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l^arbartr College l^tbrarg
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SALES FUND
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in Harvard 0>llege, iSi 6-1854. The income is to
be expended for books " in the Spanish
languag^e or for books illustra-
tive of Spanish history
and literature.'*
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Die
Kirchengeschichte
von
Spanien.
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Pills Bonifacius Oams
O. 8. B.
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Zweiter Band.
Vom Tierten bis Ende des eilfien Jahrhunderts — Jahr 305 bis 1086.
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Ewette üiUieaiiiiir.
Vom Jahre 589 bis 1066.
Be^^iuibiirg.
Druck und Verlag yon Qeorg Joseph Hanz.
1874.
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1910
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Zweiter Band.
Vom vierten bis Ende des eilften Jalirlinnderls,
Jahr 805-1085.
Zweite Abtheilung.
Vom Jahr 589 bis 1085.
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Inhaltsverzeichniss.
Achtes Buch.
«• BIttiMMit ün Xlroha in «pul«n (J. 580— TU). S. 1—288.
Erstes Kapitel, üebenichi Hennenegild wird ein Jahrürasend nach seinem Tode heilig gespro- chen) 8. 1—5.
Zweites Kapitel. Die dritte Synode yon Toledo, 589, S. 6—16. Synode von Narbonne, 589, S. 16—19, Synode von Sevilla, 590, S. 19—22. IL Goncil von Saragossa, 592, S. 22—25. Synode zn Toledo, 597, S. 25—26. Synode von Hnesca, 598, S. 26. Synode Ton Barcelona, 599, S. 26—28.
Drittes Kapitel. Gregor der Grosse im Verkehre mit Spanien; seine Legaten daselbst, S. 29—36. Leander von Sevilla, sein Bmder Fnlgentins, seine Schwester Florentina; der König Beccared, S. 37—43—46—48.
Viertes Kapitel, lieinian von Cartagena, S. 49—55. Donatns nnd Entropius vom Monast Servita- nnm, S. 55—59. Johannes von Biolaro, S. 59—62. Goncil von Egara, 614, 8. 62. Nonnltns von Geronda, 63. Mazimas nnd Johannes von Saragossa, 8. 63-65.
-A.
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VI Inhaltsyerzeichnisfl.
Fünftes Kapitel. Die Könige von 601—636. — Die Erzbischöfe von Toledo von 589—636. Decretnm Gundemari, Jahr 610, S. 66—68-74—77—82-84.
Sechstes Kapitel. Die zweite Synode von Sevilla, Jahr 619, S. 85-90. Das vierte Concil von Toledo, Jahr 633, S. 90-101.
Siebentes Kapitel. Ifiidor von Sevilla, S. 102—113. Paul von Emerita, 113—118.
Achtes Kapitel. Fünfte bis eilfte Synode von Toledo, S. 119-132. Die Könige Chintila, Chindaa- wJnth und Receswinth; Eugen IL (and III.) und Ildefons von Toledo, S. 132 bis 138. Synode von EmcriU, 666, S. 138—144.
Neuntes Kapitel. Braulio und Tajo von Saragossa, S. 145—151. Fructnosus von Braga, S. 151—157. Abt ValeriuB, 157-158.
Zehntes Kapitel.
Die Könige Wamba, Ervig, Egioa, Wittiza. Die Synoden von 675—701. Julianas > von Toledo, S. 159-166—167—172—175—185.
Eilftes Kapitel. Die spanische Liturgie, S. 186—209.
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Zwölftes Kapitel.
Die Kirche von Toledo und die Kirche von Spanien, S. 210—222. Die Kirche von Spanien und die Kirche von Rom, S. 222—238.
Neuntes Buch.
Die xwoi ersten Jahrhunderte der Xneohteohalt. Von Oova- donga naoh Oompöstella (J. TU— 800). 8. 280—860.
Erstes Kapitel. Die Katastrophe. — Die Zeit von 711-755, S. 239-245.
r
Inhaltsverzeichnias. VII
Zweites Kapitel.
Jahr 756—783. Die BiBchOfe Cixils, OdoarioB und Eg^ila , S. 24Q— 26i. Die Hige- tianer, S. 251-260. -^
Drittes Kapitel. Die Adoptianer^ 783-800 (und Elipandus von Toledo), S. 261—298.
Viertes Kapitel.
\)k^ Bekeimer und die Märtyrer von Corduba (Jahr 839—862, S. Ealogias und AI- varus), S. 299— 38a
Fiinftes Kapitel.
Dts Reich Asturien (Leon) und die Bpanische Hark im neunten Jahrhundert, S. 339—360.
Zehntes Buch.
Jaoobufi der Apostel und Patron von Spanien. Von Oompoatella
naoh Toledo (J. 000-1085), 8. 361—462.
Erstes Kapitel. Jaeobus der Aeltere (und Compostella), S. 361— 39G.
Zweites Kapitel. Die Reiche Asturien, Leon und Castilien (Jahr 900—1085), S. 397—410.
Drittes Kapitel Die Reiche Navarra, Aragon und Catalonien (Jahr 900—1085), S. 411—440.
Viertes Kapitel.
Die Christen unter den Mauren (Jahr 900—108')); Gregor VII. und Spanien, S. 411—462.
VIII InhaltsveneiohniBS.
Anhang L
Das altspaniflche Eirchenrecht, Untersaohang über den Ort und die Zeit seiner Ent Btehnng, S. 463-477.
«
Anhang IL
Spanische Inschriften, S. 478—480.
Achtes Buch.
Die Blüfhezeit der Kirche in Spanien.
(J. 589—711.)
Erstes Kapitel.
Uebersickt HermeRe^ild wird ein Jahrtausend nach seinem
Tode heiliggesprochen.
Das innere kirchliche L^ben tritt in bestimmten äussern Erschei- nungen hervor, aus welchen sich auf seinen Aufsch-wiing und seinen Niedergang, auf seine Blüthe oder seinen Verfall schliessen lässt. Wenn in einem Zeitalter zahlreiche und regelmässige Synoden gehalten wer- den, wenn in demselben viele und bedeutende Schriftsteller auftreten, wenn der göttliche Dienst mit geziemender Würde geordnet und ge- feiert wird, wenn der Episcopat Zierden an Wissenschaft und Heiligkeit des Lebena aufzuweisen hat, wenn der Einfluss des Episcopats und der Kirche auf das öffentliche Leben eines Volkes ebenso heilsam als unver- kennbar ist, wenn die Kirche einerseits der ihr nothwendigen freien Bewegung sich erfreut, anderseits in das Leben des eigenen Volkes ein- geht, ohne in ihm aufzugehen, wenn die Bischöfe einerseits Kirchen- fUrsten und Hirten der ihnen anvertrauten Heerden, anderseits die ersten Unterthanen des Reiches sind, wenn das Vermögen der Kirche dem ganzen Volke zu Gute kommt, wenn das Mönchsthum, das im Grunde so alt ist, als die Kirche, sich wie durch reguläre Observanz, so durch einen wohlthätigen Einfluss auf das geistige Leben des Volkes empfiehlt und vertheidigt, wenn zugleich in einem Zeitalter eine lebenskräftige Liebe und Treue gegen den Mittelpunkt der kirchlichen Einheit, gegen die römische Kirche, sich offenbart, wenn dieses und ähnliches von einem Zeitalter gerühmt werden kann, so hat man einigen Grund, ein
Garns, apan. Kii*che. II, 2. 1
2 Achtes Bach. Erstes Kapitel.
solches Zeitalter die Blüthezeit der Kirche zu nennen. Die erwähnten und viele andere erfreuliche Erscheinungen treten in der Zeit von 589 bis 71 1 in der Geschichte der Kirche Spaniens uns entgegen, wesswegen wir sie das Blüthenalter der Kirche Spaniens nennen. Es war die Zeit, in welcher das germanische Volk der Westgothen mit dem spanischen Volke sich in dem einen Glauben und der einen Kirche vereinigt hatte. Die Gothen waren Spanier, und die Spanier waren Gothen geworden, und Kirche und Staat athmeten auf und erstarkten in dieser Vereinigung. Den Ehrennamen des Blüthenalters der Kirche Spaniens dürfen wir diesem Zeitabschnitte von 122 Jahren vielleicht auch desswegen geben, weil der Rückblick auf die vergangenen , und der Ausblick auf die kommenden Jahrhunderte das kirchliche Leben der Zeit von 589 bis 71 1 in einem relativ günstigen Lichte erscheinen lässt. Niemand wird geneigt sein, der Zeit, welche wir bis jetzt durchwandert haben, den Vorzug, oder den Ehrennamen einer Blüthezeit zu geben, Niemand, wenigstens kein Spanier, wird die Zeit der Herrschaft der Muhamedaner in Spa- nien vom Jahre 711 bis 1492 — eine glänzende oder glückliche für die Kirche nennen. Das achtzehnte Jahrhundert war auch in Spanien das Jahrhundert der Aufklärung; das neunzehnte Jahrhundert bietet uns wenigstens keinen erfreulichen Anblick dar. Im siebzehnten Jahrhun- dert war auch die Kirche Spaniens von dem traurigen Zustande des bürgerlichen und staatlichen Lebens niedergedrückt. Verhältnissmässig mehr Lichtseiten bietet das sechszehnte Jahrhundert dar, aber gerade Philipp n, in dem dasselbe gleichsam gipfelte, hat durch jene Staats- omnipotenz, die alles Leben in einer einzigen Hand concentriren wollte, wenigstens zum Theil den Grund gelegt zu den Missgeschicken und Niederlagen seiner Nachfolger, und überhaupt zu dem Sinken der Macht und des Einflusses von Spanien ^). — Wollte man aber den Aufschwung allein in das Auge fassen, welchen das kirchliche Leben in Spanien im sechszehnten Jahrhundert nahm, die herrliche Schaar der Heiligen Gottes, die damals die Kirche Spaniens der Erde und dem Himmel schenkte; die altern Orden, die zu neuer Blüthe sich erhoben, die neuen Orden, die von Spaniern gegründet wurden, die glorreichen, die un-
') Dabei bleibt Philipps Persönlichkeit in allen Ehren, von dem der Nuntius Rossani im Jahr 1571 *sagt: „Dieo, che il Re e grandissimo Cristianoj e che in queato ti trcMa delf aaaervanza della ReÜgione CattoUca non accade pensare non che ponere punto di dtdtbio nelia molta integrita e zelo suo." — Lämmer, zur Kirchen- geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts, Freib. H. 1863, S. 121 , 135 — dage- gen S. 165 — sagt Sixtas V. am 7. Aug. 1587 zu Philipp IL : »Wir haben we- gen dieses grossen Vergehens Ew. Majestät (Niedertretung der Freiheit der Kirche) viele Thränen vergossen, und hoffen, dass Sie sich bessern und dass Gott Ihnen verzeihen wird.« cf. p. 177. — DölUnger^ Beiträge zur — Gre- schichte der sechs lezten Jahrhunderte; 1. Bd., Regensb. 1862, S. VIII u. X. etc.
üebersicht. Hermenegild wird lange nach seinem Tode heiliggesprochen. 3
sterblichen Verdienste, welche die Glaubensboten dieses Volkes in den neuentdeckten Ländern des Westens , wie in den bisher unbekannten Ländern des Ostens sich erwarben, so müsste auch das siebente Jahr- hundert entschieden hinter dem sechszehnten und einem Theile des sieb- zehnten zurücktreten.
Dass aber den Lichtseiten des siebenten Jahrhunderts auch grelle Schattenseiten gegenüberstanden, das wird die folgende Darstellung der- selben ergeben.
Heute ist in Spanien nicht weniger als ausserhalb Spaniens die An- H«rine. schauung von dem Tode des Hermenegild herrschend , welcher Gregor 1. ' w*rH in den Worten über Reccared Ausdruck gegeben hat: „Es ist kein Wun-'Jf^'*y* der, dass derjenige Verkündiger des wahren Glaubens wurde, welcher ^^'^ der Bruder eines Blutzeugen ist, dessen Verdienste ihn — den Reccared — unterstüzen , dass er so Viele in den Schooss (der Kirche) des all- mächtigen Gottes zurückfilfhrt ; — aus dem Volke der Westgothen ist einer gestorben, damit Viele das Leben hätten*)*^. Es ist heute und seit Jahrhunderten herrschende Ansicht, dass der Martyrtod des Hermene- gild den mächtigsten Anstoss zu der Bekehrung der Westgothen gege- ben. — Sollen aber die vorliegenden Zeugnisse allein entscheiden, so waren die Zeitgenossen des Hermenegild anderer Ansicht. Denn wieder- holt nennt ihn Johannes Bicl. einen Tyrannen und Rebellen. — Zum Jahre 585 sagt er einfach: „Hermenegild wird in der Stadt Tarraco von Sisbert ermordet**^). — ; Aehnlich Isidor; er nennt ihn einen Rebellen und Tyrannen^). — Li eine ausiführliche Untersuchung darüber tritt Florez und der Herausgeber Isidors, Arevalo*), ein. Darüber hatte schon Jos. Perez — früher sein höchstes Erstaunen ausgedrückt^). — Der Kardinal Aguirre erklärt die Chronik des Johannes Bicl. — von einem Arianer zur Schmach des Hei^menegild für gefälscht ö). Florez^) und Arevalo sind anderer Ansicht. Jener legt das Gewicht darauf, dass die alten Spanier in Hermenegild den Urheber eines Bürgerkriegs ver- abscheut haben. — Erst nach seiner Besiegung sei derselbe Märtyrer
*) Ctregor. M. dialog, 3, 31.
') K.-G 2, 491. J. 579; J. 582: Ltomgildus rex exercitum ad expugnandum tyrcmnwai filium colligit; J. 583 — rebeUem filium,
') 2, 489. — imperiis suis tyranntzantem, — Hist. Goth. cp. 49.
*) Isidoriana f P. II, cp. 79. Verba Isidori de S. Hermenegildi adversus patrem bello exposiia. Mirum Isidori et alionan patntm ecclesiae gotkicae silentium de glorioso S. Hermenegildi martyrio, Obsequium episeoporum Ecclesiae Gothicae in quibusdam. arduis regum facHs.
*) Jos. Perez, dissertationes ecelesiasticae, in quibus pleraque ad histor. eecles, et poUticam Bispaniae disaUiuniur , Salm, 1688 4^. p. 272.
*) Aguirre 3, 3t0 — 11 — chronicon procul dubio tfitiatum (d> Arianis in dedecus S. Her- menegildi (edii. 1, t. 2, p. 422).
^) Florez, 6, 376-80.
1*
4 * Achtes Bach. Entes Kapitel.
und dadorcfa ein Heüiger geworden. — Diess sind richtige Andeutun- gen, aber sie sind nicht ausgeführt. Arevalo meint, aber beweiset es nicht, dass Leander den Krieg des Sohnes gegen den Vater nicht miss- billigt. Zugegeben, dass Hermenegild gefehlt, habe er durch seinen Tod alles gut gemacht. Schliesslich meint er, Johannes Bicl. habe dem König Reccared nicht missfallen wollen durch die Aussage, dass sein Bruder durch den ungerechten Befehl des Vaters zum Märtyrer gewor- den. — Isidor geht schweigend über das Ende Hermenegild^s hinweg. Diess leitet Arevalo von politischen Rücksichten gegen Reccared her, da Hermenegild^s Sohn, Athanagild, damals noch gelebt, und dem Throne Reccared's hätte gefährlich sein können^).
Am auffallendsten ist die Perhorrescirung des Hermenegild bei Paulus von Merida, der um 630 — 50 blühte, und welcher die Worte Gregorys I. über das Martyrium des Hermenegild in folgender Weise verunstaltete : ^
Gregor. M. diälog, 3,S1. Patd. Emerü. cp. lö. —
PoH Claus (Leovigildi) mortem Post cuius crudelissimam mortem
Reecaredus rex ROB pAtrem pflüdui, venerabüis vir Reccaredus Prineeps
Sed flratreB n&rtyreni Se<|ieDS 9 ab flUus ^us jure administrationem regni
AricafMe keßerem pravitate conversu» adeptua est: etc. vir denique orthod,,
est. — qgi noD patrem peiftdiv» se4
duriStnn doninon sequens — ab Arianae haereseos pravitate conversus est etc.
Erst der Abt Valerius, t.695, nennt den Hermenegild einen Mär- tyrer^). — Aber die spanischen Chronisten des Mittelalters, Roderich von Toledo, t 1247, (de reg. Qoth. 2, 14), Lucas TudensiSy f 1256 — betrachten den Hermenegild nicht als Märtyrer. Selbst Gregor von Tours (v. K. G. 2, 489) sagt : „Der Unselige (miser) wusste nicht, dass das gött- liche Gericht dem bevorstehe, der gegen seinen Vater, obgleich einem Kezer, solches im Schilde führt*).*'
Einerseits also steht Gregor I , der ihn als Märtyrer und Heiligen darstellt, anderseits die Spanier, die ihn als Rebellen darstellen. Ich glaube, die Ausgleichung liege in der Uebung und Lehre der Kirche, womach das Martyrium als Bluttaufe alle vergangenen Fehler tilgt. Während nun die Anschauung Gregors in die Martyrologien des Ado,
*) üeber ihn v. fl. Geiger, 1. c. Bd. 2, »der Knabe im Kerker,« 8. 1—22; «eine
gebrochene Blüthe,«' S. 223 — 245; er lässt denselben za Rom an der Pest
sterben , noch vor der Erw&hlang Gregors I. zum Papste. 'j FloreZf 16, 373 — Val. de vana saecuU sapietUia — cp. S, — De regaU foutigio
meminimus Cctesaran nomine Crispum; Regem Gothorum Ermenegüdum, ') Gregor. T. 6, 43 — nesdens miser, Judicium tibi imminere ditnnum, gut contra gern-
torem quamUbet haereticwn taUa cogitareL
Uebenicht. Hermen egild wird lange nach fleinem Tode heiliggesprochen. 5
Usnard, Wandelbert u. s. w. übergieng, verhielten sich die Spanier bis zum 16ten Jahrhundert hierin kühl und kalt.
Hermenegild aber war den alten Spaniern verhasst, so dass sie in ihm den Feind des eigenen Volkes und Reiches verabscheuten , und nicht den Märtyrer* verehrten , weil er im Bunde mit den verhassten Griechen sein eigenes Land und Volk bekriegte, weil der Sieg seiner Erhebung die Herrschaft der Griechen über Spanien in sich zu schliessen schien y weil auch troz seines Erliegens die Griechen mit neuer Macht sich gegen Spanien erhoben'). Für einen patriotischen Spanier war es unerträglich; dass, während einerseits Leovigild die Grenzen des Reiches — erweiterte, dessen eigener Sohn dasselbe zerstückeln und theilen wollte. Der Zorn der Spanier hierüber liess sie in Hermenegild keinen Märtyrer, vielmehr einen Besiegten erkennen, der für seine Empörung gestraft worden. Erst als die Griechen ihre lezten Plätze in Spanien verloren hatten, konnte der Galizier Valerius den Hermenegild den Märtyrern beizählen. — Dass aber unter solchen Umständen für Her- menegild kein Plaz war in der altspanischen Liturgie, das springt in die Augen.
Im 16ten Jahrhundert waren die Griechen nicht mehr gefährlich; jezt trat der königliche Märtyrer in seine lange vorenthaltenen Rechte ein — ein Jahrtausend nach seinem Tode. — Auf Andringen Philipps H. von Spanien erliess Papst Sixtus V. am 12. Februar 1585 ein apostolisches Breve, nach welchem das Fest Hermenegilds in ganz Spanien begangen werden sollte. — So konnte gerade ein Jahrtausend — nach dem 13. April 585 — dieses Fest zum erstenmal in Spanien gefeiert werden. Urban VTTT. dehnte dasselbe auf die ganze katholische Kirche aus , in welcher es ritu semtduplici gefeiert wird.
Ohne Zweifel glaubte das katholische Spanien nach einem Jahrtau- send diese Ehrenpflicht gegen den „königlichen Märtyrer, der dem irdi- schen Reiche das himmlische vorzog,^ erfüllen zu müssen. Nach fünf- zehn Jahrhunderten wird es vielleicht auch seine Ehrenpflicht „gegen den grossen und heiligen Vater Hosius^ erfüllen^).
V) Joannes Biclar, J.579 — eodem anno fiUu$ ejus H&rmenegildus — lyrannidem assumens in HispaU cwit, rebeUione facta recluditurf et alias civitates atque castella secum contra patrem rebellare facit, Quae causa in provinda Hispaniae tarn Gothis, quam Roma- nis majoris exitiif quam athersariorum infestatio, fuit, — Chronicon Isidori: J. 580: Gotki per HermeneffUdwn, Leovigildi regis ßtium, bifarie divisif muiua caede vastantur. Ebenso Lembke, S. 73-*74.
^ Acta SancL L 2 ApriL, p. 134^38. F. PL Th. Jarry, Sur s, Herm^negilde, patron de- Vordre naUtaire institu€ par Ferdinand VII , Pär, 1817, — J. £v. Stadler, Heiligenlexikon, 2. Band, Augsb. 1861 — hat neben Hermenegild auch Hosius von Cordaba als Heiligen, lässt ihn aber nach Spanien zarückkehren ^ und im J. 358 reumüthig sterben ~ Bd. 2, S. 771—72.
Zweites Kapitel.
Die dritte Synode von Toledo — 589. Die Synoden von Nar- lionne589, von Sevilla 590, Saragossa U. 592, Toledo von 397,
Hnesca von 598, Barcelona D. von 599.
§. 1.
Die Nr. Roccared berief die Bischöfe seines Reiches zu einer (der ersten) kyoodc Nationalsynode in der Königsstadt Toledo zusammen , im vierten Jahre Jg"" seiner Regierung. Sie sollten sich freuen und Gott danken sowohl über seine Bekehrung als über die Erneuerung des ganzen Volkes der Gothen. Am 4. Mai 589 — hielt er eine kurze Ansprache, worin er erklärte, dass er sie zur Wiederherstellung der Earchenzucht berufen habe. We- gen der herrschenden Häresie seien früher Synoden unmöglich gewesen ; jezt, da er die Häresie beseitigt^ seien sie versanmielt; er mahne sie, zuvor durch Fasten, Wachen und Gebet sich vorzubereiten, damit „die kanonische Ordnung^ wiederhergestellt werde. Ein dreitägiges Fasten wurde nun verkündigt (5 — 7. Mai). Am 8. Mai ' erschien der König wieder in der Synode, und sprach u. a. : Lange habe Spanien unter der Irrlehre des Anus gelitten, da er aber bald nach dem Tode seines Va- ters sich bekehrt, sicher zur allgemeinen und bleibenden Freude, so habe er diese Synode versammelt, damit sie wegen derer, die sich zu Christus bekannt, ihm ewigen Dank bringen; was er ihnen vorzutragen habe, sei in ein (in dieses) Buch verzeichnet; „es werde gelesen, durch das Urtheii der Synode geprüft^ und durch die ganze folgende Zeit möge unser Ruhm im Schmucke dieses Glaubens leuchten.^
Der Tomus des heiligen Glaubens(bekenntnisses) wurde nun von allen Bischöfen aufgenommen, und von einem Notar laut verlesen, des Inhalts: Gott hat dem Reccared zum Wohle seiner Völker das König- thum gegeben, er hat ihm nicht wenige Völker anvertraut, doch sei er sterblich und könne die Seligkeit nach dem Tode nur durch die Annahme und das Bekenntniss des wahren Glaubens erlangen. Je höher er stehe,
Der Tomus des Reccared. 7
fun so mehr müsse er seinetwegen und wegen seines Volkes , hiefiirDer to- »sorgen. Daran fügt er ein orthodoxes Glaubensbekenntniss. Der heil. ™^* Geist geht von dem Vater und dem Sohne aus, und ist gleichen Wesens "^' mit dem Vater und dem Sohne, die dritte Person in der Trinität. Ihn habe Gott erweckt, das Volk der Gothen zum wahren Glauben zu füh- ren, von diem es bisher durch schlechte Lehrer entfernt gewesen. Nicht bloss die Bekehrung der Gothen sei sein Verdienst, auch die der Sue- ven, die er, durch fremde Schuld in die Häresie gefuhrt, durch sein Bemühen der Wahrheit wiedergewonnen habe. Diese edelsten Völker, durch ihn der Heerde Christi erworben, bringe er wie ein heiliges und versühnendes Opfer durch die Hände der Bischöfe dem ewigen Gotte dar. In wiederholten Wendungen schreibt er sich dies Verdienst zu, während die Bischöfe das von ihm Begonnene vollenden solle;n, — er verwirft den Arius mit seiner Lehre, bekennt sich zu den Synoden von Nicäa, Constantinopel L , Ephesus, Chalcedon, und allen mit diesen stinmienden Concilien. Das Volk der Gothen haben die Bischöfe durch das Chrisma und die Handauflegung in die Kirche aufgenommen. Es folgt ein hartes Anathem gegen die Widerstrebenden. Daran schliesst sich das Symbol von Nicäa, von Constantinopel 381 (mit der Formel: ex patre ßioque proeedentem) y der Tractatus der Synode von Chalcedon.
„Ich Reccared der König halte diesen heiligen Glauben und dieses wahre Bekenntniss, welches die ganze katholische Kirche als das ihrige allenthalben festhält, fest in meinem Herzen, bekenne ihn mit dem Munde, und habe ihn, mit Hilfe Gottes, eigenhändig unterschrieben.^
„Ich Badda, die ruhmreiche Königin, habe diesen Glauben, den ich festhalte und annehme, mit meiner Hand aus ganzem Herzen unter- schrieben.«
Dann fanden die Zurufe von Seite des ganzen Kierus statt, zum Lobe Gottes und zur Ehre des Königs. „Ehre sei Gott dem Vater, und dem Sohne und dem heil. Geiste, welcher für den Frieden und die Einigkeit seiner heiligen Kirche Sorge trägt. Ehre sei Gott unserm Herrn Jesus Christus, welcher um den Preis seines kostbaren Blutes die katholische Kirche aus allen Völkern gesammelt hat. Ehre sei unserm Herrn Jesus Christus, der ein so ruhmreiches Volk zur Einheit des wahren Glaubens führte, der eine Heerde und einen Hirten einsezte.
Wem aber gebührt ewiger Lohn von Gott, als dem wahren ortho- doxen König Reccared? Wem eine ewige Krone, als ihm? Er ist der Sammler neuer Völker in der katholischen Kirche. Er verdient wahr- haft den Lohn der Apostel, der das Amt der Apostel erfüllte. Er sei Gott und den Menschen liebenswürdig, der Gott auf Erden so wunder- bar verherrlicht hat. Das gebe unser Herr Jesus Christus, welcher mit Gott dem Vater lebet und regiert in der Einigkeit des heiligen Geistes, von Ewigkeit zu Ewigkeit Amen.^
Die gehäuften Lobsprüche, die Reccared in seiner Rede sich selbst
8 Achtes Bach. Zweites Kapitel.
ertheilt, die vielen Scbriftcitate, die theologische Schärfe in derselben, die klare Darlegung des katholischen Dogmas im Gegensaze gegen den Arianismus legen die Vermuthung nahe, dass ein Theolog vom Fache diese Rede ausgearbeitet habe. — Am nächsten liegt es, hiebei an — Leander, den Rathgeber des königlichen Hauses, zu denken, oder an den Abt Eutropius. — Denn, berichtet Johannes Bicl. von unsrer Synode:
„Im S.Jahre des Kaisers Mauritius, welches das vierte Reccared's ist, versammelte sich die heilige Synode der Bischöfe von ganz Spanien, von Gallien und Galizien , in der Stadt Toledo , auf Befehl des Fürsten Reccared, 62 an der Zahl. Dieser Synode wohnte der erwähnte alier- christlichste Reccared an, indem er die Weise seiner Bekehrung und aller Bischöfe, sowie das Bekenntniss des gothischen Volkes in einem Buche geschrieben eigenhändig den Bischöfen überreichte, und alles, was zu dem Bekenntnisse des orthodoxen Glaubens gehört, darlegte; die heilige Synode beschloss, diesen Tomus den canonischen Denkmälern (canonids monumentis) beizufügen. Die Hauptsache jedoch der Verhand- lungen dieser Synode war bei Leander, dem Bischöfe von Sevilla, und dem seligen Abte Eutropius des Klosters Servitanum *).*' — In den Akten wird Eutropius gar nicht erwähnt; er kann wohl Notar der Sy- node gewesen, und auch die vorliegenden Akten derselben redigirt ha- ben, die eine sehr gewandte Feder bekunden.
Dann folgte das Glaubensbekenntniss der Bischöfe, Priester und Vornehmen (primorumj aus dem Volke der Gothen. Auf Geheiss des Concils hielt einer der katholischen Bischöfe — an die Bischöfe, Reli- giösen und Aeltesten, die sich aus der Häresie bekehrt hatten, eine Ansprache in wenigen sehr passenden Worten, worin er sie mit freund- licher Würde ermahnte, auszusprechen, was sie verwerfen, und was sie hinfort festhalten wollen. Am nächsten liegt hiebei, an den greisen Masona von Emerita zu denken. Die Gefragten antworteten: Obgleich sie schon zur Zeit ihrer Bekehrung (im ersten Jahre Reccared's) solches kundgegeben, so wollen sie doch wegen der Liebe und Pietät, die sie Gott und der katholischen Kirche schuldig seien, diess wiederholen, und alles sonst vollbringen, was ihnen vorgelegt werde ; denn die Liebe zum rechten Glauben habe sie so stark gemacht, dass sie alles festhalten und aufrichtig bekennen wollen, was ihnen die brüderliche Liebe mittheile. — Nun sagten sie sich in 23 Anathematismen von der Lrrlehre los ; Anathema sei:
') Joannes abb. Bickar, ckronicon — J. 589. — Summa tarnen spiodalts negotii penes sancium Leandrum, HispaL eccL episcopum, et beatissimum Entropium moncuterü Ser- vitani abbatem fuit.
Erkl&ning der BischGfe und Grossen der Westgothen. 9
1) Wer noch die Lehre und Gemeinschaft mit den Arianem fest- srkiä- hält; 2) wer die Ewigkeit des Sohnes und sein gleiches Wesen mit demae^Bi. Vater leugnet; 3) wer leugnet, dass der heil. Geist vom Vater und vom '*^*j[* Sohne ausgeht, dass er ewig und gleichen Wesens mit dem Vater undörowe» dem Sohne ist; 4) wer in der Trinität die drei Personen und die eine weit. Substanz nicht annimmt ; 5) wer den Sohn und heil. Geist für geringer *** *"* hält, als den Vater, und für ein Geschöpf; 6) wer leugnet, dass die drei Personen Einer Substanz, Allmacht und Ewigkeit sind; 7j wer sagt, der Sohn wisse nicht, was der Vater weiss; 8) wer dem Sohne Gottes und dem heil. Geist einen Anfang zuschreibt; 9) wer den Sohn seiner Gottheit nach sichtbar und leidensfähig nennt; 10) wer nicht glaubt, dass der heil. Geist, wie der Vater und der Sohn, wahrer Gott afid allmächtig ist; 11) wer einen andern Glauben und eine katholische Gemeinschaft annimmt, als in der allgemeinen Kirche, welche die De- crete der vier öcumenischen Concilien festhält; 12) wer die drei Per- sonen in Gott in der Ehre, Glorie und Gottheit trennt und unterschei- det; 13) so dass der Sohn und heil. Geist nicht mit dem Vater zu ehren und zu verherrlichen seien; 14) wer nicht sagt, Glorie und Ehre sei dem Vater, dem Sohne und dem heil. Geiste; 15) wer die sacrilegische Wiedertaufe für gut hält und sie vollbringt; 16) wer unsre verwerfliche Schrift, die wir im zwölften Jahre des Königs Leovigild (581) heraus- gaben, worin die Verführung der Römer zu der Häresie des Arius, wo in bösem Sinne die Ehre dem Vater durch den Sohn in dem heil. Geist von uns gelehrt wird, wer diese Schrift für wahr hält, der sei Anathem in Ewigkeit ; 17) wer die Synode von Rimini nicht aus ganzem Herzen verdammt, sei Anathem. —
18) Wir bekennen, dass wir uns aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele, und mit ganzem Gemüthe von der arianischen Häresie zu der katholischen Kirche bekehrt haben : es ist kein Zweifel, dass wir und unsre Vorgänger in der arianischen Häresie geirrt, und dass wir den evangelischen und apo- stolischen Glauben jezt in der katholischen Kirche gelernt haben. Sie ver- sprechen, den Glauben, welchen Reccared eben bekannt^ von nun an ihrem Volke zu predigen und zu lehren. Diess ist der wahre Glaube, den die katho- lische Kirche auf der ganzen Welt festhält : wem dieser Glaube nicht gefällt, dem sei Anathema Maranatha bei der Ankunft unsers Herrn Jesu Christi *) ; 19) wer den Glauben von Nicäa verachtet; 20) wer den Glauben der 150 Väter der Synode von Constantinopel leugnet; 21) wer den Glauben der ersten Synode von Ephesus und der von Ghalcedon nicht annimmt; 22) wer die mit diesen vier harmonirenden Synoden aller orthodoxen Bischöfe nicht annimmt, sei Anathem.
') Dieser Ausdrnek flndel sich hier der Zeit nach zam zweitenmale, s K.G. 2,316 — Histor. pol. Blätter, Bd. 52, S. 278.
10 Achtes Buch. Zweites Kapitel.
23) Die Verwerfung des Arianismus und aller Um lehrenden Concilien mit deren Anathem haben wir eigenhändig unterschrieben, ebenso die An- nahme der vier allgemeinen Concilien. Alle sich hieven Trennenden seien Gott und der ganzen Welt durch das Verbrechen der Treulosigkeit schuld- bar. Es blühe die katholische Kirche in der ganzen Welt im höchsten Frieden, und leuchte in der Lehre, der Heiligkeit und Macht : die in ihr sind, ihr glauben und ihre Gemeinschaft haben, mögen, gestellt zur Rechten Gottes, hören : Kommet, ihr Gesegnete meines Vaters, nehmet das Reich in Besiz, das euch seit Grundlegung der Welt bereitet ist; die sie ver- lassen, ihren Glauben antasten, oder ihre Gemeinschaft verschmähen, mögen aus dem Munde Gottes am Tage des Gerichtes hören ; Weg von mir, ihr Verfluchten, ich kenne euch nicht, gehet in das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist. Verdammt sei also im Himmel und auf Erden, was durch diesen katholischen Glauben verdammt wird, anerkannt sei im Himmel und auf Erden, was von diesem Glau- ben umschlossen wird, da unser Herr Jesus Christus herrsoht, welchem mit dem Vater und dem heil. Geiste die Glorie ist in Ewigkeit. Amen.
Noch einmal folgten die Symbole der Synoden von Nicäa, Gonstah- tinopel 381 und Chalcedon; dann die Unterschriften von acht vordem arianischen Bischöfen: Ich ügnas, Bischof im Namen Christi, spreche Anathema über die oben verdammten Lehren der Arianischen Kezerei, und habe diesen heiligen katholischen Glauben, an den ich bei meinem Eintritte in die katholische Kirche glaubte, mit meiner Hand und aus ganzem Herzen unterschrieben. Ebenso sagt Ubiligisclus, Murila, Sannila, in Christi Namen Bischof der Stadt Viseum, Gardingus, Bischof von Tuy, Bechila von Lugos, Arvitus von Portucale, Froisclus von Dertosa. — Von diesen acht Namen haben sechs einen entschieden gothischen (oder suevischen) Klang, bei den zwei leztem spricht wenigstens die Vermuthung für gothische Abstammung. — Auffallend ist, dass von den acht fünf innerhalb des vordem suevischen Reiches ihre Size hatten« Man kann annehmen, dass Andeca, der den Eborich, den Sohn des Mir verdrängte, sich auf die Parthei der unzufriedenen Arianer stüzte, und diese Bischöfe einsezte, welche hinfort, ähnlich, wie es mit ehe- mals donatistischen Bischöfen in Afrika der Fall war, neben den katho- lischen ihre Würde beibehielten.
Ebenso unterschrieben die übrigen vordem arianischen Presbyter und Diaconen. Dann heisst es: Das Zeichen des Häuptlings. Gussin, der demnach nicht schreiben konnte^). — Dann: Ich Fonsa vir iUiuter
*) Signum Gusaini viri illustris proceri. — Solche Unwissenheit bei den Hofleuten war auch später nichts Unerhörtes. — J. M, Daurignac: Geschichte der Ge- sellschaft Jesu, übrrs. von L. ClanUf 1. Bd., Regensb. M. 1863, S. 4 — j^der junge Krieger (Ignatius) war an wissend, wie damals alle grossen Herren bei Hofe.«
Die Canones der Syoode. 11
habe mit Anathema unterschrieben; ebenso Afrila, Aila^ Ella. Aehnlich unterschrieben alle Aeltesten (seniore») der Oothen.
Nach dem Bekenntnisse und der Unterschrift aller Bischöfe und Aeltesten der Gothen, hielt Reccared eine andere Ansprache an die Bischöfe, worin er u. a. verlangt, dass alle Priester und Gläubigen beim heil. Opfer vor der Communion nach der Weise der morgenländischen Kirche mit lauter Stimme das Symbolum aussprechen, und dann erst den Leib und das Blut des Herrn empfangen. — Dann sollen die Bi- schöfe strengere Regeln der kirchlichen Zucht festsezen. — Dieses ge- schah in 23 Kapiteln.
1) Es sollen die Beschlüsse der Concilien und die der römischen di« c« Vorsteher beobachtet werden, kein unwürdiger soll gegen diese Statu- "d"" ten nach kirchlichen Würden trachten. Sy«ode.
2) Nach dem Rathe des Königs soll in allen Kirchen von Spanien, Gullien und Galizien nach der Sitte der Kirchen des Orients das Glau- benssymbol der 150 Väter von Constantinopel vor dem Gebete des Herrn gesprochen werden *).
3) Kein Bischof soll Kirchengut veräussern. Was sie an Mönche in ihrem Sprengel vergeben, soll in Kraft bleiben (da es doch bei der Kirche bleibt). Für Fremde, Kleriker und Arme sollen sie nach Kräf- ten sorgen.
4) Der Bischof darf ipit Zustimmung seines Conciliums eine Pfarr- kirche in ein Kloster mit regulären Mönchen umwandeln, und ihm aus dem Kirchengut den nöthigen Unterhalt anweisen. (Das Cardinalscolle- ^um in Rom entstand aus den Pfarrern der Stadt; der Rath des Bischofs sind hier wohl die Pfarrer, deren es in jedem Bisthume nur wenige waren, und neben welche bei der Vergrösserung der Bisthümer später die Domkapitel traten, die z. B. heute noch in England aus Pfarrern bestehen.)
5) Die übergetretenen Bischöfe, Priester und Diaconen sollen sich' des Umgangs mit ihren Frauen enthalten; am besten ist es, wenn sie in getrennten Häusern wohnen. Wer dagegen handelt, soll wie ein Lector gehalten werden. Jene, welche stets Priester der Kirche waren, und gegen alle Canon es verdächtige Personen bei sich haben, sollen canonisch gestraft, diese Weiber aber von den Bischöfen verkauft, und der Erlös den Armen gegeben werden.
6) Jene, welche nach alter Uebung der Kirche freigelassen worden, sollen frei seyn, sie jedoch und ihre Nachkommen im Schuzverband der Kirche stehen; die von Andern Freigelassenen und der Kirche An- empfohlenen sollen sich des Schuzes der Bischöfe erfreuen, und von
') 8. K. . G. 1, 111-12.
12 Achtes Buch. Zweites Kapitel.
dem Fürsten soll der Bischof es verlangen, dass sie an Niemand ver- schenkt werden.
7) Um müssiges Gerede {otiosae fabulae) ferne zu halten, werde an den Tischen der Bischöfe vorgelesen.
8) Die Kleriker, deren Familien zum Fiscus gehören, soll Niemand als vorgebliches Geschenk des Königs beanspruchen , es soll iür sie die Kopfsteuer bezahlt, und sie sollen dem Dienste ihrer Kirche erhalten werden. Diesem stimmt der König bei.
9) Die bisher arianischen, jezt katholischen Kirchen bleiben mit ihrem Vermögfe dem Bischöfe der betreffenden Diöcese.
10) Mit Genehmigung des Königs verordnet die Synode, dass keine Wittwe, die keusch leben will, zur Ehe gezwungen werden dürfe, dass die^ welche heirathen wollen, in der Wahl ihres Mannes frei seien. Jungfrauen könne man nicht gegen den Willen ihrer Eltern und den ihrigen zwingen, Männer zu nehmen. Wer das Gelübde der Keusch- heit einer Wittwe oder Jungfrau hindere, sei von der Kirche ausge- schlossen.
11) In einigen Kirchen herrscht die Unsitte, dass Sünder, so oft sie sündigen, so oft von dem Priester die Reconciliation verlangen. Nach der alten Strenge soll der Fönitent zuerst ausgeschlossen werden^ und sich unter den übrigen Büssem oft die Hände auflegen lassen; ist seine Busszeit vorüber, so soll er nach Befinden des Priesters wieder aufgenommen werden; wer innerhalb der Busszeit oder nachher in die alten Sünden verfällt, soll nach der Strenge der alten Canones venir- theilt werden (d. i. erst am Ende die Communion empfangen).
12) Wenn ein Gesunder oder E>anker die Busse verlangt, so soll der Bischof oder Priester ihm vorher die Haare abschneiden, und so ihm die Busse geben, ist es ein Weib, so soll sie ihre Kleidung ändern (um sie so äusserlich von der Rückkehr zu den alten Sünden fern zu halten).
13) Ein Kleriker, der einen Mitkleriker vor weltliche Gerichte zieht, soll seinen Process und die Communion der Kirche verlieren.
14) Auf Antrag der Synode verordnete der König, dass Juden nicht christliche Frauen oder Concubinen *) , auch nicht christliche Sclaven für ihren Dienst haben sollen: Kinder aus solcher Ehe sollen getauft werden; sie sollen keine Aemter haben, in denen sie Strafen gegen Christen verhängen können. Haben sie Kinder der Christen zu Juden gemacht oder sogar beschnitten, so sollen diese, ohne Entschädigung, frei und wieder Christen werden.
15) Wenn Knechte des Fiscus Kirchen bauen oder dotiren, so soll der Bischof den König um die Bestätigung bitten.
») K.-G. 2, 69—70; 391. Näheres bei Helfferich, W.. Recht, S. 41--4e.
Die Canones der Synode. 13
16) Da in ganz Spanien und Gallien der Gözendienst eingewurzelt ist (moleüit)j so hat der König genehmigt, dass jeder Bischof zugleich mit dem Richter des Bezirks genaue Nachforschung halte und das Heid- nische austilge. Sie sollen die Fehlenden bestrafen. Sind sie säumig, so sollen Priester und Richter der Excommunication verfallen. Grund- herren werden ausgeschlossen, die solches Uebel nicht von ihren Gfitern austilgen, oder ihre Familie daran verhindern^).
17) Neben den vielen Klagen, die an die Synode kamen, ist die schrecklichste, dass in einigen Gegenden Spaniens Eltern ihre Kinder tö'dten, um sie nicht ernähren zu müssen. Der König gab den Richtern jener Gegenden Befehl, diess schreckliche Verbrechen sorgfaltig mit dem Bischöfe zu untersuchen und zu verhindern; die Synode befiehlt den Bischöfen, dass sie, mit Ausnahme der Todesstrafe (absque capitali tenknUaJj alle Strenge anwenden.
18) Früher waren zwei Synoden jährlich vorgeschrieben. Aber we- gen der weiten Entfernung und der Armuth der Kirchen in Spanien sollen sich die Bischöfe nur einmal an dem von dem Metropoliten be- zeichneten Orte einfinden. Nach dem Befehle des Königs sollen sich auch die Bezirksrichter und die Fiscalbeamten dabei, zur Herbstzeit am 1. November, einfinden^), und sie sollen lernen, nicht durch Lasten (angarüs) oder überflüssige Leistungen entweder die Privatleute zu be- schweren, oder die Angehörigen des Fiscus zu beladen. Die Bischöfe sden nach des Königs Willen Aufseher, wie die Richter das Volk be- handeln, die sie ermahnen, deren Ausschreitungen (inaolenim) sie vor den König bringen , die sie im Nothfalle ausschliessen können. Der Bischof soll mit den Aeltesten berathen, was eine Provinz ohne ihren Schaden leiaten kann^). — Auf jedem Concil soll Ort und Zeit des nächsten festgestellt werden, damit der Metropolit darüber nicht mehr Briefe zu erlassen brauche.
19) Viele, welche Kirchen bauen, wollen nicht, dass deren Doti- rong in den Händen des Bischofs sei, was abzustellen ist.
20) Viele Klagen zeigen, dass Bischöfe in ihren Sprengein nicht priesterlich, sondern tyrannisch verfahren, und den Ihrigen schwere Erpressungen und Lasten auflegen. Nur was die alte Sitte hier zulässt, soll gestattet sein ; sie sollen die Priester und Diacone weder mit Leistun- gen noch mit Auflagen {mdietiombus) heimsuchen , dass wir nicht ver- dienen, in der Kirche Gottes vielmehr Erpresser als Hohepriester ge- nannt zu werden. Die also Beschwerten sollen sich an den Metropo- liten wenden, und dieser ihnen Recht schaffen.
21) Weil viele Richter und öffentliche Beamten die Sklaven der
') K.-G., 2, 103 — C. 41 von Elvira.
*) Anders 4 Tolet, c. S.
*) Qiuod provineia tme wo detrimento praegtare d^eat jwUeütm; vielleicht judieibusf
14 ' Achtes Blich. Zweites Kapitel.
Bischöfe und des Klerus mannigfach belasten, so hat das Concil Klage bei dem Könige geführt Die Zuwiderhandelnden sollen excommunidrt werden.
22) Die Leichen aller Religionen (Geistlichen) sollen nur mit Psal- mengesang beigesezt werden. Den Todtengesang, oder dass die Ange- hörigen und die Familien sich auf die Brust schlagen, verbieten wir. Der Herr weinte auch am Grabe des Lazarus, nicht weil er gestorben, sondern weil er wieder zu den Leiden dieses Lebens auferweckt werden sollte'). Wenn der Bischof kann, soll er diese Unsitte durchaus ab» schaffen, wenigstens bei den Religiösen.
23) Die gottlose Sitte des Volkes, an den Festtagen Tänze und schmuzige Gesänge aufzuführen, soll durch das Einvernehmen der Bi- schöfe und Richter abgeschafft werden^).
Durch ein besonderes Dekret bestätigte der König diese Beschlüsse; sie sollen von Clerikern und Laien beobachtet werden. — Der Inhalt der 23 Canones wird entsprechend , aber nicht gleichlautend den Ueber- schriften, die denselben voranstehen, angeführt. — Wer diese Bestim- mungen verlezt, und ist er Bischof, Priester, Diacon oder Kleriker, der werde vom ganzen Concil excommunicirt; ist er Laie, aber von höherm Stande, der verliere an den Fiscus die Hälfte seines Vermögens; ist er von niedrigerm Stande, so treffe ihn Vermögenseinziehung und Ver- bannung. Unter- AUcH Unterschriften steht voran die des Königs. Ich König Flavius
tra der Röc^^ÄTedus bestätige und unterschreibe diese Berathung, die wir zugleich Synode, mit der heil. Synode beschlossen haben. — Nach ihm unterschreibt der älteste Metropolit, der wohl auch den Fhrenvorsiz hatte: Masona in Christi Namen der katholischen Kirche von Emerita, Metropolitan- Bischof der Provinz Lusitanien, habe diese Beschlussfeussungen , denen ich in der Stadt Toledo anwohnte, gebilligt und unterschrieben (K.-G. 2, 424—25). Nach ihm unterschreibt wörtlich so Euphemius von Toledo, als Metropolit der Provinz Carpetanien, d. h. von Neucastilien , wo es höchstens fünf Bisthümer gab , da Ergavica von unentschiedener Lage ist, und nach einer folgenden Unterschrift zu Celtiberien gehörte. — Leander unterschrieb als Metropolit von Baetica, Migetius (Micetius, Nigetius) als Metropolit von Narbonne der Provinz Gallien, endlich Pantardus von Braga als Metropolit von Galizien, welcher frühestens
') Diese Erklärung ist sicher veronglückt
^) Baüemaüae steht nicht in dem Texte, aber in den beiden Inhaltsverzeichnissen der Canones; es bedeutet im Allgemeinen saltationes, spanische Tänze, cf, — opera VaUrü — qt. 34 — Florez 16, 397 — nefaria cantUena mortiferae baiHmaciae dira carmina canens — s. Schock, Bd. 3, — 1854 S. 1 — des Anhangs ; die un- sittlichen Lieder waren mit den Tänzen verbunden; derselbe Bd. 1, 377 — 88, »Abriss der Geschichte der spanischen Nationaltänze.**
UnterschrifteD der Synode. 15
im J. 580; nach dem Tode des hl. Martin, Bischof wurde, vielleicht einem andern Bischöfe nach Martinus gefolgt war. Es fehlt der Bischof Ton Garthagena, wovon später und der Bischof von Tarraco. Für den noch lebenden „Bruder« Nitigbius von Lugos hat Pantardus unterschrie- ben (K.-G. 2, 462—64).
Es folgten die beiden vordem arianischen Bischöfe Ugnas von Bar- celona und Murila von Palencia, denen man vielleicht wegen ihrer demüthigen Unterwerfung und wohl auch aus Rücksicht auf ihre bis- herige Stellung einen Ehrenplaz einräumte. Bischof Andonius von Oretum, das früher nicht erwähnt wird, war wohl der älteste der anwesenden Bischöfe; es folgte Sedatus von Beziers , der jüngere Bischof d. N.; 10) Palmatius von Pace (Beja), Johannes von Mentesa, Mutto von Saetabis, Petrus von Ossonoba^ Stephanus von Turiasso, Gabinus von Osca, Neufila von Tuy, Paulus von Lissabon, Sophronius von Egara, Johannes von Cabra, 20) Benenatus von Elna, Polybius von Lerida, Johannes von Dumium, Proculus von Segobria, Ermaricus Laniobrensis, Simplicius von Saragossa, Constantius von Portucale, Simplicius von Urgel, Asterius von Auca, Agapius von Corduba, 30) Stephanus von Elvira, Petrus von Ercavica in Celtiberien, der schon erwähnte frühere Arianer Ubiligisclus von Valentia, Johannes von Valeria, der schon erwähnte Sunnila von Viseo, Philippus von Lamego, Aquilinus von Äosona (Vieh), Dominicus von Iria, Sergius von Garcassone, Basilius von Elepla; 40) Leuterius von Salamanca, Eulalius von Italica, Julianus Ton Dertosa, Froisclus, vordem Arianer, gleichfalls von Dertosa, Theo- doros von Baza, Petrus von Adra, der schon genannte Becila von Lugos, Petrus von Segovia, Gardingus von Tuy, Tigridius von Agde; 50) Ar- giovitus von Portucale; 51) Lilliolus von Acci, Gelsinus von Valentia; Theudericus von Castulo; Velatus von Tucci; Protogenes von Segontia; Honu'nius von Galahorra (er heisst schon Calahorritanae eccL); Alicius von Girona, Possidonius von Aeminium; Thalassius von Astorga; 60) Agrippinus von Loddve ; Liliolus von Pampelona ; 62) Jaquintus von Coria.
Daran schlössen sich fünf Stellvertreter. Galanus Archipresbjter von Emporias, für den Bischof Fructuosus, Diacon Servandus für den Bischof Pegasius von Astigi, Hildemir, Erzpriester von Orense für den Bischof Lupatus, Genesius, Archidiakon von Magalone für den Bischof Boetius, Valerius, Archidiakon von Nismes für den Bischof Pelagius. — Phil. Labbe fand in einer Handschrift des Senators Cl. Hardy nach Jaquintus von Goria die Worte : Stephanus in Ghristi Namen Presbyter, Stellvertreter des Artemius, Metropoliten von Tarraco. Ln Ganzen wa- ren 68 Bisthümer vertreten.
*) H. Geigtr, 2, 266 — 68 »Verzeichnis« der Namen der westgothiscben Bisüiümer und ihrer Inhaber i. J. 569.
16 < Achtes Bttch. Zweites Kapitel.
Es fehlen u. a. die Bischöfe Severus von Malaga und Licinian von Car- thagena,-wohl desswegen, "weil ihre Bisthümer noch in der Gewalt der Griechen waren, — Aus der Provinz Lusitanien sind anwesend die Bischöfe von Pace, Ossonoba, Lissabon, Salamanca, Coria, während die Bisthümer Lanigobriga bei Feira, und Aeminium, j. Agueda ein- gegangen oder verlegt worden. Das Bisthum Avila — war damals wohl noch unterbrochen. Man kennt von Priscillian keinen Bischof bis auf Justinian -^ 610.
Von dex^ oben genannten Bisthümem von Braga (2, 464) fehlt das Bis- thum Coimbra und Egidanna; von Lugos — das Bisthum der Britonen oder Britannier, das auf der Synode 4 von Toledo 633 vertreten ist. — Aus der Provinz Carthaginensis mit 23 Bisthümern — sind 16 Bisthümer vertreten; von damals sicher schon bestehenden fehlten Osma, Urci, und Complutum, obgleich Johannes Bicl. zum J.579 sagt: „Novellus, Bischof von Complutum, blüht.*' Das Bisthum war wohl gerade unbesezt*). — Aus der Provinz Tarraconensis fehlte Niemand; ebenso aus der Provinz Gallia.
üeber die Bischöfe von Toledo linden sich ungenügende Erörte- rungen bei Aguirre, (der ihr 78 Unterschriften, statt 68, zuschreibt), und bei Florez^). Lezterer hat unsre Synode nicht erklärt; Aguirre hat zu den Canones 11 und 12 mehrere Abhandlungen geschrieben, das Uebrige kaum berührt*). — Zu Untersuchungen über die socialen Ver- hältnisse Spaniens, besonders der noch zu lösenden Aufgabe von den Verdiensten der Kirche um die Milderung und Aufhebung der Sclaverei bietet diese Synode den reichsten Stoflf dar. — Ihre Akten sind sehr gut angelegt und geordnet, hatten aber ein ihnen vorliegendes Muster in den beiden durch Martin von Braga geleiteten Synoden. — Die Homilie Leanders von Sevilla^) über die Bekehrung des Gothenvolks bildet den Schluss der vorliegenden Akten.
§. 2. Synode von Narbonne, J. 589.
Die Kirchenprovinz Gallien oder Narbonnensis des westgothischen Reiches hielt noch in demselben Jahre 589, in genauer Erfüllung der
») Fhrez, 7, 179.
») Florez, 6, 139—150. — Auch bei Helfferieh, W.-Recht, S. 32—36: • 3) Apuirrey 3, 221-272 — ConeiUim ToleUxnum IIL — Tejada y Ramiro, ConeiUo III de Toledo, 2 ,213—260, giebl Auszüge ans Aguirre. — Ferrerae, 2, 314-18. — Harduin, 5, 467— 490 sg. - Mansi, 9, 977—1010. — Co, Labbeo-Vetieta, 6, 694-722. — HefeU, 3, 44—49. — Ä G«>«r, 2, 186-204 »Das Concilium« (mit Aus- schmücknng'en). — Modesto Lafuente, Historia general de Espanna , t 2, Madrüf^ 1850, p, 360-67. — Helfferich, das Westgothen- Recht, S. 27—46.
0 Frei übersezt von Oeiger, S. 202—4.
Synode von Narbonne 589. ji^
Canons 18 der Synode 3 von Toledo, ein Provinzialcohcil. ^j^ ^j^ Namen unsers Herrn J. Chr., in dem vierten Jahre der gütlichen Regierung nnsers glorreichsten Herrn , des Köm'gs Beccared ^ sii^ .^ HigetiuB etc., Bischöfe der Provinz Gallien, verlangend, die Be8<^^^ der Concilien der heil. Väter der alten Zeit in der Furcht Gotte^^^ beobachten, so wie es die heil. Synode, die auf Anordnung unsers gis^ reichsten Königs- in Toledo stattfand, verordnete, am 1. November mv göttlicher Hilfe in der Stadt Narbonne zusammengekommen.^ Sie haben Einiges, was zu Toledo von Seite des Königs (der Kirche) zugesagt, aber bis jezt nicht gewährt wurde, in Erinnerung gebracht, und einige weiter nothwendige canonische Verordnungen festgestellt:
1) Kein Kleriker soll Purpurkleider tragen; diess passt für Mächtige der Erde, nicht für Religiösen^) (Kleriker und Mönche).
2) Bei jedem Psalme werde „Gloria patri^ gesungen, die längern Psalmen durch mehrere „gloria*' — und Pausen unterbrochen (cf. 4 Tolet. 15).
3) Unter canonischer Strafe soll kein Kleriker an den Strassen wohnen, auf den Strassen stehen bleiben und plaudern.
4) Der Sonntag soll gehalten werden als Ruhetag, von Freien und Sclaven, Gothen, Römern, Syrern, Griechen und Juden; wer arbeitet, soll, ist er ein Freier, dem Stadtgrafen sechs Solidi geben, der Sclave soll 100 Streiche (flagella) erhalten.
5) Verschwörungen von Klerikern unter dem Schuze der Laien sind nach Can. 18 des Conc. von Chalcedon verboten, auch Insulten niederer gegen höhere Kleriker ; Renitenten sollen in einem Kloster ein Jahr lang Busse thun.
6) Wenn ein Kleriker oder Honoratior der Stadt in ein Kloster verwiesen wird, so muss der Abt ihn aufnehmen und zu bessern suchen; weigert er sich, so werde er eine Zeit lang suspendirt, denn dazu ist er aufgestellt, dass er bessere, nicht dass er reiche Mahlzeiten zu sich nehme. — (Abgesehen von dem Unpassenden solcher Auslassung würde sicher jeder Abt vorziehen, in perpetuum suspendirt zu werden, als Zuchtmeister von Klerikern und Stadt- Honoratioren zu seyn.)
7) Jeder Kleriker, der gegen das Interesse der Kirche handelt, werde abgesezt.
8) Der Elleriker, welcher ohne Wissen des Bischofs etwas von dem Gute oder den Häusern der Kirche wegnimmt oder betrügt, solle alles erstatten, und nicht mehr an derselben Kirche dienen; zwei Jahre soll er in der Busse stehen, und dann erst seine Stelle zurückerhalten.
9) Die Juden dürfen nach alter Sitte bei ihren Leichenbegängnissen nicht singen; sonst müssen sie dem Stadtgrafen 6 Unzen Gold zahlen.
0 JET. Gmger, Leander und Hermigild, 1860, % Tbl., S. 228. Oam«, spaa. Kirche. II , 2.
4Q Achtes Bach. Zweites Kapitel.
fO\ Jeder Kleriker muse in seinem Bisthum bleiben; sonst verliert
er seir-'^"'^'^^^™®^' ^^^ ^^^ ^^^ ^^^ ^^^ Communio.
. 1) Kein Bischof darf einen Unwissenden (litieras ignorcaUem) weihen ; u^er schon die Weihe, so verliere er so lange sein Stipendium, bis , lesen und seinen Dienst verrichten lernt. Bleibt er träge, so werde
er in ein Kloster gesperrt, ^.^denn er kann das Volk nicht erbauen, wenn
er nicht liest.*'
12) Unter der Messe darf kein Priester oder Diener vom Altare weggehen, kein Diakon, Subdiakon oder Lector darf die Alba ausziehen, unter entsprechenden Strafen.
13) Der Subdiakon, Ostiarius und die übrigen Diener sollen u. a. den Aeltern den Vorhang bei den Thüren wegheben; die Diakonen, welche sich weigern, verlieren ihr Stipendium, die übrigen sind zu geissein (flagris coercendos),
14) Finden sich wahrsagende Männer oder Frauen in einem Hause, welche man „Caragii*' [Cargaier*)] oder „Sorticularii*' nennt, sei es eines Gothen, Römers, Syrers, Griechen oder Juden, oder wenn Jemand sie befragt, und es (sie) nicht öffentlich zur Anzeige bringt, so soll er nicht bloss von der Kirche ausgeschlossen werden (suspendatur), sondern auch dem Stadtgrafen sechs Unzen Gold bezahlen. Solche Betrüger aber, seien es Freie, Sciaven oder Mägde, sollen auf dem Pranger scharf gegeisselt, verkauft, und der Erlös den Armen gegeben werden.
15) Wir hören, dass manche in heidnischer Weise den Donnerstag feiern ; wer an diesem Tage, abgesehen von Festtagen, feiert, der werde ausgeschlossen und thue ein Jahr Busse, wenn er ein Freigeborner ißt: sind es Sciaven, so erhalten sie hundert Geisseistreiche, mit der An- zeige an ihre Herrn, sie zu überwachen.
Obige Canones geben einen Einblick in das sociale Leben der Zeit, sie sind in schwerfälligem Latein verfasst, und erwecken theil weise ge- gründete Zweifel an ihrer Zweckmässigkeit. Unterzeichnet sind: Ich Migetius, in Christi Namen Bischof der Kirche von Narbonne, habe diese Constitutionen, über welche ich mit meinen Brüdern, wie es uns Gott eingegeben hat, übereingekommen bin, vrieder gelesen und unter- schrieben'); Sedatius (Sedatus) von Biterrae^); Boetius, der erste bekannte Bischof von Magalone, später Montpellier^); Pelagius von
*) Caroffus, Carajus-sortilegus , gut characteribus magids utUur; Concil, v, Auxerre c. 4. — Vita Eligii a s. ÄudoSno, l 2, 15 — cf, Ducange: Caragi, und die Stellen das., der es aus dem Angelsächsischen (Vögelflug) herleitet.
*) GalUa christianaf provincia Narb(mn.f t6 (P. 1739), p, IL
») p. 297.
*) Gaü, Christ />. 730-^2.
Synode von Sevilla, 590. 19
Nismes *), Tigridius von Agde^j, Sergis oder Sergius von Carcassone *), Agripinus von Loteve*). — Sämmtliche Bischöfe zeigen ihre Anwesen- heit zu Narbonne durch das Wort „interfui^ an. Sie alle sind auf der vorhergehenden Synode von Toledo genannt, aber zwei derselben, Boetius von Magalone und Pelagius von Nismes, hatten wohl wegen der grossen Entfernung Stellvertreter. Dagegen fehlte in Narbonne der Bischof Benenatus von Elna [St. Helena oder Perpignan^)].
§. 3. Synode von Sevilla, 590.
Die Akten dieser Synode, welche gleichfalls in Befolgung des Synode Canon 18 der Synode 3 von Toledo gehalten wurde, sind uns in Pormse^m" eines Briefes an den auch in Toledo abwesenden Bischof Pegasius von "" *^®' Astigi erhalten, den wohl Krankheit oder Alter ferne hielt. „Dem heiligen und mit Ehrfurcht van uns zu nennenden geliebtesten Bruder, dem Bischöfe Pegasius, Leander, Joannes etc. — Wir, die wir uns in der Stadt Hispalis versammelt haben, begrüssen deine Heiligkeit mit dem Eifer der Liebe und wir bitten Gott, der uns durch dein Wohlbefinden und deine Anschauung (de saltUe tua vel üisione) erfreuen möge.
1) üeber die vom Bischöfe freigelassenen Sclaven der Kirche. — ihrec«- Als wir in der Kirche von Hispalis, genannt das heilige Jerusalem, Sassen, haben uns deine Diakonen einen Brief (brevem sc. epistolam) über die Sclaven der Kirche vorgelegt, welche dein Vorgänger heiligen Andenkens, Bischof Gaudentius, freigelassen hatte, wir haben dort nicht bloss diejenigen gelesen, welche er freigelassen, sondern auch diejeni- gen, welche er seinen Anverwandten aus den Familien der Kirche ge- schenkt hatte, fanden wir hier verzeichnet. Darüber zogen wir die Be- stimmungen der Canones zu Rathe, ob eine solche Freiheit oder üeber- tragung Kraft haben solle. — Wir finden in dem Canon (c. 6 und 33 von Agde 5U7), dass, wenn ein Bischof sein Eigenthum, mit Ausnahme der Söhne und Enkel, andern, und nicht der Kirche hinterlässt, alles, was er von dem Gute der Kirche, entweder verschenkt oder verkauft oder irgendwie der Kirche entzogen hat, ungiltig seyn solle. — Wenn darum deine Kirche die Güter deines Vorgängers Gaudentius nicht be-
nOBrs.
') NemausuSf p, 429.
*) auch NigridiuSf Hygridius genannt, />'. 668.
») p. 864.
*) de civüate Loteba, p. 528.
») Earduin, S, 491-94. — Mansi, 9, 1013^19. — Agutrre, (2, 385), 3, 272-^75, Notae, 275—77, der hier erzählt, dass er bei seineon Wege nach Rom im Mai 1687 hoch in Narbonne gefeiert worden sei. — Conc. Labbei-Nic. Cokti, t. 6p p. 726--30; Tejada y Bamiro, 2, 693^98. — He/ele, 3, 50—51.
2»
20 Achtes Buch. Zweites Kapitel.
sizt, so sind diejenigen, welche von ihm freigelassen worden, nicht nach dem Rechte Freigelassene. Reicht aber seine Hinterlassenschaft zur Schadloshaltung eurer Kirche aus, so sollen sie frei bleiben. Sonst sollen sie der Kirche pffichtig sein, so zwar dass sie ihr Eigenthum nur an ihre Nachkommen, nicht an andere yererben können. Auch die Söhne und Enkel dürfen ihr Eigenthum nicht auf Fremde übertragen. Sterben sie ohne Erben, so tritt die Kirche als Erbin ein.
Can. 2. — Die Leibeigenen (mancipia), welche Gaudentius aus dem Eigenthum der Kirche seinen Angehörigen schenkte, ohne Entschädigung der Kirche, sollen zu dieser zurückkehren. Diess gelte für ganz Bätica. Denn es ist hart und gegen die Religion, dass der Bischof, welcher vom Solde der Kirche lebt, und sein Eigenthum keineswegs der Kirche schenkt, die Gaben Anderer der Kirche entziehe.
3) Da einige Bischöfe die Canones der 3. Synode von Toledo (c 5) nicht durchführen, in Betreff der Priester, Diakonen oder Kleriker, welche dem Zusammenwohnen mit fremden Frauen oder der Vertrau- lichkeit mit Mägden auf die Ermahnung des Bischofes nicht entsagen, so sollen die leztem (die Mägde) die Richter mit Genehmigung der Bischöfe ergreifen, und als Eigenthum besizen; jedoch unter Ablegung eines Eides, sie auf keine Weise an die Kleriker zurückzugeben. Thun sie es dennoch, so werden sie excommunicirt Jene Frauen aber werden nach den frühern Canones^) zum Dienste in die Klöster verkauft, und der Erlös an die Armen vertheilt. Das Protokoll ist vom 4. November 590. — Da nach Canon 18 der Synode 3 von Toledo die Concilien am 1. November zusammentreten sollten, so scheint unsre Synode 4 Tage gedauert zu haben ^). — Acht Unterschrieben ist 1) Leander, Bischof der heiligen Kirche von Se-
Mhrtr ^^U&) 2) Johannes von Egabra, der zu Toledo als der neunzehnte unter- ^^' schrieben, 3) Agapius von Corduba, der neunundzwanzigste in Toledo, 4) Stephanus von Elvira, zu Toledo der dreissigste, 5) Basilius von Eiepla, der neununddreissigste zu Toledo, 6) Velatus von Tucci, vorher der vier- undfünfzigste, 7) Sintirius von Italica, dessen Vorgänger Eulalius, der einundvierzigste in Toledo, in der Zwischenzeit wohl mit Tode abge- gangen war.
Als lezter und achter unterschreibt Petrus, Bischof der Kirche von Acci, dessen Vorgänger Lilliolus im J. 589 — (als 51.) unterschrieben
>) Toledo, 3y 5, — 4, 42. ^ 8, 5. — Carthag, 3, 17, —
•) Aguirre, 2, 390, (3, 278''280), — Harduin, 5, 521-23, - Mann, 10, 449-54, NicoL CoUH, 6, 1313-16, - Ferreras, 2, 319, — Florez, 9, 286—89,-^ Bruna, bibUotheca eccUsiaatka, P, 2, 62—64. — Tejada y Ramtro; 2, 661-65, — Walch, Entwurf einer vollst. Historie der Kirchenversammlungen, S. 400. — Hefeie, 3, 52—53. — Ang:ebliche Auszüge aus den Akten dieser Synode bei Burchard u. a. sind nicht verbürgt
Synode Ton Sevilla, 590. 21
hatte. Wie kommt dieser ^ falls die Unterschrift acht ist, in eine ihm fremde Provinz? Da er ohne Zweifel freiwillig kam, so konnten ihn die Bischöfe von Bätica nicht wohl ausschliessen. Ein Hauptgrund sei- ner Gegenwart war aber vielleicht der Umstand, dass aus der Kirchenpro- vinz von Carthaginensis eine Synode nicht zusammenzubringen war. Eine alte und geheiligte Verbindung bestand ohnedem zwischen den bätischen Kirchen und der Kirche von Acci. — Diese Verbindung ist wol be-verhÄit- sonders innig zwischen den beiden Kirchen von Acci und Elvira. — Buth«' Der Bischof Lilliolus von Acci weihte nach einer erhaltenen Inschrift "*Ji Ende des Januar, im achten Jahre Beccareds und Aera 632 (594) die g|y|^^ Kirche des heil. Vincentius, des Märtyrers von Valencia. Aera 615 (577) wurde, vielleicht von demselben Bischöfe, die Kirche des hl. Johannes Baptista geweiht. Endlich wurde „In dem Namen unsers Herrn Jesus Christus consecrirt die Eürche des heil. Stephanus, des ersten Märtyrers, an dem Orte Nativola (in locum Nativola), von dem heil. Paulus, Bi- schof von Acci, im (?) Jahre unsers Herrn des Königs Witterich. Diese drei Heiligthümer ftabemacula) wurden zur Ehre der Dreieinigkeit un- ter Mitwirkung der Heiligen erbaut von dem erlauchten Gudila, mit seinen eigenen Arbeitern und auf eigene Kosten** *).
Diese Inschrift befindet sich in der äussern Mauer der Kirche S. Maria del Alhambra in Granada, und ich glaube, dass diese Kirche eine der drei obigen Kirchen, wahrscheinlich die des heil. Stephanus ist. „Die Inschrift, offenbar gesezt kurz ehe Paulus die Stephanskirche einweihte (unter Witterich 603 — 610), erwähnt bei dieser Gelegenheit zwei ältere Einweihungen, die der Johanneskirche vom J. 577, und die der Vincenzkirche vom J. 594^^). — In dem Orte Nativola waren in einem Zeiträume von etwa dreissig Jahren drei Kirchen gebaut worden ; der Erbauer Gudila war wohl ein reicher Grundbesizer. —
Wer war der Ort Nativola? Florez sagt, dass Bischof Lilliolus mitnrr ort Einwilligung des Bischofs Leander zur Weihe der Kirche berufen wor- I^"|"" den^). Hübner meint, dass der locus Nativola zur Diöcese von Acci, dem Bergdistrikt der Sierra Nevada, gehörte, dass das Bisthum Elvira sich wohl auf die Vega des Flusses Jenil beschränkt habe. Ich glaube,
') Haec ioncta tria tabemacula — in ghriarn TrmitatU — eohoperantib, Sds, cMdifieä sunt ab inL Gudila cum operarios vemolos et sunq>tu proprio,
*) Theod. Momm»en za den Berichten Emil Hübnet'a — in den Monatsberichten der Berliner Akademie, J. 1861 — Berl. 1862, S. 25. — Die Inschrift steht bei Pedraza — Historia eclesidaiica — de Qranada, 1638; bei Morez, 7, 33^35 (Bis- thum Acci), (nicht bei Masdeuy t. 9 — Coleccion de läpidaa y medallas del tiempo de los Oodos jf Arabes), und nenestens in der Sammlung des Emil Bubner, p. 24-26.
*) weil damals der Siz von Elvira durch den Tod des Stephanns erledigt gewe« sen, 12, 154, was ich nicht zugebe.
22 Achtes Buch. Zweites Kapitel.
dass der Ort Nativola eine Art Vorstadt von Elvira gewesen, dass es verkürzt Nata geheissen, nnd dass Eamatha {■= Granada) oder das Schloss von Nativola eben seinen Namen von Nativola habe. Femer, dass der Ort Nativola zum Bisthum von Elvira gehört, dass aber die Bischöfe LiUiolus, und der nur hier genannte Paulus wegen der geschichtlichen Verbindung zwischen der Kirche von Acci und von Elvira zur Weihe eingeladen worden. — Denn bei Montanus und seinen Ansprüchen handelte es sich um das erledigte Bisthum Palentia*). — Bei der grossen Anzahl der damals gebauten Kirchen wäre es für einen Metropoliten unmöglich gewesen, alle Kirchen seiner Suüraganbisthümer zu weihen. Als regelmässiger Oonsekrator ist der jeweilige Diöcesanbischof anzu- nehmen.
Allein wenn Bischof 'Liliolus im J. 594 noch eine Kirche einweihte, wie konnte er schon 590 einen Nachfolger in der Person des Petrus haben? Die Lesart Petrtts eeclesiae Accitctnae ist nicht zu bestreiten. Ebenso erscheint auf der Synode von 589 zu Toledo der Bischof Ste- phanus und der Bischof Petrus mit der Unterschrift : Eeclesiae lUberitanac. Aus diesem Anlasse glaubt Florez, indem er die Lesarten Elvira und Acci auf die Rechnung der Abschreiber sezt^ ein zeitweiliges Bisthum Abdera (Adra) annehmen zu sollen, dessen einziger uns bekannter Bischof Petrus gewesen wäre. — Die Frage bleibe künftiger Forschung anheim- gesteUt*).
§. 4. Zweites Concil von Sarogossa, 592.
coueii Am ersten November des Jahres 592 (Aera 630), im siebenten Jahre
ri^ossi^des Königs Reccared und mit seiner Erlaubniss hielten die Bischöfe der *'^' Provinz] Tarraconensis ihre Synode in Saragossa. Sie verfassten nur drei Canones:
t) Die vom Arianismus bekehrten Priester und Diakonen können, wenn sie den Glauben und die Keuschheit bewahren, wieder geweiht werden.
2) Reliquien, die sich in den Kirchen der Arianer finden, sollen den Bischöfen überbracht und verbrannt werden, wer sie verbirgt, soll ausgeschlossen werden.
3) Wenn frühere arianische Bischöfe vor ihrer eigenen Reordination Kirchen einweihten, so bedürfen letztere einer neuen Weihe. —
Da diese Beschlüsse das Datum des ersten November tragen, so mag die Synode nur einen Tag gedauert haben ; und man kann annehmen, dass die Bischöfe zugleich ein anderes kirchliches Fest begiengen, vielleicht
') K.-G., 2, 449-451.
') Florez^ do la IgUsia dt Abdera, L 10, 1—14.
Zweites Concil tob Saragossa, 592. 23
eine Kirchen- oder Bischofsweihe. Unterzeichnet ist Artemius, Metro- polit der Provinz *). Es folgen eilf Bischöfe ohne Angabe ihrer Size, and zwei Stellyertreter von Bischöfen. Die Size sind aber grossentheils aas der Synode 3 von Toledo und der Synode 2 von Barcelona zu ent- nehmen. 1) Sophronius war Bischof von Egara; 2) Stephan von Tarra- i» u«. zona; 3) Julian von Dertosa; 4) SimpHcius von ürgel; 5) Asterius von «chrif. Oca; (j) Mumius oder Munimius von Calahorra; 1) Liliolus von Pam- **"' pelona; 8) Magnus, vielleicht Maximus, von Saragossa; 9) Johannes (von Biclaro, aus der Synode 2 von Barcelona 599 bekannt); 10) Galanus von Emporias; 11) Julian von Lerida, welch leztere Beide vielleicht bei diesem Anlass geweiht wurden. — Der Diakon Antedius unterschrieb für den Bischof 12) Gavinus von Osca, der Diakon Stephan für den Bischof 13) Aquilinus von Ausona. Fast sämmtliche uns bekannte Bi- schöfe der Kirchenprovinz — waren auf der Synode vertreten. — Doch scheinen die Bischöfe nicht genau nach der Zeit ihrer Ordination unter- zeichnet zu haben.
Der mehrgenannte Bischof Ugnas von Barcelona, und Froisclus von Dertosa, beide frühere Arianer, sind nicht unterschrieben, sei es, dass sie nicht anwesend waren, sei es, dass ihnen die Beschlüsse gegen die Arianer zu hart schienen^).
§. 5.
Nach dem obigen Concil sezte Loaysa, der erste Herausgeber deroe fi«M spanischen Concilien, ein Actenstück m. d. T. „de flsco Barcinonensi^*^ J^*„"|[; welches die Unterschrift des Metropoliten Artemius, und dreier Bischöfe, ■*• des Sophronius (von Egara), des Galanus (von Emporias), und des Jo- hannes (von Gerunda) trägt, als Datum aber den vierten November 592. Man kann annehmen, dass die übrigen Bischöfe schon abgereist, oder bei der Sache nicht betheiligt, während die drei Unterzeichneteu Nach- barbischöfe von Barcelona waren. Der Brief ist „an die erhabenen und grossmächtigen Söhne oder an die Brüder Fiscalbeamten*' (fratres nume- rarii) gerichtet. Die Addressirten hatten durch Scipio, den Comes Patri- monii, ihre Bestallung erhalten, und von den Bischöfen der Sitte gemäss ihre Genehmigung in Betreff der von ihnen (den Bischöfen) verwalteten Territorien nachgesucht. Diese wurde ihnen ertheilt, unter dem Beding, dass sie, ihre Agenten oder Gehilfen für jedes ordentliche Maass Ge- treide (modio canonicoj vom Volke 8 Siliquen (kleine Münzen), für ihre
») Florez 25, 78-^81.
*) Affuirre, 2, 414 (3, 302-3). — Harduin, 3, 534. — Mann, tO, 471—72, - NicoL Coleä, 6, 1331, — Bruns, 2, 64-65. - Tejada y Ramiro, 2, 128-31, — Ferreras, 2, 321. — Fhrtz-Bkco, 30, 239—43. — ffe/eU, 3, 53.
24 Achtes Bach. Zweites Kapitel.
Mühewaltung 1 Silique, für den unrenneidlichen Entgang oder (und) für den Handelsgewinn aus den Naturalien — 4 Siliquen beziehen dürfen, was zusammen 14 (vielmehr 13) Siliquen ausmacht. Von der Gerste sollet weder ihr noch eure Agenten neben dem erlaubten Maasse Wei- teres verlangen oder wegnehmen. Wer dagegen handelt, wer an Natu- ralien nicht einliefert, was sich gebührt, an dem [soll sich der Fiscus schadlos halten. Wenn aber eure Agenten zu viel verlangen, so müsst ihr es zurückerstatten.
Die Synode 3 von Toledo hatte besonders in Can. 18 den Bischöfen über die Richter eine Art von Aufsicht und Strafgewalt eingeräumt Nach unserm (vereinzelt dastehenden) Aktenstücke hatten die Bischöfe auch eine Art Aufsicht über die Finanzbeamten, offenbar zum Schuze des Volkes gegen Erpressungen. — Das Patrimonium ist im Allgemei- nen der Staatsschaz oder der Fiscus. Der Comes Patrimonii ist der Finanzminister ^). Das Amt eines Procurators Patrimonii erscheint schon im J. 357 in Spanien, (K.-G. 2, 293 — 94). Er sezt seine Unterbeamten, seine Numerarii^) oder Einnehmer in den einzelnen Städten ein. Sie dürfen von jedem Maass^) Frucht 13 Siliquen^) einziehen; acht für den König aus dem Bruttowerth der Frucht und vier aus d^n Zwischen- handel mit derselben, eine für sich selbst, worin wahrscheinlich ihre Besoldung bestand. Von der Gerste dürfen sie mehr nicht nehmen, als von jeder andern Gattung. Gegen die Säumigen in Entrichtung ihrer Abgaben darf der Fiscus einschreiten.
Der Solidus war regelmässige Eaisermünze, oder römische Gold- münze. Von Kaiser Julian an trat die Siliqua als Scheidemünze, der 24. Theil eines Solidus, ein ; (der SoUdus ist -^ des Pfandes, die Siliqua ist j-^ des Pfandes). Die Siliqua war, neben dem Solidus, die stehende Rechnungsmünze im 5. und 6. Jahrhundert^). Der Text unsres Akten- stückes ist mehrfach verstümmelt, und undeutlich. — Es ist möglich,
I) Ueber ihn v. Concil. 12 und 16 von Tokdo. — Lex Visigothonm, Üb. 2. Hl 2ß.
tib, 12. Hl L §. 2. — *) Numerarii vocati sunt, qui pubUcum nitmmum aerariU inferuntf laidor, etym, 9, 4. — ') laidor. 16, 26 — Modtus est — mensura Ubrarum 44, t. e. sextariomm 22, *) 16, 25 Siiiqva vigesima qvarta pars soUdi est, ab arboris semine voca6tfftcm tßnens, •) Ueber die Siliqua s. Th. Mbmmsen, Geschichte des römischen Münzwesens, Berlin 1860, S. 787, 7dl, 796. — Griechische und römische Metrologie voa JWedr. HuUsch, Berlin 1862, S. 249 — 50 flg.: Die Siliqua nebst ihrer Hälfte, beide allerdings in stetig sinkendem Gewicht ausgeprägt, bleiben das haupt- sächliche Silbergeld des Reichs, dienen aber, wie ihr verhältnissmässig seltenes Vorkommen zeigt, nur als Scheidemünze, um kleinere Beträge in Zahlungen darzustellen.« Mommsen und HuUsch handeln auch ausführlich über den (Gold-, Silber- und Kupfer-) FoUis (K.-G. 2, 137). — Lex Ttsigoih. XII, tü, 2, l L — Abirre, 3, 304. — Fhrex, 29, 281-82. Flor ez- Bisco, 30, 240-43.
f. 6. Die Synode eu Toledo vom J. 597. 25
dass nur obige vier Bischöfe unterzeichnet sind, weil der Bezirk der Namerarii Ton Barcelona nicht weiter als über das Gebiet der fünf Bis- thümer von Tarraco, Barcelona , Egara, Girona und Emporias reichte.
§. 6. Die Synode zu Toledo vom J. 597
steht nicht in der alten spanischen Conciliensammlung. £s war wohl synod« keine berufene Synode , sondern eine Versammlung einer Anzahl vonrou^o^ Bischöfen y welche aus einem andern Anlasse in der königlichen Stadt ^'^* ziuMunmengekommen waren^ und diese Versammlung zur Festsezung von zwei Canones benüzten. „Im Namen d% Herrn, die Constitution einer Synode von 16 Bischöfen, welche in der Stadt Toledo, in der Kirche der Apostel Petrus und Paulus, am 17. Mai, im 12. Jahre Reccared^s, sich versammelten.
1) Die Bischöfe sollen nicht nur selbst keusch leben, sondern auch bei den Priestern und Diakonen dafür sorgen. Fehlende sollen in ein Correktionshaus kommen (eUxustro canseptus).
2) Die Bischöfe sollen Kirchengut nicht an sich ziehen; was ein Wohlthäter gestiftet hat, das soll ein Priester, Diakon, oder wenn die Einkünfte nicht reichen, ein Ostiarius geniessen, der in jeder Nacht die Lichter vor den Heliquien anzünde, und die Reinlichkeit erhalte.
Es unterschrieben 1) Massona von Merida: 2) Migetius von Nar- uateiw bonne; 8) Adelphius, wohl der Nachfolger des Euphemius, von Toledo, **,*||. ' drei Metropoliten ; 4) Motto (Mutto) von Saetabis, bekannt vom Jahre 589 ; 5) ebenso Petrus von Ercavica ; 6) Asterius von Oca, gleichfalls ; 7) Eleu- therius von Corduba, wohl Nachfolger des Agapius I. vom J. 590/); 8) Johannes von Auxuma; 9) Johannes von Gerunda; 10) Baddo von Elvira, von dem Florez annimmt, dass er im J. 594 Bischof geworden; 11) Licerius von Idanna, dessen Vorgänger Commundus vom J. 589 nur in einem Pariser Codex steht; 12) Laurus von Pace, Nachfolger des Palmatius; 13) Genesius von Magalone, der im J. 589 als Vertreter sei- nes Bischofs Bo€$tius unterschrieb; 14) Stephanus von Oretum, dessen Vorg^biger Andonius im J. 589 der drittälteste Bischof gewesen; 15) Jo- simus von Elbora, von welcher Stadt im J. 589 kein Bischof nach Toledo gekommen war. — Zu der Zahl von 16 fehlt indess noch ein Name. —
Die Kirche der Apostel Petrus und Paulus war wenigstens damals nicht Kathedrale von Toledo; am 13. April 587, an einem Sonntage, wurde vielmehr, nach einer im J. 1591 aufgefundenen Inschrift an der Kathedrale, die Kirche der heiligen Maria zu Toledo eingeweiht, im enten Jahre der Regierung des Königs Beccared^). Die grosse vierte
•) Fbrez, 10, 227.
*) Fhrez, 2, 25-^26. — 5, 196; 2i5 (mit einer Abbilduns der Säule, auf der die Inschrift steht). — K..6. 1, 339—343.
36 Achtes Bach. Zweites Kapitel.
Synode von Toledo wurde in der Kirche der heiligen „Martyrin* Leo- cadia gehalten, und ebendort die folgenden Synoden'). — Florez möchte gegen Ferreras unsrer Synode den Namen eines Natlonalconcils vindiciren. — Ich halte sie, wie gesagt, für eiife gelegentliche kurze Versammlung einer zufalligen Anzahl von Bischöfen, die aus einem anderweitigen An- lass sich in Toledo eingefunden, und finde eine Bestätigung darin, dass diese Synode in der Sammlung unter die Concilien von Toledo nicht eingereiht ist
§. 7. Die Synode zxl Huesca (Osca) vom J. 598
Syaod« trägt keine Unterschriften, und steht nur in dem Codex Aemilianensis^j. o»V ^''^ nicht genannten Bischöfe traten zusammen in dem Concii von Osca, "*• und beschlossen
1) Jeder Bischof soll jährlich alle Aebte der Klöster, alle Priester und Diakonen seiner Diöcese am geeigneten Orte versammeln, ihnen Vorschriften des Lebenswandels und der Kirchenzucht geben, — 2) und soll genaue Aufsicht über den Lebenswandel, besonders die Keuschheit und den guten Leumund derselben, fuhren^).
§. 8. Die Synode 2 von Barcelona*) vom J.
599
Syaode fand statt an dem vorgechriebenen ersten November, im 14. Jahre des slrce. Reccared. Die Bischöfe der Provinz Tarraconensis versammelten sich in '599! Barcelona, in der Kirche des heiligen Kreuzes [und der heiligen Eula- lia^)]. Sie beschlossen:
1) Die Ordinationen sollen unentgeltlich seyn.
2) Ebenso die Yertheilung des Chrisma an die Presbyter ^ für die Firmung (s. dagegen Synode 2, c, 7 von Sevilla).
3) Die Bischöfe dürfen nur nach vorgängigem allmäligen Empfange der verschiedenen Weihen ordinirt, also sollen Laien nicht Bischöfe werden. Klerus und Volk soll dem Metropoliten und den Mitbischöfen zwei oder drei Candidaten vorstellen, und, nach vorhergegangenen Fasten der Bischöfe, soll das Leos entscheiden. Sonst verlieren Weihende und Oeweihte ihre Stelle.
•) cf. Aguirre, t 2, 416 (L 3, p. 304—5). - ffarduin, 3, 535—36.— Manst) W, 477 SO.
— , Ferreras, 2, 327 - 28, - Florez, 6, 156—60. — Bruna, /, 219 — 20. Hefeky 3, 55.
*) Die Aechtheit wird aber verbürgt darch die Synode von Egara im J. 614. ») Äffuirre, 2, 417 (3, 306). — Harduin, 3, 535. — Manst, 10, 479-82. - CoUecl. Labbeo-Veneta, 6, 1338.^ Ferreras, 2, 328-29.— Tejaday Ramiro, 2, 699-700.
- Bruns, 2, 65-66. — Htfele, 3, 55. <) s. K.-G. 2, 437-38.
») K.-G., 1, 317-18.
J. 8. Synode von Barcelona, 599. 27
4) Wenn eine Jungfrau freiwillig den Schleier nimmt ^), und be- ständige Keuschheit gelobt, oder wenn Jemand von dem Bischof die Händeauflegung der Busse übernimmt, der soll, im Falle seiner Ver- heirathung, derart excommunicirt werden, dass er auch den Trost der Ansprache nicht mehr erlange.
Es unterschrieben: 1) Asiaticus, Bischof der Metropolitanstadt Tar- ü«t«r- raco*), welcher nur hier erwähnt wird, und der ohne Zweifel Nachfol- *teii. ger des Artemius war ; 2) ügnus (sonst Ugnas) , Bischof von Barcelona, dessen aufrichtige Bekehrung vom Arianismus ihm alle Ehre macht, und welcher, da er schon im J. 589 unter 56 Bischöfen als der älteste unter- zeichnet, (wenn ihm nicht ein Ehrenrang eingeräumt wurde), auch hier um so mehr als der älteste zuerst unterzeichnet^); 3) Simplicius, Bischof von Urgel, dem wir schon zweimal begegneten; 4) Aquilinus von Auäona, ebenso*); 5) Julian von Dertosa, ebenso*); 6) 7) Ebenso Mumius von Calahorra; und 8) Galanus von Emporias; 9) der bekannte Doppelbischof Froisclus von Dertosa; 10) Johannes, von Biclaro, der sich als Sünder von Gerunda bezeichnet''); 11) Maximus, Diener der Kirche von Saragossa, dem wir bis jezt einmal (doch nicht unbestreit- bar) begegneten^); 12) Amelius von Lerida, wohl Nachfolger des Julia- nus von 592®); 13) endlich Ilergius von Egara, welcher im J. 610 noch Bischof war^). Von den jenseits Saragossa gelegenen Bisthümern war nur Calahorra vertreten; es fehlen die Unterschriften von Pampelona, Osca, Tarrazona und Oca. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die vier abwesenden Bischöfe im J. 598 zu Huesca anwesend waren , und (oder) sich durch ihre weite Entfernung entschuldigt glaubten.
Die gewandte, selbst zierliche Sprache dieser Synode, sowie einige an die Chronik des Johannes von Biclaro mahnende Ausdrücke legen die Vermuthung nahe, dass derselbe das Protokoll der Synode von 599 geführt habe»«).
') si qua — abjecta laiaüi veste, deootarum more induta.
») Florez, 25, 81-82.
») Fhrezy 29, 124-28. Sein Alter erklärt vielleicht sein Wegbleiben von der Sy- node zu Saragossa 592, and den Zusammentritt der Synode von 599 gerade in der Stadt Barcelona.
<) Fhrezy 28, 55-56 (B. Vieh),
») Fhrez' Bisco, 42, 83-84. — Julian hatte im J. 589 nach, im J. 592 vor Sim- plicins unterzeichnet.
•) FLorez'RUco^ 43, 49-58.
^ Fhrez-IUsco, 30, 138-40,
^ Fhrez-Canal, 46, 103—4.
^ Fhrez' Bisco, 42, 191—95,
'•) Aguirre, 2, 418 (3, 306-9 - Excurse gegen B. Biguera). — Harduin, 3, 537-^38. — Ferreras, 2, 329-30. - Collect. C, Labbeo- Veneta, 6, 1339-40, — Manai, 10, 480—84. — Pujades, Coronica universal de — Cathabinya, 1609, Üb, 6, cap, 79^
28 AchtM Bach. Zweites Kapitel.
§. 9.
Wm« Wir werden uns in der Annahme nicht irren, dass die angeführten
syno. Concilien von 589 bis 599 eine Folge der Verordnung des 18. Canon jla" der 3. Synode von Toledo waren*). — Die schnellen Franzosen in der
* rijeV" JPf ovinz Narbonne hielten ihre Synode zuerst, und früher, als der Wort- ehi!^ laut der Verordung verlangte. Zur rechten und zur gemessenen Zeit
proviB. hielt Leander von Sevilla seine Synode. Die Tarraconenser kamen spä- ter, aber, wie auch früher in Abhaltung von Synoden, sie übertrafen und überflügelten die übrigen Kirchenprovinzen. Aber wie erklärt sich die auffallende Erscheinung, dass in den drei übrigen Provinzen keine Synoden stattfanden, da die Versammlung von 597 zu Toledo in jedem Falle keine Provinzialsynode war? Dass es an Eifer und an gutem Willen nicht gefehlt, dafür bürgt allein der Name des ehrwürdigen Massona.
Aber sachliche Hindernisse standen im Wege. Der Metropolit von Toledo konnte seine Bischöfe nicht zusammenrufen, weil er bis jezt nur Metropolit von Carpetanien gewesen war und seine Anerkennung von der ganzen Provinz noch nicht zu erreichen war. — Die Metropoliten von Lusitanien und Galizien aber lagen im Streite über die Zugehörig- keit der Bisthümer Coimbra, Egidania, Lamego, Viseo, vielleicht auch Abila und Salamanca, ein Streit, der erst sehr spät unter und durch König Receswinth zu Gunsten von Emerita, wie wir glauben, mit Recht entschieden wurde. Denn die Auflösung des Suevenreiches liess diese Bisthümer wieder in ihren alten Verband mit der Provinz Lusitanien zurückkehren. So aber, und vor Ausgleich des Streites fand weder in Galizien noch in Lusitanien eine Synode statt; Massona aber musste sich begnügen, seinen guten Willen durch die Versammlung des Jahres 597 in Toledo zu bekunden.
— Florez, 29, 282^84. — Tejada y Ramiro, 2, 690^-^2, — JBnm«, 2, 66-67,
— HefeU, 3, 55—56.
') Anders Barontus zum J. 599, nr. 23» und nach ihm Ägwrre,
Drittes Kapitel.
Gregror der Grosse im Verkehre mit Spanien. Seine Legaten
daselbst Leander von Sevilla r sein Bruder Fulgentins und seine
Sehv^ester Florentina. Flavins Reeearedns Pios.
Am 3. September des Jahres 590 wurde Gregorius L als Papst con- secrirt, mehr als ein Jahr nach der dritten Synode von Toledo. — Er antwortete dem Leander von Sevilla auf einen uns nicht erhaltenen Brief im Mai 591 : ;,6regor dem Leander Bischof von Hispalis.^ Ueberbür- dung mit Arbeiten und Sorgen haben die Antwort verzögert. Er redet nachlässig den an, welchen er innig liebt. Er freut sich über die Be- kehrung des ruhmreichen Königs Reccared, über dessen Charakter und Wandel Leander ihm geschrieben hatte. Leander möge ihn ferner zum Guten leiten. Er geht über zu der Frage über die dreimalige Unter- tauchimg bei der Taufe, welche Uebung er auf die drei Tage des Be- gnLbnisses Christi zurückführt. Wolle man sie von den drei göttlichen Personen ableiten, so genüge desswegen auch eine Untertauchung we- gen der einen göttlichen Substanz. Bei dem einen Glauben schaden verschiedene Gebräuche nicht. Wenn Eezer dreimal untertauchen, und die Gottheit trennen, so empfehle sich in Spanien die einmalige Unter- tauchnng ^)r Er übersendet ihm, den er mehr als die übrigen liebt, seine Homilien zu dem Buche Job, genannt Moralia, welches Werk er ihm gewidmet hat. Das Werk aber war noch nicht vollendet, und der Trä- ger der Briefe und Codices hatte Eile. Er sehe den Leander immer gegenwärtig vor sich, denn sein Bild sei eingedrückt seinem Herzen^). — Isidor von Sevilla erwähnt den Brief des Leanders an Gregor^ ohne Näheres darüber mitzutheilen (de viris illustr. cp. 41 — ad Papam Gregorium de baptismo unam).
>) c/. Concü, 4 Tolet c, 6,
*) Qregorü epUtoLf iy 43, ed, BmMcL 1705, -—
30 Achtes Buch. Drittes Knpitel.
„Gregor hat (sagt derselbe Isidor cp. 40), auf dringendes Bitten des Bischofs Leander, das Buch des seh'gen Job in mystischem und morali- schen Sinne erläutert, und die ganze prophetische Geschichte in 35 Büchern im reichen Strome der Beredtsamkeit erklärt. Wie viele Ge- heimnisse der Sakramente darin erschlossen, wie viele Vorschriften über die Liebe zum ewigen Leben gegeben werden und alles dieses in dem grössten Reichthume der Sprache, das wird kein Weiser darstellen können, auch wenn alle seine Glieder in Zungen sich verwandelten. Er schrieb auch einige Briefe an den erwähnten Leander, von denen einer zu den Büchern über Job die Vorrede bildet, ein anderer handelt von der Untertauchung bei der Taufe, wprin er u. a. sagt: In keiner Weise kann es tadelnswerth seyn, das Kind bei der Taufe zu unter- tauchen, sei es einmal oder dreimal, da bei der dreifachen die Dreiheit der Personen, bei der einfachen die Einheit der Trinität bezeichnet seyn kann.'^ vorrcd« Der Brief oder die Vorrede zu den Moralia trägt die Ueberschrift: «f*den Dem ehrwürdigsten und heiligsten Bruder , dem Mitbischofe Leander, r«illi! Grregorius, Knecht der Knechte Gottes. Schon seit langem habe er als Apocrisiarius des apostolischen Stuhles in Constantinopel ihn kennen ge- lernt, und bei ihm über sich selbst geklagt, über seine sich verzö- gernde Bekehrung (aus dem Welt- in den Ordensstand). Er habe es nicht über sich gebracht, sein leibliches Gewand zu ändern. Endlich sei er in den sichern Hafen des Klosters geflohen, lun der Welt und allem Weltlichen, wie er damals geglaubt, zu entfliehen, sei aber, un- ter dem Vorwand der kirchlichen Ordnung, wieder in das weite Meer zurückgekehrt. Das Priesterthum und zudem die Hirtensorge sei ihm auferlegt worden. Seine Mitbrüder, und Leander vor allen, hätten in ihn gedrungen, das Buch des Job zu erklären, in historischem, allego- rischem und moralischem Sinne. So sei das Werk in 35 Büchern (volu- mina), und sechs Codices (Theilen) vollendet worden. Gicht, Magen- schwäche und Fieber haben ihn stets bedrängt und verhindert. Selbst zerschlagen habe er den zerschlagenen Job erklärt. Uebrigens habe er die Aussprüche des göttlichen Wortes auch nicht durch die Regeln des Donatus binden wollen. Er bediene sich, nach der Uebung des aposto- lischen Stuhles, sowohl der alten als der neuen Bibelübersezung (i. e. der vetus Itala und der Versio des Hieronymus) ^). Brief an Lb JuH dcs J. 595 übersandtc Gregor dem Leander seine Bücher ^7o«*'ül>ör Job und seine Pastoralregel ^). Li seinem Herzen könne er lesen, J. 695. YfiQ sei^. i]ui Gregor liebe. Weil er aber den weit Entfernten nicht
') Gregor, praefat. in Job, sive episL ad Leandrum — capit 5 ap, Aguartj
5, 287-91. 2) Qreg. ^. 5, 49. — Aguhrre, 3, 287,
Gregor der Grosse im Verkehre mit Spanien. 31
sehen könne , so sendet er ihm das Buch von der Hirtenregel, dcos er im Anfange seines Pontificates verfasste , und die schon längst geschrie- benen Bücher über Job, durch den Priester Probinus. Jedoch fehle der dritte und vierte Theil, weil er dieselben an Klöster hinausgegeben. (Im J. 649 oder später machte Bischof Tajo von Saragossa eine Reise nach Rom, um die fehlenden Theile der „Moralia zu Job^ zu suchen.)
Im August 599 richtete Gregor drei Briefe nach Spanien. Er ant- Bri«f wertet auf einen Brief Leanders, der den Papst und alle Anwesenden j. 599, gerührt hatte. Der Papst lehnt das ihm gespendete Lob ab. Die welt-""^^^!' liehen Anliegen und Arbeiten hätten sein geistiges Leben sehr geschä- '^^^ digt Die Gicht, über die Leander klagte, seze auch ihm zu. „Zudem p*'- haben wir aus dem Segen des seligen Petrus, des Fürsten der Apostel, Euch das Pallium übersendet, das nur bei der Feier der hl. Messe zu gebrauchen ist^*).
Einen längern Brief sandte „Gregorius dem Reccared, dem Könige Brief •■ der Westgothen.*' Durch ihn sei das ganze Volk der Gothen von der red, 599. Arianischen Häresie zu der Festigkeit des wahren Glaubens geführt worden. Stets rede er vor den Seinigen von diesem grossen Werke; er klage sich selbst der Trägheit an, da er nichts Aehnliches vollbracht. Seine Geschenke habe der selige Petrus mit Freuden aufgenommen. Wer zuvor so viele Seelen gewonnen, von dem nehme er auch an das Gold. Die früher gesendeten Aebte — seien, nach seinem Berichte, durch das ungestüme Meer zur Rückkehr nach Spanien gezwungen wor- den. Aber sie seien zum zweiten Mal gesandt, an ihr Ziel gelangt. Der (erwähnte) Priester Probinus habe ihm erzählt, dass Reccared ein Gesez in Betreff der Juden erlassen, deren Gold ihn nicht vermocht habe, es zurückzunehmen. Gott müsse man nun für x\lles preisen, aber den Nachstellungen des alten Feindes durch Demuth, Reinigkeit und Sanft- muth entgegentreten. Er sendet ihm Reliquien, ein Stück von der Hals- kette des Petrus vor seinem Martyrium. Ein Kreuz gebe er dem üeber- bringer, worin eine Partikel vom Kreuze Christi sich befinde, Haare von Jobannes dem Täufer, damit er durch seine Fürsprache stets der Hilfe Christi sich getröste. „Unserm ehrwürdigen Bruder und Mitbischofe Leander aber übersenden wir das Pallium vom Size (Grabe) des seligen Apostels Petrus, was wir dem alten Geb)rauche (wohl Hinweisung auf das Vicariat von Sevilla), eurer Person, und seiner Güte und Würde ' schuldig sind^^). — Li einem Anhange wird von dem Vertrage zwi-
0 EpisL 9, 121, Die drei vorstehenden Briefe (mit Aasnahme der Vorrede zu Job) stehen auch in der ColUctio eanonum Bitpancu
*) aniiquae consuetudini — erklärt C. Cetmi (2, 220 aq,): unserer alten Freundschaft mit ihm; Flartz versteht darunter* (9, 189— 91) den alten Gebrauch der römi- schen iOrche.
32 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
sehen Spanien und dem Kaiser Justinian gehandelt, von dem Reccared vergebens eine Abschrift durch Verwendung Gregorys wünschte^ welcher ihm noch eine andere Reliquie vom Leibe des Apostels Petrus sendet. Dieser wahrhaft königliche Brief ist auch in formeller Beziehung ausge- zeichnet geschrieben*), aa den An den berühmten Herzog Claudius, den glücklichen Feldherm ctao. Beccared^s, schreibt Gregor^), dass sein Ruhm vom Abendlande bis nach 599* Rom gedrungen. Er rühmt seine Treue gegen den König, und mahnt ihn zu allem Guten. Er empfiehlt ihm seinen geliebten Sohn Cyriacus, den Vater (Abt) unsers Klosters, dass er, nach vollzogenen Aufträgen, ungehindert zurückkehren möge^).
Nach dem Tode des verdienten Bischofs Severus von Malaga c. 601 (K.-G., 2, 419) wurde Januarius zum Bischöfe gewählt Er wurde aber durch andere Bischöfe ungerecht verdrängt, und auf Betreiben eines Mächtigen , Namens Comitiolus , ihm ein Gegenbischof gesezt. — Dar- Der De. übcr hatte Januarius bei dem Papst Klage gefuhrt. Dieser sandte zur johim- Untersuchung seinen Defensor Johannes an Ort und Stelle mit einem iiach Commonitorium über sein Vorfahren (;, Gregor an den Defensor Johannes, SjP*- der im Namen Gottes nach Spanien geht**). Er solle den Januarius ver- nehmen, wie die Gegner. Die Bischöfe, die ihn geweiht, seien im Falle ihrer Schuld sechs Monate einzuschliessen , und zur Pönitenz in ein Kloster zu verweisen. Sterben sie inzwischen, so sei ihnen der Segen der Wegzehrung nicht zu entziehen. Bringen sie Gründe ihrer Ent- schuldigung, etwa Drohung oder Gewalt, vor^ so sei die Busse zu mil- dern. — Der Eindringling sei dem Januarius zu übergeben, der ihn entweder in Haft behalten, oder an den Papst senden möge. „Der glo- riose (gloriosus) Comitiolus'' aber müsse dem Januarius allen erlittenen Schaden ersezen.
Ferner soll er die Klagen eines nicht genannten Priesters unter- suchen, und wenn er im Rechte sei, ihn ungesäumt wieder einsezen. Dieser scheint mit und wegen Januarius verbannt worden zu seyn.
Der dritte Auftrag betrifil einen Bischof Stephanus. Er hatte sich beschwert, dass er ungerecht verurtheilt worden. Den Prozess gegen ihn müsse Johannes prüfen, u. a. ob Ankläger und Zeugen nicht die- , t selben gewesen, dann ob die Schuld Absezung oder Verbannung ver- dient, ob er freie Vertheidigung gehabt, ob die Zeugen glaubwürdig seien
*) ep, 9, 122. — Hincroar sandte dieseD Brief an Karl den Kahlen als ein eines solchen Königs 'würdiges Denkmal, mit einem Commentar. — Mann, 10, 200. — Baluz. Mtsceü., 2, 12. — Coü. can. Hispcaia, cp, C.
») K. 2, 491.
') q>. 9, 120. — Die vorstehenden Briefe s. auch bei Äguirre, 3, 292 — 97. — Der leztere Brief, sowie die noch folgenden, stehen nicht in der CoüecHo can, ER»- pma; denn sie haben keine Beziehung zu der spanischen Kirche.
Gregor der Grosse im Verkehre mit Spanien. 83
u. 8. w. Wenn an dem Gerichtsverfahren etwas fehle, so sei Stephanus wieder einzusezen, seine Ankläger aber sollen ausgeschlossen, und zur Busse sechs Monate in ein Kloster eingeschlossen werden (das Viaticum wie oben). Der Eindringling solle behandelt werden, wie vorher in Betreff des Eindringlings zu Malaga gesagt wurde; ebenso die weihen- den Bischöfe. Ist der Eindringling indess gestorben, und ihm ein Nach- folger gewählt, so werde er zwar, wie vorher bei Malaga bestimmt worden , nicht Bischof dieser , wohl aber einer andern Stadt , wenn er anders canonisch gewählt wird. — Finden sich einige Klagen gegen Stephanus begründet, andere ohne Grund, so müsse Johannes fragen, ob jenes die leichtern oder schwerem seien. Ebenso müsse der „gloriose Gomitiolus^ dem Beschädigten Genüge leisten. Sei Stephanus mit Recht abgesezt, so bleibe das Urtheil bestehen, und was immer dadurch die Kirche Schaden gelitten, das müsse ihr ersezt werden. Wenn aber, wie man sage, Comitiolus gestorben, so müssen seine Erben für ihn einstehen *).
Eine zweite Denkschrift an Johannes heisst Capittdare II legum im" periaHum, für die Immunität der Cleriker. Mit Anführung der Geseze der römischen Kaiser wird näher gezeigt, wie Johannes in obigen Klag- sachen verfahren solle. Das Unrecht gegen Januarius sei um so grösser, weil er mit Gewalt aus seiner Kirche weggezogen worden, was nach den Gesezen den Tod verwirke. — Bischof Stephanus aber habe weder gegen seinen Willen vor Gericht gezogen, noch vor Bischöfen einer andern Synode (alieni concilii) gerichtet werden dürfen. Sage man, dass derselbe weder einen Metropoliten noch Patriarchen habe, so wäre, nach dem Verlangen des Stephanus, die Sache an den apostolischen Stuhl zu bringen gewesen. Das ürtheil der unberechtigten Bischöfe sei for- mell ungiltig. — Seine Sklaven, die ihn verklagt, seien nach dem Ge- sez hiezu unrähig. Sei er eines Majestätsverbrechens beschuldigt, so müsse sein Leben und sein früherer Ruf hiebei berücksichtigt werden. Jedenfalls haben gemeine Zeugen, die in seiner Abwesenheit gegen ihn sprachen, kein Gewicht. Da der Verklagte nicht habe antworten kön- nen, so sei die Entscheidung nicht giltig; imgiltig auch dadurch, dass die Entscheidung nicht schriftlich abgegeben worden.
Der dritte Brief, welcher dem Defensor Johannes mitgegeben wurde, betrifft die schon erwähnten Mönche in Caprera (Capricanae insulae), einer kleinen Insel südlich von Majorka, welche noch heute Isla Cabrera heisst Er sollte sie zurechtweisen und zurechtführen [K.-G., 2, 188^)].
Dass die Spanier u. a. aus dieser Thatsache die kirchliche Zugehörig-
I) Greg. episL L 13, «p. 45 seu Capitulare primum ad Joannem defm$orem. — Aguirre,
3, 297—99, — Mann, 10, 372; 376. — *) $p. 13, 46. — Affvirre, 3, 301—2. Mann, 10, 375.
Gaiiis» ipan. Kirehe. n, 2. 3
S4 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
keit der Balearen zu Spanien schliessen wollen , begreifen wir eher^ als dass P. Martini^ der Verfasser der Eiixhengeschichte von Sardinien, derselben Ansicht ist*). — Vielmehr gehörten die Balearen seit dem Sturze des Vandalenreiches zu dem römischen Reiche, und zu der Eir- chenprovinz von Cagliari. — Wenii die Griechen damals noch im Be- size von Städten in Spanien, wie Malaga und Carthagena, waren, so waren sie um so mehr im Besize der Balearen, wenn auch die Spanier vielleicht um diese Zeit im Besize einer Flotte waren. Es ist allbekannt, dass päpstliche Legaten, welche in fernere Länder reisten, stets auch Aufträge für die Gegenden erhielten, welche sie durchreisten, z. B. Gregorys I. Gesandte nach England Aufträge für Gallien. Was in der Natur der Sache liegt, wird sich immer wiederholen.
§. 2. Die Bischöfe Januarius von Malaga und Stephanus im
Gebiete der Griechen.
Damit schliessen die Briefe und der Verkehr Gregorys mit Spanien. Aber ein Aktenstück ist uns erhalten , die Entscheidung der Angelegen- heit des Bischofs Januarius durch den Defensor Johannes. ;,Im Namen des Herrn, unter diesem Ejüser, an diesem Tage, und in dieser Indic- tion.'^ In welcher? wird nicht gesagt. Der Kaiser allein aber ist erwähnt, zu dessen Gebiete Malacca damals noch gehörte. Die gegnerischen Bi- schöfe werden nur j9Jene und jene'' genannt, deren Kleriker mit den Leuten des „gloriosen Comitlolus^ den Januarius mit Gewalt aus seiner Kirche gezogen hätten. Nach vielen gegenseitigen Beschuldigungen ver- jraoa- langten beide Partheien die Entscheidung des Johannes. Er &nd, dass ' von Januarius nichts begangen , was Verbannung und Absezung verdient, ^•'■**- sondern dass er mit Gewalt seiner Kirche entrissen worden. Er sehe ab von den strengen Gesezen gegen solches VerÜEdiren, erkläre das Geschehene für null und nichtig, verurtheile ;,jene und jene Bischöfe, die, mit Hintansezung der Priesterwürde, ungerecht und gegen die Furcht Gottes ihren Mitbruder geschädigt und verurtheilt, zur zeitweiligen Bussübung in einem Kloster^). Der Eindringling in das Bisthum soll seine Würde und jede kirchliche Stelle verlieren, auch nicht zu dem Amte, das er vorher unwürdig geführt, zurückkehren. Januarius aber solle in allen Ehren und Rechten Bischof von Malacca seyn. — In die-
>) Martini P., Storia eccUsiastica di Sardegna, 3 L 1839--40, 1, 82, 95.
*) Sententia Joannis defensoris. episU Oreg, 13, 45 — nr, 3, — Ägwtre, 3, 302, —
Florez, 12, 321 — 327. (Del obispo Januario, en que se habh de wuu Carta» de
San Gregofio.)
Die Bigchöfe JaDuarias von Malaga und Stephanus im Gebiete der Griechen. 35
sem Urtheile steht nichts Yon dem oben erwähnten Priester von Malacca. Es ist aber anzunehmen, dass er mit seinem Bischöfe restituirt worden ^). Ueber die Angelegenheit des Januarius und Stephanus sagt der sonst 80 beredte Aguirre kein Wort. Auch seine Nachfolger haben geschwie- gen. Florex sagt, er beaize eine Abhandlung, die beweisen wolle, dass obige Aktenstücke unächt seien, und auch er neige sich zu dieser An- sicht, ohne dass er die zu Grunde liegenden Thatsachen leugnen wolle. Denn zu Carthagena fand man eine Inschrift, welche den mehrgenann- ten „gloriosen Comitiolus^ bis zu den Sternen erhebt:
Quisguis ardua turrium miraris eulmina
Vestibulumque urbia dupUci porta firmatum
Dtxtra levaque bmos pontos areos
Quib. tuperum ponitur camera curia eonotxaque
GomlUollS nc haee fleri jussü Patricius
Mis8us a Maurido Augusto contra ho$te barbaro (sie! sc. die Spanier)
MagnuB virtuU magister miL Spaniae
Sie nemptr S^pixaia taXi rectore laetettir
Dum poH rotantur dwng. aol dreuU orbem
Ann. VllI Aug. Ind. VIII [d. i. J. 589 vor dem 13. Aug. 2)].
Kaiser Mauritius (582 bis 602) also sandte den Patricius Comitiolus als seinen „Magister militiae^ nach Spanien, der gewöhnlich in Cartha- gena residirte, gegen die Barbaren, d. i. damals noch arianischen Gothen. Florez giebt auch zu, dass Januarius seinen Recurs nur an den Papst nehmen konnte, da ohnedem Licinian von Carthagena wohl schon in Con- stantinopel gestorben war. — Was aber Florez gegen die Aechtheit der Sentenz des Defensor Johannes vorbringt, ist für mich nicht überzeu- gend. £r streitet mit sogenannten innem Gründen der ünächtheit.
Wer war Bischof Stephanus? Gregor scheint seinen Siz nicht zuBUchof nennen, aus schonender Rücksicht gegen ihn, weil seine Sache bedenk- ^nJl**' lieber war; er war beschuldigt , das Kirchengut an sich gezogen, und die Majestät verlezt zu haben. Unter lezterm dürfte eine Hinneigung zu dem Reiche der Gothen zu verstehen seyn. Wie der Papst aus Scho- nung die Bischöfe nicht nennt, die ihn und den Januarius abgesezt, so nennt er wohl aus Schonung seinen Siz nicht. Da über ihn kein Akten- stück vorhanden, so ist anzunehmen, dass er nicht unschuldig erfunden wurde. Die Briefe und Aufträge Gregors an Johannes, die Florez
') Der berüchtigte Valentin Ortigosa, Eindringling in das Bistfanm Malaga im J. 1836 flg., scheint seinen Vorgänger vom J. 603 flg. copirt zu haben — s. Garns ^ K.-G. des neunzehnten Jahrhunderts, Bd. 3» (1856), S. 156, 158, 164, 166.
'; Florez, 5, 61.
3*
36 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
•
unwürdig der Würde, des Stiles und der Weisheit des grossen Mannes zu seyn scheinen, scheinen mir seiner ganz würdigt).
Im J. 589 werden zwar zwei (resp. drei) spanische Bischöfe dieses Namens genannt: Stephan von l'uriasso (589 und 592)^ Stephan von Tarraco, wenn die Unterschrift acht ist, und Stephan Yon Elvira im J. 589 und 590. Leztern nennt Ferreras ohne Weiteres als den in Frage stehenden Bischof Stephanus^). Allein Stephanus war schon im J. 590 nach der Rangordnung der zu Sevilla unterzeichneten Bischöfe alt, und hat schwerlich bis zum J. 603 gelebt (Florez sezt seinen Tod in den Januar 594). Vor allem aber, Elvira war nicht in der Hand der Grie- chen. Die in ihrer Gewalt stehenden Bisthümer lassen sich aus den fehlenden Unterschriften der Concilien von 589 und 590 entnehmen; es fehlten die Bischöfe: 1) von Carthagena und 2) Malaga, wie oben ge- sagt^); 3) von Asidonia; 4) von Urd; vielleicht auch von Uici, Dia- nium, Saetabis. — Meine Vermuthung neigt sich zu Asidonia, mehr noch zu Urci. Bischof Stephanus war ohne Metropoliten. Nicht zu- stehende Bischöfe hatten ihn ungehört verurtheilt. Diess sind w'ohl die- selben Bischöfe, die den Januarius verdrängt haben. Zu solchem Werke gaben sich gewiss spanische Bischöfe nicht her ; die Anklage gegen Ste- phanus scheint eben Hinneigung zu den Spaniern gewesen zu seyn« Licinian von Carthagena war entfernt oder schon todt. So liegt es nicht ferne, an Bischöfe auf den Inseln des Mittelmeeres zu denken, u. a. an einen Vincentius von Iviza, oder auch an Bischöfe des gegen- überliegenden Mauritania Caesariensis ; man weiss ja aus der Geschichte des Donatisten, wie die afrikanischen Bischöfe dem Gelde und der Ge- walt oder Drohung wichen; und besser stand es nicht im J. 600, als im J. 305. Der Pa. Als Anstifter solcher Gewaltakte erscheint der herrsch- und hab- comt" süchtige Patricius Comitiolus; ihn hatte Mauritius dem Hermenegild zum tioiti«. gchuze in dieses Land gesendet. Er war es wohl, der um dreissig- tausend Solidi, die ihm Leovigild bot, den Hermenegild verrieth*). — Er war es wohl, der den Licinian von Carthagena beseitigte, der nach dem Tode des Severus den rechtmässigen Bischof Januarius verdrängte, wohl weil er seiner Geldgier nicht fröhnte, der den Bischof Stephanus, welcher nicht ohne Schuld seyn mochte, aus ähnlichen Gründen durch gefügige Bischöfe absezen liess. — Er scheint zwischen 601 und 603 gestorben zu seyn.
') Florez, 12, 327. — Die Sententia des Johannes ist darch die glaub würdigten
Handschriften verbürgt. ») Ferreras, 2, 322-^23, 332— 33, ») K..G. 2, (2), 16. *) Crregor Tur. 5, 39 — lue datU — praefedo vmperatoriM triffinta milibua soUderum ete,
— Lembke, 71, — Johannes BicL and Isidor sagen nichts davon*
Leander von Sevilla. 37
§. 3. Leander von Sevilla,
Die Zeugen über ihn sind Gregor I, sein Bruder Isidor, Johann von Gerunda, Licinian von Carthagena und die beiden Concilien von 589 und 590. Die Nachrichten über ihn sind so spärlich und unzusammen- hängend^ dass man keine Lebensgeschichte Leanders schreiben kann.
Er war der Sohn des Severian aus der Provinz Carthaginensis. Es ist gewöhnliche Annahme, dass Carthagena selbst seine Vaterstadt war. Von hier aber wanderte die Familie aus, aus unbekannten Gründen. In Folge der Auswanderung oder Verbannung liess sich Leander in Sevilla nieder, und lebte lange als Mönch. Als solcher wm*de er Erzbischof von Se- villa und vielleicht Nachfolger des Stephanus 11 (K.-G. 2, 418), wohl vor dem J. 579. — Ln J. 579 schlug Hermenegild seinen Siz in Sevilla auf, den Leander zur Kirche führte oder zurückführte.
Bald darauf finden wir den Leander in Constantinopel ; nach Isidor war es eine Verbanrfung*), nach Gregor (pracf. in Job) ;,eine für die Angelegenheiten des Glaubens der Gothen übernommene Gesandtschaft.^ ßeide Ansichten lassen sich ohne Mühe vereinigen; Leander kann es für das Beste gefunden haben, freiwilb'g Spanien zu verlassen, er kann mit Aufträgen aus Spanien gegangen, und dennoch konnte es eine Ver- bannung seyn, weil er ohne Gefahr in dieser Zeit nicht zurückkehren konnte. Er mochte wohl die Empörung Hermenegilds nicht billigen, konnte und wollte aber auch nicht auf die Seite des Verfolgers treten. Doch möchte ich die Ansicht des Florez nicht theilen, dass er mit Hilfe der Griechen in Spanien ein katholisches Reich herstellen wollte. Hier wurde er befreundet mit Gregor dem Grossen. Dort verfasste er einige Schriften. Die Zeit seiner Rückkehr ist nicht bekannt^). — Dass Leo- vigild sterbend seinen Sohn Reccared ihm empfohlen habe, dass er an ihm wie an Hermenegild thue, scheint mir nicht beglaubigt genug. Zu Toledo war Leander im J. 589 Haupt und Seele der Synode (K.-G. 2, 8). Die weiteren Thatsachen aus seinem Leben sind früher angegeben.
Die dem Leander durch Uebersendung des Palliums zu Theil ge- dm wordene £hre war so einzig, dass der oder die Sanunler der alten spa- '^aid " nischen Canones die betreffende Stelle sowohl aus dem Briefe Gregors ^'/j"^ an Leander als auch an Reccared wegliessen^). Denn in Toledo, wo die*"'»«^*' Sammlung entstand, fürchtete man daraus Nachtheil für die eigne Macht- der. stellang. Damals wurde das Pallium nicht den Metropoliten überhaupt, sondern nur denen zugesandt, die durch besondere Verdienste hervor-
*) /füfor cp, 41 de vir. Ubutr. — «i exüii sm peregrinatiotie, *) q>. Greg, 1, i3, — 5, 45, — praef, in Moral cp. 1.
*) Florez, 9, 188 — 96 del palio — Esta carta estuvo inserta en la CoUceion antigua de nuestroe Canonee, eactmdo de eüa la memoria de h qite toca cU Palio.
38 Achtes Bach. Drittes Kapitel.
ragten. — Vor Leander und mehrere Jahrhunderte nach ihm erhielt kein spanischer Bischof das Pallium. Im sechsten Jahrhundert hatte diesseits der Alpen nur der Bischof von Arles dasselbe erhalten. Ob in die üebersendung des Palliums eine Erhöhung für die Kirche von Sevilla eingeschlossen war, kann man an sich eben so bejahen als verneinen. Gregor I. hat sich nicht deutlich genug ausgesprochen. Wäre diess auch seine Absicht gewesen, so hätte dennoch Sevilla im siebenten Jahrhun- dert vor dem Stuhle von Toledo zurücktreten müssen. — Im siebenten Jahrhundert war kein starker Verkehr Spaniens mit Rom; derselbe tritt nur in zwei Fällen entschieden hervor^); in der Sendung des Tajo von Saragossa nach Rom, und in der Üebersendung der Akten der sechsten Synode durch Leo 11, 683. — Aus diesem Umstände leiten Cenni^) und Florez es her, dass kein Papst des siebenten Jahrhunderts das Pallium nach Spanien sendete. — In Spanien selbst habe man das- selbe nicht als Zeichen der Macht, sondern als einfaches Geschenk der Ehre angesehen , denn in dem Codex veterum canqgiumy oder der syste- matischen Zusammenstellung des alten Eirchenrechts sei desselben in Hb, 10, t. 7 — de muneribus missiSy statt in U i, cp, 51 — de commissa vice apostoUcae sedia — Erwähnung gethan^). — Ob das Pallium selbst ein Zeichen der Ehre oder der Macht, (d. i. des Vicariats über Spanien) war, ist streitig*). Florez trennt das Pallium von dem Vicariat, in Hin- sicht auf den Brief des Vigilius an Bischof Auxanius von Arles (v. IQ. Oct 543): „Digna credimus raUone compleri, vt agenti vices nostras Pallii non desit omatu«"^). Daraus erhelle, dass man das Vicariat des Papstes ohne das Pallium haben könne. Dasselbe trelBfe bei den Bischö- fen Zeno und Sallustius von Sevilla zu. — Der Bischof von Messina habe das Pallium von Gregor I. erhalten, während der Bischof Maximian von Syracus über alle Kirchen Sicillens gestellt gewesen. Aber die Worte Gregorys I. in dem Briefe an Augustin von Canterbury (ep. 11^ 04 ed, Maur.J: „In Gcdliarum episcopos nullam tibi attctoritatem tribtämta, quia ab cmügui» praedecessarum meorum temporibus PaUIiuii Arelatensia
') Man unterscheide zwischen lebhaftem Verkehr mit Bom, und der lebhaften
Anhänglichkeit an Rom — s. oben, S. 1. ^j Cennif l. c. diss. 5, cp. 1 — de sacri paUU antiqua et nova disdpUna; de paUio
misso ad S, Leandrum Hispaleneem a S, Gregorio M., 2, 211 — 230 — 231 — 251
— 271. *) Florez j 9, 193, *) Dagegen — Noris — Lib. 1, 20 Bist Pelag; — auf die Macht beziehen es Marea^
de Concordia — L5, 25, 29, lib. 6, g>. 7. — Vcm Espen, jus ecel P. /, tit. 19.
c. 5. nr, 1, — Thomassin,, P, 1 , L. 2, c. 54 — de paUio Latinorum per 8 priora
saecultL — nr. 8 — una cum pallio archiepiscopis Arelatensi, ERMpalensi, Camtuarensi
et Moguntino Vicariatum vel Legationem apostoücam — pont\fices amtukre. ') ^^im fpiit. (oUm 6) ad Äuxanium,
Leander von SeTilla. 39
Episeopus aecqntj quem no$ privare aucUmtata pereepta tninime dAemu8^% zeigen doch, dass in dem Sinne Gregor's Pallium und Vicariat zusam* menfallen. Umsonst sagt Florez, man habe sich je nach den besondern Umständen zu richten, ob der Empfänger des Pallium schon früher das Vicariat gehabt oder nicht. — Auch der Bischof von Corinth habe das- . aelbe gerwöhnlich erhalten, ohne Vicar des Papstes zu seyn*). Solcher Art sei das Pallium des Leander gewesen, denn der Papst erwähne nichts von der Uebertragung des Vicariats an ihn.
Ich argumentire anders. Das erste Pallium, das geschichtlich vor- kommt, übersendet Papst Symmachus — an Bischof Theodor von Lau- reacum [Lorch^)]. Derselbe Papst übersendet das Pallium an den Vica- rios Cäsarius von Arles, was wir aber keineswegs aus einem Briefe des Symmachus, sondern aus einem weitern Briefe des Papstes Vigilius an Auxanius , den Nachfolger des Cäsarius von Arles, und aus der Lebens- geschichte des Leztem erfahren^). — Es war bei dem Bischöfe von Arles — der Schmuck und das Zeichen der übertragenen Gewalt, so sehr, dass in der Sprache Gregorys Pallium so viel bedeutet als Vicariat.
Aber wenigstens zwei Vor^nger des Leander hatten das römische d»« Vicariat, Zeno und Sallustius. Diess Vicariat war eine „antiqua eonsue^nnA du fw/o*'. Nach der Meinung des Gregorius wurde den Vorgängern des ^f^^y^^ Leander mit dem Vicariat zugleich das Pallium ertheilt. Wenn Florez «••**■* das Wort „consuetudo^^ von der alten Sitte der römischen Kirche ver-Seviii«. steht, das Palliuip zu vergeben, so ist diess entweder ungereimt, oder wenn es sich auf die Gewohnheit gegenüber der Kirche von Sevilla bezieht, so ist es unsre Erklärung. Die Erklärung aber, „alte Freund- schaft mit Leander^ wird einmal durch die Erwägung ausgeschlossen, dass Gregor sonst das Wort „omtcttta^ gebraucht^); sodann kommt das Wort jfContuetudo^ sehr oft bei Gregor, besonders in seinen ^Briefen, aber ausschliesslich in der Bedeutung von „Gewohnheit*^, vor. Es muss also auch hier „alte Gewohnheit'' heissen, d. i. das dem Leander über- sandte Pallium fällt mit der alten Gewohnheit zusammen, ist deren Bestätigung imd Besiegelung, dass die Bischöfe von Sevilla seit den Zeiten des Zeno und Sallustius das Vicariat, wenigstens über Bätica und Lositanien, hatten. — Als Analogie darf man sich nicht auf den Orient and Italien berufen; maassgebend ist die Bedeutung der Uebersendung des Pallium nach Arles, England und Deutschland, für die Bedeutung des Palliums, das dem Leander übersendet wurde. — In Arles, in
*) L 5f 57 — qtu) — (pailio) ita vos uä necease est, siaU praedecessores vestri usi,
concedentüms nostris praedecessoribus , approbantitr, ^) Sifmmachi ep. 11, 12 ad Theod. Laureacens&n, v. S. 40 — Anm. 2. ') ViL Cauar, 1,4 (30) — concesso speäaliter paüii decoravit privüegio. ^) diaiog, 3, 31 — Leandro , dudum mihi in amicitiU fqmiUoaiter juncpf^
40 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
England und Mainz bedeutet das Pallium das römische Vicariat, oder die Stellvertretung des Papstes.
Das erste päpstliche Vicariat ist das von Thessalonich. Für Italien bedurfte es, wegen der Nähe von Rom, keiner Vicariate. Zuerst hat Papst Simplicius (J. 468 — 483) im Abendiande das römische Vicariat dem Bischof Zeno von Sevilla übertragen — 482. »— Der Brief an Zeno ist aber ganz allgemein gehalten, und ertheilt ihm keinerlei spezielle An- weisungen. Maassgebend hiebei war auch die Erwägung, dass Sevilla Hauptstadt von Spanien, und Siz des Vicarius gewesen. Dem weltlichfen sollte das geistliche Vicariat zur Seite treten. — Im J. 516 übertrug Hormisdas dem eifrigen Bischöfe Johannes von Tarraco, das sich für den Verkehr mit Rom viel besser eignete, das Vicariat über ganz Spa- nien; als aber die Bischöfe von Bätica sich klagend und bittend nach Rom wandten, übertrug Hormisdas dem Sallustius von Sevilla das Vica- riat wenigstens für Bätika und Lusitanien'). Dass keine üebersendung des Palliums damit verbunden war, lässt sich nicht unbedingt behaupten. Wenn Johannes und Sallustius dringend um dasselbe anhielten, so erhielten sie es. — Brunehilde supplicirte^) um dasselbe für Bischof Syagrius von Autun und erlangte es nach mehrfachem Andringen*). — Der Frankenkönig Theodorich supplicirte um es für Florianus von Arles, und erlangte es von Papst Bonifacius IV, 613.
Die Üebersendung des Pallium an Syagrius und an Leander fällt in das Jahr 599, und fast gleichzeitig. Bei Syagrius geschah es nur auf inständige Bitten der Brunehilde und des Syagrius, dessen Kirche da- durch dem Range nach zunächst der von Lyon folgte (wesshalb sie protothronus genannt wurde). Also müssen wir annehmen, dass auch König Reccared und Leander in ähnlicher Weise um das Pallium sup- plicirt haben, obgleich deren Briefe nicht erhalten sind. Die Worte aber Gregors: — Leandro pallium transmisimusj quod et antiquae eon- suetudini et vestria moribusj et ejva bonitati atque digmtcUi debeamus — bedeuten nun : Auf des Königs und Leanders Ansuchen wird das Pallium übersendet, denn die Verdienste des Königs und des Leander verlangen solches, und es ist eine alte Gewohnheit, dass denen, welche das päpst- liche Vicaria^t haben, auf Bitten auch als Zeichen ihrer Würde das Pallium
0 K-G. 2 (1), S. 416-17.
*) Bekanntlich müssen die Erzbiscböfe am dasselbe auch heate noch: instanter, instantius, und instantissme innerhalb dreier Monate nach erhaltener Consecration suppliciren. — Walter , Eirchenrecht, 11. Aufl. §. 154. — Richter, Kirchen- recht, 5. 118. — SchuUe, das katholische Kirchenrecht, Thl. 2, $. 28. — Nach Richter und Walter ist der oben citirte Brief des Symmachus an den Bischof von Laureacum unächt, dagegen ein Factum ist die Uebergabe des Pallium an Cäsarius von Arles.
^) epist. Gregor, 9, ep. 11; ep. 107, 108, 109.
Das Todesjahr des Leander. 41
Ton Rom übersendet wird ^). — Da allem nach später eine ähnliche Bitte von den Nachfolgern des Leander und den spanischen Königen nicht mehr gestellt wurde, so unterblieb auch die üebersendung des Pallium^ und die Kirche von Toledo gewann aus natürlichen Gründen den Vor- rang der Macht vor der Kirche von Sevilla.
Das Todesjahr des Leander ist nicht bekannt. Da Redemptus und Tode«. Ildephons dem Isidor ungefähr 40 Jahre seines Pontificats zuweisen und uaa. es allgemeine Annahme ist , dass er im J. 636 gestorben ^) , so glaubte *'' man das Todesjahr Leander^s in das J. 596 sezen zu müssen. Eine Be- stätigung dieser Annahme sah man in dem Umstände, dass Leander auf der sogenannten Synode zu Toledo im J. 597 nicht anwesend war. Allein wenn dieses Argument Gewicht haben sollte, so müssten sich dort alle sechs Metropoliten unterzeichnet haben, während es nur von dreien ge- schah, und müsste Isidor von Sevilla unterschrieben haben.
Anderseits verweist man auf eine alte Grabschrift des Leander, Isidor, und ihrer Schwester Florentina, wornach sein Tod im J. 603 erfolgt wäre. Dagegen steht das bestimmte Zeugniss des Isidor, dass er noch zu Zeiten des Reccared gestorben sei"*). — Im August des Jahres 599 übersandte ihm Gregor das Pallium, und der Tod des Leander kann nicht nach dem J. 601 erfolgt seyn. Wir nehmen eine mittlere Zeit, das Jahr 600 an, und den 27. Februar als Tag seines Todes, so dass er eben noch das Pallium in Empfang nehmen und ge- brauchen konnte. Von da an bis zum Tode Isidor^s verflossen an 37 Jahre, so dass auch Ildephons in seinem Rechte bleibt, wenn er die Jahre seines Bisthums annähernd auf vierzig angiebt.
Yon den Schriften Leanders ist erhalten die schöne „HormUa in seiae laudem eccUsiae^^ aus Anlass der Bekehrung der Gothen, die mit den ten. Worten schliesst: „Es erübrigt uns, dass wir, die wir alle ein Reich geworden, sowohl für die Festigkeit des irdischen Königreichs, als für das Glück des himmlischen Reiches uns bittend an Gott wenden; damit
') Der Abb^ Bourret — in seiner Schrift: FScole ehr^Uenne de S^viUe »ous la m<H narekie des Vtsigoths, Paris 1855, p. 37—56 — erwähnt die Üebersendung des Pallium nicht. — Thomassin, P. 1, 1 — q), 30 argumentirt, wie ich, über das Vicariat und das Pallium, nur viel entschiedener. Er hält den Leander für den Primas von ganz Spanien und meint dasselbe von Isidor, vveil dieser 633, jener 589 zu Toledo präsidlrt. Aber Massona präsidirte 589, und Isidor 633 als der älteste Metropolit. Er sagt: „Desüt IVivuUus HispaUnsis in eondlio Tol^ tano XII" (681). So weit kann ich nicht gehen. — s. Lemhke, S. 142, und oben, 2, 1, S. 415— 418.
*) Ildeph. de vir, ilL cp. 9 — annis fere 40 tenens Pontificatus honorem, Redemptus de iransita Isidori ad BrauKonem: per annos ferme 40 Pontißcalem — curcan cuiminir strömt. Fhrezy 9, 405.
') Isid. c. 41 d. vir. iÜ. — floruit aub Beccaredo ^ — cuius etiam temporibus mirabiU obitu vitae temmtan cktusit.
42 Achtet Bach. Drittes KApitol.
das spanisch -gothische Reich and Volk, welches Christam auf Erden, verherrlicht hat, nicht blcMSS auf Erden, sondern auch im Himmel von ihm verherrlicht werde. Amen.''
Seine grössere Schrift ist die Regel oder Anweisung zum jung- fräulichen Leben an seine Schwester Florentina. Nach diesen Schriften war Leander ein formell besserer Schriftsteller als Isidor. Seine Sprache ist edler und reiner; es stehen ihm schöne Bilder und geistreiche Wen- dungen zu Gebote. Feuer und Schwung des Geistes sprechen aus sei- nen Schriften. Wir bedauern, dass er so wenig geschrieben, und dass von dem, was er geschrieben, sich so wenig erhalten hat. Es ist nament- lich auffallend , dass von seinen Briefen an Papst Gregor I sich keiner erhalten hat. Wir begreifen aber, wenn dieser sagt, dass ),alle, welche seinen Brief vorlesen hörten, tief ergriffen wurden; alle erglühten und staunten, und die Begeisterung der Hörer zeigte, welches Feuer war in dem Redenden. Wir sehen, von welcher Liebe dein Herz entzündet ist, das andere so sehr erglühen machf itider .Lcandcr war (nach Isidor 1. c) ein Mann von lieblicher Rede, von
unf.*^ ausgezeichnetem Talente, leuchtend durch sein Leben und seine Wissen- schaft, so dass durch seine Glaubenskraft und seinen Eifer das Volk der Gothen von dem arianischen Wahnsinn zum katholischen Glauben zurückkehrte'). — Er verfasste in der Einsamkeit seiner Verbannung zwei Bücher gegen die Meinungen der Irrlehrer, voll von heiliger Wissenschaft, worin er in scharfer Sprache (vehemenü ttylo) die Ver- worfenheit der Arianischen Gottlosigkeit aufdeckt und zermalmt: indem er zeigt, was die katholische Eorche gegen sie hat, und wie weit sie im Glauben und in den Sacramenten von ihnen entfernt ist. — Von ihm ist auch ein anderes preiswiirdiges Buch gegen die Gebi^uche der Arianer, worin er ihre Behauptungen voranstellt und seine Antworten anschliesst. Nebstdem hat er ein kleines Buch an seine Schwester Flo- rentina über das geistliche Leben der Jungfrauen und die Verachtung der Welt herausgegeben, mit voranstehenden Inhaltsangaben. — Aber mit nicht geringem Eifer arbeitete er an den kirchlichen Officien: in dem ganzen Psalterium (Brevier) schrieb er die Orationen in doppelter Aus- gabe^): auch in dem Missale (in scusrtflcio) den Landes und den Psalmen, componirte er vieles mit schöner Betonung (multa dulci sono composuü).
Er schrieb auch viele Briefe: an den Papst Gregorius einen über die Taufe, einen andern an seinen Bruder (Isidor?), worin er ermahnt, dass Niemand den Tod zu fürchten habe. Auch an die übrigen Bischöfe
') Ebenso im Chronicon q>, 118 — MawrxHua regnat ofin. 21, — Hoc tempore Letmder epiacopu» in Hispanüs ad gentis Gothorum conversionem doctrina ßdei et acieatiarwan claruü. Kürzer Joh. BicL ann, 3 Mauriiü: Leander ffiepalenais eecUeiae epiecopua clotnu habetur; — ad a,8 — hei 88t er ihn: eanctum Lecmdrum.
') dupUci editume, i. e. nach der alten und neuen Bibelübersezon^.
Die heilige Floreniina. 43
scbrieb er sehr viele Tertrauliche Briefe ^ wenn auch nidit in sehr glän- zendem Stile, doch reich an Gedanken (aeuUu tarnen dentmtiü). Er blühte unter Beccared, dem frommen Manne und ruhmreichen Fürsten, m dessen Zeit er auch durch einen wunderbaren Tod sein Leben beschlösse ^).
Der „miriUnlis obiUu*' dürfte wohl derselbe gewesen seyn, der an dem sterbenden Reccared und Isidor gerühmt wird, das öffentliche Be- kenntniss seiner Sünden, oder die üebemahme der kirchlichen Pönitentia.
§. 4. Die heilige Florentina
war die Schwester dreier heih'ger Bischöfe. Sie war jünger als Leander, der sie seine Schwester und seine Tochter nennt, und älter als Isidor; denn dieser war der jüngste unter vier Oeschwistern. So jung wanderte sie mit ihren Eltern aus ihrer Heimath Carthaginensis aus, dass sie sich derselben nicht erinnern konnte. Sie wuchs wohl in Sevilla auf, und bei dem sehr frühen Tode ihrer Eltern vertrat Leander an ihr die Vater- stelle. Frühe entschloss sie sich zu einem gottgeweihten Leben. Ich folge der allgemeinen Annahme, dass sie im Bisthum Astigi in einem Nonnenkloster gelebt, an dem Orte, der „Nuestra Sennora del Valle* heisst, am Ufer des Xenil ausserhalb der Stadt, wo ein Kloster der flieronymiten stand. Jedes Jahr geht eine feierliche Prozession aus dem uralten Hospital ;,Santa Florentina^ dahin. Es gab auch ein lüoster von Dominikanerinnen mit dem Titel: Santa Florentina. Nach einem Brevier von Sevilla war Florentina nicht bloss selbst Vorsteherin ihres Klosters, sondern viele andere Erlöster stellten sich unter ihre Leitung. Leander hatte sich gefragt, welche Gaben er ihr hinterlassen werde. Er fand nichts, was ihrer würdig wäre unter den Gütern der Welt. Da sie Jungfräulichkeit gelobt, schien es ihm das beste, sie auf die Mittel hin- zuweisen, womit sie das Verdienst ihres Gelübdes erhöhen könnte. Diese Schrift heisst die Regel des hl. Leander für seine Schwester. Florez
') üb. Leander: 1) Acta Sctor. 13 Mart. II, p. 275 — 280, — 2) Leandri Blogima hUioricum, in MabiUon A. S. 0. s, B. saec, I, p. 378-^385. - 3) Bei Brower Christ., Sidera ilhutrium et saticL virorum qui Germaniam omarunt, Magunt. 1616, steht aaeh Leander and aeine Greschwister in app, — 4) ap, Affuirre, Synopsis rerum S. Leandri praesuMs BUpalensit, t 3, p. 281^302 (theilweise aus den Bollandisten).
— 5) Fhrez, Espanna soffr,, t 9, p, 180 — 216 — San Leandro. (desde antes dd 579 hasta el 599, 180-188. Del Polio, 188—196. Chronologia, 196-208. Sucesas faUos, b inciertos, 208^216.) — 6) Caj. Cenni, 2, 215-225. — 7) Nie. Antonio- Perez B<^er, 1, 290-298 (üb. 4,cp.4,nr. 74—103.) - 8) de Castro, sc. VI. p. 280 - 87.
— 9) Bemy CeiÜier, nouv. O. — U 11 (1862), 422—425. — 10) Bourret, P^cole ekrOienne de Spille, Ihw. 1855, p. 33 — 58 — ch(q>, I. Commeneements de ficoU de SimUe. — Saint Liondre. — MontaknUtert, die Mönche dea Abendlandes, 1860, Bd. 2, 8. 197-208.
44 Achtel Buch. Drittet Kapitel.
meint 9 sie sei yerfasst, als dieselbe ihr Gelübde «biegte, denn damals habe sich Florentina unter der Leitung ihrer Herrin Turtura befunden. -— Oft, erzählt Leander, habe er ihre gemeinschaftliche Mutter gefragt, ob sie nicht wieder in ihre Heimath zurückkehren wolle, sie aber habe bei Gott betheuert, dass sie es nie wolle und werde. In der Fremde erst habe sie Gott kennen gelernt, in der Fremde wolle sie sterben und dort begraben seyn, wo sie die Erkenntniss Gottes erlangt Es schmerze ihn, dass er dahin (nach Carthaginensis) den Bruder Fulgentius gesendet, für den er Gefahren fürchte. Sie möge eifrig für ihn beten. Er wisse, dass jene ihre Vaterstadt (Carthagena) so sehr herabgekommen sei, dass es dort keinen Freien mehr gebe, ja die Erde selbst ihre Fruchtbarkeit verloren habe, und nicht ohne göttliches Gericht. Denn die Erde, welcher die Bürger entrissen und dem Fremden übergeben seien, habe ihre Würde, und, damit auch ihre Fruchtbarkeit verloren *J, Lrnndcr -Wollc uicht entfliehen aus dem Neste, das die Turteltaube fand,
AB Via
rentiaa. um darin ihre Jungen zu bergen. Du bist eine Tochter der Einfalt, die da geboren ist von der Mutter Turtur(a). Dieser einen Person bist Du in mehrfacher Weise verpflichtet. Die Turtur^i betrachte als deine Mutter, und sie, die in ihrem Verlangen täglich dich Christo schenken möchte, halte für eine theurere Mutter, als deine leibliche, vor jedem Sturm, vor jedem weltlichen Wirbelwind birg dich in ihrem Schoose (die schönen Worte über Isidor s. unten Kap. 7). Wenn du den Bund bewahrst, den du mit Christus geschlossen, so wird dir, wenn du das Gute thust, die iCrone gebühren: dem dich ermahnenden Leander wird die Verzeihung zu Theil werden: und wenn du ausharrest bis zum Ende, wirst du selig werden. Amen.^
Die Schrift des Leander ist so ausgezeichnet an Form und Inhalt, dass sie dem Besten kühn an die Seite treten kann, was überhaupt die kirchliche Literatur der Abendländer aufzuweisen hat. Es war Sitte der Spanier jener Zeit, Sitte der gefeiertsten Kirchenlehrer, besonders des Isidor und Ildephons, dass sie Schriften früherer Zeit überarbeiteten, Hoaiu« oft ohne die Verfasser zu nennen. Desswegen ist die Vermuthung auch "i!;!' nicht unbedingt abzuweisen, dass wir in der Schrift des Leander noch theilweise die Schrift des Hosius von Corduba, an seine Schwester über das Lob der Jungfräulichkeit, welche schön und beredt ver&sst ist [epUtolam pülchro ac diserto comptam eloquio^)], besizen. Die bestinamte Art, auf welche Isidor von dieser, und von der andern Schrift des Ho- sius über die Bedeutung der priesterlichen Gewänder im A. Testamente handelt, zeigt deutlich, dass dem Isidor diese beiden Schriften wirklich
*) extraneo — d. i. dem Kaiser and teiaem Statlhalter.
*) Isid, d€ im*, ilkuir, cp, 5, — was Datürlicb in einer besondern Abhandlang näher anszoführen wäre.
de« L«-
nnder.
Die heilige Florentina. 45
rorlagen, und demnach auch dem Leander, wie denn auch Isidor seine Abhandlung: j^Von dem Gewände des Hohenpriesters^') u. a. aus der Schrift des Hosius entlehnt haben kann. Nach einer schönen und langen Einleitung in Form eines Briefes kommen die 21 Kapitel , deren Titel Leander selbst verfiisst hat. 1) Es sollen Frauen vom Laienstande ge- iah«it mieden werden; 2) es sollen heilige Männer gemieden werden; 3) die^R^J^i^ Jungfrau soll junge Männer nicht ansehen; 4) sie soll enthaltsam im Genüsse der Speisen seyn; 5) sie soll ohne Zeugen nicht mit einem Hanne sprechen ; 6) sie soll immer lesen und beten. Bei der Handarbeit oder bei dem Essen soll eine andere ihr vorlesen. — 7) Sie soll das Alte Testament in geistigem Sinne verstehen; 8) bei dem Fasten soll auf die Schwächlichen Rücksicht genommen werden; 9) den Wein ge- brauche die Kränkliche wie eine Arznei, die gesunde Jungfrau gar nicht. 10) Eines Bades bediene sie sich nur im Falle der Kränklichkeit; 11) sie kann nicht ohne Sünde unanständig lachen; 12) Mägde und Profess- Schwestern sollen nicht ungleich behandelt werden; 13) Schwestern, die in der Welt nichts, und solche, die alles verlassen haben, müssen ver- schieden behandelt werden. Das muss die.Seniorin zu beurtheilen wissen^). Diess gehe zunächst nicht die Florentina an; 14) sie sei gleichmüthig bei Ueberäuss oder Armuth. Florentina möge sich nicht eine Prälatin nennen oder so behandeln lassen^). Li diesem Kapitel wird eine be- stimmte j^Begula^ angedeutet, die Florentina habe, und die verschieden ist von der hier gegebenen Anweisung ; der Nährvater Joseph aber wird Jaber ferraritu^ genannt; 15) sie soll sich möglichst des Genusses von Fleisch enthalten; 16) sie soll im Kloster (in monasterio) bleiben; 17) sie soll die „vita privata^ fliehen, und nicht die Jungfrauen nachahmen, welche in den Städten in Zellen (per ceütdasj wohnen, und allzu viele Sorgen haben*). 18) Die Jungfrau soll im Kloster nichts Eigenes haben. «Was immer deine Hand berührt, das zeige der Seniorin; und stelle es dem Ganzen wieder zurück.^ 19) Die Jungfrau soll nicht schwören; 20) sie soll unter den Schwestern mit keiner vertraulicher umgehen, als mit den andern; 21) sie soll nie mehr in die Welt zurückkehren, und soll ihre irdische Heimath vergessen. Dieses Werk hat edirt u. a. Sra^ wer L c, Luccts HoUteniuB in ColUet. Begulanan^ Paris 1063, Pars VII, p. 89 — 109. — Codex Regul. ed. Broekie, August. Vindel 1759y Li, p. 405—418. — [Biblioih. p. max. Lugd. t. 12, p. 999. — Migne Patrol. tot, t. 72, p. 870—894^).]
') IM. quaesL in exodum, ^.69 — de veaU pctuyUsU.
'j Laudanda tarnen est ataiw, si diacreu cum ainguUe se geeaerity et WM/emqwe, prout
optt» est, dhneerit *) ne neUe ab alüe dict, vel eeee unMOiut, — Habe» Begulam, quam eegvaria. *) K-G. 2 (1), 64-65. *) Eine Uebersezang in das Spanische ist von Sandoval PSneiae ed, 1604 (cf, Nie.
Ani9mo, ed. 1, 1, p. 224).
46 Achtes Bneh. Dritte« Kapitel.
Es ist aufiallendy dass das goldene Büchlein tob Leander so selten herausgegeben, und im Grunde noch nicht commentirt worden ist. Es wäre einer deutschen Uebersezung eben so würdig als fähig, nur müsste sie eben so gefeilt und abgewogen seyn, als die einzelnen Worte des Originals gefeilt und abgewogen sind. Wir hoffen, dass die verloren gegangenen Schriften Leander^s noch theilweise werden wiedergefunden werden. — Es ist kein Zweifel, dass Florentina , obgleich sie schwäch- lich und kränklich war, ihren Bruder tiberlebt habe. — Diess geht u. a. daraus hervor, dass Isidor seine zwei Bücher gegen die Juden, auf Bitten der Florentina verfasste ^). MoraUg sagt (lib. 12^ cp. 5, foL 103)^ sie sei in ihrem Kloster zu Astigi beigesezt worden, später aber, wie es allgemeine Meinung ist, sei sie von hier in das Grab ihrer beiden Brüder transferirt worden, eine Meinung, welche Florez nicht theilt, troz der Grabschrift in Sevilla; vielmehr sei ihr Leib später mit dem ihres Bruders Fulgentius in die Berge von Guadeloupe gebracht worden, wo man sie im vierzehnten Jahrhundert wieder fand. — Ihr Ge- dächtniss wird am 20. Juni gefeiert^).
§. 5. König Reccared, 586—601.
Als Hauptgründe der Bekehrung Reccared's zum wahren Glauben werden gewöhnlich der Vorgang seines Bruders Hermenegild und der Einfluss des Leander angeführt. Vielleicht aber hat die Königin Baddo oder Badda hierin einen entscheidenden Einfluss gehabt — Als äussere Verhältnisse die beabsichtigte Ehe zwischen Reccared und der fränki- schen Prinzessin Chlodoswinde , der Schwester Childebert's, aufhoben'}, Die so scheint Reccared die Badda zur Gemahlin genonmien zu haben. Da '^]2||S|*über ihre Persönlichkeit und ihre Herkimft sonst nichts bekannt ist, so war den Vermuthungen weites Feld gelassen*); gewöhnlich wurde sie für eine Tochter Astur^s (Arthur?), Königs von Britannien gehalten. Ihre Unterschrift zu Toledo 589 beweisst keinesw^, dass sie vorher Arianerin gewesen. Ich halte sie, sei es, dass sie gothischer oder spani- scher Abkunft war, für eine energische Katholikin, die aus religiösem Eifer auf der Kirchenversammlung die Beschlüsse mit ihrer Unterschrift Jbekräftigte.
>) Isidor proaem, de JUU cath, contra Jtidaeos: Ha»c ergo, •ancta toror, te peiente, ob
asdificalumem ttudü (ta tun dieavi^ tU qua eonsorie perfruor aanguim, eo&aeredem
fadam et smi labori», *) Edja, 9UB SantoSf su antiguedad eeks, i seglar, por el P. Marim de Roa, Setnäa
1629, p, 100^106. — Acta Sanet, t 4. Jwm, p. 18-'21. — Florez, 10 (bei dem
Bistham Astigis) , p. 119—124. >) Gregor. Tur. 9, 16, 20, *) H. Geiger, 1, 8. 8-15.
König Reecared, 586—601. 47
Reccared führte gegen die Griechen in Spanien eben nicht blutige Kriege, »oft erhob er die Arme gegen sie^, und gegen die Vasconen*). — Ein vornehmer Eammerherr, der Herzog Argimund, suchte ihn vom Throne zu stürzen. Seine Mitverschwornen wurden hingerichtet; er selbst gepeitscht, geschoren, ihm die rechte Hand abgehauen, und er auf einem Esel durch die Strassen von Toledo geführt^).
Beccared stellte das, was seine Vorgänger eingezogen, den frühem dm Lob Besizern freiwillig zurück. Er gründete und bereicherte Kirchen und Hr^d?" Klöster, sowie denn die Menge der damals neugegründeten Kirchen und Klöster ausserordentlich gross war. Er war sehr friedliebend, und wenn er einzelne Kriege fährte, so geschah es fast nur, damit sein Volk der Waffen nicht entwöhnt würde. „Die Provinzen, die sein Vater im Kriege gewonnen, behauptete er im Frieden, und regierte sie mit Weisheit und mit Billigkeit. Er war sanft, milde, von ausgezeichneter Güte; in sei- nem Angesicht lag solche Lieblichkeit, in seinem Herzen so inniges Wohlwollen, dass er alle an sich zog, und selbst die Bösen zu seiner Liebe anzog. So freigebig war er, dass er die Güter der Privaten, und die Besizungen (praedia) der Ejrchen, die sein Vater für den Staats- schaz eingezogen, ihren rechtlichen Besizern zurückstellte. So mild war er, dass er an den Abgaben des Volkes oft freiwillig nachliess. Viele bereicherte er mit Gütern, sehr viele erhob er durch Ehrenstellen^ ^).
Wir haben oben des Briefs erwähnt, den Reccared an Papst Gregor Reee*. sandte. Li Spanien und in Rom wusste man nichts von ihm. Nament- '^^ Kch steht er nicht in der Sammlung von Aguirre, der doch vieles Un- *•''(?> IKchte aufgenommen hat. Baluzius hat ihn zuerst mitgetheilt nut der Ueberschrift: Incipü epistola RecharedH — €id beatum Qregorium Bomensem epUeopum direeta*). Die andern Briefe bei Gregor haben einfach den Titel. Der Ausdruck „Romensis^ ist allerdings westgothisch ; aber man sagte auch in Spanien: praesuUs romani, papa Bomensis, und nicht Ro- mmris episcopus. — Aber es wäre doch auffallend, wenn zwar dieser Brief Reccared's erhalten , die Briefe Leanders aber an Gregor verloren wären. Der Stil desselben ist ganz barbarisch, selbst unlateinisch ^). Sollte auch Reccared, was wir nicht glauben können, so wenig der latei- nischen Sprache mächtig gewesen seyn, dass er nicht einmal einen Brief schreiben konnte, so hatte er doch den Leander, der gleichzeitig mit
') Isidor, Hisp, de reb. Ootk, cp, 54, — Luc. TW. p. 50 (apud ßchottf Stefan,
ilkutr, 4^ p. 1-117. *) Johann, Biclar, m ßne, *) Isidor, de reb. Gotk. q>. 52—56.
0 Bahuiusy Müceüanea Üb. V. (Par. 1678-1715, 7 vol.) *) z. B. — qui prae caeteroe poUe* antisüte»; prope MauiUa, — Nam, guantum te
venmUr diUgo, tu ipee, pectoris fecundiUxtiemy in^inrcuUe Dommo, totere tum credo, —
Peto tuae Christiamtaiis prudeniiae, etc.
48 Achtes Bncli, Drittes Kapitel.
ihm einen herrlichen Brief an den Papst *), und um dessentwillen er selbst schrieb y er hatte jene Äebte, die er mit seinem Briefe und mit Geschenken nach Rom sandte, an seiner Seite. Ein so stümperhafter Brief wäre fast eine Beleidigung des Papstes gewesen. — Dazu kommt, dass unser Brief auf die Sendung eines Priesters (des Defensor Johannes) nach Malaga hinweist. Diese Sendung aber fand wohl 4 Jahre später, im J. 603, statt, während der Brief Reccared's spätestens im J. 599 ge- schrieben seyn kann. — Ich glaube demnach, dass wir hier einen Ver- such aus spätester Zeit und von sehr ungeübter Hand vor uns haben, welche den verlorenen Brief Reccared's nach der erhaltenen Antwort des Papstes an ihn reconstruiren wollte, und in diesem Versuche zum Glück unglücklich war^).
Beccared unterwarf Gothen und Römer einem Geseze ') , nahm den in Spanien so beliebten Namen Flavius von den römischen Kaisern an; in den Münzen erscheint er zuerst als gekrönter König ^). j,Nach guten Anfangen gelangte er zu gutem Ende. Den Ruhm des rechten Glau- bens, den er im Anfange seiner Regierung annahm, krönte er zulezt durch ein öffentliches Bekenntniss seiner Sünden (vielleicht nach dem Beispiele Leanders). Zu Toledo starb er eines friedlichen Todes, er hatte fünfzehn Jahre regiert^).
') »Einen trefflicheren Rathgeber als Bischof Leander konnte er sich wohl nicht -wünschen**, ffelfferich, Westgoten- Recht, S. 27. — S. 33. «Seine katholischen Rathgeber haben zu ihrem unverwelklichen Rahme gewirkt.**
') Der Brief in Gregor, ep, 9, 61.
') Lucas 2W. p, 50, — Rod, XimeneSf 2, 15.
*) Bei MasdeUf t 9, p. 11 — 14 stehen die erhaltenen Münzen. — Mariana, 1.5. cp. 11—15; Üb. 6, cp. 1. — Ferreras, 2, 306^330.
») Aachbach, 221—33; Lembke, 77—86. Lafuente, 2, 359—369. — Ad. Helfferick, Entstehung und Geschichte des Weslgothen- Rechts, Berlin 1858, S. 27— 46, «Rcccared und das dritte Concil von Toledo.**
Viertes Kapitel.
UciaiM voB Gartageia. Donatus md Eotroplos von Monast
ServiUMiii. Johaues von Blelaro. Nonnitns von Geranda.
Hailmus und Johannes von Saragossa. — Coneil von Egara,
J. 614.
§. 1.
Licinian erscheint (nach Hilarius?), nach Hector im J. 517, und Cel- Liei- sinns im J. 546 als dritter uns bekannter Bischof von Carthagena. Er war gelehrt in den Schriften; Isidor las yiele Briefe von ihm, einen über das Sacrament der Taufe , sehr viele an den Abt £tttropius, den spätem Bischof von Valencia. ^Aber die übrigen Werke seines Fleisses and seiner Thätigkeit gelangten nicht , sagt Isid., zu unserer Kenntniss. Er blühte zu den Zeiten des Kaisers Mauritius (584 — 602): er starb zu Gonstantinopely durch Gift, wie es heisst, von seinen Nebenbuhlern be- seitigt; aber, wie geschrieben steht, von welchem Tode auch der Ge- rechte hingerafft wird, seine Seele wird im Frieden seyn').'^
Er schrieb an Papst Gregor einen uns erhaltenen Brief: „Das von an deiner Heiligkeit herausgegebene, und mit Hilfe Gottes an uns gelangte o7J!' Bach Ton der Hirtenregel haben wir um so lieber gelesen, als wir geist- '**' '* reiche Lehren darin gefunden haben. '^ Es muss als historischer Grund- saz gelten, bei Conjecturen stets an bekannte Thatsachen anzuknüpfm. Da wir nun wissen, dass Gregor an Leander im J. 595 seine Pastoral- regel sendete, dass Leander aus Carthaginensis ausgewandert war, dass ridi zur Zeit des Licinian dessen Bruder Fulgentius daselbst befand, dass Leander den Licinian besuchte, — so dürfen wir annehmen, dass Licinian eine Abschrift der Pastoralregel von Leander erhielt, und dass
<) Itid. q>, 42 <U vir. übitir. QKBoBf tpaiu Kirche. II, 2.
50 Achtes Bach. Viertes Kapitel.
er nach deren Durchlesung sich gedrungen fühlte, seinen Dank dem Verfasser auszusprechen *). — Er nennt (cp. 2) als alte Lehrer und Vertheidiger der Kirche Hilarius, Ambrosius, Augustinus, Gregor von Nazianz. Er führt aus Hilarius eine , Stelle an , womach dieser bei Er- klärung der Worte Pauli sage, dass es für einen Bischof nicht genüge, rechtschafiPen zu seyn, da der Schuldlose nur sich nüze, er müsse auch gelehrt seyn, um andern zu nüzen. Seine Dom Pitra hat im ersten Bande seines Spicilegium unter dem
Namen des Hilarius ^) Erklänmgen zu den Briefen Pauli an die Galater, Ephesier, einen ausführlichen Commentar zu Philemon, und Auszüge von Commentaren zu den zwischenstehenden Briefen ge- geben. Er führt 12 sogenannte innere Gründe an, welche Reinkens ohne Mühe widerlegt'). A. Mai und Pitra aber verweisen nebstdem auf das zweite Concil von Sevilla, wo eine Stelle aus dem Commen- tar des Hilarius über die Briefe an Timotheus angeführt wird*)." — Beiden ILardinälen ist indess der Brief des Licinian an Gregor ent- gangen^ in welchem ohne Zweifel auf den Commentar bu den Briefen an Timotheus hingewiesen wird, in denen sich die Anweisungen für Bischöfe und Bischofswablen befinden. — Aber schon im J. 1854 hat Jacob! zu Halle, der Herausgeber der Dogmengeschichte Aug. Neander's gezeigt^ dass der Commentar des Hilarius nur eine Uebersezung aus dem Conmientare des Theodor von Mopsvueste sei^). Bald darauf hat Dr. Notken ^) denselben Beweis geführt, indem er u. a. den griechischen Text des Theodor'schen Commentars an die Galater 1,4 — aus den erhaltenen griechischen Fragmenten Theodor's^) mit dem von Pitra mit- getheilten Commentar zu Galater 1,4 — zusammenstellt. Lezterer erweist sich ohne Widerspruch als eine schwerfällige Uebersezung Theodor's. Aus Anlass der Geschichte der Adoptianer hat Hefele über denselben Gegenstand referirt^). — Man besass im 6. und 7. Jahrhundert in Spa- nien demnach einen Commentar zu den Briefen des Apostels Paulus zunächst an Timotheus, wahrscheinlich auch zu den übrigen Briefen, mit Ausnahme etwa der drei ersten J^riefe Pauli und des Briefes an die
*) Ebenso Ferrerasj 2, 325.
«) SpicOegium SoUm, U i, p. XXVI— XXXV,
^ Beinken», Hilarius von Poitiers, 1864, S. 273—74.
*^ Ang, Mcdy SpidUg. romonton, L 6, praef, p. 36, — Pitra, p, XXVI,
*) Jacobi in: Deutsche Zeitschrift von Schneider ^ Nr. 32. — Dog;meiige8ehiehte
V. Neander, 2, 26. *) Notken in: Wiener Zeitschrift für katholische Theologie, von Scheiner, Bd. 8
(1856) S. 97—98. ..Patristische Miscelle«. ') Theodori M. in Nov, testamentum commentartorum ^ guae reperiri potuerunt, Coüeg.,
düpos., emendav, Otto Fridol, Fritzsche, TWci, 1847, p, 121, — Aügne, Patrol
graeca, t, 66, op. Theodori, p, 900. — Pitra, Sp. Ä, p, 52-^53. ») Concil. - Gesch. 3. Bd. (1858), S. 613-14.
Licinian vod Cartagena. 51
Hebräer, für dessen Verfasser man den Hilarius von Poitiers hielt, -wäh- rend man nur eine sehr unlateinische Uebersezung der Commentare des Theodor von Mopsvueste zu den Paulinischen Briefen besass. Zu unter- suchen, wie man diesem Irrthumc verfallen, liegt nicht in meinem Plane. Wir besizen indess sowohl bei Pitra, als in den von Fritzsche und Mai mitgetheilten Commentaren vorerst nur AuszUge aus den Erklärungen Theodor's zu den Briefen an Timotheus und Titus, während bei Pitra ein vollständiger Commentar zu dem Briefe an Philemon vorliegt.
Ferner citirt Licinian das Werk des Ambrosius „de officiü'^ nur allgemein ; aus Augustinus theilt er aber eine Stelle über den Beruf und die Eigenschaften eines Bischofs mit, die sich im Buch 19, cp. 19 — Yon der Stadt Gottes fast wörtlich wiederfindet.
Zulezt führt er den Gregor von Nazianz an, ^dessen Stil du folgest, nach dessen Beispiel du verborgen sejn wolltest, um der Last des Hirtenamtes zu entgehen').^ — Er bittet, ihn zu belehren über ängsti- gende Fragen, die bei Lesung seiner Hirtenregel in ihm aufgestiegen. Er sei gezwungen, das zu thun, was Gregor verbiete^). Da sich zu dem bischöflichen Amte kein Kundiger (peritusj finde, was anders sei zu thun, als dass Unwissende, wie Licinian selbst, geweiht werden ? Gregor möge entscheiden, ob es vielleicht genüge, Jesum den Gekreuzigten zu kennen; wqpn diess nicht genüge, so gebe es an dieser Stätte keinen Kundigen, also auch keinen Bischof. Der Weihe eines Bigamus wider- seze er sich stets entschieden. Aber Zweifel habe er doch. Er möge ihn durch eine Anweisung trösten. Er sei in der Lage, entweder es strenge zu nehmen mit den Eigenschaften der zu Weihenden, dann wer- den Predigt, Taufe und Messopfer aufhören, oder Unwürdige zu weihen.
Dass Licinian Metropolit war, geht aus diesen Worten klar hervor, denn „Sacerdos und Sacerdotium" bedeutet in jener Zeit stets das bischöf- liche Amt Er fährt fort:
„Vor wenigen Jahren besuchte mich der Bischof Leander von Se- villa auf der Rückkehr von der königlichen Stadt im Vorbeigehen, und sagte, er habe Homilien über das Buch Job, welche von Deiner Heilig- keit herausgegeben worden. Weil er aber Eile hatte, konnte er uns dieselben troz unsere Bittens nicht vorzeigen; später habe Gregor an Leander über die dreimalige Untertauchung geschrieben, und gesagt, dass ihm jenes Werk nicht gefalle, er es aber doch herausgegeben. Dazwischen handelt er von der, theilweise erhaltenen, Version der Er- klärung des Origenes zmn Buche Job durch Hilarius, findet es aber auffallend, dass dieser gelehrte und heilige Mann die Absurditäten des
') V. u. a. S, P, — Grtgcrii — Naxiam, orcUio apologetica de fuga mtOf ed, Alzog —
Frih. 1858. SS p. cf. carmma se $e ip»o ("bes. de vita sua), ') Gregor, reguta paet 1,1 — ne venire mperiti cui magisterium audeant.
4»
52 Achtes Bach. Viertes Kapitel.
Origenes über die Steme als lebende Wesen habe übersezen mögen [ui de stelis naeniaa Origenia transferret^)]. Der Papst möge ihm sein Buch über Job 9 und die übrigen von ihm verfassten Bücher ^Moralium'^ sen- den ^ deren er in seiner Hirtenregel erwähne. Ihm sei es ein süsser Wunsch, wie dein Gregor (von Nazianz) sagt, bis zum höchsten Alter zu lernen^). Aus den leztem Worten scheint mir hervorzugehen, dass Licinian um diese Zeit schon bejahrt war.
Eine Antwort auf diesen Brief besizen wir nicht. Niemand von den Alten, auch Isidor nicht, erwähnt ihn. Erst Dachery fand ihn. — Aber der Brief trägt alle innem Zeichen der Aechtheit, und ist für die Earchengeschichte sehr wichtig. Wir ersehen u. a. daraus, dass Leander mit Licinian verkehrte, dass dieser die Hirtenregel und den ersten Brief des Papstes wohl von ihm empiieng, dass der Anfang der Werke „Moralia in Job^ sehr frühe nach Spanien kam, während das vollstän- dige Werk erst 50 Jahre später dahin gelangte, dass Schriften von Gregor von Nazianz und Theodor von Mopsvueste in Versionen in Spa- nien bekannt waren, u. a. ftQ vin. Yincentius, Bischof von Ebusa (Iviza) hatte an Licinian geschrieben, 'voa"* ^^3 ®r einen Brief von einem Ungenannten erhalten, mit der Nachricht, Rbosa. QQ g^j jjj jjqjjj ^^f j^m Altare über der Memoria Set. Petri ein Brief
Christi vom Himmel gefallen, u. a. mit der Einschärfung einer bessern Sonntagsfeier; diesen Bericht habe er von der Kanzel aus dem Volke verkünden lassen. Darüber schrieb Vincentius an Licinian [als seinen Metropoliten^)]. Dieser antwortet scharf: so bald er den Anfang des Briefes gelesen, habe er ihn in Gegenwart des Ueberbringers zerrissen und auf den Boden geworfen; er könne solche Albernheiten (naenias) nicht ertragen, worin sich weder eine schöne Diction noch die gesunde Lehre finde. Die strenge Sonntagsfeier der Christen dürfe keine jüdische seyn; wenn die Christen am Sonntag den Gottesdienst nicht besuchen, so wäre es besser für sie^ zu arbeiten, als zu tanzen, und fade oder schmuzige Lieder zu singen^). Christus schicke keine Briefe mehr vom
') Davon ist noch vorhanden Fragm, homitiae de Kbro s. Job — c/. Bieron. ep. 6i ad Vtgikmtwm. — /t6. i contra Rufinum, cp. 14. Obiges Fragment ist aus Aog^a- stin. L 2, 27, etra JuUanum (Ed. M. 10, 358), der es für eine Schrift des Hilarius selbst h&U. — c/. Hieron, ep. ad ViffikuU, 61 (oL 75); — ad Pammach. 57 (101) cp, 6 de optimo genere interpreUmdi, — apolog. adv. Uhr, Ri^jm, 1,2 — Hilarium , — gut 40 ferme miüia versuum Origenis in Job ei PtaUnot transtuUt,
•) Gh-egor N., poSmata de »e ipso, Gregor, jusfurand. — Poim. moral. 33 — Tetra- eiichae senL v. 225 — 35.
») K..G. 2, (1) 18a
*) ut dicitur, bcdlare, saltare, et membra — saUando male torquere, et ad excüandam Ubidmem nugatorne cancionibua proclamare. — Auguet. de temp. (sermon. wpposiL) S. 265,
Licinian von Gartagena. 53
EQmmel, ja habe es nie gethan. Er solle also in Gegenwart des Volks jenen Brief, wenn er ihn noch habe, zerreissen^ und bereuen , was er gethan. Der Brief schliesst: „Bitte für uns, heiliger Herr, und in Christo geliebtester Bruder.**
Ausführlicher ist der dritte Brief des Licinian ^) , dessen , wie der beiden frühem, Isidor nicht erwähnt, welchen er und Severus (von Malaga) an den Diacon Epiphanius schreiben. — Der Bischof dieses an den Epiphanius , welchen die Briefschreiber wegen seiner hohen Würde aus Rp"ph«. Schonung nicht nennen wollen, behauptete, dass ausser Gott alle andern "'"*' Wesen körperlich seien. Licinian hält es wohl für angemessen, die Antwort nicht allein zu geben, sondern zog den gelehrtesten Bischof seiner Provinz zur Theilnahme an der Widerlegung des Irrenden zu. Es wird aus der Schrift bewiesen, dass die Engel, die guten, wie die bösen, Geister seien; ebenso die Seele des Menschen. Dann kommen die Vernunftbeweise. Es gebe vier Elemente alles Körperlichen; ob für die Geister ein fünftes bestehe? Der Geist sei an keinen Ort gebunden (anima localis non e$t). Er könne nicht getödtet werden , wie der Leib. Als Bild Gottes — sei er Geist, wie Gott. Der Geist belebe den Leib, er durchwohne und durchherrsche ihn, untheilbar in ihm. j,Die ganze Seele sieht, hört, betet an, berührt, kostet: und während sie den Leib durch die Räume bewegt, bewegt sie selbst sich nicht im Raume.^ Es gebe drei Bewegungen der Wesen, Gottes, die nicht in der Zeit und nicht im Baume sich vollziehe, die der Seele, die in der Zeit geschehe, während sie, selbst nicht räumlich, alle Bäume umfasse (omnia loea mlocaUter cantinet), Sie hat keine Quantität, aber eine Qualität, Gott habe weder die eine noch die andere^). Es wird vom Punkte und der Linie in der Geometrie gehandelt. Es folgt der Beweis aus der Tradition , der sich auf Citate aus Werken Augustin's ') (deren Zusen- dung sich Epiphanius vergebens erbeten hatte) und aus Claudianua Mam. : nde ineorporaUtaU animae — L 3^^^) beschränkt. Wenn man dessen geist- reiche Schrift aufmerksam durchliest, wird man vielleicht finden, dass uusre vorliegende kleine Schrift zum grossen Theile die Gedanken und Ausführung des Claudianus M. wiedergiebt. Es genüge, schliessen sie.
266 — diabolicQ mare balare et scUtare, — Ferrand Diae, c. 188 Breviar, canon,
FriedrichDiez (Etymol. Wörterbuch) — leitetdas Wort von : 6a/{a^BsKu§;el, Ball her. ') Er bat 22 capitala; Einleitung 1 — 2; Schriftbeweis, 3 — 9; Vernunftbeweis,
10—17; Vaterbeweis, 18—21; Schluss cp. 22. '} qp. 14 f rite creditur anima quantitatem nuUam, quaUtatem habere uUam: Deum nee
qwmtitatem, nee qualitatem habere. Q^ia igiiur aequalie Deo non est, quaUtatem
habere; quia corpus non est, qtumtitatem non habere, ') Darunter ist der Brief (137 ed, Maur.) ad Volusianim, „de incamatione Verbi Dei*'
(ep, 11), welchen unsre Verfasser „über de Virginitate ScL Afariae" nennen. 0 Vielmehr: de statu animae; 13, ep, H (Beeapitulation des Cl. MamO*
54 Achtes Bach. Viertes Kapitel.
dass sie ihm in Kürze, soweit es die beschiUnkte Zeit erkubey Auszüge aus diesen beiden Schriftstellern mittheilen. Er möge sie dem unge- nannten (i. e. seinem Bischöfe) mittheilen; wenn er sich nicht füge und zurechtfinde, so werden auch andere Zeugnisse ber ihm nichts vermögen. Der Inhalt des zweiten und dritten Briefes des Licinian ist eine unwiderlegliche Bestätigung seiner Klagen in dem ersten Briefe, dass nur Unerfahrene in seinem Sprengel sich für das Amt eines Bischofs Liei finden. Der Inhalt aller drei Briefe führt zu der Ansicht, dass Licinian Metro. Metropolit war; als solcher musste er Bischöfe weihen, den irrenden P®"** SuflFragan Vincentius, und den irrenden ungenannten Bischof des Epi- phanius zurechtweisen und zurechtführen. Umsonst sagt Florez, der Brief an Vincentius beweise dieses nicht*); aber im Zusanmienhalte mit der Natur und Lage der Dinge, mit der Geschichte und den übrigen zwei Briefen beweist er es. — Aber wie im siebenten, so konnte man es im 17. und 18. Jahrhundert innerhalb des Sprengeis von Toledo noch nicht zu einer geschichtlichen Anerkennung einer Metropole von Car- thagena bringen. — Licinian war Metropolit der Bischöfe inner- halb des noch den Griechen angehörenden Gebietes in Spanien. Wenn unter ihm auch der Bischof der Pithyusen stand, so beachte man, dass diese Inseln ungleich näher bei Spanien liegen, als die Balearen. seio Licinian kam in Constantinopel um das Leben, wie man sagte, durch
^coa-" ^^^- ^^'^^ Erklärung seiner Reise dahin und seines tragischen Todes no* d* ^^^ damit nicht gegeben, wenn man sagt, die Kezer haben ihn vergiftet. — Entschieden trete ich der (nur nicht motivirten) Ansicht des Ferreras bei^), er sei nach Constantinopel gereist, um im Namen der Unterdrück- ten bei dem Kaiser Klage zu führen gegen das Raubsystem der Statt- halter, dass aber Comitiolus, davon in Kenntniss gesezt, ihn zu Con- stantinopel habe vergiften lassen. Man bedenke, dass Comitiolus die fireien Bürger sänmitlich zu Sklaven gemacht, dass das Land verödet lag^), man denke an die Gewaltthätigkeiten gegen die Bischöfe, und man wird begreifen, dass Licinian kaum umhin konnte, für seine be- drängten Pflegempfohlenen in seinem hohen Alter diese Reise anzutreten, die ihm den Tod eintrug; aber er starb den Tod des Gerechten.
Den ersten Brief des Licinian fand und theilte mit dAehery in Spi-'
*) Florez, 4, 85 (98), 5, 124^28, gegen Juan BapU Ferrer: Dissertatio de antiquo primatu ToUtano, ctucL — Ferrer, Valentmo, Valeniiae 1728, p, 90, der, als ein Einwohner des Königreichs Valencia, nicht auf dem Standpunkt von Toledo steht
^) Ferreras, 2, 325 — 26; er widerlegt zugleich die Behauptung des Mariana (Üb. 5, 13 und Aguirre 3, 315), dass Leovigild ihn hahe vergiften lassen.
') <7>. uUmwn reguUu S. Leandri: terra, cui dvee er^H sunt, et coneessi extraneo, mox ut dignitatem perdidü, caruit et foecunditate, — Mit Unrecht versteht Montalem- bert diese Worte von ganz Spanien (Mont. die Mönche des Abendlandes, deutsch von Brandes, Regsb. 1860, Bd. 2, S. 200 (»Die Mönche in Spanien, S. 193-238).
Lidniaii von Cartagena. 55
eäeg. L 2y p. 368 (Agtdrre, t 3^ 315-^17), den zweiten und dritten Avtga- theilte mit ans Ms. der Earche von Toledo der Kardinal Agnirre ^**«'*'' (t 3) 317 — ^321), derselbe giebt zu dem ersten Briefe die Varianten eines B'^*^'- Ms. von Toledo. Eine neue correktere Ausgabe der drei Briefe gab Florez (den ersten nach der zweiten Ausgabe des Spteüeg. van Dachery, t 3, 1723) j Esp. tag. t. 5, p. 402— 405-^407 --416 apendice IV, „de loa CarUu de LicMano'', Aus Aguirre sind die drei Briefe abgedruckt ap, Migne, patroL lat. U 72^ p. 690—700.
Ueber Licinian ist^ ausser flüchtigen Bemerkungen , noch nichts geschrieben worden *). Er wäre, in Verbindung mit der Darstellung der Lage des in der Gewalt der Griechen befindlichen Theiles von Spanien^ einer Monographie wohl werth. Seine Bildung wie sein Eifer ist rüh- menswerth; seine Sprache ist nicht frei von Provinzialismen, im Ganzen aber correkt und anziehend. — Da wenige Jahre nach seinem Tode Garthagena von den Spaniern zerstört wurde, so war er vielleicht der lezte Metropolit, oder doch der lezte Bischof von Carthagena, der in Garthago Spartaria residirte. An die Stelle von Carthagena trat Biga- stro, und später Murcia.
§. 2. Donatus
war Gründer und erster Abt des Klosters Servitanum. Seiner erwähnt q^om- zuerst Johannes von Biclaro beim dritten Jahre des Leovigild (J. 671): ^*^*^^^ Donatos, Abt des Klosters Servitanum, der Vollbringer von wunder- mo«. baren Werken, wird gefeiert^). Zwölf Jahre später nennt er den Do- laai. natus einen Heiligen^). — Ausführlicheres über ihn theilt erst 100 Jahre spater Udefons mit: „Donatus, Mönch dem Bekenntnisse und der That nach, soll der Schüler eines Einsiedlers in Afrika gewesen seyn. Da dieser die Einbrüche barbarischer Völker, die Zerstreuung und die daraus entstehenden Gefahren für seine Heerde vor Augen sah, so begab er sidi zu Schiff mit etwa 70 Mönchen, und zahlreichen Codices nach Spa- nien. Ihm gab die vornehme fromme Frau Minicea Hilfe und ünterstüzung, so dass er das Kloster Servitanum bauen konnte. Er zuerst soll nach Spanien die klösterliche Observanz und Regel gebracht haben: im Leben leuchtete er durch Wunder, im Tode durch seinen Nachruhm. Lebend, und in der Crypta seines Grabens ruhend, soll er durch Heilwunder wirken, wesswegen die Bewohner jener Gegend sein Grab in Ehren halten ^).<'
*) /a6nctu«i bibUoth. m«d. et, inf, laL ed. Manti, 4, 274 — 75, — Antonio Perez-BayeTf
277—82. — de Castro, 275 -78. — Rem. Ceillier, 11, 428—29. ') Donatua, — mirabilium Operator^ eianu habetur.
^) Eutropiue AblnUf Monaeterii Servitani, discipulus i$ancU Donati f clarua htibetHT» *) Jldeffme de vir. ilL cp. 4.
56 Achtes Bach. Viertee Kapitel.
aiebt Von der Regel des Donatus soll später die Rede seyiu Aber wer
^fr*J[. waren die Barbaren, vor denen er floh? Es waren die Berbern; die Bacuatae und Macanitae in Mauritanien^), führten beide den Beinamen Barbari, in dem man die heutigen Berbern^) leicht wieder erkennt'). Schon im 2. Jahrhundert überschwemmten und beherrschten sie längere Zeit den Süden von Spanien; nach TertuUian brachen sie hervor aus ihren Sizen. Sie erwiesen sich als die gefahrlichsten Feinde des Reiches der Yandalen; und die Handvoll Truppen, welche jezt, nach dem Sturze der Vandalen, die Römer (Griechen) in den weiten Gebieten von Spa- nien stehen hatten, konnte ihren Raubzügen nicht Einhalt thuD*). Aga- thias klagt um diese Zeit^), dass das kleine Heer von kaum 150,000 Mann in Spanien, Afrika, Italien, Aegjten, Persien, Armenien etc. zerstreut sei. Mit einem Heere von nur 16,000 Mann zerstörte Belisar das Reich der Yandalen. Auch der Abt Nunctus, welcher zur Zeit des Leovigild nach Emerita kam, scheint Afrika aus dem gleichen Grunde verlassen zu haben % Kloster Zur Zeit des Krieges zwischen Hermenegild und Leovigild waren Martini, beim Herannahen des Feindes aus dem Kloster des heil. Martinus sämmt- liehe Mönche auf eine benachbarte Insel geflohen. Nur der alte ehr- würdige Abt war geblieben. Ais die Gothen kamen und den Ort plün- derten, so fanden sie den Abt allein, zwar gebeugt vom Alter, aber doch aufrecht durch seine Tugend. Einer der Gothen zog das Schwert^ als er aber zum Streiche gegen ihn ausholte, fiel er rücklings zur Erde und starb. Vor Entsezen flohen die Uebrigen; Leovigild, von dem Ereignisse in Kenntniss gesezt, befahl, dem Kloster alles Geraubte zurückzustellen ^).
Das Kloster Servitanum lag jedenfalls zwischen Sagunt und Cartha- g^ia, es hatte in Donatus einen bejahrten Abt, welcher Wunder voll- brachte, es konnte auch dem heil. Martinus geweiht seyn. — Auch werde sonst ein Martinskloster in diesen Gegenden nicht erwähnt"). — Dagegen wird geltend gemacht die Verschiedenheit der Namen, ferner,
») Ptolem, 4, t
') Johannes Bicl. 575 — donis Barbariae (= Berberei).
») Forbiger, Handb. d. alt. Geographie, Bd. 2, (1844), S 870 »Afaurttonia.«
*) Joh. Biclar. J, 569 — TheodoruSf praefectus AßricaBf a Maurü inter/ectus est. —
Jahr 570; Tkeoctistus magister militum provinciae Africanae a Mauris hello supertUus
intertü, — J. 571 : Amabilis magister mUitiae Afiricanae a Mauris occtdihtr. *) AgaihiaSf 5, 13, ') Paulus Emerü, qt. 3, ab Africanis regionibus in provinciam Lusitaniam NunfOum nostrum
advenisse abbatem, *) Gregor. Tur. de gUnia confess. c. 12. — Montalembertf S. 201. ") Fr. Diago, Annales del Reino de Valencia, 1613, Üb. 5, cp. 9. Mabiilon, annales
0. S. B., L 3, nr. 35.
Eatropias, Bischof von Valeneia. 57
dasB im J. 584 schon Eutropins als Abt berühmt war, was doch einige Jahre seiner Amtsthätigkeit vorausseze; vor allem der Umstand, dass das Promontorium Dianium jezt Cabo S. Martin heisst^), von -wo aas die nächste Ueberfahrt nach der Insel Iviza war. Für mich ist der leztere Grund von Gewicht. Denn auch dair Promontorium Magnum in Algarve — heisst Cabo de Sao Vicente, von dem darauf gestandenen Sc. Vin- cenzkloster, während heute noch der südliche Ausläufer desselben Ponta de Sagres heisst, wie er früher Prom. Sacrum genannt vmrde^). — Wie in den alten Zeiten auf Vorgebirgen Tempel standen, so wurden in der neuen Zeit Kirchen und Klöster auf ihnen errichtet. In dem Bisthum S. Denia wäre demnach das Set. Martinskloster gelegen^), während das Kloster Servitanum im Bisthum Saetabis lag. Den Namen Servitanum leiten einige von Saetabis, andre von Servi(Dei) ab. Die Mehrzahl der Schriftsteller glaubten, dass das Kloster nächst der Stadt Saetabis lag, während ich mit andern eine etwas südlichere Lage, etwa bei la Olleria, annehme ^).
§. 3. Eutropius, Bischof von Valencia * war der nächste Nachfolger des Donatus, und schon zum J. 584 sagt Entro
Johannes Bicl.: Eutropius, Abt des Klosters Servitanum, Schüler des hefl. Donatus, wird gefeiert. Viel Ruhmvolleres noch berichtet er über ihn aus Anlass der dritten Synode von Toledo, 589. — Ihn feiert Isi- dor mit den Worten*): Eutropius, Bischof der Elirche von Valencia, hat, als er noch im Kloster Servitanum weilte, und Vater der Mönche war, an den Bischof Lucinian {ad Papam Lucinianum), dessen wir oben Erwähnung gethan, einen sehr lehrreichen Brief geschrieben, worin er denselben fragt, warum den getauften Kindern das Chrisma, und dar- nach die Salbung mitgetheilt werde. Er schrieb auch an Petrus, den Bischof von Ercavica über die Leitung (districtione) der Mönche einen
») Willkomm, die Halbinsel der Pyrenfien, Leipz. 1855, S. 77, 154, 156. — Ä.J. Ca- vaniUes, Observ. — del Reino de Valencia, Madr. 1795, Bd, 2, S. 220. Es sind vielmehr 6 Vorgebirge Cabo de S. Antonio, S. Martino, de la Nao, Moraira, Hifac und Arabi. Im Altcrthum hiess es: Dianium, von einem Tempel der Diana, Tenebrlum (heute Negre), auch Ferraria (Mela, 2, 2, 6. — Farbiger, 5, 11),
') Willkomm, 3, 88, 140—41: »Der äusserste Vorsprung des Kaps trägt ein Eapu- ziDerkloster, welches auf drei Felsenkegcln steht, zwischen denen die Wogen des Meeres hindurchschlagen. Bei stürmischem Wetter sprizt oft der Schaum der Brandung noch hoch über das Dach des Klosters hinweg, v. S. 496.
*) Fischer, Gemälde von Valencia, 1. Bd., L. 1803, S. 197—99, die St. Martinshöhle.
*) Florez, de la Iglesia Setabitana, capit. ult. De los Santos de esta Diocesi, y del Monasterio Servitano, 8, 57—62,
*) Isid, de vir. HL cp, 45.
58 Achtes Buch. Viertes Ki^^itoL
»■ Bi< in erbaulicher Sprache yerfassten und den Mönchen aehr nothweDdigen
Petrn, Brief.*
«irifi? ^^^ Eutropius Bischof von Valencia wurde, erfahren wir nur von Isidor^j. Im J. 610 war Marinus schon Bischof von Valencia, im J. 589 Celsinus. Da wir mit Grund annehmen, dass Eutropius einer, vielleicht der erste der Aebte war, die Reccared nach Born sandte, so würden für die Dauer seines Episcopates wenige Jahre übrigen. Er scheint nicht als Heili- ger verehrt worden zu sejn, wenigstens steht er nicht als solcher in den Martyrologien^). — Erhalten ist uns „Epittola ad Petnan Papam de de octo vitiia; er bezeichnet als solche: 1) gastrimargia^ 2) farmeaUo,
8 puiu.jj pf^iargyria, 4) ira, 5) truOUia, 6) aeedia, 7) eenodoxia, 8) iupeHna. Die leztern beiden fallen offenbar zusammen. Die griechischen Namen weisen auf den griechischen Ursprung dieser Sittenlehre^). Es finden sich treffende Aussprüche über VP^esen, Wirken und Zusammenhang die- ser Laster. Der Christ soll nicht essen „vor der canonischen Stunde*. Jede Todsünde zerfällt wieder in zwei oder drei Verzweigungen, Sie stehen unter sich in einer Verkettung (coneatenaiio) , und haben ihre einzelnen Aeusserungen^j. Er zeigt, wie man gegen diese Fehler kämpfen solle. Es gebe mehr Laster, als Tugenden, doch wer jene acht Laster besiegt, habe alle mit der Wurzel ausgerissen. Es folgt die zweite
de dir Abhandlung an den Papa Petrus „de diitrictione monachortan et nana
ne »n»- fnonotUriorum , direeta Romae. — Man müsse erhalten die Zucht und
"^^ die Ordnung der heil. Begel, damit, was die Väter eingesezt, auch die Söhne unversehrt bewahren und beobachten. Li der Welt müsse der Fürst, in der Kirche der Hirte und Hohepriester, in den Klöstern der Vater den Bösen Widerstand leisten und sie züchtigen. Er verweist auf das achte Biich der „Stadt Gottes.^ Den Apostel Petrus nennt er das Haupt und den Fürsten aller Apostel. Er beschwert sich, dass ihm der Vorwurf zu grosser Strenge im Kloster gemacht wurde, wesswegen schon einige Mönche ausgetreten. Aber besser sei es, mit wenigen heilig, als mit vielen lau und weichlich leben. Wer so sage, der kenne keine Klosterregel (monasterialem regulam). Was Gott in diesem Kloster (in
I ) cp. 42 et 45.
*j Fr. DiagOf Annales de Valencia ^ l. 5, p. 206. -- Flore» 8, 166-69 ~ „Sem Eu-
tropio^, (de la Iglesia de Valencin). — Antonio - Perez Bayer, p. 283, nr. 44. ^) 8. Kimmely Monumenta ßdei ecclee. orientcdi», Jenat 1860, Con/esno orthodoxa, P. HL,
quaeetio 23, 'wo i^ vJtepf^fHXveia^ -q xAeove^ücy y xoqiyeiay 6 f>Sdyofy j^ ycUfr^ifia^iccj
y fin^uuxxia (RachsuchO xoi ?^ ooofdia als Todtsünden stehen. — * ▼. übrig.
des Cassian Schrift: de coenob. institut. 1.5 — 12. ^) Er nennt sie fiUae, /.. B. de fomiooUiane — (naacuntvar) turpüoquia, teurriätateef
ludicra ac ttuUHoqtda (ef. über diese 8o«^en. Afrikanismen, K.-G. 1, 88—89 —
cf. Hüarius Pict 2, 6 ad Conetant cp, 25 contra Const. — EtUropiu» sagt u. a. :
«n aUo superequitoU Juror.
fiqtropius, Bischof yod Valencia. 59
hae eeüa 9ua) bis jezt erhalten ^ das wolle er jezt nicht wegen weniger lauer y herumschweifender Pseudomönche ^va^o« p»tfMrfo;norkicÄouj, welche tilglich von einem Hause zum andern laufen, und die mit Epicur guter Dinge sprechen: Lasset uns essen und trinken, denn morgen sind wir todt, verändern oder aufheben. Denn, wie der heil. Apostel sagt: Es steht ein fester Grund (2 Tim. 2, 19), und wenn auch Einer in Folge seines bösen Willens daran sich stosse und falle, so möge doch in nichts Anstoss nehmen und wanken, was (wen) der allmächtige Gott mit sei- ner Rechte schtizt und stärkt Amen.
Der mit Geist und Feuer, aber nicht ohne wohl berechtigte Gereizt- heit, vielleicht sagen wir besser mit heiligem Zorne geschriebene Brief, der jedenfalls den höchsten Beifall Isidor^s gefunden, lässt schliessen, dass Bischof Petrus vorher einen klagenden Brief an Eutropius über dessen zu grosse Strenge gerichtet. Nach dem Inhalt sollte man schlies- sen, dass derselbe im Kloster (Servitanum) geschrieben wurde. Ist aber die Ueberschrifl; acht und sprachlich correkt: directa Romae — zu Rom (an Sutr». Petrus) gerichtet, so wäre diess die Bestätigung einer Vermuthung, die sich'^iim" jedem von selbst nahe legt. Denn Reccared hatte (wenigstens zwei) Aebte an Papst Gregor gesandt, mit Geschenken und der Bitte um das Pallium für Leander. Eutropius war nicht nur der hervorragendste Abt in Spanien, mit und wohl noch vor Johannes von BIclaro, er hatte auf der Synode zu Toledo alle Bischöfe überragt. Auf ihn mussten zuerst die Augen des Königs fallen^). Eutropius, zweiter Begründer seines Klosters, hatte den natürlichen Wunsch, die von Gregor I. in Rom gegründeten Klöster, wo sich damals auch die 589 von Montecassino vertriebenen Mönche am Vatikan ein Kloster gebaut hatten, näher kennen zu lernen, und mit Gregor I, dem zweiten Begründer des Ordens des heil. Benedictus, nähere Rücksprache über die Angelegenheiten desselben zu nehmen.
§. 4. Johannes von Biclaro
jyStammte aus der Stadt Sealabis (Santarem), und war von Geschlecht ein Gothe. Als Jüngling gieng er nach Constantinopel, eignete sich die lateinische und griechische Bildung an, und kehrte nach siebenzehn Jah- ren in seine Heimath zurück, zur Zeit des Ausbruchs der Verfolgung Leovigild's. Der König suchte ihn vergebens zum Arianismus zu ver- führen, dann verbannte er ihn nach Barcelona, wo er zehn Jahre viele Nachstellungen und Verfolgungen von den Arianern zu erdulden hatte. Später gründete er das Kloster Biclaro (Bisthmns Tarraco) , wo er eine
') Aneb H, Geiger lässt den Eatropinsi aber schon 589 mit Probinus von Tarraco nach Born reisen, aber in der Hafenstadt Leonina an der Pest sterben, 2> 20i— 223 .Die Herrschaft des Todes«.
60 Achtet Bach. Viertes Kapitel.
Gemeinde von Mönchen sammelte, und eine Regel schrieb, welche dem Kloster selbst heilsam seyn isollte, aber auch allen Gottesfürchtigen sicher vonnöthen ist. Dem Buche der Chroniken (des Eusebius und Hierony- mus) fügte er hinzu vom ersten Jahre der Regierung des jungem Justi- nus bis zu dem achten Jahre des Römischen Regenten Mauritius (566 — 590) in historischer und gedrängter Darstellung eine sehr lehrreiche Ge- schichte: man sagt, dass er noch vieles Andere schreibe, was zu unsrer Kenntniss nicht gelangte''^).
Nach der Berechnung des Florez wurde er geboren um 540, reiste um 558 nach Constantinopel, kehrte um 575 zurück, baute im J. 586 sein Kloster, in einem Alter von 46 Jahren, wurde um 591 Bischof von Joh««. Gerona, und starb um 621 ^j. — Aus seinem Chronicon sieht man, OricBt. dass er im J. 571 in Constantinopel sich befand. — Da in den „Fasti Idatiani'^ [K.-G. 2, (1), 470J sich specielle Nachrichten aus Constanti- nopel und aus dem Orient finden, so könnte man an Johannes als den Ver&sser derselben denken. Aber gerade die den j^Fcisti^ eigenthüm- lichen Ausdrücke, z. B» Romania, levatus est, recessit, — finden sich nicht in der Chronik des Johannes, welche auch gewandter und leichter geschrieben ist. — Im J. 576 begann die Verfolgung des Leovigild noch nicht; ich glaube, man dürfe von den 10 Jahren seiner Verban- nung in Barcelona einige abziehen, und sie auf die Zeit von 579 bis v«r. 586 beschränken. Johannes als ein Gothe, musste den Unwillen des BMh Königs mehr als die sogenannten Römer auf sich ziehen, und so ver-
toiwT ^^®^ ®^ ^^^ ^^^^ ^^ ^^^ „Gothen" nach Barcelona.
V7enn wir diese Nachricht des Isidor mit dem, was wir früher über den Bischof Ugnas von Barcelona gehört haben, zusammenstellen, so dürfen wir ohne Uebertreibung sagen, dass Barcelona von 579 bis 586 das Heerlager und der Centralpunkt der arianischen Gothen war. Schon Florez hat mit aller Energie nachgewiesen, dass Barcelona eben unter der Botmässigkeit der Gothen stand, und dass desswegen kein Schatten eines Tadels auf die Einwohner desselben fallen kann, die einfach unter dem Joche der Feinde standen^). — Ugnas erscheint als erster Bischof der Arianer, und vieles spricht dafür, dass er Erzbischof war. Die Stadt Barcelona war bedeutend genug für den Siz eines Erzbisthumes ; sie war von den Zeiten des Hosius an bis etwa zum J. 425, d. i. bis zu der Wegnahme der Balearen durch die Vandalen, wohl auch Siz eines Metro- politen gewesen*). An diese Erinnerungen, an dieses Anrecht aus alter Zeit konnten die Gothen nun wieder anknüpfen, und vielleicht dadurch auch einige Sympathieen für sich zu gewinnen hoffen, wenn sie Barce-
*) Isidor, de vir. ülustr, 44.
*) Florez, del Biclarense ilustrado, 6, 36 i — 370,
») Florez, 29, 125—26.
0 K.-G. 2 (1), 189-90.
Johannes von Biclaro. 61
lona wieder zur Metropole erhoben. Ugnas zwar erscheint durchaus ab edler Mann. Andere Arianer um ihn waren es gewiss weniger. Was auf den ersten Blick als etwas Leichtes erscheint, die Verbannung nach Barcelona, war damals ein schweres Leiden. Der Gothe Johannes, der zum Arianismus nicht abfallen wollte, wurde den Arianern als seinen Quälgeistern überantwortet, und hatte von ihnen beständige Nachstellun- gen zu erfahren.
Johannes konnte frühestens im J. 586 das Kloster Biclaro (Yalclara) !■ gründen, und da wir ihn schon im J. 592 als Bischof finden, so konnte **••*'•• er demselben nicht lange vorstehen; vielleicht, dass gerade diess ihn ▼eranlasste, seinem Kloster eine geschriebene Regel zu hinterlassen. Obgleich Johannes als Bischof von Gerunda auch diesen Namen tragen könnte, so ist er doch zu unterscheiden von dem spätem Johannes von Gerunda.
Johannes will „nach Eusebius von Cäsarea, nach dem auf der sei«« ganzen Erde bekannten Presbyter Hieronymus, nach Prosper, dem reli- ^ giösen Manne, nach Victor von Tununum (Tunis) in Afrika, welche die Geschichte fast aller Völker in grösster Gedrängtheit und Emsigkeit vcr- fasst, und bis zu unsrer Zeit sie der Reihenfolge der Jahre nach gerührt ha- ben*', das, was er zum Theil selbst gesehen, theils von treuen Zeugen ver- nommen hat „der Nachwelt in kurzer Fassung mittheilen^. Zum J. 569 berichtet er, dass die Garamanten und die Mauriten (Mauritanier) den Glauben angenommen. Ob Spanier oder Griechen hiebei betheiligt wa- ren, wird nicht gesagt. — Zum J. 572 wird berichtet: „Domnus, Bischof der Kirche von Elna, wird gefeiert.*' Er lebte im J. 589 nicht mehr. Zum J. 573 berichtet er: Mausona, Bischof von Emerita, wird in unserm Bekenntnisse gefeiert. — Zum J. 578 : Johannes, Presbyter der Kirche von Emerita, wird gefeiert. Zum J. 586 bemerkt er: „Als der jüngere Pelagius gestorben, folgt ihm Gregorius im Episcopate der römischen Kirche. Er regierte 15 Jahre.*' Jenes sezt er um 4 Jahre zu frühe an, die Dauer ist richtig, aber das Chroniken ist erst im J. 604 oder später geschlossen worden, oder dieser Zusaz hinzugekommen. Florez meint, das — 23 Jahre umfassende Chronicon sei 590 geschrieben *) , der Ver- fasser aber 591 Bischof geworden.
Die erste Ausgabe ist von H. Canisius; Ingolstad 1600, 4°, mit Vic- Ant- tor Tunun. Es folgen ap. Schott, Hispan. illuHr. 1008, 4, 152—160; ^••*'■• ap. Scaliger, ihesaur. temp. Lugd. Bat. 1606. Amstelod, 1658, — JB. Ca- niiitt«, lect. antiq. ed. BamagCy Amstol. 1725, 1, p. 319. — Agtärre 1694, 2, 421 — ed. 2., 3, 309^310. 311—315. — Florez, 6, 361—370, Leben des Johannes, 371—82, Ausgaben und Zeugnisse über ihn;
^) Ab hie (hmc) histariam ducU Venerabüis Pater noster JotmMS Abbas, Monaaterü Bklarentis Fundator,
G2 Achtes Buch. Viertes Kapitel.
382—395, Text des Chronikon; 396—399; 399—427, Noten zum Chro- nikon; apend, 10. Contmuae, del Chron. hasta hoy no publicada, von 601 — 721, 428—430—441. — Gallandiy t. 12, p. 303. — daraus ap. Migne, 72 y 860—804 — 70. — Ueber ihn und Biclaro haben ge- schrieben: Mariana, 5, 13; MabilUm, Annales Benedict, l. III, §. 35. — Nieol. Antonio, lib. IV, cp. 5 (t. 7, p. 227), Ausgabe von Perez Bayer, p. 298—305 — Ferreras-Baumgarten, 2, 77, 284, 318. — Flarez- Merino-Canal, t. 43, 49—58 (Qerona). Agtdrre, ed. 2, 3, 309—11. de Caüro, p. 28S — 290. Bahr, Geschichtsschreiber, S. 110. — Fabriciu8y hibl. Uzt. med. ed. Mami, 4, p. 57 — 58. — Wattenbach, Deutschi, Ge- schichtsquellen , 53. — PoUhast, S. 392.
§. 5.
SvMo^e Im J. 614 fand zu Egara ein Concil der Bischöfe von Tarraconensis R«ara, statt, dem auch Johannes beiwohnte. Es steht nicht in der spanischen ^*'^' Sammlung, und wird nur von dem Codex Aemilianensis verbürgt, mit dem Datum: im Jahre 3 des Königs Sisebut, am 13. Januar. „Als die Bischöfe von Tarraconensis sich an dem Orte Egara versanunelt hatten, verordnete die heilige Synode, dass die Bestimmung, welche vordem im 13. Jahre des Königs Reccared heiligen (divae) Andenkens in dem Concil zu Osca zwar entworfen, aber nicht unterschrieben wurde (amsU-' tutio — constitxUa qtädem, sed conacripta minime fuU conftrmataj, für alle Zeit gelten solle, in Betreff der Keuschheit der Priester, der untern Kleriker, sowie der Bischöfe, genau eingehalten werde, damit aller Ta- del und aller böse Verdacht ferne bleiben^. i*vn- Das kurze Aktenstück ist ganz verstümmelt erhalten, und lässt nur
•rhrir. im Allgemeinen den Sinn errathen. Es schliessen sich 14 Unterschriften *'"* an: 1) Eusebius (von Tarraco), habe unterschrieben; 2) Mumius (von Calahorra); 3) Johannes (von Gerunda); 4) Maximus (von Saragossa); 5) Emila (von Barcelona)^); 6) Ruffinus; 7) Visus, 8) Vincentius, 9) Ste- phanus, 10) Pompedius, 11) Sintharius, 12) Justus, 13) Maximus Pres- byter für seinen Bischof Stephanus, 14) Fructuosus der Diakon für sei- nen Bischof Gomarellus. — Loaysa und nach ihm Aguirre haben einige ausserhalb der Provinz liegende Bisthümer als Size obiger unbekannter Bisthümer angeführt^). Ferreras, Florez- Bisco und Tejada y Ramiro haben diess eingesehen, und daraui' verzichtet, die Size derselben zu
«) Florez, 29, 128-30.
*) Ambr, MoraleM 12, 14. — Mariana, 6, 15. — Loojfta p,303. — Aguirrt, 3, 341 — 42, und als Anhangs „diatriba- BahuU — de tpiscoptUu E^armui ad Phü, Laibheum, 343—44, über dessen biz wir schon gebandelt haben (2,441), auch bei Mann, 10, 533—34.
NonnitQs'von Gerunda. 63
ennitteln^). loh befinde mich in derselben Lage, und beschränke mich, in sagen, dass man an die Bisthümer £gara, Lerida, Auxono, Empurias, Urgel, Dertosa, Osca, Taixazona, Äuea und Pampelona zu denken habe. Nicht vertreten wäre nur ein Bisthum gewesen. Man kann an- nehmen, dass die Bischöfe vielleicht aus Anlass der Weihe einer Earche in Egara zusammengekommen ^).
§. 6. Nonnitus von Gerunda
wird von Ildephons Toi. also unter den Kirchenschriftstellem eingeführt : noubi- ^Nonnitus war nach Johannes Bischof von Gerunda, seiner Profess oerunT nach ein Mönch, von hervorragender Lauterkeit, heiligen Wandels, **"• welcher nicht durch lange Berathung der Menschen, sondern durch die knrze Entscheidung Gottes durch die Menschen zum Bisthume erhoben wurde: und dem Dienste am Grabe des heil. Felix sich völlig widmete (K.-G. 1, 301). „Er regierte die Kirche Gottes mehr durch sein ver- dienstliches Beispiel, als durch strenge Befehle. Im Leben sowohl, als in seinem Grabe ruhend, soll er (fertur) Heilwunder wirken. Er lebte in den Zeiten der Könige Swinthila und Sisenand*'. — Da Swinthila im J. 621 zur Regierung kam, Sisenand aber 636 starb, so nimmt man an, dass Nonitus vom J. 621, als dem präsumirten Todesjahre des Jo- hannes, bis zum J. 635 regiert habe. Nonnitus unterzeichnete auf dem 4. Concil zu Toledo in der Reihe der Bischöfe als der vierte (Nunnüua eecl Gerundensis ep. nibscripsi), wesswegen es vielleicht gerathener wäre^ anzunehmen, dass Johannes schon 614, in welchem Jahre er noch lebte, oder bald darauf gestorben, und dass Nonnitus noch einige Jahre unter Sisebut Bischof gewesen^). Nachher wird er nicht mehr genannt, und man sezt gewöhnlich seinen Tod in das J. 635. Statt Nonnitus wird anch Nunnitus und Veritus geschrieben. — Nonnitus steht nicht in dem Verzeichnisse der Heiligen.
§. 7. Maxinaus
Ton Saragossa j,soll, nach Isidor, vieles in Versen und in Prosa ver- Maxi- fassen. Er schrieb auch in kurzem Stile eine gedrängte Geschichte 'toi (fdgtoriolam) über das, was zu ien. Zeiten der Gothen in Spanien ge- ^J*'
') Ferreras, 2, 341-42, — Fhrez-RitcOf Obiapos de Egara, t, 42, 193-95 („Obupo que presidia Bn Hempo del ConciSo Egarerue^ — cf. flarez, 2, 200, t. 29, 129—30.
*) ffarduin 3, 550,— CoL Labb.- Veneta 6, 1383—86, mit der Dissertation von Baiuzo. — Aguirre, 2, 457, 3, 341-44, -*- Mansi, 10, 531—34. — Tefada y Ramiro, 2, 701—2. - HefeU, 3, 63.
*) Fhrex' Merino if Canal, t 43 (1819), Qerona, p. 58—61.
64 Achtes Buch. Viertes Kapitel.
Seine schah^ '). — Da diese kleine Schrift verloren gieng, so sah sich Roman lorne dc la Higaera bemüssigt, dieselbe wieder zu entdecken, und er will sie .cificiite*^ Fortsezung seines Pseudo-Dexter angesehen haben. Er beginnt ^' darum mit dem J. 430« mischt Wahres mit Falschem, doch nicht so grossartig wie bei seinem Pseudo-Dexter. Z. B. zum J. 471 : lässt er den Paulus Orosius, älter als 90 Jahre , immer noch zu Tarraco fortleben. Zum J. 512 erkennt er den Hector als Metropoliten von Carthago (statt Neu - Carthago) an ; im J. 526 lässt er zu Valencia eine Synode durch Celsius von Toledo halten , und im J. 527 Montanus auf Celsius folgen, der erst 530 seine Synode gehalten habe ; im J. 538 lässt er den Lean- der zu Murcia geboren werden ; im J. 551 lässt er den Crispinus als Bischof von Hispalis blühen; schon im J. 553 lässt er Carthagena zer- stört, J. 554 aber den Fulgentius zu Sevilla, J. 555 den Isidor zu Se- villa geboren werden, offenbar viel zu früh, denn Isidor, der 636 starb, erreichte kaum 70 Jahre. Zum J. 577 macht er dem Bischof Euphemius von Toledo, ohne es zu ahnen, das Compliment, dass er die Existenz des Geistes, mit Ausnahme des göttlichen, geleugnet habe; im J. 58( lässt er denselben nach Barcelona verbannt werden, er lässt den Maxi- mus als Erzdiakon dem Tode Leovigild^s 587 anwohnen, und diesen als Katholiken sterben. — Sonderbar von einem Toletaner ist es, dass er einen Metropoliten Dominicus aus Cartagena der Synode 3 von Toledo anwohnen lässt — J. 590. Aber es fragt sich, ob der wenig geistreiche Compilator nicht besser gethan, wenn er behauptet hätte, dass wir die „historiola^ des Maximus noch besizen, sei es in der „chronica regum Fi- ngothorumf^ , sei es in der „Chronologia , et Series gothicorum regtan ex eodice Regiovaticano 067". Erstere Chronica dürfte schwerlich das Werk des Maximus seyn, da sie kaum mehr als Namen und Zahlenangaben enthält, auf sie also kaum die stehende Phrase Isidor^s sich anwenden lässt: „higtoHco compositoque sermont conscripta". Eher liesse sich die „Chronologia" als eine Arbeit des Maximus erhärten. Sie ist jedenfalls eine „historiola^. Zwar schliesst sie nicht mit dem J. 610^); aber ein anderer kann die kurze Geschichte des Maximus in derselben Kürze bis zum J. 711 fortgesezt haben, soweit die uns vorliegende Chronik reicht, welche indess am Schluss noch Karl den Grossen erwähnt^).
Maximus, dem Higuera den Beinamen Marcus*) angedichtet hat,
unterschrieb als Magnus im J. 592 unter zwölf Bischöfen als der neunte
auf der Synode 2 von Saragossa. Wegen der Differenz des Namens
♦bleibt einiger Zweifel über die Identität der Person, um so mehr, als
') Indor. q), 46 (.leztes Capit.) — historico et compotüo sermone, sed et muita aUa
scrtbere diciturf qttae necium legi, *) sie ist indess augenscheinlich ein Auszug aus Isidor: de reg, Ootkonmi, *) appendix 4 et 5 ad S, Itidori HispaL opera — ed, Areoalo, t. 7, p, 185—190. *) Ueber diesen Marcus ist besonders ausführlich Nie. Antonio.
Johannes von Saragossa. 65
Maximus im J. 599 zu Barceloua ii^it seinem vollen Namen als der zehnte anter zwölf Bischöfen steht. Der Name Magnus ist ohnedem nicht sel- ten, und bei der Geschichte des Priscillian erscheint ein Bischof Mag- nus [neben Rufiis*)]. Maximus unterschrieb im J.610 oder später das De- kret des Gundemar als der vierte unter 22 Bischöfen. Endlich zu Egara (J. 614) steht er unter 12 Bischöfen als der dritte. — Sein Tod erfolgte um 619. Denn Braulio starb 651 , nachdem er 20 Jahre regiert, dessen Bru- der Johannes aber regierte vor ihm 12 Jahre , was uns auf das J. 619 zurückführt^).
§. 8. Johannes von Saragossa,
der Nachfolger des Maximus, wird wieder von Udefons gefeiert^): Joha». ^Johannes folgte dem Maximus im Pontifikate, und bestieg den Thron "sa»" der Kirche von Saragossa. Zuerst Vater der Mönche, wurde er sodann ***"*' Vorsteher in der Leitung des Volkes: ein Mann, unterrichtet in der heiligen VtTissenschail, doch bemüht, mehr mit Worten, als mit Schrif- ten zu belehren: er war so freigebig und heiter im Geben, als heiter seine Miene war. Denn die Salbung des heil. Geistes, die sein Inneres erfüllte, gab er sowohl durch den Reichthum seiner Gaben, als die Haltung seines Angesichtes so sehr kund, dass er die Gabe durch seine Anmuth erhöhte, und, was (wenn) er nicht gab, durch seine Anmuth entschuldigte. In den kirchlichen 0£Scien hat er sowohl in der Musik als dem Texte (den Gebeten) Einiges mit Geschmack componirt. Er hat, nm die Zeit des Osterfestes zu bestimmen, ein so scharfsinniges und genügendes Argument angegeben, dass es dem Leser sowohl durch die gedrängte Kürze, als die augenscheinliche Richtigkeit sich empfiehlt. Zwölf Jahre lang bekleidete er seine Würde. — Er blühte zu den Zei- ten der Könige Sisebut und Swinthila« (d. i. 619—631).
Da wir im J. 540 und 546 einen Bischof Johannes von Saragossa (K-G. 2 (1), 437 — 38) gefunden haben, so trägt unser Johannes den Beinamen des Zweiten^).
«) K..G. 2 (1), 376—77.
^ Flore^-Biseo, 30, 138-40. — AnUmio-Perez Beyer, Lib, 5, cp. 2 — p, 315-321^
ftr. 37 — 59 (meist gegen Higuera.) — de Castro, 293. •) Ildef, de vir. ilL cp. 6. *) Morales, 12, 12. — Matt. Ccartüo, Catalogus anttstitutn Caesaraugustanorum —
usque ad ann. 1611. Cakari, 1611. — Fhr&i'Riaco, 30, 141---42. *- De Castro,
p. 349. — Antonio 'Bayer, p. 371.
Oanis, ipan. Kirohe. II , 2,
Fünftes Kapitel.
Die JLMg% liavaE 601—3, Witterich, 603—10, Gnademar, 610-12, Sisebnt, 612—21, Reeeared n, 621, Swinthila, 621—31, Sisenand, 631—36. — Die irzbisdiftfe EophemiDS, Adelphios, AurasiDS, Helladios nnd Jostns von Toledo, 589—636. Deere-
tDm Gandemari, 610.
§. 1. Liuva n.
Liuva Liuva war ein Sohn des Reeeared, aber „von einer Mutter aus 11^601 niedrigem Stande*', wahrscheinlich im J. 583 geboren, Ferreras ver^ muthet, er sei ein Sohn der Badda gewesen, deren Ehe mit Reeeared erst später geschlossen worden. Ich bin derselben Ansicht. Es werden noch zwei Söhne des Reeeared, Swinthila und Geila genannt, seien es Söhne der Badda oder der fränkischen Prinzessin Clodosinda. Liuva kam wohl als der älteste der Brüder zur Regierung. Er war, nach Isi- dor, von tugendhafter Anlage. Gegen ihn warf sich Witterich zum Tyrannen auf, stürzte ihn, liess ihm die rechte Hand abhauen, und tödtete ihn, im zweiten Jahre seiner Regierung, im zwanzigsten seines Alters. — Nach der „Chronica r. V.** regierte er ein Jahr (andere Les. zwei J.), 6 Monate^).
§. 2. Witterich
hatte schon gegen Reeeared mit Seggo und Sunna sich verschworen (E.-G. 2 (l), 491); war aber verschont worden« Jezt vollbrachte er
■) Isidor. de regilnu Gothorum, cp, 57 — ChrorUcOf nr, 22, — Ihrex, 2, 178, — C%ro- nohgia nr, 20, — Mariana, 1.6, 2. — Ferreras, 2, 331 — 32, — Lafuente, 2, 402-^, — Masdeu, 9, 14-^15 (Münzen). 1 10, 168. — Ant Caoaniüe», Butoria de Espafina, L 1, Madrid 1860, p. 219-^20, — Aechbach, S. 233. ^ Lembke, S. 86. — Eelfferich, Westg.- Recht, 47—48.
Die K5nige Witteiich und Gandemar. 67
m dem Sohne, was ihm an dem Vater misslungen war. — Man sagt Witt«, gewöhnlich; seine Regierung sei die Reaktion der weltlichen Grossen ^3^ g^en die katholischen Bischöfe gewesen. Man hört aber nichts von ^^^ VerfolguDgen gegen die Katholiken. Erst der späte Lucas Tudensis sagt 9 er habe die arianische Lehre wieder einfuhren wollen.
Witterich führte zwar Kriege gegen die Griechen, doch ohne Glück. Nur nahmen seine Führer eine kleine Besazung in der Stadt Sagontia. Darunter ist kaum Siguenza in Celtiberien zu verstehen, wahrscheinlicher Gisgonza an der Meerenge von Gibraltar*).
Theodorich, König von Burgund, verlangte Ermenberga, die Toch- ter des Witterich , zur Ehe. Er sandte den Aridius , Bischof von Lyon, die Oberstallmeister Rooco und Ebroin^), um die Braut abzuholen. Sie führten dieselbe dem Theodorich in Chalons (suir Saöne) zu, der sich sehr freute. Aber durch den Einfluss seiner Grossmutter Brunehilde und seiner Schwester Theodelinda wurde die Ehe nicht vollzogen. Viel- mehr behielt zwar Theodorich den Brautschatz, sandte aber nach Jahres- frist die Braut ihrem Vater zurück*). Darüber entrüstet sandte Witte- rich an Chlothar von Neustrien Botschaft. Der Gesandte Chlothar's begab sich mit dem von Witterich zu Theodebert von Austrasien. Alle drei wandten sich an den Lombardenkönig Agilulf. Der spanische Gesandte aber kehrte zur See in seine Heimath zurück, und dem Theodorich gelang es, den Sturm zu beschwören.
Witterich machte sich durch Grausamkeiten verhasst, und wurde wiihrend einer Mahlzeit ermordet Das Loos, das er seinem unschuldi- gen Vorgänger bereitet, traf den schuldigen Witterich. Sein Leichnam erhielt auch nicht die königlichen Ehren. Er regierte sechs Jahre, zehn Monate %
§. 3. Gundemar
regierte 2 Jahre (ein Jahr, 10 Monate, 14 Tage ^). — Er machte einen Gande- Feldzug gegen die Vasconen, deren Gebiet er verwüstete, einen andern q^qL ngegen die römischen Soldaten.^ Er schloss, wie es scheint, einen Ver- ^^ trag mit Theodebert von Austrasien, gegen Theodorich, worin er ihm
>) Ferreras'Baumfforien, 1, 600 — 1 (Chorographie der alten Einlheilang: von Spa- nien). — Lembkef 86. — Aschbtich, 234.
*) Comite» stabuli,
') Fredegar, schokui, ehronieon, cp, 30 — 31, Äimoin, 3, 94,
*) Isidor, de reg, Gotk, 58, — Chronica r, V, nr. 21, — Chnmol nr, 22 (Aaszug ans Isidor). — Mariana, 6, 2. — Ferrerae, 332'-37, — Maadeu, 9, 15^16,-^ 10, 168—170, — CaoaniUea, 220, — Aschbach^ 233'--35. ~ Lembke, 86^^, — Helfferich, 48-49.
>) Chrimica, nr, 22.
68 Achtes Bnch. Fünftes Kapitel.
Geld gegen Truppen versprach; diess Geld wurde nicht bezahlt, und Theodebert behielt die Gesandten des Gundemar, Totila und Gundrimir, Comes als Geiseln zurück. Damals war der Comes Bulgaram gothischer Statt- ramns'l^ter in Septimanien. Von ihm besizen wir in dieser Angelegenheit drei Briefe, welche zuerst in der berühmten Ausgabe des Mariana zu Valencia 1783 — 96 mitgetheilt wurden*). Der erste und zweite Brief hat keinen Titel und keinen Anfang, beim zweiten fehlt auch der Schluss. Alle drei sind an einen fränkischen Bischof gerichtet, der von hohem Geschlechte war. Die zwei ersten Briefe sind in sehr sorgenvollem und devotem Tone geschrieben, ungrammatisch und unverständlich, der dritte in gereiztem Tone: er verlangt Loslassung der Gesandten. — Der Aus- gang der Sache ist nicht bekannt, aber zum Elriege scheint es nicht gekommen zu seyn. Ein Bischof Verus wird erwähnt, dabei wird man an Verus von Rhodez erinnert, der im J. 625 der Synode von Rheims anwohnte, und von welchem zwei Briefe an Desiderius vonCahors vor- handen sind^).
Gundemar starb zu Toledo eines natürlichen Todes ^).
§. 4. Die Bischöfe Euphemiuß, Adelphius, Aurasios. Die sog.
Synode vom J. 610.
Enphe- Nach dem vielgenannten Bischöfe Montanus (J. 522 — 31) nennen Yon die Verzeichnisse der Bischöfe von Toledo den Julian I. (c. 531 — 546
do,mOach Florez), den Bacauda (546—560), Petrus U. (560—574), Namen, die mir wenig beglaubigt scheinen. Um so beglaubigter freilich ist Euphemius, der in seiner Bescheidenheit und seiner Wahrheitsliebe sich zu Toledo 589 als das unterzeichnet hat, was er faktisch war, als Me- tropolit von Garpetanien, und dadurch seine Nachfolger in die grösste Verlegenheit sezte. Er nannte Toledo eine katholische Kirche, und erwarb sich sicher in den Jahren der Verfolgung von 581 — 86 grosse Verdienste. Da er zwischen Masona und Leander unterzeichnete, so * dürfen wir wohl bis zum J. 574, als dem Antritte seines Amtes, zurück-
*) Bulfforami Comüis epist tres, MorcUes, 12 ^ 11, — Ftnc. Noguera et Bamon, op. Afariana, voL 2 (1785) p. 548, daraus ap. Mign» P, l, 80, 107-^112. — Auszüge bei Lembke 87-88, — Nie. Antonio, p. 368^70, — Helfferick, p. ^^50 hat in dem Codex Ovetens. F. 58 der Mad. Nationalbibliothek noch 3 weitere Briefe des Bulg. eingesehen, 2 an einen Bischof Agapius, wornach Bul. gefangen war, einen Trostbrief an Gundemar wegen des Todes seiner Gemahlin Hilduara, nebst 2 Briefen von Ungenannten an Agapius.
*) Gaü, Christ, t 1, p. 122, 201. — Mabilhn, ÄnnaL t 4, p. 752.
•) Isidor, q>. 59. — Chronohgia, 23, — Mariana, l. c. — Ferr^raa, 2, 337-39. Matdeu, 9, 16^18, 10, 170—172. — LaJumU, 2, 404—5. — CavanilUs, 220. — AsMack, 235--36.
Die BiachOfe Euphemias, Adelphias, Aarasiut. 69
gehen. Den Beisaz ^katholische Kirche^ yersteht Florez in dem Sinne, dass es in den lezten Jahren auch einen arianischen Bischof daselbst gegeben, wie solche auch in Merida und anderwärts intrudirt wurden. Unrichtig aber ist, dass in Folge seiner Unterschrift ,,Metropolit von Carpetanien^ jezt erst einige Bischöfe der Provinz nach einem neuen Metropoliten sich umsahen, den sie vielmehr schon seit Jahrhunderten hatten. Euphemius gab allein der Wahrheit, d. i. dem wirklichen That- bestande, Zeugniss; unsinnig wäre die Annahme, er sei vorher zwar Metropolit von ganz Carthaginensis gewesen, aber weil ihm diess zu viel oder ungerecht geschienen, habe er sich mit Carpetanien begnügt ^). Solches wäre in Spanien und der übrigen Welt überhaupt noch nicht vorgekommen. Unwahrscheinlich ist femer, dass Euphemius vor 686 verbannt gewesen. Sehr wahrscheinlich ist, dass Euphemius die Kathe- drale der hl. Maria im J. 587 eingeweiht. Florez glaubt femer, er sei schon 589 oder 590 gestorben^). Lebens werth ist, dass Loaysa, der erste Herausgeber der spanischen Concilien und Erzbischof von Toledo von 1596 — 99, den Euphemius „einen heiligen, und durch seine Frömmig- keit gefeierten Mann^ nennt ^).
Die Verzeichnisse der Bischöfe von Toledo nennen nach ihm den Ezuperius und Conantius. Da nun aber Adelphius mit seiner Unter- schrift schon im J. 597 erscheint, so könnte jeder derselben nur etwa drei Jahre regiert haben. Diess ist wem'g wahrscheinlich. Dazu kommt, dass sich nirgends ein Bischof Exuperius findet (ausser in den Akten- stücken der wahrscheinlich in Spanien erdichteten Synoden von Sinuessa 303 und Rom 324) , dass aber Conantius der vielgenannte Bischof von Palentia zu seyn scheint, den man nach Toledo zog.
Ich glaube, dass Adelphius unmittelbar auf Euphemius folgte, und etwa 10 Jahre, von c 593 bis 603, regierte. Zweimal findet sich der Name des Adelphius, als Unterschrift der sogenannten Synode zu To* ledo von 597, wo er als der lezte der drei Metropoliten unterschreibt, nach Masona und Migetius, die anerkannt älter sind, nach welcher Un- terschnfi er also ebenso seit dem J. 589 wie erst seit 597 hätte Bischof seyn können. Aber hier kann die schwierige Frage wegen der Metro- pole von Carthaginensis schon zu Erörterungen Anlass gegeben, und sich herausgestellt haben, dass die Unterschrift des Euphemius in dieser Angelegenheit die grössten Schwierigkeiten mache. Zum zweitenmale findet sich Adelphius erwähnt von Hdephons, der seinen Nachfolger also feiert [mit Uebergehung des Euphemius und Adelphius*)]:
')Fhrez, 5, 150 fg. - 235.
«) Flarex, 5, 235—36 »Eufemio«.
*) Loaysa, ConcU. Hitpan. 1593, p, 253, 274.
*) Florez, 5, 237-38 (Adeifio).
70 Achtes Bach. Fünftel Kapitel.
Bischof AurasiuSy Oberpriester der Metropolitanstadt der Kirche von Toledo, sioB, ö. wurde nach Adelphius zur Würde des Bischofs berufen (in loeo adsci- ^1^ sdtur ScLcerdotis)^ ein guter Mann, durch das Ansehen seiner Regierung ausgezeichnet y in heimischen Angelegenheiten ein guter Verwalter , bei hartnäckigen Widerwärtigkeiten stets aufgerichteten Geistes ; je gemässig- ter er war im Glücke, um so tapferer war er stets im Unglücke. Seine Absicht ging mehr auf die Vertheidigung der Wahrheit, als auf die Gewandtheit im Schreiben: desswegen wird er den yollkommensten Männern an die Seite gesezt, denn was die Predigt ihres Wortes aas- säete, das hat seine Sorge und sein Schuz vorher gegründet*), d. i. wohl, seine Nachfolger als Metropoliten hätten nicht soviel wirken können, wenn er nicht durch die Erhebung der Metropole von Toledo dazu den Grund gelegt. Er lebte in dem Priesterthume (in sacerdotio) in den Zeiten des Witterich, des Gundemar, und in den Anfängen des Sisebut, etwa 12 Jahre, also annähernd von 603 bis 615^).
Das reiche hier dem Aurasius gespendete Lob lässt, wenigstens in dem Sinne des üdefons, einige Schlagschatten auf seine beiden Vor- ^nger fallen. — Florez spricht ohne Grund von einem Schisma, welches zur Zeit des Aurasius einige Bischöfe machten, er redet von einem Carthaginensischen Schisma^). Als ob Jemand beweisen könnte, dass vor dieser Zeit sämmtliche Bischöfe dieser Provinz Toledo als Me- tropole anerkannt hätten. Das ist ferne. Ein Schisma ist nur da, wo eine Einheit und eine Zusammengehörigkeit vorausgieng. Man trennt sich aber nicht von einander, wenn man noch nie beisammen war.' Da ist keine Entzweiung, wo keine Vereinigung vorausgegangen.
Unter Witterich war für Aurasius keine (günstige) Zdit, die Anerken- nung von Toledo als Metropole der ganzen Provinz durchzusezen. Sobald aber Gundemar zur Regierung gelangte, so nahm er seine Angelegenheit in die Hände, mit einer Energie und mit einer Geschicklichkeit, welcher wir unsre Anerkennung nicht versagen können. Das, was geschehen ist, das musste früher oder später geschehen. Es gieng nicht an, und gieng nicht so fort, dass eine Provinz zwei oder mehrere Metropoliten, und faktisch keinen hatte. Auch wenn Cartagena nicht in der Hand der Griechen gewesen, auch wenn es nicht zerstört worden wäre, früher oder später wäre Toledo Metropole geworden. Cartagena lag zu weit entfernt. Man denke an das Verhältniss von Sens und Paris. Lezteres musste durch seine wachsende Bedeutung Erzbisthum werden, und den Erzbischof von Sens troz seines prunkenden Titels eines Primas von Frankreich und Germanien in den Schatten stellen. — Man denke auch
') qväa quae de verbo illorvm praedieatio seminaüii, de/ensiorus Au&w custodia praemumunL
«) Ildef, c. 5 de vir. 'ilbutr.
») Florez, 5f 938-40 ^Äur(uio'.
Die Synode yoa 610 zu Toledo. 71
an Toledo und Madrid. Das Concordat zwischen Spanien und Rom vom 5. Sept 1851 hat die Errichtung von drei neuen Bisthümem, Ciudad Real, Madrid und Vittoria stipulirt^). Wir sehen uns in dem römischen lyCracas^ für 1857 um, und finden noch nicht einmal die Namen dieser drei Bisthümer^). — Wir sehen uns nach dem neuesten ^ Jahrbuch der Kirche'^ um. Wir finden hier: ^Ciudad Real — Clunien in Spanien, errichtet von Seiner Heiligkeit^, aber keinen Bischof finden wir dieses Sizes^). Ebenso lesen wir: Madrid, Matriten, in Spanien, errichtet von Seiner Heiligkeit, aber einen Bischof von Madrid finden wir nicht. Da- gegen hat Vittoria einen Bischof seit 23. Dec. 1861 in der Person des D. M. Alguacil, der von Badajoz transferirt wurde. Man hat mir ge- sagt^), der Grund, dass Madrid keinen Bischof habe, liege darin, dass ohnedem der Erzbischof von Toledo in Madrid einen grossen Theil des Jahres residiren müsse.
Man trage diess auf Toledo und Carthagena im siebenten Jahrhun- dert über, und man wird die Nothwendigkeit einsehen, dass der Metro- polit in Toledo und Bischof Ton Toledo sejn musste. Man hat indess in allen Jahrhunderten der alten kirchlichen Stellung von Cartagena Rechnung getragen, und noch das neueste Concordat bestinmit ausdrück- lich die Erhaltung des Namens Carthaginiensis , mit dem Size des Bis- thums in Murcia, so dass jenes der kirchliche Namen für das Bisthum Murcia bleiben soll^).
Aurasius hat nun sicher das Verdienst, dasjenige, was sich als eine Nothwendigkeit darstellte, zum Austrage und zur Entscheidung gebracht zu haben« Hätte oder hat er weiter nichts gethan, als was wir hier berichten, so hätte er wohl kaum einen Tadel, dagegen das Lob ver- dient, das Hdefons ihm so reichlich spendet.
Wir besizen zwei Dokumente, die keinen Plaz in der alten Samm- lung der Synoden gefunden haben, die Loaysa in seiner Sammlung zu- erst mittheilte. Das eine hat den Titel Synode von Toledo, unter nie sy- Gundemar, aera 648 (Jahr Chr. 610) : j,Im Namen unsers Herrn J. Chr. von eio Constitutio der Bischöfe von Carthaginensis in der Stadt Toledo bei dem '^^^' heiligsten Vorsteher dieser Kirche^). Als wir zusammenkamen, fiir die
') PH IXf i\m(i/icM maximi Acta, P, 1, Rom. 1854, p. 314: Novae erigentur Eccluiae
Cathedraies CUmiae (Ciudad Beal), Mairiü et Vietoriae. *) Notme per Vanno 1857 (dedicirt d. Kard. Brunelli, der gerade das spanische
Concordat abgeschlossen), Roma 1857. *) Annuario Pontificio, 1864, Roma 1864, *) Der Abbe Alban^s aus Marseille, der Bearbeiter des Gennadins (redivivus) yon
Massilia. ») iL c. p. 313. *) Constitutio Carthaginenewm Socerdotum , in ToleUma urbe apud eanctiBemum EccMa^
ejuedem AntUtitem,
72 Achtes Buch. Fttnftes Kapitel.
Religion und den Glauben, welchen wir Christus schuldig sind, haben • Wir beschlossen, damit hinfort nichts ungereimtes oder Unerlaubtes unter uns aufkomme, in gegenseitiger Verständigung ein Decret der gerechtesten Entscheidung zu erlassen: auf dass die Ordnung und die Zucht der kirchlichen Würde einerseits augenfällig hervorleuchte, ander- seits der einträchtige brüderliche Friede anerkannt werde. *^ Durch ge- meinsame Wahl (commvni electione) also haben sie beschlossen, dass der Stuhl der hochheiligen (sacrosanctae) Kirche von Toledo Namen und Würde der Metropole haben soll, und dass er ihren (der Suffi:agane) Kirchen an Ehre und an Verdiensten vorangehe. Dieser Vorrang beruhe nicht bloss auf ihrer Wahl und Zustimmung, sondern der Synodalent- schluss der Väter der Synode von Toledo unter Montanus liege maassgebend vor *). Kein Bischof der Provinz solle hinfort in eitlem und verkehrtem Ha- der dem Primat von Toledo sich widersezen, bei keiner Bischofswahl solle, wie es bisher geschehen, diese Kirche übergangen werden. Sie und ihre Nachfolger versprechen der Kirche von Toledo die Ehre und die Rechte der Metropole einzuräumen. Wer von ihnen oder ihren Nach- folgern dieses Statut übertrete, „der sei Anathema unserm Herrn Jesus Christus; und herabgeworfen von der Höhe des Sacerdotium werde er zum voraus durch die Sentenz der beständigen Excommunication gerich- tet^).^— Diess geschah am 23. October des Jahres 610, dem ersten des Königs Gundemar. Unter- Es folgcu 15 Unterschriften von Bischöfen aus der Provinz. Vor- ^t^^*^" ansteht: Protogenes, Bischof der heiligen Kirche von Segontia, ich habe zur Bekräftigung diesen Ausspruch unseres Dekretes unterschrieben. Die folgenden vierzehn Bischöfe nennen zwar insgesammt ihre Kirchen hei- lig, aber begnügen sich zu sagen: Ich habe unterschrieben. Es sind 2) Theodor von „der Stadt* Castulo; 3) Minitianus von Segovia, 4) Ste- phan von Oretum, 5) Jacob von Mentesa, 6) Magnentiiis von Valeria, 7) Theodosius von Ercavica, 8) Marinus von Valencia, 9) Conantius von Palentia, 10) Porcarius von Segobria, 11) Vincentius von Bigastrum, 12) Aetherius von Basti, 13) Gregor von Osma, 14) Präsidius von Com- plutum, 15) Sanabilis von Elotana.
Von den oben (Buch 7, 13) aufgezählten 23 Bisthümern von Car- thaginensis würden demnach acht fehlen. Aber Carthagena und Urd waren schon zerstört, oder noch in der Hand der Griechen, Toletum wird hier nicht mitgezählt, Eliocroca war wahrscheinlich auf Elotana übergegangen, das Bisthum Denia war entweder noch nicht errichtet,
') D. i. eben nar für Carpetanien und Celtiberien, welch lezteres sich später
wieder entzog, eigentlich nie sich anziehen liess. ') Sane, quicumque ex nobis, vel successorilms nostris haec statuta transcenderit, anaikema
sit Domino nostro Jesu Christo; atque cubnine SacerdotaU dejectus, perpetuae «arcom-
municationis sententia praedamnetur.
Petras yon Ercayica. 73
oder in der Hand der Griechen, ein Bischof von llici 'wird wenigstens erst im J. 633 genannt. Faktisch fehlten bloss die Unterschriften von Sätabis und Acci. Sätabis konnte vorübergehend in der Hand der Griechen oder ohne Bischof sejn, oder der Bischof konnte sich der Unterschrift weigern. — Dass Acci, wo wir oben den Bischof Paulus aus der Zeit Witterich's gefunden haben (8.21), seine Unterschrift zu geben sich geweigert hat, wie wir nicht zweifeln, dürfen wir ihm nicht verdenken. Denn es durfte und konnte nicht mit eigenen Händen den lezten Rest der Auszeichnung und des Ehrenvorrangs zerreissen, der ihm vor sämmtlichen Kirchen Spaniens gebührte, und heute noch gebührt, wenn nicht heilige Erinnerungen und Anrechte so oft der Macht fakti- scher Zustände unterliegen müsston.
Es ist schwer zu glauben, dass vorstehendes Aktenstück wegen sei- ner gehäuften Lobsprüche auf Toledo von einem Toletaner, oder von Aurasius selbst verfasst worden. Es liegt nahe, an Protogenes von 8e- gontia, oder an den Schriftsteller Conantius von Palentia ab Verfasser zu denken. Protogenes, der als der älteste unterzeichnet, war im Jahre 589 — in der Reihe der Bischöfe einer der jüngsten (55). Theodor(ich) von Castulo hatte damals als der einundftlnfizigste unterschrieben, und steht hier hinter Protogenes. Er starb sehr bald nach dieser Synode. Minician von Segovia kommt nur hier vor, muss aber vor 597 geweiht worden seyn, weil auf ihn Stephan von Oretum folgt, der schon 597 als Bischof erscheint*). Morales hat eine Inschrift mitgetheilt, nach wel- cher Bischof Amator (von Oretum) am 13. Februar Aera 652 (J. 614)^ 43 Jahre alt, gestorben, im zweiten Jahre des Sisebut, nachdem er nur iJahr, 10 Monate — Bischof gewesen. Stephan muss also 611 oder 612 gestorben seyn^). Jacob von Mentesa wird nur hier erwähnt^). Schon im J. 615 erscheint der Bischof Cäcilius. Magnentius von Valeria wird nur hier genannt^). Ebenso Theodosius von Ercavica. All diesen Bischöfen ertheilt Florez das Lob, dass sie an dem sogenannten Schisma kernen Theil gehabt, da ihre Bisthümer in der Nähe von Toledo lagen.
Aber es ist doch auffallend, dass der mehrgenannte Petrus von Er- Petrus cavica, der Vorgänger des Theodosius, sich als Bischof von Ercavica E^rca- in Celtiberien im J. 589 unterschrieben hat. Er allein hat einen solchen ^^^^ Zasaz; Ercavica lag, wie Recopolis, an der Grenze von Celtiberien und Carpetanien, und die Vermuthung legt sich nahe, dass er die Lage sei- nes Bistbums in Celtiberien hervorgehoben habe, weil er nicht unter dem
^) Fhrezy 8, 71—78 „Mvnidano, desde eerca del 596 htuta despues del 610.*'
*) Morales Antig, 12, 14 — Sacerdos, occur. rü, Amator etatis tue 43, die Id, Febru,
Era 652, feliciter IL Sieebuti regig, episcopatus ann. I. et Men. 10. T. m paee, Amen,
— Florez, 7, 260. — Masdeu, 9, 249-^50, >)l?fcr«, 7, 247. *) Florez, 8, 203.
74 Achtes Bnoh. Fünflat Kapitel.
^^Metropoliten tob Carpetanien^ stehen wollte^). Theodoshis kann nicht ▼or 598 Bischof geworden sejn. Da Marinas von Valenda als der achte unterzeichnete, so dürften wir den Tod seines Vorgängers Eutro- pius wohl schon um das J. 600 annehmen. Auch ihn spricht Florez frei von dem Verdachte des Schisma ^). Conantius von Palencia ist ein bekannter und gefeierter Name^). — Porcarius von Segobriga, dessen Lage, wie mir scheint, Florez mit Recht mit dem heutigen Segorbe identificirt, wird nur hier erwähnt^). Den Vincenz von Bigastro hält Florez fär einen Nachfolger des Licinian von Cartagena, aber er neigt sich stark dahin, dass er einer von Jenen war, die das Schisma betrie- ben; denn sein Siz lag am Mittelmeer , und ihm lag nahe, die Würde des Licinian erben zu wollen^) (welche Würd^ gerade Florez nicht anerkennt). £r wird sonst nicht erwähnt Ebenso Aetherius von Basti ^), Gregor von Osma^), Präsidius von Compiutum, der ohne alle schisma- tische Anwandlung gewesen sei^). — Sanabilis ist der einzige, und nur hier genannte Bischof von Elotana^); das Bisthum wurde wohl nach Dici verlegt, dessen erster Bischof im J. 633 erwähnt wird. Denn aof der 7. Synode von Toledo unterschreibt sich Uvinibal (oder Winibal) durch Gottes Erbarmung als Bischof der heiligen Kirche' von Ilici und Elotana (qtU et EJjatanaey «. c. epUcopus est).
§. 5. Dekret des Gundemar.
Deere- Nach der Erklärung der Provinzial- Bischöfe erliess König Gunde- Gnnde- mar gleichfalls ein strenges Dekret (era 648, i. e. J. 610) : Flavius Gun- ™*'^' demar Rex, an unsre ehrwürdigen Väter, die Carthaginensischen Bischöfe (Carthaginensibus Sacerdotibus). — Wegen der Usurpation des vorher- gehenden Fürsten haben einige Bischöfe der Provinz durch gewisse Ver- bindungen (fratriasj und Conspirationen Leute von unbewährtem Wan- del zur bischöflichen Würde zu erheben, und sich um die Metropole, welche die Residenzstadt des Herrschers ist, nichts zu kümmern gewagt,
*) Horez 7, 71 — nennt Eufemio «su (des Petrus) Metropolitano.«*
') Angenommen seine Reise nach Rom um das J. 598, würden nur zwei Jahre für das Episcopat übrig* bleiben.
») Florez, 8, 169—70. Ildef, de vir. iü, ü. — Florez, 8, 25-29.
*) Florez y 8, 97-^103, de la eituacion ^ de la Ciudad (Segobriga),
») Florez, 7, 125—126 (Bigastro).
•) Fhrez, 7, 85-86 (Basti).
*) Florez, 7, 282 (Oxoma). Unrichtig ist, dass aus den Briefen des Montan das^ einträchtige Zusammengehen der Bischöfe von Celtiberien und Carpetanien her- vorgehe; das Gegentheil ist wahr.
•) Florez, 7, 180-81.
•) Fhrez, 7, 218-20 (Elotana); 230—31 (Ilici).
Das Dekret des Guodenar. 75
obgleich die alte Bestimmung der Canones (von Toledo 11) dageg^ stehe. Toledo aber solle hinfort in der ganzen Provinz als Metropolis anerkannt werden, mit dem Vorrang der Macht und der Ehre. „Auch gestatten wir nicht, dass diese Provinz unter zwei Metropoliten gegen die Beschlüsse der Väter getheilt werde^, woraus Spaltungen entständen. Vielmehr habe Toledo den Anspruch des Alters und der Residenz des Königs.
Wenn aber vordem auf der allgemeinen Sjnode von Toledo ,,der ehrwürdige Bischof Euphemius^ sidi als Metropolit von Carpetanien bezeichnet habe, ,,so verbessern Wir hiemit den Ausspruch seiner Un- wissenheit*)^, denn der Landstrich Carpetanien sei keine Provinz, viel- mehr ein Theil der Provinz Carthaginensis. Wie die Provinzen Bätica^ Lusitanien und Tarraconensis , und die übrigen zu seinem Reiche gehö- rigen — nach den alten Canones nur jede einen Metropoliten haben, so soll auch Carthaginensis einen und denselben Primaten, den der alte Bjnodalentscheid bezeichnet, verehren, soll unter allen Comprovinzialen ihren höchsten Bischof ehren, und nichts soll femer geschehen, was bisher die stolze Anmassung arroganter Bischöfe sich herausgenommen^). Er verzeihe das Vergangene, troz der schweren Schuld, ^aber einer grossem, einer unentrinnbaren Schuld werden die verfallen, wdiche die- ses unser Dekret, das der Auctorität der alten Väter entstammt, in frechem Erkühnen anzutasten wagen sollten. Keine Verzeihung wird mehr auf das Verbrechen (delicti) des Widerstandes folgen; der Ungehorsame hat kirchliche Degradation und Excommunication zu befahren, und unsere Strenge/*^
„Ich Flavius Gundemarus Rex habe die Constitution dieses Erlasses für die Bestätigung der Ehre der heiligen Kirche von Toledo mit eigener Hand unterschrieben.^ Die Geschichte hat uns die Size und Namen der Bischöfe nicht genannt, welche zu diesem Erlasse den Anstoss gaben. Sie hat gleichsam den wohlthätigen Schleier der Vergessenheit über sie aasgebreitet, und künftigen Forschem hierüber nicht vorgreifen wollen, von denen die einen an Carthagena, andere vielleicht* an Acci, andere sogar an Astorga, oder Castulo u. s. w. denken werden. — Wir haben uns ja schon öfter überzeugt, dass es damals Sitte war, wirkliche oder vermeintliche Missethäter von so hoher Würde nicht aus dem Dunkel ihrer Anonymität hervorzuziehen.
Was menschliche Klugheit sonst noch gebot, das unterliess man nicht zu vollbringen. Hatte man ja doch von Montanus gelernt. Wie dieser mit 5 Bischöfen dennoch eine Synode von 8 Bischöfen gehalten ^j,
') no» ejuMdem iffnoraniiae sentenHam corrigimua,
*) quaUa hadenus arroganHum Sacerdotwn superba ientamt praesvmptio,
»)K.a 2(1), 446-49.
76 Achtes Buch. FüofteB Kapitel.
and 80 brachte Aurasius jezt noch 26 Unterschriften von Bischöfen unter das s^^Un-D^l^ret des Gundemar herbei, von welchen nur einer innerhalb der Pro- schriV ^^ seinen Siz hatte. — Die entfernteren Bischöfe aber kamen nach Toledo, ten. jjjxi dort den Königen, zunächst dem Gundemar und Sisebut^ die her- kömmliche Aufwartung zu machen. Diesen Anlass benüzte Aurasius (vielleicht auch Helladius und Justus), um sich ihre Unterschriften aus- zubitten. Wir lesen also:
,,Ich Isidor, der Kirche von Sevilla Bischof, Metropolit der Provinz Bätica, habe, als ich in die Stadt Toledo, den König zu begrüssen (pro oeeursu regio Jf kam, diese Constitutionen eingesehen, gebilligt, und unterschrieben.^ Wörtlich so Innozenz von Merida; denn Masona war im J. 606 gestorben*). Kürzer unterschreibt j,Eusebius, Bischof der ELirche von Tarraco^; ebenso Sergius von Narbonne, der wohl auf Mi- getius gefolgt^). Es fehlt der Bischof von Braga, dessen Name sonst nicht genannt wird, denn zwischen Pantardus von 589 und Julian von 633 war sicher ein Bischof in der Mitte. Er kam entweder nicht zur Begrüssung des Königs, oder unterschrieb nicht. Nach diesen kommen die 22 (21) Bischöfe: Johannes von Girona, Ilergius von Egara^), Lice- riuB von Idanna^), Maximus von Saragossa, Mumius von Calahorra^), Floridius von Turiasso, Elias von Coria, Goma von Lissabon, Fulgentius von Astigi, Emila von Barcelona, Theodor von Orensei, Johannes von Pampelona, Benjamin von Dumium, Agapius von Tucci, Gundemar von Viseo, Argebert von Oporto^), Teverist von Salamanca, Vitulatius Laverricensis, Leontius von Lodöve^), Pisinus von Elvira, Justinian von Abila, Venerius von Castulo.
Lezterer ist einziger Bischof innerhalb der Provinz, und da vorher Theodor von Castulo steht, so muss lezterer schnell gestorben, und Venerius, sein Nachfolger, sogleich zu seiner Unterschrift angehalten wor- den sejn; hatte man ja dann eine Zahl und einen Namen mehr. j,Sie machten ihn das Dekret unterschreiben^^, sagt mit Recht Florez"). Sonst nicht erwähnt werden die Bischöfe Floridius, Elias, Goma, Theodor, Johannes, Benjamin, Gundemar, Teverist, Leontius, Justinian und Venerius.
Aus der Provinz Narbonne sind zwei Bischöfe, aus Bätica vier, aus Lusitanien acht (resp. 6), aus Galizien zwei (resp. 4), aus Tarraco-
0 Florex, 13, 180-206 (Masona). *) GalUa chrutianat t. 6, 11, *) Erscheint 599 und 610. 0 Er hatte 597 unterschrieben. '') Erscheint 589, 592, 599, 610. *) Erscheint 589 und 610. ^) GaWa Christ 6, 528. •) Fhrez, 6, 340.
ROnig Sisebat 77
oensis acht Bischöfe unterzeichnet; dazu einer aus Garthaginensis, und 7itulatins Laverrieensis, was Ferreras mit Labern übersezt, Aguirre and Florez nicht erklären.
Es finden sich bei den angeführten Dokumenten noch drei Briefe, jeder betitelt: Suggestio, d. i. Unterbreitung oder Bittgesuch, alle drei aas Mentesa. Das erste ist von Sesuld, wahrscheinlich dem weltlichen Beamten y das zweite von Sunila, „eurem Ejiechte^, das dritte von Jo- hannes, Vivendus, Ermegild, „euren Knechten^. Sie bitten um Bestä- tigung und Weihe des von ihnen gewählten Bischofs Emilian'j. Ein solcher Bischof von Mentesa wird später nicht genannt; im J. 610 war es Jacobus; im J. 615 Cädlius. Es genügt nicht, zu sagen,. diese Briefe werden zu einem spätem Concil gehören. Ich glaube umgekehrt, da Jobann 589, Jacob 610, Cäcilius 615, ein Jacobus vrieder 633 Bischof waren, dass Emila vor Johannes Bischof war, und dass man in Toledo diese Gesuche den Akten einverleibte, in ähnlicher Absicht, in der man sich auf die Synode von Montanus berief, um nemlich dadurch eine früher schon bestandene und anerkannte Metropolitangewalt zu beweisen.
§. 6. König Sisebut
kam Aera 650, d. i. 612 ^ im zweiten Jahre des Heraclius, zur Regie- gige- rang, die er acht Jahre, sechs Monate führte. Gegen die aufrühren- ^^^'21? sehen Asturier sandte er ein Heer, und unterwarf sie. Die überall von hohen Bergen eingeschlossenen Rucconen besiegten seine Feldherrn. Er selbst führte ein Heer gegen die Griechen im Süden, die er zweimal besiegte, denen er einige noch gebliebene Städte entriss; die noch übri- gen innerhalb der Meerenge schwächte er derart, dass die Gothen sie später leicht in ihre Gewalt brachten. Damals, scheint es, wurde Car- thagena erobert und zerstört, damals kehrten wohl auch Urci, Malaga und Asidonia wieder in die Gewalt der Spanier zurück; denn schon 618 erscheint Thendulf, Bischof von Malaga, und Kufinus von Asido auf der zweiten Synode von Sevilla, 633 Marcellus von ürci auf der vierten Sy- node von Toledo, während vielleicht noch einige Städte in Algarve vorübergehend in der Hand der Griechen blieben. '
Als Sieger zeigte Sisebut die grösste Mässigung und Schonung; er machte dem Blutvergiessen Einhalt, und kaufte auf seine Kosten viele Kriegsgefiingene los^).
Der Patridus Cäsarius musste endlich, es scheint 616, um Frieden bitten. Sisebut sandte selbst eine Gesandtschaft an Kaiser Heraclius. Dieser nahm den angebotenen Frieden gerne an, nach welchem den Griechen nur ein kleiner Landstrich im Südwesten blieb.
*) Florez, 7, 247^49, „Emila, potUdado para d Obupado.'^
*) lakbr, cp, 61 de reg, OotL — Dredegar cAron. e,3S, — Ainurin. 4^ 13,
78 Achtes Buch. Pünfics Kapitel.
Im Anfange seiner Regierung wollte Sisebut die Juden zum Christen- thume zwingen. Wer nicht in Jahresfrist die Taufe annähme, solle Geisselung, Verbannung und Verlust des Vermögens') leiden. Viele, welchen es nicht gelang, zu entfliehen, fugten sich zum Scheine^). Sisebut war ein gewandter Redner, und in der Schrift ebenso gewandt.
i7iack-£r war ein gerechter Richter, sanft und milde; ein König, der Spanien Krieff? ^^^ durch die Künste des Friedens, so durch Kriegesruhm erhob. Er
^^_ starb, man weiss nicht, ob eines natürlichen Todes, oder an dem lieber-
den. maasse genommener Arznei, oder an Gift. Die Trauer um ihn war allgemein. — Er erbaute die Kirche der heil. Leocadia zu Toledo, und erwies sich als eifriger Förderer der Kirchenzucht. Isidor giebt ihm den Beinamen „christianissimus.^
Seine Wir bcsizeu von (und an) Sisebut acht Briefe, welche zuerst Florez
aus MS. der königl. Bibliothek in Madrid aus dem ^^Ovetensis Codex''^ mittheilte; dazu kam ein MS. aus Toledo^). Trozdem bleibt der Text vielfach unverständlich. Brief 1 hat den Titel: „(Schreiben) des Königs Sisebut an den Bischof Cäciiius, als er sich in ein Kloster eingeschlossea hatte.^ Er habe, nach persönlicher Heiligung verlangend, eine hilflose Heerde in die Hände der blutdürstigen Wölfe überantwortet, und schon seien die traurigsten Wirkungen seiner Flucht eingetreten. Er beweist sein Unrecht aus den Worten und Werken des Herrn, von dem ver- lornen Schaf, dem vergrabenen Talente. Er werde Rechenschaft geben müssen für die Seelen, die durch seine Schuld verloren gegangen. „Ich glaube, ein solcher hat tausendfachen Tod verdient.^ Cäciiius hatte dem König über seinen Entschluss geschrieben, und erwartete seinen Ausspruch. Sisebut liess alsbald den Notar (Schreiber) kommen, und verlangt, wenn diese Antwort ihm zu Gesicht komme, so solle er jede Verstellung ablegen, sich dem Könige und seinen Mitbrüdem (im Epis- copate, deren stets einige in Toledo weilten) stellen, und die verdiente Strafrede in Empfang nehmen (ut vivida voce increpatut, et stylo ver-^ barum carreptus, tandem resipiseena redecu ad incremerUa virttdum).
Der Patricius Cäsarius schreibt über denselben Cäciiius an Sisebut. Oft habe er ihn, im Hinblick auf das vergossene Blut, vergebens um Frieden gebeten. Die Erde habe das Blut der Katholiken getrunken^ die von ihren BHidem getödtet worden, und sei dessen übersättigt. Gefangene von beiden Seiten seien in ferne Länder verbannt Er möge also Frieden schenken, im Hinblicke auf den grossen Friedenstifter zwi-
1) Leg. ViMif, L. 12. T. III. L 3. -^ L. 12. T. 2. 1 13. 14.
«) Itidor — GoiL cp. 60. — Chronic. 120. — Appendix ad Moni Av. Chron. 19.
— Isidor. Pac. nr, 6, — Basnage y Histoire des Jvifs depuis J. Christ , 8, 389. —
Alf. de Castro, Bigaudi^e, Grätz, a. a. O. 8. anten* ') MoreZf t 7, apend.4, de las Cartas del Ea/ Sisefmto (kasta hoy no publicadas),
p. 307^-309^28.
Die Briefe des Sisebat. 79
sehen ffimmel und Erde. — Den „seligsten Vater GidliuB^'y der von seinen Leuten zurückgehalten worden, habe er schleunigst zurückge- geben, damit er zu seiner Kirche wiederkehre und dem Könige sich Torstelle. Diess habe er von freien Stücken, und ohne Aufforderung gethan. Er möge doch Antwort geben, und wenn er günstigen Bescheid ertheüe^ so werde sich Cäsarius in allem erkenntlich zeigen').
Sisebut antwortet sehr freundlich „dem theuersten Freund*'. Er bedauert das viele Blutvergiessen zwischen Christen. Er möge dem Ansemund (wohl seinem Gesandten) fest vertrauen, ob auch dessen Rede ,unpolirt^ sei, dem er die nähern Vorschläge übergeben habe. Er dankt f&r den Bogen (areum), den ihm Ansemund als Geschenk Ton Cäsarius überbracht.
Durch [TrselluB sandte Cäsarius seine Antwort. Darnach waren von beiden Seiten Gesandte nach Constantinopel gereist. Der Briefschreiber redet von geistigen Kriegen und Kämpfen, von einem Pseudopresbyter, und erwartet Fortsezung des Briefwechsels. — Der lezte Brief ist durch Amelius und Theodorich dem Sisebut übersendet. Der Kaiser habe ge- schrieben. Er sende den edlen Theodorich und den Priester Amelius, die dem Sisebut mündlich das Nähere mittheilen sollten, damit ein völli- ger Friede geschlossen werde. Ueber die Bedingungen des Vertrags geben diese Briefe keine Mittheilung.
Schon durch Mariana bekannt, und früher von uns zur Hälfte mit- Der getheilt^) ist der Brief des Sisebut an den Bischof Eusebius von Tarraco. des*^ si- Eusebius hatte an Sisebut schriftlich seine Weigerung oder sein Wider- ^*„®^b^. streben mitgetheilt, den Bischof Severus für Barcelona zu weihen, indem se^»«s« er sich auf das Widerstreben des Volkes berief. — Bischof Emila, der , Nachfolger des Ugnas, wird in den J. 610 und 614 genannt^). Bald darauf muss er gestorben seyn ; denn der Bischof Severus von Barcelona sandte auf die Synode 4 von Toledo einen Vicar Johannes, welcher nnter sieben Vicarien als der vierte unterzeichnet, und man kann (mit Florez) annehmen, dass Severus durch Altersschwäche verhindert war^ persönlich zu erscheinen^). Sisebut befiehlt, dass Eusebius den Bischof für Barcelona bis zum nächsten Osterfeste weihe. Der Ton des Briefes ist strafend; wenn Eusebius eine solche Ansprache verdiente, so war er
') wie es seheint, n. a. durch eine Empfehlan^ bei dem Papste, wie ieh die Worte: apud Sereniuimum ürbis Dominum Patrem vestrum verstehe«
») K.-G. 2 (1), 58-64.
») Fbrez, 29, 128-30.
*) Florez, 29, 130—33. — Ferrenu, 2, 350 spricht hier von einem Schauspiele, welches der Bischof von Barcelona habe geben lassen. — V. Aschbach, p. 241 and Lembhe, S. 90; anch ffelfmick, p. 54 laut den Kasebius, den angeblichen Bischof von Barcelona, abgesezt werden.
80 Achtes Baoh. Fünftes Kapitel.
doppelt za bedauern. Er wird zuerst im J. 610 genannt , leitete die Synode von Egara 614, erhielt zwischen 615 und 621 diesen scharfen Verweis, und starb um 632'). — Aus dem Briefe an Eusebius, und aus dem Briefwechsel, welchen Braulio und Isidor. Hisp. mit einander zum Theil aus Anlass des Todes des Eusebius führten, ersehen wir, dass schon damals die Könige die Bischofswahlen in ihre Hand genommen hatten.
Der siebente Brief des Sisebut ist an einen Theudila gerichtet, der seine weltliche Stellung mit dem Kloster vertauscht hatte, dem er passende Anweisungen giebt, und den er demttthig um seine Fürbitte und um Nachrichten angeht Er nimmt mit gelungenen Versen Abschied von ihm:
Es möge der Löwe des Stammes Jada stets dich geleiten
Es sei Christas immer dir gnädig, das Licht deines Lebens. Amen.
Der achte Brief ist an Advaldeld (Adelwald), den jungen König der Longobarden, und seine Mutter Theodolinde, gegen die Häresie der Arianer; sie mögen, wie sie selbst davon sich befreit, auch ihr Volk zur wahren Kirche fuhren. Adelwald möge in den Fussstapfen seiner frommen Mutter wandeln. Der Brief ist eben so rührend als beredt geschrieben. Er erhebt die Tugenden der Theodolinde, und leitet ihren Namen von Gott. Er giebt ausführliche Anweisungen für das Werk der Bekehrug der Longobarden. Man muss einen König achten und lieben, der mit solcher Kraft und Salbung redet.
Von demselben ist: Vita vel Passio S.Denderiiy des Bischo& von Vienne, der am 23« Mai 606 gesteinigt wurde, auf Betreiben der Brune- hilde^).
Dem Sisebut widmete Isidor sein Werk — de rerum ncfturcL — Dieser König ist ohnstreitig den besten Fürsten Spaniens an die Seite zu sezen. — Um ihn trauerte das ganze Volk der Gothen. Sein Sohn und Nachfolger Reccared II. regierte nach Isidor nur wenige Tage. Ein früher Tod raffte den Knaben dahin.
0 Flarez, 25, 82—86.
») Fiorez, 7, 328 — 338 — cf. Acta Sanct t 5. Maii, p. 251 -52 -^55. - Obi^e Schriften des Sisebut sind aus Fiorez 7, 307 — 38 abgedrockt ap. Mi^ne P. lau t 80 y p. 364 — 384, — cf. Mariana, Kb. 6, cp. 3. — Ferreras, 2, 339—350. — Antonio Perez- Bayer, 370 — 71. — (v. Itidor, de reg, Gotk. cp. 60 — 61, — CkronoL r. G. q9. 24. — Chr<micon 120. — Isidor. PaconB., aera 650. — Eoderic. ToleL, de reg. Qoth. l 2, cp. 17.) — de Castro, 345—47. — Masdeu, L 9, 18. t. 10, 172—76. — Lafuente, p. 405—9. CaoaniUes, 220-^22. — Asehbach, 236—241. Lemhke, 88—90. — Helfferich, W. R. 53 — 71; ihm ist Sisebai »ein frommer, gelehrter, fanatisch - undoidsamer Herr. Das, was man im Leben einen „guten*' Menschen nennt, war Sisebat.«
Die Könige Swintila und Sisenand 621—636. 81
§. 7. Die Könige Swintila und Sisenand 621 — 636.
Swintila war unter Sisebut Heerführer gewesen, hatte die Racconen swin? und Körner besiegt. Selbst zum König erwählt , entriss er den Römern ^^^^^^^ die noch gebliebenen Städte. „Er war der erste, der die ganze Halb- insel der Pyrenäen beherrschte, was keinem Fürsten vor ihm beschieden war. Zwei römische Patricier bekam er in seine Gewalt, den einen durch freiwillige Unterwerfung, den andern im siegreichen Kampfe'^ (623) ^). — Die unruhigen Vasconen erschracken bei der Nachricht sei- nes Heranrückens so, dass sie um Frieden flehten, Geissein stellten, den Gothen die Stadt Ologitis gründeten^). — Schon Don Rodrigo (Roder. Ximenes) kannte im 13. Jahrhundert deren Lage nicht mehr; die Einen hielten sie für Oloro, die andern für Olite^). Ferreras und Florez sprechen sich für keinen bestimmten Ort aus. — Ist ja auch die Lage von Recopolis nicht bekannt. Noch rühmt Isidor an dem Könige seine Treue, seine Klugheit und Thätigkeit, seine Liebe zur Gerechtigkeit, seine treffliche Verwaltung, sein Mitleid gegen Arme, seine Wohlthätigkeit gegen Alle. — Seinen Sohn Racimir nahm er zum Mitregenten. Mit seinem und Swintila^s überströmendem Lobe schliesst Isidor die Geschichte der Gothenkönige (626), von deren näch- sten Nachfolgern wir nur wenige Nachrichten haben. Aber entweder der Lebende hatte Recht bei Isidor, wie auch in andern Fällen, oder Swintila schlug nach guten Anfängen eine schlimme Richtung ein. Wohl möglich, dass die Grossen und Bischöfe in der Ernennung eines Nach- folgers einen Eingriff in ihre Rechte sahen. — Was im Einzelnen ihm zur Last fiel, finden wir im lezten Canon der Synode 4 von Toledo angefahrt. Sisenand stellte sich an die Spize der unzufriedenen ; er rief den Frankenkönig Dagobert zu seiner Hilfe herbei, und versprach ihm zum Lohne die sogenannte Tafel Salomos, eine grosse, 50 Pfund schwere, mit Edelsteinen besezte goldene Schüssel, welche der Gothe Thorismund von dem Römer Aetius als Lohn für seinen Antheil an der Schlacht gegen Attila erhalten haben soll^).
Das fränkische Heer zog unter Abundantius und Venerandus bis ^^^ Zaragoza. Die Gothen fielen von Swintila ab ; Sisenand wurde auf 63i — den Stuhl der gothischen Könige gesezt, und die Franken kehrten um«
■) /«. e. 62 — de rtg, Ooth, ^ Chnmol cp, 25.
») FWez, 32, 333—35.
') Lezterer Ansicht ist Oikenart — Nodtia uiriwquß Vtuconiae, 1656. Vasamu denkt
an Valladolid. «) 8. Lembke, S. 33, 93, 267 und Beilft^pe III, S. 421—424; H, Geiger nennt (2, 199)
den von Lemhke anf die Untersachan^ über die sog. Tafel Balomos verwendeten
FleisB »stannenswerth.« OuU| Span. Kirche, n, 2. 6
S2 Achtes Bach. Fünftes Kapitel.
Die Gesandten