basel 1556.

6) Es ergiebt sich aus diesem Briefe, daß verschiedene Briefe und auch Schriften von Predigern aus Kärnten, die man dem Gallus von Graz aus zugeschickt, nicht in seine Hände gekommen. Wir geben diesen Brief in deutscher Übersetzung (R. A. Eccles. I, No. XII, Z. 81).

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und [wünsche auch nicht ohne Kreuz zu leben. Zu den übrigen Kümmernissen komme hinzu ein kränkliches Alter und politische wie häusliche schwere Lasten i), „Aber von dem allem werde ich nicht so sehr erregt, als durch die Erfahrung, daß, je mehr das reine Wort Gottes hervor- leuchtet, um so mehr überall Hartnäckigkeit, Sicherheit, Undank und alle mögliche Grottlosigkeit hervortritt. Die höchst undankbare Welt wird für solche übermäßige Ver- gehen zwar späte, aber doch gerechte Strafe leiden müssen. Ich sehe, daß je näher uns die türkische Tyrannei und Barbarei tritt, um so sicherer und hartnäckiger die Menschen bei uns werden. 0, Adamantina coeca pectora!^) . , . . Wie viele sind ihrer, die solche unverbesserliche Übel er- wägen und daran denken, wahre Buße zu thun. Alle werden sie von allerlei Sicherheit und Gottlosigkeit übermannt, wobei sie alle Ermahnung der Prediger und Männer Gottes verwerfen. Ich habe gehofft, daß die Regenten Deutsch- lands nach altem Brauch einen Bußtag ausschreiben würden, aber davon schweigt alles, auch bei Euren Fürsten und Vertheidigern der Irrtümer. Überall werden Soldaten aus- gehoben, Rosse und Wagen werden zum Krieg bereitet, aber niemand erwägt, woher der Krieg kommt. Sed haec Deo committenda in cuius manu ista sunt ^) . . . . Nach dem Tode unseres Alten ist sein Diacon, der mäßig predigt, an die Stelle getreten und lehrt frei zugleich mit einem der zwei Feldkapläne. Unsere Herren wünschen, daß noch zwei jenen beiden Eeldkaplänen zugefügt würden, zur bes- sern Versehung der Kriegstruppen, aber der Fürst gibt auf Anreizung der Bischöfe keinen salvus conductus mehr. Es steht überhaupt noch zu erwarten, auf welche Seite sich der Sinn des Fürsten wenden werde. Es fehlen unserm Lande überhaupt nützliche und heilsame Männer in Kirche und Staat. Ich bitte Gott von ganzem Herzen und in

1) Er hatte damals zeitweilig das Amt eines Quästors.

2) ü, über die Herzen, die blind und härter sind als ein Diamant I

3) d. h. das müsse man Gott überlassen, in dessen Hand dies alles sei.

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heißen Gebeten , daß er solche sende und nach seiner unendlichen Güte unsere zerstreuten Kirchlein zu Ehren seines Namens und zum Heile vieler wachsen lasse und unserer Fürsten Herz lenke, daß sie den König der Ehren einziehen lassen, und unsere Herzen lenke zum Gehorsam gegen Gott und zur wahren Frömmigkeit. Amen." Schließ- lich grüßt Pica die noch am Leben sind von den Bekannten vind hofft die anderen im Jenseits zu sehen. Auch fragt er dringend nach Illyricus, dessen die Welt nicht wert sei ^).

Solche Zerklüftung innerhalb einer und derselben Kirche zeigt, daß nicht viel Gutes für die Zukunft zu erwarten war, und daß der Fehler in der Vergangenheit lag ein Fehler, der nicht recht erkannt und gebüßt worden.

Seit dem Augsburger, resp. Leipziger Interim ist die gesamte lutherische Kirche aus den Fugen gegangen und nie wieder zur Reinheit der ersten Zeit Luthers zurück- gekehrt. Die Konkordienformel bringt Änderung in diese gelockerten Verhältnisse, und zwar eine Änderung zum Bessern ; aber sie bringt doch schon mehr ein Bekenntnis zum Ausdruck, das im Buche steht, einen Kompromiß zwischen den streitenden Parteien. Daß sie ein frisches, fröhliches Bekenntnis wäre, wie solches 1530 geschehen kann man nicht sagen. Ihre Verfasser sind auch ganz danach angethan, um eben nur solch ein Bekenntnis herzu- stellen, wie jene Formel.

Blicken wir nach Österreich, besonders nach den Erb- ländern, nach Ober- und Nieder-Österreich, so ist bei allen Verkehrtheiten und Ausschreitungen im einzelnen , wobei

1) Ein Gegenstück zu Pica bietet das Lebensbild Caspar Hirsch's, eines späteren Landschafts-Sekretärs in Graz, welches Gustos Mencik aus einem in der Wiener Hofbibliothek befindlichen Kalender zu- sammengestellt hat. Hirsch ist ein unruhiger, nach seiner Vertreibung aus Graz bald in Württemberg, bald in Österreich ansässiger Mann, der sich wiederholt wegen Abweichungen im Punkte der Gnaden- lehre vor lutherischen Kircheubehörden rechtfertigen mußte. Er huldigte nämlich dem groben UniversaHsmus des Samuel Huber, imd für ihn waren die Männer der Konkordienformel Prädestinatianer oder Xeocalvinisten (JB. f. Gesch. d. Prot, in Österreich, XXII. 1, 2),

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wir der furchtbaren Erbitterung der aus dem Reiche Ver- triebenen Rechnung tragen müssen, im allgemeinen folgen- des zu sagen.

Man ereifert sich in den Streitigkeiten zwischeu 1560 1580 doch immer noch über Lebensfragen: Sünde und Gnade, freier Wille und Gottes Souveränität; über Adiaphorismus, Majorismus und Synergismus nicht aber über Kirchenverfassungsfragen, die man vielmehr, freilich ohne Schuld der Theologen, allzusehr beiseite ließ. Da- gegen hatte man eine feine Nase, wo man seitens der dem Kaiser genehmen Politiker und Theologen mit dem Betrug umging, „das Babstthum unter dem Namen der Augsburgi- schen Coufession aufzurichten und zu bestätigen" i). Man hatte eine noch feinere Nase dafür, wenn unter dem Deck- mantel des sogenannten „Accidens" die Erbsünde verkleinert werden sollte. Kurz man fürchtete seine alten Feinde, die Danaer, auch wo sie Geschenke brachten. Daher der Streit und die Aufregung, die nimmer zur Ruhe kommen wollten, bis endlich zu Anfang des XVII. Jahrhunderts, seit Matthias' Auftreten, die Protestanten einer relativ ruhigeren Zeit sich erfreuen durften, und die Gemeinden, besonders in Österreich unter der Enns, leidlich zufrieden lebten.

Endlich geben wir noch zu bedenken, daß es eine Zeit war, da die Prediger keine Superintendenten und kein ordentliches Konsistorium besaßen, was nach dem Toleranz- Edikt, 1781, der Fall war. Man hatte dem Kaiser Maximilian den für die Evangelischen höchst nachteiligen Rat gegeben, sich auf kein Summepiskopat oder Einrichtung eines Staats- kirchentums einzulassen ; solches geschah durch den Bischof von Gurk. Maximilian überließ vielmehr die weitere Gestal- tung des neuen Kirchenwesens den Ständen und beging hier- durch, wenn er es wenigstens mit den Evangelischen ernst

1) !?. Regensburger Akten Eccles. Kasten D, Fach I, No. XXXVI, 8t. 15: Nie. Gallus an die Stände von Krain in der Melissander- schen Berufungsangelegeuheit.

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meinte , einen großen Fehler ^). Die Stände nahmen die Sache selbst in die Hand ; es war ihnen nur erlaubt, zur Leitung ihrer kirchlichen Angelegenheiten Deputierte zu er- nennen und einen Superintendenten aufzustellen, der aber nicht die Ordination vornehmen durfte. Hierdurch entstand im Schöße der Stände eine Behörde, auf welche sämtliche Bekenner der evangelischen Lehre blickten. Damit aber war vielerlei Unordnung Thür und Thor geöffnet.

Wir haben im bisherigen besonders die Beziehungen Thüringens zu dem evangelischen Osterreich im Zeitalter der Reformation aus den Akten des Regensburger Stadtarchivs erläutert -) und treten jetzt auf österreichischen Boden hinüber. Wir wünschen auch hier jene Regensburger Quellen nutzbar zu machen, ohne natürlich eine vollständige Reformationsge- schichte geben zu wollen. Wir müssen da zunächst die vier Herrscher aus dem Hause Habsburg: Ferdinand L, Maxi- milian IL, Rudolf IL und Matthias, die ein ganzes Jahrhundert einnehmen (1521 1619), in Betracht ziehen. Alle vier haben, wenn auch nicht gleichmäßig freundlich, so doch auch nie ab- solut feindselig sich zu den Evangelischen gestellt. Wenn wir absehen von der ersten Regierungszeit Ferdinands, so hat keiner dieser Herrscher blutig die Evangelischen verfolgt; Toleranz haben alle vier zu gewissen Zeiten geübt. Es wäre gewiß dem Protestantismus gelungen, sich auch in Osterreich auf die Dauer zu befestigen, wenn nicht in ent- scheidenden Augenblicken gerade protestantische Fürsten dem am meisten entgegen gearbeitet hätten ; unter ihnen besonders August von Sachsen (reg. 1553 1586) 3).

1) Wiedemann I, S. 361.

2) Vgl. Zeitschrift für Thüringische Geschichte u. Altertumskunde Bd. XX. 8. 327 ff., woselbst die bisherigen Abschnitte abgedruckt sind.

3) Bei seinem Tode wehklagten am meisten die am schmerz- lichsten betroffenen Parteigänger der habsburgischen Politik. Vgl. „Urteil eines Zeitgenossen über Kurfürst August" im Archiv f. Kunde sächsischer Geschichte, Bd. VI, S. 218—217, Leipzig 18G8, ed. D. Karl Weber.

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Besondere Persönlichkeiten zur Zeit der Reformation in Nieder- und Oberösterreicli.

A. Die Fürsten. Ferdinand IA\

Unter den leitenden Persönlichkeiten des Jahrhunderts kommt zunächst König Ferdinand in Betracht, der Wien wieder zum Mittelpunkt und Schauplatz großer Ereignisse machte. Er war für seine Person dem alten Glauben er- geben und sah mit Schmerz, wie ein Teil seiner Unter- thanen, besonders der Adel, sich von jenem Glauben ab- und dem protestantischen Bekenntnis zuwandte. Er duldete aber die Vei-breitung des protestantischen Gottesdienstes trotz aller Mandate dagegen und gab selbst seinem Sohn Maximilian einen Lehrer von evangelischer Richtung, namens Schiefer (Severus; und diesem folgte 1539 P. Collatinus, ein Freund des Joach. Camerarius.

Die Vorbereitungen auf eine Glaubensänderung waren seit dem vorigen Jahrhundert schon im Gange; besonders die Verderbtheit des Clerus und seine Unwissenheit gaben den wesentlichsten Anstoß. Häretische Klänge drangen aus den Räumen der Universität hervor. Es wurden öffentliche Predigten gehalten, die den tiefen Zwiespalt im Schöße der Kirche und bedenkliche Angriffe auf kirchliche Einrich- tungen zu Tage förderten'^). Rasch verbreitete sich durch Pamphlete die Kenntnis von dem, was in Sachsen und auf dem Reichstage zu Augsburg, an welchem Ferdinand den regsten Anteil nahm, geschehen; der Adel neigte nach Wittenberg^); Ferdinand konnte keinen dauernden Wider-

1) Über ihn vgl. Buchholz, 1831—38, neun Bände. Vgl. auch die von Friedensburg publizierten Nuntiaturberichte, die über zu viel Nachsicht gegen die Evangelischen von selten Ferdinand sund Karls V. klagen.

2) K. Weiss, Geschichte der Stadt Wien, II, 20.

3) Besonders lebhaft waren die Verbindungen zwischen den Jörgers und Luther. Ein Jörger war Kanzler der Universität Wittenberg.

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stand leisten und nicht einmal verhindern, daß seine Schwestern Maria von Ungarn und Elisabeth, die Gemahlin Christians II. von Dänemark, dem Evangelium geneigt wurden 1). Die Opposition ging aus sowohl von den Land- tagen seit 1526 als auch von einzelnen Personen 2). Wenn auch die freie Religionsübung den Protestanten nicht gesetz- lich zuerkannt wurde, so lag die Unterdrückung der pro- testantischen Lehre doch noch in weitem Felde. Ferdinands Politik gegen die Protestanten war, durch die Finger zu sehen. Besonders seit Anfang der 40er Jahre, wo in Ungarn

1) Von Maria von Ungarn schreibt Melancbthon am 28. Juli 1530 an Luther: „Die Königin steht bei Allen im Kuf größter Frömmigkeit." D. Job. Henkel mußte in ihrem Namen Fragen über den Gottesdienst an Luther stellen (vgl. Enders, Luthers Brief- wechsel, VIII, 151). Spalatin in seinem Tagebuch über den Reichstag zu Augsburg schreibt 1530 folgendes {p. 413, 27. Juni): „Die Königin von Ungarn . . . hat ihr bisher ihr Predigt nicht wehren lassen, sondern soll Kais. Maj. gesagt und verwarnt haben, sich wohl für- zusehen, damit sie nicht auch von den Pfaffen betrogen werde, wie ihr Gemahel König Ludwig und ihr Bruder König Ferdinandus von ihnen betrogen wären ; (412^', 30. Juli) Der Königin von Ungarn Prediger Henkel sagt ihr viel Guts nach, sonderlich daß sie .... stetigs ein lateinisch Biblien mit und bei ihr habe, auch auf der Jagd, und wenn ein Prediger die Schrift nicht anziehe, so suche sie darnach und rede darumb; (415, 4. Juli) Der Königin Maria Prediger ist das Predigtambt auch jetzt verboten, wiewohl die fromme Königin treulich dafür gebetet hat."

Die Schwester Marias, Königin Elisabeth von Dänemark, hatte evangelische Eindrücke empfangen, da sie bei jener, ihrer altern Schwester, erzogen war. Nach einem unglücklichen Leben an der Seite ihres Mannes endete sie damit, daß sie das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfing. Sie beschloß ihr Leben in der Verbannung und starb, 24 Jahre alt, in der Nähe von Gent.

2) S. V. Bibl, Die Organisation des ev. Kirchenwesens S. 1 [119] ; Th. Wiederaann, Eef. und Gegenref. I, S. 85 87: Auf dem Ausschuß- tage der n.-ö. Lande zu Prag 1541 wurde am 13. Nov. eine Bittschrift über- reicht und dem Landesherrn gesagt, es sei der Landschaft höchstes herzliches Flehen und demütigste Bitte, S. K. M. mögen bei den Ordinarien und aller geistlichen Obrigkeit darob sein, daß das heilige Evangelium nach rechtem christlichem Verstand und der höchste

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sich der politische Horizont trübte und er der Hilfe der Protestanten bedurfte, gab Ferdinand den letzteren nach. Auch hatte er aus den Religionsgesprächen 1540 und 1541 eine bessere Meinung von ihnen gewonnen^).

Seit dem Jahre 1546 ändert sich die Sachlage. Ge- schickte Prediger der „alten wahren Religion" werden dringendstes Bedürfnis. Ein eigentliches Reformationswerk wird allgemeine Forderung der Zeit^j. Man sah katholischer- seits ein, daß, wenn nicht eine Reformation ins Werk ge- setzt würde, alles zu Grunde gehen werde ^). Demgemäß trachtete Ferdinand für die Hebung des katholischen Glau- bens etwas zu thun. Er verfügte zunächst, daß an der Universität die neu zu berufenden Lehrer das „katholische"

Artikel unserer Heilwürdigkeit, als Vergebung der Sünde allein aus dem Verdienst und Leiden Jesu Christi, und daneben die Liebe des Nächsten und aller guten Werke als Frucht und gewisse Anzeige des innerlichen Glaubens geprediget und mit den Geboten Gottes zu steter rechter Pönitenz, als zu Widerstand der bösen sündlichen Affecten oder Neigung, auch Danksagung der hohen Gnaden, das wir allein aus solchem Verdienst Christi von Süud, Tod und Hölle erlöset und Kinder der ewigen Seligkeit werden; daß auch das hoch- würdige Sakrament des Altars, denen so aus christlicher Neigung, wie es im Anfang der Christenheit auf etliche Hundert Jahren ge- halten worden und noch in vielen Landen gebraucht wird, begehren, also gereicht werde." Ferdinands Antwort auf diese aus der Feder von Justus Jonas geflossene Bittschrift entsprach nicht den Er- wartungen der Stände, und in der von Ungnad verfaßten Schlußrede nannten sie die katholische Religion geradezu eine Abgötterei.

1) Von 1541 an bemerkt auch Eaupach ein merkliches Nach- lassen Ferdinands von seiner vorigen Heftigkeit, was aus ver- schiedenen Gründen abzuleiten, besonders auch daher, daß der Bischof von Wien, Johann Faber, 1541 gestorben, und Ferdinand überhaupt mehr Fühlung mit Evangelischen direkt und indirekt hatten. (Vgl. das Wormser und Eegensburger Gespräch, 1540 41, welch letzteres Faber in einem Briefe an Aleander, 28. Januar 1541, aufs äußerste perhorrescierte, da er die Gefährlichkeit desselben einsah.)

2) Vgl. Wiedemann, I, S. 87 Note, S. 104 ff., S. 127 Note, S. 135.

3) Vgl. Mauren brecher, Skizzen zur Reformation, S. 274: „Die prot&stantische Reformation rief eine katholische hervor."

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Glaubensbekenntnis abzulegen hätten, und machte für seine Unterthanen das Studium in Wien und Freiburg obliga- torisch. Besonders wurde das Studium in Wittenberg ver- boten (1548). Auch die Lehrer der Partikularschulen mußten auf ihren katholischen Glauben geprüft werden.

Urban Textor, Bischof von Laibach bringt die Jesu- iten ins Land. Die Evangelischen sahen in seinem jähen Ende durch einen Sturz von der Treppe ein Gottesgericht ^). Ferdinand aber versprach sieb Erfolg von jener Berufung behufs Herstellung der Autorität der Kirche. Es war dafür auch seines Erachtens hohe Zeit. Im Landtag saßen nur mehr 5 Katholische vom Herrenstand. Katholische Leichen- bestattungen mit Sang und Klang, Prozessionen und An- dachten der Bruderschaften mußten eingestellt werden, w^eil die Geistlichkeit in Gefahr war, auf den Straßen beschimpft zu werden. Es wurden also den Jesuiten Collegia ein- geräumt, um auf den Unterricht, besonders der Söhne des Herren- und Ritterstandes, einzuwirken. Kelch, Abschaffung der Messe, Zulassung der Priesterehen waren so allgemein, daß das Gegenteil zur Ausnahme gehörte. Interessant ist die Nachricht, welche Herzog Christoph 2) am 12. Mai 1554 dem

1) S. Eaupach, Presbyterologie, II. Nachlese, S. 92. Valvasor in seinem Buch „Ehre des Herzogtums Krain", Teil II, S. 664 will wissen, daß dieser plötzliche Tod des Bischofs durch eine Hinter- list der Evangelischen geschehen sei, welche in der kalten Winter- nacht die Treppe mit Wasser begossen , auf welcher Textor aus- gegütten und sich zu Tode gefallen habe. Raupach nennt dies eine boshafte Beschuldigung, und ist es doch gewiß nicht aus- geschlossen, daß jener Fall ein neues Glied an der langen Kette von Beispielen de mortibus persecutorum bildet. Jedenfalls hätten jene Übelthäter nicht im Auftrag ihrer kirchlichen Obern also gehandelt. Flacius Illyricus in einem „Epigramma in foedain mortem Urbani Episcopi Labacensis" und Wolf gang Waldner haben den Tod des Bischofs als ein Gottesgericht bezeichnet (s. Eaupach, a. a. O. S. 89 und deutsch-österreichische Litteraturgesch. von Dr. Nagl u. Zeidler, S. 503).

2) Vgl. Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg. Im Auftrag der Kommission für Landesgeschichte herausgegeben von Dr. Viktor Ernst, Bd. II, 1553—54.

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Kurfürsten Friedrich von der Pfalz sendet, König Ferdinand habe den Bischöfen, Prälaten und der Landschaft in Ungarn auf dem ,,Rakosch" ^) zu Preßburg auf ihr „streng und emsig" Anhalten 1) die Predigt des reinen Evangeliums, 2) die communio sub utraque, 3) die Priesterehe zugestanden. Die österreichische Landschaft wolle jetzt diese drei Zugeständ- nisse auch für sich gewinnen ^).

Den eigenmächtigen Gebrauch des Kelches untersagte zu gleicher Zeit Ferdinand in seinen Erbländern durch das General- mandat V. 20. Februar 1554, nahm es aber nach dem Augs- burger Religionsfrieden, im Jahre 1 556, gedrängt durch Türken- und Geldnot, zurück. Demnach sollte den Protestanten in den Erblanden der Gebrauch des Kelches nicht verwehrt werden.

Überhaupt fällt nach unsern Akten in jenes Jahr 1554 eine stärker hervortretende Neigung, den Protestantismus in den Erbländern zu verfolgen. J. v. Perckhaim, Herr von Wirting und. Roseneck, ein Adeliger aus Oberösterreich von hohem Ansehen^ klagt in einem Brief an den Juristen D. Joh. Hiltner 3) in Regensburg, seinen alten Studienfreund und Mitglied des Rats (welcher Brief zugleich für Gallus be- stimmt war) aus Linz vom 15. April 1554 *): „Wasmassn die K. M. mit ainer landtschafft preceptor ^) In Osterreych

1) Rakosch oder Ragocz wurde in Ungarn das Feld genannt, wo die Stände ihre Reichstage hielten, und wobei der König in Person erschien. Lat. : campus coniitiorum Hungariae (S. Hübner, Staats- u. Konversationslexikon s. v.). Seit 1541, wo Ofen in die Hände der Türken fiel, war Preßburg die Hauptstadt Ungarns.

2) Vgl. auch Raupach, 1, S. 42.

3) Über ihn s. WiLh. Geyer, die Einführung der Reformation in Regensburg S. 18.

4) R. A. Eccles. I, Nr. LVIII, Z. 17.

5) Nach einem spätem Brief Perckhaims hieß derselbe Polito (?) und wird ein guter ehrUcher Mann genannt, welchen die Hauptfeinde der gottseligen Lehre, die Jesuiten, verfolgen (12. Aug. 54). Dieser Jörg oder Georg Freiherr von Perckhaim wurde 1508 geboren, und gelangte später zu hohen Würden : er war 1547 auf dem Reichstag zu Augsburg, 1555 und 1556 bei der Zusammenkunft der österr. Lande und der Grafschaft Görz zu Wien. Er starb 1559 als der Letzte eines uralten Geschlechtes, wie seine Zeitgenossen Schaimburg und Kuenring,

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vnter der Ens, vmbget vnd durch pischoff von laybach vnd ain a Josuit ^) handlt, vnd wie die khuaben so 15 Jerig ler pekhantnus zum thayl vor K. M. on schreckh vnd zum thayl vor dem pischoff than, werd ler von Andres Wolffn vernemen, gleychs vals von dem pfarrer zu weyßnpach. Vnd werdn nun theglich mer gefenckhlich einzogen, wellns alles auff das pabstumb pringen '^) wies den an Jetz Im rakosch an die Hunger avich pegert wierdt welich aber sych noch pis hör 3) ganz cristlich erzaigen vnd In die abgotterey nit gebilligt, got wel sy erhalten, amen, woln demnach mit Innerlich petn vnd schreyen zu Gfot, das er sy pey dem waren cristlichen glauben erhalten vnd sterckhen weil, wider den theuf 1 und weldt, ist Jemals pet ^) von nott ge- best so is Jetzund." Im weitereu Verlauf berichtet er ver- traulich: „Das vnnser etlich (aus Ober-Oesterreich) ein kleine vnterthenigiste schrifft auff das ausgangen generali gesteldt, welichs auff khunfftigen lantag merers pedacht vnd peratschlagt sol werden, dan vns sunst khain gemaine Zu- samenkhunfft mer gestat wierdt." Dieselbige Schrift möchte durch Hiltner und Grallus durchgesehen und verbessert werden ; obwohl er der Meinung sei, daß das ganze Bekenntnis unseres Glaubens darin stehe, sei solches doch nicht jedermanns Ding. Er gedenkt daher des weitern, daß sie zuvor zu Prag auf ihren Knien vor R. Iv. M. ihr Bekenntnis gethan hätten, das im Druck öffentlich ausgegangen sei 5).

In der Beilage zu diesem Brief erzählt Perckhaim folgendes: Ein gewisser Paulus, den der Bischof von Lai- bach auf seine Kosten in Bologna hätte studieren lassen, der aber heimlich über ein Jahr in Wittenberg studiert, dann erst über Rom nach Bologna gegangen, hier Doktor geworden und hernach Priester, erhielt in Wien die Stelle eines Hofkaplans. Darauf, als die evangelischen Eindrücke

1) Einen alten Jesuiten?

2) zurückbringen.

3) bisher.

4) Gebet.

5) s. Wiedemann, I, 85.

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in ihm mächtig wurden, bat er um Urlaub vom Messelesen, weil er solches nicht mehr könne. Der König gestattete das, hielt ihn aber gleichwohl am Hofe fest, was jener nur ungern that. Als nun der Theologe Villinus sich nach Baden begab, ersuchte er den Paulus, ihn an der Universität einstweilen zu vertreten, was er that und „paulum ad ephesios angefangen zu lesen, so gewaltig vnd de pleno ^),