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p

Zeitschrift

fUr die

Geschichte des Oberrheins.

Nene Folge. Band XXH.

1

n

eschichte des Oberrheins

herausgegeben von der

Badischen Historischen Kommission

Neue Folge. Band XXII.

[Der gaiuwn Reihe 6i. Band.]

Heidelberg. Carl Winter's Universitätsbuchhandlung.

1Q07.

81

358ST 005

53 ^^^ X ?^20S^

Inhalt

I ßendit Aber dje fflnftindfWBniigsle Plenarsitzung def Badischtfl Histo- ^H nschen Kommis&ian vom 25. /so. Oktober 1906, ersuttet vun

^V dem iteUv^rtietCTidcji Sekretär der KommissioD

Em Freiburger Bürger und seine K*clikaiDiiieo , von Heinrich

^m Maurer

^H Die Or|;snisatiDa der TarderOsterreichi&chen Behö'rden in Eiisisheim ~ im 16. JabrhQßden. von Wilhelm Becmalmans ....

^^ Kenere Forscbungen lar Wirlschaflsgesthichte der Ostachweiz und ^H der oberrheiDiscbeD Luide, fon Konrad Bcyerle ....

^K AufieichntiDgen des ätaal-skaDzIers Ftirsten von Hardenberg Über ^P seinen Aufenchalt am Obertbein im Jabre 1772, milgeteilt von

von Karl Obser

^^ Studien £Ui Geschichte de$ mittelalletlichen Mediüinalwesenft in Calraar, ^P von Karl Baas ,. ^ .«..«,...... «

^^2ür Kulturgescbicbie des Strassburper Münsters im 15. fahrhundert,

von Otto Winckelmann

^LDie Stellung Ruprechts III. von der Pfalz zur deutschen Publizistik

^P bis fum Jahre 1400, von Gustav Sommerreldt

Strs^ä'buT^er Stimmea aus den Jahren 1678 u. 79^ von Theodor

Renaud ... , .

Zur L-ebensfEschichie und Würdigung de« Hafners Hans Kraut von ^^ Vithngen und seiner nächsten Nachkommen, von Christian

^f Roder *

Die ^ORStinzer Anklages{:hrifteD von 1416 und die Zustand«^ im Bis- ^^ (um Strabbure unter Bischof Wilhelm von Biest, von Hans

H Kaiser

^jDaB GeschAftibuch des Konstanzer Groldschminles Stefan M&tgnow

(1450—1500)^ von A Nuglisch . ..........

l-listori^cheB in den Gläsgemälden 'det Straäsburger MQnsters. Die

KADigshilder^ von Georg Dehio . . , »

Eis Jugendgedicht Jakob Wimpfelings auf Bischof Mathias Rnmung

»von Speier. B^itia^ mr Geschichte des Humanismus in Heidel" bergt von Maximilian Büchner ..........

Badi»cbe Gejchichtsliteraiur des Jahres 1906, zusanimen^esieltt von Friu Frankhauser ,

Seite

369

VI

Theodor Reysmann, Humanist und Dichter aus Heidelbergi von

Gustav Bossen . . . ,

Eine Rtif^e badischer Bau«ra Dbch EtigUnd im iS. Jahrhundert, von

Otto Moericke , . ,

ElsAssische Geschieh tslileratur de« Jahres l^ob^ xusammetigealellt von

Wilhelm Teichmaim . » . .

Miftsellen:

Der SchleUsUdler Pfarrer Reinhard Lulr, von Nikolaus

Paulus

Notiz über einen bisher unbekannten Brief Johann Sieidans

an Calvin, von Adolf Hasenclever

Tobias Slimmer, von Karl Obscr

Das Auftreien des Mnr^^chnlls Luckner in IC«hl 1793, vdn

Max von Gülat-Wellenburg

Ein ungednickler Brief Jcvliann Sieidans an Dr. Leonhard

. Badeborn, von Adolf Haacnclevcr .

Das Brevier an der Kette, von Hermann Baier . . .

Nicolaus Cisncr aas Mosbach, von Leopold L5wrenstein

Zur Genealogie der Grafen von Eberslein in Franken im

XIV. JflhThunderi, von Hugo Schmidt ........

Zeitscbriftcnschau ,....,..,... 173, J40, 53,3,, Alemannia NF. VII, 3 und 4; VIII, l 3, 175. 533, 720. Annales de Tust et du Nord II, 4; III, i— J. 179, 342» 53^1 7*4' ^ Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertums- kunde VI, 1 und 2- 343, 538. Bulletin du Musfrc historique de Mnibouse XXIX, 343. Freiburger Dlöresan&rchiv N-F- Vir, 173. Freibureer Münsterbläller 11, 2, 534, Jahr- buch für Geschichte, Sprache und Liteiatur Klsass- Lothringens XXII, 177. Mannheimer Geschtchlsblältcr VII, lO— 12; VIII, I 9. 176, 340, 53b, 720. Mitieilungen der Gesell- schaft fljr Erhaltung der geschichtlichen Denkmäler im Elsas» n. F. XXI. 2. 341. - Mitteilungen des Historischen Vereina der Pfalz XXVni— XXX. 53g, 734, Neue Heidelberger Jahrbücher XIII und XIV. 534, Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der rheinischeo Pfalz. VII, 2. 3^o. Revue calholique d'Akace N.S. XXV, 8^12? XXVI, ( S- 179, 342, 537, 7i>. Revue d'Alsace. N,S. VII, 9 fH VIU» t— 10. 178, 34a, 537» 734, Schau- in's-Land XXXIII. 2i XXXIV, i, 534, 73 1. Schriften Vereins fiir Geschichte des Bodensees uud seiner Umgebung XXXV. 174. Strassburgei DiPicsanblall. lll. F. HJ, 8—12; IV. 1—8. 178, 34z, 338^ 735. Thurgauische Beiträge tur vaterländischen Geschichte XLVt. 344.

LiteralurnotizeD .,..,.., 179, 34$, 540,

Adam* Dos Schlosi^ der Grafen von HanaU'Lichtent>crg, in Worlh a. S, 36S, Bn5Sennann>Jordan, Geächicbte des Wda-

Sette

66j

t68

[70 171

336

528 53a 711

716 720

736

I

VII

unter bcftonder^r Berück MchtiguriK <3er Bayeriichen Rhein- pfalx. 734. Baum^anner, Geschiclite und Recht drs Arclii- diäkobälfts der obfirheißiscli^D Bistümer mit Einschltiss von Main? und Wörzburg, 362, Beiträge tnr vaterländischen Geschichte [Karnon Scliäflfbatiscn]. VIII, 345. B«n;slr^ser. Chtiftun Friedrich Pfcffels poliliscbe Tätigkeit in franzfVsischcm DienUe 175S— 1784. iS^. BJckel, WimpfelJnc als Histo- riker, J50. BissiDger, Funde römischer M(tni.en im Gr-nsi- heriogtum Baden. 17g. Brieger, Die Hernichaft Rappolt- ■tein. Ihre Ents!chung und Etilwi*:klu[ig> 73,1. Clausing, ^^er Sireil um die KaTtau*^e vor Sirassburgs Toren. 343, [il>iehi, Urkundeobuch der Stadt Esslingen 11. 55^, Dü1>t, "Geschichte der Jeiuiien in dem Ländern dcnlscber Zunße. I. 7^6. Ftrber, Geschichte des K badischen Feldartillerie- rrginirnls Nr- 14- igi- Fick^r «. Winckelmano» Hand- Echriflen pTobrn iles ib. Jahrhundert!, nach Sttsssbur^eT Oti- ^alen. 540. Fineisen, Die Akzise in der Kurpfalz, 555. ^lamm. Die ältere» Siadlrechte von Freiburg tm Breii^gau. 7ja. ^ Gfiaeier, Sttassborger K_apitelstrcil und bischöflicher Krieg im Spiegct der elsässisLlien Flugscbriftenlkeratur. 543. Götze, M, Beizers Ersiltngsschrin, 541. HÄbler. Typen- repejrtorium der Wiegendrucke, 190. Harmji, Die Münz- Und Gfidpölilik der Stadt Ba'iel im Miltetalter. 554. Mefti. I>ie tjdcbtcien RSte des ErjhetioKS Sigmund von Österreich □nd ihre Beziehungen tur Schweiz, l- 348. HcUi|^, Die OtU' Damen des Grosaherzöglums Baden. 55 r. Heimaur Di« Neckartcbiffer, I, j6l. Hermelink, Die Matrikeln der Uni- versität Tübingen. I. 557. ^ Hirsch, Kftnstanier Häuserbuch I. tS8. Hulshof, Gesdiiedenis van de Doop^geilnilen te StTaaUlnirg van 1 525 lol 1 557. 737* Jacobf, Grossheriog Friedrich in VersaiHea. j6o. IngoM^Hoffraann, L'Alsace au diK'liuiiiÄTne si^cle e(c. 352. Karl E«^;eti von Württemberg ftind «ioe Zeil. [84, 358. Kal^, Grosshenog Friedrieb von Baden. 360, Kempf. Brut-hialer Streitigkeiten. 719, Kn»pp, Die Zeoten des Höch^liris Würzburg. 552. Knod, [ohano Scbenckbecher. 54t. Knui^fcr, Urkundenbuch der >Ud( Hoilbronn T 346. Künstle, Die tCun&i dei Klosters Reichcnau im IX. und X. Jahrhundert uud der neueutd^-ckte Icurolingische Geiu^Idezyklu» la Goldbach hei Überlingen. 365, - Lager. Kur(ür4t Johanu Tl. von Trier. 548. Lossen, Staat und Kirche In der l^fak im Ausgant des Mittelalters. '33. MAtcka, Baden, Preu»sen und Deutschland w Gross- h*nta^ Fnedncb» Geschichte. 36a. Mnrtin und L1enhfl.1l, '%\'ürterbuch dtrr ehassischen Mundarten. 5^8. - Mutzig^ Ge^ ticfate der Gemeinde llatieii, 36S. Pflei;er, Der Neuburger 'Abtsntord des Jahres 1334 und seiR Prows*. J+3. Fipcn Bur^enkunde. 16^. Platz, Markgraf Ludxti^ Wilhelm von £aden-Baden. 546. Rieffel^ Einige Bemerkün^fen übei Hnnt

Baidung. 737. Ko(b u. Thorbecke, Die badischeo Land' stände, iiisbeBondere die Zweilc Kammer. j6d. - Schaub, WiJhelm Arsents Fehde mit Fraax T. 1533 1539. 727. Schinzingerj Die Lazarette der Befrciungskriefic 1813 »815 im Breii;gau< 731, ^ Schleussaer, Magdaleaa vdq Freiburg, 55^- Schi umberger-Visc her, Aus den Zeilen der BasleT Revo- lution von J798. 359- Schön, BibUogTaphte der württem- beiKischen Geschiühte HL 5,40. Schönemann, Das Elsass tmd die ElsAsser van der öltegtCD Zell bis mm Jahre 6rü n. Chr. 726. Semraui Joat Ludwig Dietx und die Mönireform unter Sigismund I, rSo. Steiner, Napoleon L Politik und Diplomatie in der Schweiz während der Gesatidtachartazeild^s Grafen Auguste de Talleyraad. 729* Stouff, Cojnptes du domaine de Calhetine de BourgOgne, 733- Süssmann, ludenschuldeDtilgungei] UDtet König Weniel- 540* Tang], Das Testamenl Fulradä von Sainl'Dcnis. 347. Thudichum, Die DLöze^n Konsuiu, Augä- buTg, Basel, Speier, Worms: nach ihrer alten Einteilung etc. 363- ^ T*chftraber, Der deidscb-franrösische Krieg von 1674 75. t8L Ürkundeiiregister für den Kanten Schaffhaui^en L 191. Vigenei-, Kuno von Falken5l«in und Enbischof Gerlacb von Mainz in den Jahren 1354 '35^- *Ä0, - Volk, Der Odenwald und seine Nachbargebiete. £85. Volkskunde tm Breisjjau- 345- VouiUiÄme, Die trikunabeln der Kgl. Bibliothek und der anderen Berliner Sammlungen, 190. ^ Wackernagcl, Geschichte der Stadt Ba%el L 54b. Wallau, Gutenberg Techniker uotl Kiinstler. I qo. Weiss, Die denliche Kolonie an der Sierra Morena und ihr Grilndcr Johann Kaspar von ThürriegeL 71S. -- Wiepen, LebensverhaUni*se des Geographen Matthias Quad von Kinckelbach. 368. Wille, £Tiäpbi?ll] Charlotte- 738 Winttcrlin, Geschichte der Behtirden- organisatton in Wtirtlemberg. IL 553. Zedier, Das Mainzer Catholjctm von [460. ifJO- Zeitschrift für Schweiz*?riache Kirchengeachichtc. 362. Ziegler, Die PuUtik der Sladt Strass- bUTg im bischöflichen Kriege. 5,43.

Mitteilung:eii der Badischen Historischen Kommission Nr. 29:

Bericht über die Verzeichnung der Archive und Registra- turen der Gemeinden, Pfcrreien nsw, durch die Pfleger der Badtschen Historischen Kommission ..,..,,.,

Bericht über die von der Badischen Historischen Koramibston zur Ordnung, Erhitltung und Beaufsiclitiguog der Gemeinde- archive und -regislrÄiuren des Grosshcriogtums getroffenen Massregeln , von Archivdirekior Geh. Archivrat Dr. Karl Obser ...-,,..,,.,..,,..,, I. Freiherr!, von BerlichingeuKhes Archiv zu Eichlersheim {Be* zirksamt Sinsheim), verzeichnet von Dr, L. Graf YOn Ob^m- dorfl' in Heidelberg , , 4 .

IX

Seite

n. Frribcrrl. voti Türckheimsches Archiv »uf Schloss Mahlbfrg (Betirksamt EUenbeim)« verscichDErt vou dem Pfleger Pfarrer H- Neu in Schmicheim ... ..,.*,,,,. m^o ni, Ffeiberrl- von La Koche-StärkcnfeUathes Afchiv in TVieblintien bei Hfidetherg, verieichnet von Dr. L. Graf von Obern- doiif in Heidelberg . , . * m^'j

IV. Freiherrlicb von Türckbeiinjche» Archiv in Altdorr [Beiirks- uni Ettenhdrr), verzeichnet von dem Pfleger Pfarrer H. Neu

in Sclimiehcim - . » , m49

V. ArchivalicB aus Gemeincten des Amtsbezirks Lahr, verzeichnet voD den Pflegern f Pfarrer K- Mayer in DingUngen und Pfarrer H- Neu in Scbmieheim mSj

VT. Archivalien aus Orten dea AmtsbexirlcA Karlämhef verzeichnet von dem Pfleger Professor Heinrich Funck, Vorsiand der

b5beren Bürgerschule in Gernsbach m9S

CVIl. Afcfaivalien aus Orten des Amtsbezirks Ettenheim. verxeicbnet« biw. mitgeteilt von dem Pfleger Pfiitrer H. Ncu in Schraie- beifn, Stadtaichivrat Professor Dr. Peter P Albert in Frei- burg i. Bt. und dem Pfleger HaupUehrer Benedikt Schwarz io Karlsruhe mioi

^Xll' Archividien, die ehemalige Grafschaft Habenge rald$eck betr., mtigeteüt vom FOrstUch von der Leyenachcn Haus-

archiv in Waal , , , mio5

JX- Archivalien des Freiberrl. vod Beickheini&chen Archivs in Riuersbatrh, verzi^itboet von Oberamtmann Max von Gulat' ^^ellcnbur,^ in Karlsruhe . ... ^ ,...., . mtli

X. Archivaiiea aus Oriec des Amtsbezirks Überlingen, verzeichnet von dem ehem. Pfleger nnd Pfarrei Xdv. Udry m Owingen und daoi Obetpfleger PiofeBfior Dr. Roder in Überlingen mi28

^L

^ 'L^^^^l

^^^^B^B^H

P

^^^P Mitarbeiter dieses Bandes der ZeitschrifL ^

^^H Albert. Professor Dn Peipr R, Stadtardiivra t

FreibuTg i. Br. )

^^^H Baas, Professor Dr. KarE. Augenam

Karlsruhe.

^^^1 Baiek, Dr. Hurmann, Hilf^arLteiter ä.m

^^^M Generaltande.sarchiv

Karlsruhe.

^^H Beemelmaxs, Wilhelm. Stoaisanwali

Zabeni.

^^^1 Bergsträsser, Dr. Luduig

Manchen.

^^^H Beverle, Dr. Koiifad, UniverstlÄtsprofes^r

Gottingen.

^^^1 V, BoRRiE-s Dr. E., Professoi

Strassburg i.

K

^^H Bo&SERT, D, Dr. Gustav, Pfarjer a. D.

Stutigari.

^^H BUCHXER, Dr. Maximilian

MüTichen.

^^H Cahk, Dr. Julius

Frankfun a.

M.

^^^H DeKiO^ Dt. Geor^. Universilfltspri>fes»i>r

Strassburg i.

E.

^^^1 ExGEi., Karl, Oberlehrer am Lyzeum

Colraar.

^^H Fraxkhaitser, Fritz, Archiv assessur

Karlsruhe.

^^H V, Gulat-Wellenblro, Max, Oberamtmann

Karlsruhe,

^^^B Ha^exclever, Dr. Adolf, Privaldozeni

Halle.

^^^1 Hoi.TZMANX. Vr, R^ UnKersilälsprufesäor

Striissbuig i.

E.

^^H Kaiser, Dr, Hans, Anrhi%diretii»r u. Prlvat-

^^^H

Strassburg i.

E.

^^H KRlE^iEK, Dr. Albert. Geh. Archivrat

Karlsruhe.

^^H Lenel, Dr. Walter

Strasiburg i.

E.

^^H Löwenstein. Lt*ripiflU. ßcjdrksrabbiner

MuÄbarh.

^^H Marxens, Dr, Wilhclns, Gymnäsialprofessür

Kt^sUnz.

^^^ Maurer, Heiiiricli, Prt>fKSsor

Mannheim.

1 MoKRiCKE, Dr. Otto, Reyierungsassessor

Mantiheini.

NuGLiscH, Dr. A.

Strassburg i.

E.

Obser, Dr, Kart. Gel),Archivrat, Archivdirektor

Kadsruhe,

1

Paulus, Dr. Nikolaus

MtlQchen.

1

B Rathcen. Dr Karl, UnJversitätsprofesaor

Heidelberg.

'

H Renaud, TheiKlof, Geb. Regitrunysrai a. D.

Strassljürg i

E,

Reuss, Dr. Rudolf, Professur

Versailles,

^^^ Roder, Christian, Dr. Professor

Überiingen,

^^H Schmidt, Hugu, Riitmefster a. D.

Krautheim.

^^^1 ScHORBACH. Dr. Karl, Universitat^ibibliotbekar

Strassburg i,

E.

^^H Schulte, Dr. AI«»)s. UiiiversiiaLsphifcssor

Bonn.

^^^H SoMMERFELDT, Dr. Gu?(tav, Oberlehrer

Königsberg

i. Pr.

^^B Sopp, Dr. Karl. Hilfsaibdlcr der Badischen

^T Historischen Kommission

Karlsruhe.

^^_ Teichmann. Dr. Wilhelm, sindt. Bibliothekar

Strassburg i.

E.

^H Wellek, Dr. Karl

Geh ringen i

W.

^^H Wevtzcke, Dr. Paul, Archivassistent

Strassburg i.

E.

^^H WijiGAjfD, Dr. Wilhelm, UniversitUtsprofesscn:

Stra&sburg i.

E.

ZI

DvcKKucAinr, Dr. Otto, Stadtardhivdirektor Straasboii: l £. QffGKKROiH, Dr. Max, Prof. o. Direitoxial-

aiwwtmt a. d. varcsD%ten Semmlungca Kaxlviihe. f.T.KR, Dr. Adolf, Rcgierungibaumdster ond

Pkivatdoadat Darantadt

RedaktiiOii.

Aidnvdifdttor Gelu Aidüincat Ps. ömau Umveraitatspiofeasor Dk. Wieoaxd. .ftSr du *^ßtuibmgmt: Aicbivdirektor Dr. Obwdl

RedaktiQasaQSscIixts&

Universitfltspti^easor Q€iu Hbfrat Dr. FnrcxB. UnIvenitatsprofeaBor Geh. Ho&at Dr. Gctrkik.

Geh. Archivrat Dr. Krieger. Universitätsprofessor Geh. Hofrat Dr. Marcks. Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser. Universitätsprofessor Dr. Wiegand.

Erscheinungsweise der Zeitschi

und redaktionelle Bestimmungen.

Jihrlich ersclieint ein BAiid von mintles(eri& 4B Druckbogen, der fl 4 Heftet! anspegeben wird und mm Preise vnti M. i2 He^ögerv werden kunii als Britage er&ctieinen die •Kfillei]un||;«n der ßadischen Historischen Kofll missioni, Mitarbeiter der Zeitschrirt, die dteäelbe tu. dem ermSssiglen Preüi von M. 6 KU bczieheD wllnschen, werden gebeten» sich An die Redsklion l wenden.

Die filr die •Zeilschrift- bestimmten Heitrat>e sind, soweit «ie dem G?biel der elsSs^aischen Ge^chLclite entnommen sind» nn den Redakteur ^r de elsässischen Teil, Herrn Universitatsprafessor Dr. Wiceand in Strassbur| FiBchartstrasse tl, und soweit sie die Geschichte der das heulige Otou hetKO^lüm Baden bildenden Territorien behandeln , nn den RedAkietir ^ den hadischen Teil, Herrn Archivdireklor Geheimen Archivrat Dr. O hser 1 Karl^mhe, N5rdlL>i:be Hildßpronienad? 2, ein/ uzenden.

Das Honorar belrflgt für Darsteliiiogen und Forachungen Kf . ^o.^^ , fl| QuellcnpubJikalioncn u. s, w. M, 20. pro Druckbogen.

Jeder Mitarbeiter erhfilc von seinem Peilrag 20 Sondersibiüge gratU weitere Sonderabzüge, die spälet^tenfi bei RücUsendung der Korrektur besleJ werden musaen, werden mit 7o Pf,, für Mitglieder der tCommis-^ian nl 10 Ff pro Druckbc>[*en berechnet t jeder Teil eines Druckbogens und dU Umschlag ztlhlt als voller Bo^en. Die Sondersbzüge k'Öonen dem Autor efl am Ta^e der Ausgabe des betr, HeOes zugestellt wenlen.

Das Verlagsrecht a«f die jn der Zeitsclirift verölTenllicbten Beitrftg^e bleUJ der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Vd ofTentliclimni; an gewahrt. '

Säm tliche Rezensionsexemplare {Tm LileTAlurnolizeD]i sind an Herl Arcbivdirektnr Dr. Ohsrr in Karlsruhe icu senden» durch welchen auch dj Ve[9cn<lung der Rezensionsbele^e erfolgt.

BeMellungen können bei allen Buchhandlungen und bei der Veikg buchhandlung direkt gemacht werden, ^

Anjseigco für die vierte Seite des ümichlaga werden mit Fr fiir 4 Petitzeile berechnet tind a.n Carl Winter's Universitatsbuchhandliing \ Heidelberg erbeten; ebendahin Beilagen.

Die Baüisctie m\mz\t Ioidiuissidl

Die VeriägsImclüiäudLnBc.

Ber ic h t

über die

fünfundzwanzigste Plenarsitzung

der

Badischen Historischen Kommission.

Karlsruhe, im Oktober 1906. Die Plenarsitzung" der ßadischen Historischen Kommission fand dieses Jahr am 23. und zö, Oktober statt Anwesend waren die ordentlichen Mitglieder Geh. Hofrat Professor Dr. Dove aus München; die Professoren Geh. Rat Dr. Schröder, Geh. Hofrat \Tk. Marckst Geh. Hofrat Dr. Gothein, Dr. Rathgen,

Hatnpe und Geh. Hofrat Oberbibliothekar Professor Dr. Wille aus Heidelberg' ; die Professoren Geh, Hofrat Dr, Finke» Geh. Hofrat Dr. G. von Below, Dr, Fuchs und Stadtarchivrat Prof. Dr, Albert aus Freiburg; Pro- fessor Dr. Stutz aus Bonn; Professor Dr. Wiegan d aus Straasbur^; Archivrat Dr. Tumbült aus Donaueschingen: Geh. Rat Dr. Wagner, Archivdirektor Geh. Archivrat I*r. Obser und Geh. Archivrat Dr, Krieger aus Karls- ruhe; femer die ausserordentlichen Mitglieder Professor Dr. Roder aus Überlingen, Professor Maurer und Pro- fessor Dt, Walter aus Mannheim, Universitätsbibliothekar Professor Dn Pfaff aus Freiburg; Professor Dr. Brunner aus Pforzheim und Archivassessor Frankhauser aus Karlsruhe.

Als Vertreter der Gro*;sh, Regierung waren zugegen •h, Oberregierungsrat Dr. Böhm und Geh. Oberregierungs- it Straub. Der Staatsminister und Präsident des Mini- iums der Justiz^ des Kultus und des Unterrichts, Seine

r. t Cwck d. Ob<nh. N.F. XXIL i. |

Exzellenz Geh. Rat Dr. Freiherr von Dusch einen Unfall um Erscheinen gehimiert.

Geh, Kirchenrat Professor Dr. Hausrath aus H berg hat infolge seines Übertritts in den Ruhestarn^ Mandat als ordentliches Micg:lied der Kommission zti fügung gestellt. j

Den Vorsitz fiihrte der Vorstand, Geh. Hofrat Pro! Dr. Dove aus München; als stellvertretender Sefc fungierte Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser,-J

Vor Eintritt in die Tagesordnung widmete dea sitzende Worte des Andenkens dem im Novemben verstorbenen Geh. Oberregierungsrat Seubert, de Vertreter des Grossh. Ministeriums des Innern meh Sitzungen der Kommission beigewohnt hatte, und ge^ vor allem des schweren Verlustes, den die Kommission | den am 17. November letzten Jahres erfolgten To^ langjährigen SekrelÄrs der Kommission Geh. Rats Aj direktors Dr. von Weech erlitten, indem er d* dienste um die Badische Historische Kommission seit< Bestehen rühmend hervorhob,

Ihren Königlichen Hoheiten dem Grossherzog Grossherzogin wurde zur Feier ihrer goldenen Hocl September d. J. eine von Geh, Hofrai Professor Dr, entworfene, von K ü n stlerhand ausgestattete Huldi gi adresse durch Vermittlung des Grossh. Geh» Kab überreicht. Seine Königlich Hoheile der Grossherzoj hierauf in einem Handschreiben vom 2g. September s gnädigsten Dank ausgesprochen und die Kommissioni teilnehmenden Interesses an ihren Arbeiten huldvoUaj sichert. ^

Seit der letzten Plenarsiuung sind nachstel: Veröffentlichungen der Kommission im Buchhj erschienen :

Badische Neujahrsblätter. F, Neunte&J Ruprecht der Kavalier. Pfalzgraf bei Rhein 1 id8z), bearbeitet von Karl Hauck. Heide! C Winter. 4

Oberbadisches Geschlechterbuch. III, ] I. Lieferung, bearbeitet von Julius Kindler Knobloch. Heidelberg» (', Winter.

aber die XXV. Pleniu'siuuiig, j

Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden, i. Band, bearbeitet von Karl Obs er. Heidelberg, C. Winter, n.

Oberrheinische Scadtrechte. I. Abteilung» Frän- kische Rechte. 7, Heft, bearbeitet von Karl Koehne. Heidelberg-. C. Winter.

Badische Biographien, V. Teil, 1891^1901* II. (Schluss-) Lieferung'» Im Auftrag der Kommission herausgegeben von Friedrich von Weech und Albert Krieger. Heidelberg» C. Winter,

Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. N,F. XXL nebst den

Mitteilungen der Bad. Hist Kommission. Nr. 28. Heidelberg, C, Winter.

Nachstehende Übersicht zeigt den Stand der ein- zelnen Unternehmungen der Kommission, über die in der Plenar5it2ung Bericht erstattet , beraten un d beschlossen wurde.

L Quellen- und Regestenwerke.

Für die EJearbeitung des IlL Bandes der Regesten der Bischöfe von Konstant wurde Dr. K. Rieder in Atissicht genommen.

Von den Römischen Quellen zur Konstanzer Bistum sgeschichte, mit deren Herausgabe ebenfalls Dr. K. Rieder betraut ist, befindet sich der erste Halbband |iiitef der Presse und wird zusammen mit dem zweiten 'HAlbband 1908 ausgegeben werden.

Das von Archi vassessor Frankhaus er bearbeitete [Regster zum IlL Bande der Regesten der Markgrafen fon Baden und Hachberg ist für den Begmn des Jahres t^o; zu erwarten. Zur Sammlung des Materials für den

und V^ Band besuchte er im November und Dezember 1905 das KoTiigl. Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart und feind daselbst reiche Ausbeute. Geh. Archivrat Dr, Krieger, dem die Bearbeitung des V. Bandes, der Regesten des M. Christof L, l^bertragen ist, verschaffte sich in diesem Jahr einen Überblick über die in Betracht kommenden

In der Sammlang der Oben rechte wiirde das von Dr. Koehae u Rat Professor Dr. Schroeder bex fränkischen Abceilung' mit den St sal. PhOti^isburg^ (UdenbeiroX RoCei imd Sceinbach ausgegeben. Das S. fedite von Neudenau. C>sterburken» C heim, des Dorfes DUsber^. das ?ejtwe imd eodb«^ das Stadtrecbt des jeti Besighemi enthalten soll, befindet s In der bisher umer Leining^ von P iaZiücBBftvBCerLemm^ von Geh. Hofira Below stdiendeii «schwäbischen Manuskript ftt&ms Stadtrecht von Dberl Dr* Geier, mbgeschiossen. Diesesi Abteilung', dessen Erscfa ist. wird ein Orts-, Persone 90>v>e ein juristisches Wörterbndi für das a^K» 1905 aar Ausigabe gelangte beigegeben met^tn. In Znknnlc sol d«n starken Umfuig jedes Heft der seh ein eigeoes Ons-. Personen- und S JMriHwchgii WOnertMich erhalten. D Scadtredits von Neuenborg am Rhein in Angriff genommen.

Vom Briefwechsel der Gebr Stadtarcfaivar FW Sfhi'^^-^ ^' '-

ober die XXV. PletiarsitzuDg. e

gwommen werden* Zur Ergänzung- und Vervollständigung" des Materials wird er denn Archive des Auswärtigen Amts in Paris «inen Besuch abstatten.

Die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert von Sl Bla&ien wird an Stelle des + Geh. Rats Dr. von Weech Professor Dr. Pfeilschifter in Freibürg übernehmen.

n. Bearbeitungen.

Von den Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden ist der erste, die Zeit von der Ge- burt des Markgrafen (i7g2) bis ztim Tode des Grossherzogs Karl (1818) umfassende Band, bearbeitet von Archiv- direktor Dr» Obser, zu Anfang des Jahres 1906 erschienen. An Stelle des t Geh. Rats von Weech wird Dr, Obser Äuch die folgenden Bände herausgeben.

Das Manuskript des IL Bandes der Wirtschafts- geschichte des Schwarzwaldes hoflFt Geh, Hofrat Pro- fessor Dr. Gothein im kommenden Jahre zum Abschluss tu bringen.

Geh, Hofrat Professor Dr. Wille wird zur Vervollstän- (%ung des Materials für die Geschichte der rheinischen Pfalz dem Münchener Haus- und Staatsarchiv einen Besuch abstatten.

Von dem Oberbadischen Geschlechterbuch, be- arbeitet von Oberstleutnant a. D. Kindler v. Knobloch, ist die 1. Lieferung des III- Bandes erschienen; die 2. Liefe- rung befindet sich unter der Presse, für die 3. Lieferung fiftjt das Manuskript druckfertig vor.

Der V. Band der von Geh. Rat Dr, von Weech und Geh, Archivrat Dr. Krieger herausgegebenen Badi- »cben Biographien ist im Laufe des Jahres zum Ab- t^uss gelangt.

Der Bearbeiter der Geld- und Münzgeschichte der im Grossherzogtum Baden vereinigten Territorien, I*r. Cahn in Frankfurt a, M., hat in diesem Jahre die Münzkabinette in Stuttgart und München und das Ger- manische National museum in Nürnberg besucht. Für das nächste Jahr ist ein Besuch des Berliner Münzkabinetts

Bericht

]

geplant. Das Manusicripl für das erste Heft, das dfe Bodenseegrebiete behandeln soll, wird im Laufe des Jal 1907 abg'eschlossen werden.

Für die Sammlung und Entwerfung" der Si«] und Wappen der Badischen Gemeinden war ZeiclineF Fritz Held täti^. Es wurden die Siegel für 70 Orte angefertig"t, für zt weitere Gemeinden sind die Entwürfe ausg^ear bellet. Das dritte Heft der Badischen Städte- siegel befindet sich in Vorbereitung,

Von den noch fehlenden Blattern der Grundkarteü des Grossherzogtums Baden wird nach Mitteiiung des Oberregierun gsrats Lange im nächsten Jahre der weitaus grösste Teil zur Ausgabe gelangen.

4

m. Verzeichnung und Ordnung der Archive di Gemeinden, Pfarreien usiv.

Die Pfleger der Kommission waren auch im ab- gelaufenen Jahre unter der Leitung der Oberpfle^er Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. Albert. Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff, Geh. Archiv^ rat Dr* Krieger und Professor Dr. Walter tätig» IM« Gemeinde- und Pfarrarchive des Landes sind mit wenigen Ausnahmen verzeichnet: die noch ausstehenden grund' herrlichen Archive werden im Laufe aer nächsten Jahre erledigt werden. Die Oberpflegschaft des II. Bezirks übernimmt an Stelle von Geh, Archivrat Dn Krieger mit Schluss des Kalenderjahres Archivdirekior Geh. Archiv- rat Dr. Obser. Über die endgültige Ordnung der Gemeindearchive, mit der in diesem Jahre begonnen wurde, vgl, den Bericht des Sekretariats in den »Mitteilungen dj Badischen Historischen Kommission* Nr, 29.

IV, Periodische Publikationen.

Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Neue Folge, ist unter Redaktion von Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser und Professor

aber die XXV. Plenanittang. y

Dr. Wiegand der XXI. Band (der ganzen Reihe 60. Band) trachienen. In Verbindung mit der Zeitschrift wurde Kr. 27 der »Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission« ausgegeben.

Am Register zu Band i 39 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins hat Dr. Karl Sopp weiter gearbeitet, wird sich aber, mit Rücksicht auf die im Wege stehenden Schwierigkeiten und den unver- hältnismässigen Aufwand an 2^it und Arbeit nach Be- schluss der Kommission künftig auf die Anfertigung eines sjrstematischen Inhalts-, sowie eines Autorenverzeichnisses beschränken.

Das Neujahrsblatt für 1906 »Ruprecht der Kavalier, Pfalzgraf bei Rhein (1619 1682)€ bearbeitet von Dr. Karl Hauck in München, ist im Dezember 1905 erschienen. Für 1907 ist von Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein als Neujahrsblatt bearbeitet »Der Breisgau unter Maria Theresia und Josef II.c

V. Wahlen. Die Kommission beschloss, Seiner Königlichen Hoheit dem Grossherzog zur Allerhöchsten Ernennung als ordent- liche Mitglieder vorzuschlagen den ordentlichen Professor der Geschichte an der Universität Freiburg, Professor Dr. Friedrich Meinecke, den ordentlichen Professor der Kirchengeschichte an der Universität Freiburg, Professor Dr. Georg Pfeilschifter und den ordentlichen Professor der Kirchengeschichte an der Universität Heidelberg, Geh. Xirchenrat Professor Dr. Hans von Schubert. Die Ernennung erfolgte mit Allerhöchster Staatsministerialent- schliessung vom 20, November 1906,

Zum Ehrenmitgliede wählte die Kommission in Aner- kennung seiner hohen Verdienste den bisherigen Vorsitzenden Geh. Hofrat Professor Dr. Dove. der infolge seiner Über- siedelung nach München sein Amt als Vorstand nieder- legte und sein Mandat zur Verfügung stellte.

An seiner Stelle beschloss die Kommission als Vorstand den (jeh. Hofrat Professor Dr. Erich Marcks in Heidel-

8 Bericht fiber ae XXV. Pkoanitniiig.

berg^ und als Sekretär» da der bisherige Stellvertreter Archivdirektor Dr. Obser dringend von der Fortführung^ der Geschäfte entbunden zu werden wünschte, den Geh. Archir* rat Dr. Albert Krieger in Karlsruhe auf die Dauer von 5 Jahren Seiner Königlichen Hoheit dem Grossherzog zur Allerhöchsten Bestätigiuig vorzuschlagen. Dieselbe a^ i folgte mit Allerhöchster Staatsministerialentschliessan; vom 20. November 1906.

Von

Heinrich Maurer»

Ein Freiburger Bürger und seine Nachkommen.

I Im Totenbuclie des ehemaligen Klosters Günterstal bi Freiburg \. Br. ') findet sich zum 4. Februar der Ein- trag;: Gisala Maltererin dicta de Uesenberg'» zum 16. März: ^farga^etha Maltererin f dicta de Blumneg, zum 2b. Juli: Elisabetha Maltererin, domina margravia de Hachberg, zum w. August: Gisela Maltererin dicta de StoufFen, Es sind iies die drei Töchter und eine Enkelin des Freiburger fiürgifrs Johannes Maherer^ dessen Todestag in demselben &uche zum 27. Februar verzeichnet ist* Dicta bedeutet in jJBsem Buche: vermählt,

w Wir werden später sehen, dass zu den hier genannten jeschlechtem der Herren von Blumen eck, S taufen, Dsenberg und der Markgrafen von Hachberg noch die ron Klingenberg, Seh warzenberg» Hatstatt und die Hafen von Tierstein, Tübingen und Tengen-Nellen- 5ürg ru zahlen sind. Alle diese adeligen Geschlechter prschwägerten sich mit dem Malterer. I Der Grund dieser auffallenden Verbindungen in einer «it, in welcher der Stolz und Hochmut der Herren vom hohen und niederen Adel aufs höchste gestiegen war, wird Gütlich und verständlich werden, wenn wir einen Blick ^ftrfen auf die wirtschaftliche Lage des Adels im 14. Jahr- bndert und die Geschichte des Johannes Malterer und Seiner Nachkommen nach Massgabe der noch erhaltenen Urkunden näher betrachten.

Gmm* Sacra Abt. K«croL

10

Msurert

Leider ist im Anfange des 15. Jahrhunderts ein gross«! Teil der Maltererschen Familienurkunden bei Gelegenhd eines Brandes des Schlosses Lichteneck bei Kenzingen' zuj^runde gegangen. Indessen findet sich in den Archive; von Freiburg, Karlsruhe und Donaueschingen noch vielei was mit dem Malterer und seiner Nachkommenschaft i Beziehimg steht. Das meiste davon ist in den Urkunden büchern der Stadt Freiburg und der Fürsten von Fürsiefl berg. in den Regesten der Markgrafen von Baden um Hochberg und in der Zeitschrift für die Geschichte da Oberrheins^} veröffentlicht, so dass es möglich ist, die wirt schaftliche Tätigkeit des Malterers, seine gesellschaftlichi Stellung, seine Erfolge und Familienverbindungen deutlid zu erkennen.

Der Übergang der Naturalwirtschaft in die Geldwirt Schaft hatte im 14. Jabjhundert den wirtschaftlichen Niedei gang der Herren vom Adel zur Folge, weil ihr Kinkommd auf der alten Naturalwirtschaft ruhte, während in de) Städten längst die Geldwirtschaft Eingang gefunden hatte Dazu kamen unvermeidhche Vermögensverluste durch Hin gäbe von Lehen an Dienstmannen, eine Folge der Un Sicherheit und Fehdelust jener Zeit. Eine grosse An£a)) von ehemals mächtigen und angesehenen Geschlechten ist damals verarmt und zugrunde gegangen. Die meistfli Urkunden der Herren jener Zeit sind Schuld- und Pfand Urkunden, oft mit den Namen vieler Bürgen versehen. v<W denen manche ebenso j^ahlungsunfähig waren wie die Au« steller. Angesehene Grafen und Herren von altem Adj hatten oft nicht so viel bares Geld, um ein Ritterpferd «

^} Der Bnnd de* Schlosse» wird ent^nt in der Urkunde M 7. Sept. 143&. Fürst. Urk. Buch HI. 250. ■( Abkürzungen bei Quelleli angaben: Bad, Reg, = Kegesten der Markgcafea von Bade» und Hachber| Freib. U. = Schreiber, Uikundenbuch der Stadt Freiburg i. Br. Fteib. l = Zcitschr- für Belörderung der Gesch. elc. von Freib. i- Br. Fünt. u »= Rie^ler, Uik. Buch der Fürsten von Fürstenberg, HGSp. -- Urk. d. I Gei&t Spitals zu Freiburg i. Br. Konst. Reg. ^^ Re^esten der Biacbafe v^ Konstiuiz. Min. = Mitleiluogen der b»dischen bislor, KLommissiöa. Obll bad. G. ^ Kiodler von Knoblocht Oberbad. G-eschlechterbuch. Seh. ^^ BlMtl des Vetcias Schauinsland^ Freib, Top. W. = Krieger, Topogr, WörtefbuiS des Grosahertogtuma Baden, 3. Auf]. Z ;= Ztiischx. f. d. Geäcfa. des Obt rheios.

^ ft

Ein FreibuTgfr Bßrg*r ttod wine Nachkommen. | |

IcÄufen, oder dem Wirt, bei dem sie auf Dräng-en ihrer Bürgen >leisteten<, die Zeche zu bezahlen, und mussten sich mit Verschreibungen und Vertröstungen helfen. In der iweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts waren allein im Breisgau nicht weniger als fünf Herrschaften: Kastei- bcrg. die beiden Üsenberg, Hachberg und Freiburg-ßaden- weüer so überschuldet, dass sie von ihren Besitzern auf- gegeben werden mussten.

Ganz anders lagen die Verhältnisse in den Städten, namentlich in solchen, die vermöge ihrer günstigen 1-age Mittelpunkte von Handelsbezirken waren oder durch ge- werbliche Tätigkeit der Bewohner sich hervortaten. Beides war in Freiburg der FalL Der Gründer der Stadt hatte für seine neue Ansiedelung eine Stelle am Ausgange des Dreisamtales gewählt, wo zwei alte Verkehrswege sich kreuiten, der vom Oberrhein über den Schwarzwald zur oberen Donau und die Strasse Frankfurt Basel am Fusse des Gebirges, Auf seine Einladung liessen sich angesehene Kaufleute hier nieder, und er gewährte ihnen Bauplätze gegen massigen Zins und eigene Gerichtsbarkeit unter einem aus ihrem Kreise zu entnehmenden Richter*). Auch ieine Nachfolger* die beiden Bertholde, die sich als Städte- gründer einen Namen gemacht haben, sorgten für das Gedeihen der Gründung ihres Vorfahren. Diese wuchs bald über den alten Mauerring hinaus und musste nach drei Seiten erweitert werden, um die überquellende Volksmenge aitfiunehmen.

Zu die&em Wachstum der Stadt trugen die Gewerke

ht wenig bei. Zu den zünftigen Gewerkschaften kam

im 13. Jahrhundert das nicht zünftige der Bohrer

Balierer, das sich mit der Verarbeitung von Halb- inen, Granaten» Achat und Krystall befasste und

einen gewaltigen Aufschwung nahm 2). Der Handel

it den Rohprodukten , die aus der Schweiz und aus

men bezogen wurden, sowie mit dem fertigen Fabrikat

brachten viel Gewinn. Den grössten Wohlstand, zuweilen

fürstlichen Reichtum, gewährte jedoch die Ausbeutung der

H^ ») Freib.

') Freib. StiuJtrecht des Hercogs Konrad 4 und 5. Z. neue Folgfr I, ') 5>chleini8ufl«in in einer Urk. des Jahr» 136S. Z, XVI. 205. -^

12

Maurer.

Silberberge im Breisgau '|. Sie lagen in einem Halk kreis um die Stadt, mehr oder wenig^er weit von ihr enl femt, Ursprünßflich Reichsgut, war das Regal durc königliche Vergabung im Jahre 102S dem Bischof vc Basel, und von diesem als Lehen den Herzogen vcü Zährinj^en übertragen worden, von denen es an die Gräfe von Freibürg überging. Die Kuxe, damals Fronberg genannt, wurden vom Inhaber des Regals gegen ein Abgabe von drei bis fünf vom Hundert des Rohertrage den Fronern verliehen. An die Ste)le der alten Fronei die anfangs einzeln oder zu £wei und drei mit geriiigei Mitteln den Bau oberflächlich betrieben, traten aber schoi im 13. Jahrhundert Gesellschaften, die mit grösseren Kapital ausgestattet einen intensiveren Betrieb einrichteten Das brachte oft grossen Gewinn, namentlich wenn reich) Silberadern angeschlagen wurden. Andere Gesellftchafta befassten sich mit der Verhüttung des gewonnenen Erzea die damals noch von der Bergmannsarbeit getrennt wa und mit dem Handel des gewonnenen Silbers. Es wäre« meist Freiburger Geschlechter» die Turner , Snewelin, vo| Munzingen, von Totnau » von Köln, von Stühlingen, vol Riehen ^ die Meinwart, Geben, Absalon, Beler u, a. Dai sind gerade die Kaufleute, die in den Stadtverfassungei so oft erwähnt werden und aus denen der Stadtade hervorgegangen ist*). Die Stadt bildete den Mittelptink des Silberhandels und der Rat sorgte dafür, dass jed< Konkurrenz ausgeschlossen blieb.

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts und dann wieda in der Mitte des 14. wurden reiche Silberadem angÄ schlagen, namentlich zu Suggental, wo die Gewerkschai der l'urner, Wolleben, Ederlin, und Rotermellin, sämtlid

') Gölhein, Wirlsch&ftsgescli. des Schwarzwildes I, 583. -} Z. Hl 74 f., 90 f., 22J, 238. Trenkle, Zur Entwickelungsgesch. des SchwattV Bergbaues, Seh. 13, Jahrlauf S. 63— 78 bringt t^ Freib. Urk. von 1197 14&( die aicfa auf den Frcib. Bergbau beziehen. Hier nnden sich Auch die Naiofl der Froner und Gesellschafter. In demjielbeDi Hen gibt Poiasignan 5> 79{ eine' Br^chrcibung dt^r veräcbolleapn Burg Birchiberg, die dem Soewl Qresser gehört« und im Tale der MOhÜn inTnitten etocs grossen Gnibeafeldi lag, £u desseti Schurze sie erricbtet wür. Vgl. nuch Z, V, 373 und nei Folge II, 5J5.

Ein FreibuTger Bürger und seine Nachkommeii.

f^T von Freiburg, im Jahr 1284 behufs Verhüttung- der Eric einen zwei Stunden langen Wassergraben über Tag- von der Platte bei Si, Peter bis zu ihren Gruben an- legten'); ferner im Münstertal, zu Totnau, und später -in Obemed und Hofsgrund. Alte Glasgemälde im Münster zu Freiburgf, die aus dem 14, Jahrhundert stammen, Stif- tungen der Gewerke, Bergknappen in ihrer Tätigkeit dar- stdlend^ sind Zeugen der damaligen Ergiebigkeit der Grube Disseimut in llofsgrund '}. Noch heute, wo diese Gruben längst verlassen sind, aber alte Stollen und ausgedehnte Halden von dem ehemaligen lebhaften Betriebe zeugen, erzählen die Umwohner von dem Reichtume, aber auch von dem Übermute der alten Froner, der durch plötzlich hereinbrechende Wasserfluten seine Strafe gefunden habe.

Der wahrhaft fürstliche Reichtum mancher Freiburger (leschlechier des 14. Jahrhunderte wie der des Johannes Snewfilin, genannt der Gresser*), des Stifters der Karthause bei Freiburg, und auch des Johannes Mal* lerer stammt aus dieser Quelle.

Die Malterer tauchen mit Beginn des 14. Jahrhunderts tu Freiburg auf und verschwinden in der Mitte des fol- genden.

Es gab zwei verschiedene Familien dieses Namens, die iLSÄcr ihrem Namen keine mit Urkunden zu belegende Einziehungen zu einander haben.

Die eine ist die des Konrad Malterer und seiner Nachkommen, Konrad wird in dem im Rathause zu Frei- bür^f vor offenem Kate am i^;, Januar 1303 ausgefertigten Bundesbriefe des Snewlin Bärlapp, Bürgers von Freiburg, mit dem Rate und den Bürgern dieser .Stadt bezüglich

*) Ulk. vom 3. M&i 13B4 Z. XIX, 78, »Haubtgpratwn ist j*neT

■Guben, worin das Wasser von der PUllen bis in SuggetiÜial vor Zeilen soll

l|Blrit«l woiden sein , woran 5O0 Mann IStjlkh sollen gearbeitet haben*.

3em«kunü v. J. 1561 im »Kaufrodel* des Dorfes Eschbach S. a6 (befindet

[*üi ntetkwardigerweise im Besitz« des Mannheimer Allertumverems).

?■ Geige*, Fragmente von Glasmalereien aus dem Beginn de^ 14. Jahrh.

rb. 9. jAbrgROg (iSßj) S> 33 3^ i"'* 4 Seiten BfilageD in Farbedruck.

Iit leiiicni V. J, 1347 Okt. 9 cmchtcien Teswinente (Ffeib. U. l, 365) ver-

^ er flicht aar über bedeutende KapiiÄlifrn, iondern über Dürfet, HÖfe^

wgen, Gitter^ Scblachifosse, koalbare Waffen, seitiefie Kleider» edle Falken

^ J«i;dhopde. £r hielt sieb sogar einen eigenen Kaplan-

14

Maurer.

seiner Burg zu Bolschweil als der letzte von neunzehn Zeugen genannt '). Da in derartigen öfferttlichen Urkunden die anwesenden Ratsmitglieder auch als Zeug^en angeführt werden , so müssen wir annehmen , dass er damals f^chon Mitglied des Rates gewesen sei. Ob der Altvierundzwan- ziger oder der Nachgehenden, steht dahin.

Durch eine Urkunde des Jahres 13 25 erfahren wir wieder etwas von ihm. Er war damals Mitglied der soge- nannten Dreizehn, eines Ausschusses des Rates, der unter dem Vorsitze des Schultheissen in bürgerlichen Rechts- sachen urteilte. Im Jahre 1336 war er Spitalpfleger. Er besass Grundstücke und Gülten zu Feldkirch und wurde damals der »alte« Malterer genannt und in einer Urkunde des folgenden Jahres als »Herr« bezeichnet, obwohl er weder Geistlicher noch Ritter war*).

Bald darauf scheint er gestorben zu sein. Er hinter- liess zwei Söhne, Johann» zum Unterschied von seinem reichen Namensvetter gewöhnlich Hensli genannt, und Peter. Letzterer wurde im Jahre 1377 wegen widerrecht- licher Besitznahme eines Ackers j:u Kirchhöfen verurteilt. Henslis Witwe Katharina lebte noch im Jahre 1381, Peter Malterer, ein Enkel Konrads 1407- Sein Haus lag in der Gerbergasse. Zu dieser Familie gehört auch der Münster- kaplan Herr Rudolf Malterer und der Pfarrer zu Sexau Herr Konrad Malterer (1451 und 14^2). Ersterer besass die beiden Häuser zum schwarzen Helm und zum blauen Sperber in der Eigelgasse (jetzt Eisenbahnstrasse 34 und 36JS),

Johannes der Malterer erscheint vom Jahre 1320 bis zum Jahre 1360, seinem Todesjahre, in zahlreichen

1) Freib, U. I. i6q, ') HGSp. ibj, 181, 240, 244, 345. Min g^ diesen Titel auch Bürgern, die «in hohes slüdt. Amt hatten. So den Aifl' Ibeistero der Jahre tjSH u. I^S^ Johann Hutscbia u. Jghat)ne& von Gtotef' Letalerer war vorher SladUchreibcr. Freib. Z. 10, 52. *) HGSp. 5j6i 1117, 1457, X«?p. W, h 618, Herr Cuarat Maltier, Kirchheim ru SeaOi iit Zeuge in einer ungedr. Fap. Urk. des Hachberg. Landvogles Hani *• Sulz genaxinl HaJttn, vom 20. Mai i45<|, den Franhof de« Stifles Wa^kircb zu Dennlingen betr. Die Urk. befand sKh i. J. lKSo in der Regislr. Bez. Amtes Emmendiii^eD. Abschrift im Bea, des Verf. Bez. der Häant Tgl. (jeschichU Ortsbe^chreibuQg der Stadt Freiburg, 2. Bd. herausg. v. Her- mana Flamm, S. 51.

Ein Fmbtti^er Bürger und seine NachkoiDiaen,

<5

I

unden. Sein Vater war Friedrich Mallerer mit d^ra Beinamen der Me^zier. Im Jahre 1344 vergabte Johannes 4 Pfund Pfennige jährlichen Zinses von den 14 Pfund, die PT hatte von dem Hause züm Ritter neben dem Hause lum Juden an dorn Kirchhofe (Miinsterplatz). den Frauen m St. Katharinen bei Freiburg, Prediger Ordens, zu einem S«eigeretie» so dass die Frauen viermal jährlich, an je^- üchem Fronfasten mit 1 Pfund, seine und seiner Vorfahren Jahreszeit begehen sollten. Das Haus war nämlich an die Gesellschaft zum Ritter vermietet* Die Namen seiner Vor- fahren erfahren wir aus dem Register des Seelbuehes dieses Klfjslers. in dem sich ein obiger Vergabung entsprechen- der Eintrag' findet: von Friderich des meziers iarzit i lib? von Katharinen maltererin iarzit i lib? von Gertrud mal- ter^rin iarzit r lib? von suester anne maltererin iarzit I lib? Disü vier pfund von den lllJor vorgesriben iarziten pint ab dem huse zem Ritter an dem kilchhofe. un ist ein vorzinse. un sol man alle frone uasten gen 1 lib?^

Auch Johannes hatte anfänglich den Zunamen i-der teeiiier«. Nach dem Jahre 1324 findet sich dieser Name aber nicht mehr bei ihm. vermutlich um einer Verwechs- lung mit Ulrich dem Mezzier, der gleichzeitig mit Johannes iro Rate sass. vorzubeugen.

Die Malterer waren wie die Turner, Beler, Wolleben, £derlin und andere Freiburger Geschlechter*) ursprünglich gleute, die allmählich zu Kapitalisten emporstiegen, mit Siren Kuxen und Erzmühlen Grundeigentum, Bodenzinse •Und Renten vereinigten, vermöge ihres Reichtumes dem städtischen Adel nahe kamen und ihre Töchter an Sühne eses Standes verheirateten. Als der gewerkschaftliche

eb ihre Anwesenheit im Grubenbezirke überflüssig

>] Abschrift der Urk. FreJburg am 5, Dex. (St. Nikolaus Abend) 1344 TJrk. Kopia-lbuche der Frauen v. S. Katharinen. Z«ipeQ: Rud. Geben Mäozmeiiter, Jühanä von Sigstein. He^Dz L^we u. a. Bikr^cr von Frei- bvg. — Das S«el- oder AnDiversart«nbüch da Klosters ist im Jahre 13,53 tteelegt woidco, In Freibyrg wur Uamab aUgemein gebrÄucblich die Pcr- •oocD blosis mit ihrem Zunamen zu bezeichnen und den Kttuptnamen weg-* ndaneo. D<tt ente Bürgefineiftter der Stadt (129;^) hi«ss der Zilige (Kleine). Wtr M gewcaeo ist, wrisa man nicht sicher. ') Goihein, Wirt«<:haftsgeu:h. S. 603, 657,

MaDTer.

machte, weil die Unternehmer nichts mehr daselbst zu itin. sondern nur Zuschüsse zu leisten oder den Gewinn iti Empfarig" zu nehmen hatten, während der Betrieb der Gruben von dem Bergvogt und dem Bergschreiber mit Hilfe von Bergknappen und Arbeitern besorgt wurde, zogen sie in die Stadt und wurden daselbst Bürger. E& sind /war nur wenige Urkunden über die Beteiligung des Johannes Malterer am Bergbau als Gewerkschafter oder Froner (Fronherr, wie man später das Wort umänderte) erhalten, aber sie bezeugen seine Teilnahme an diesen Unternehmungen, wie ja auch der Ursprung seines grossen Reichtums nur hieraus zu erklären ist.

Am 14- November 1351 schlössen Johannes der Mal- terer und Niklawes Absalon von Totnau, Bürger von Frei- burg, und die »nachgenden Froner gemeinlichc einen Ver- trag mit den früheren Fronern zu *Cüngins frone vnd m der Hasenfrone ze Totenowe in dem taU'), die daselbst vier Froneberge aufgegeben und den oben genannten zum Betriebe überlassen hatten» worin sie Bestimmungen fest- setzten über die Benützung der von den alten Fronen» zurückgelassenen Radehäusemt Rädern und Gerätschaften, die zum Betrieb des Bergbaues dienten. Die Vertrags^ Urkunde ward besiegeh von den Rittern Konrad Dietrich und Sneweli Bemlape, Schultheiss zu Freiburg, die damals gemeinschaftlich mit dem Ritter Kozze, Herrn Meinwarts selig'en Tochtermann, und dem Bergmeister Konrad Fischelin auf dem Altenberg zu Totnau die Erzgrube »au dem Gauch« ausbeuteten*).

EKese Urkunde beweist eine gewerkschaftliche Ver- bindung des Mallerers mit der alten Bergmannsfamilie der Absalon, Die Verbindung bestand wahrscheinlich schon längere Zeit, besass eine Anzahl eigener Kuxe und nahm andere Kuxe in Betrieb» die von den Inhabern wegen mangelnden Ertrages aufgegeben waren. Die Gesellschaft scheint trotzdem gute Geschäfte gemacht zu haben, denn im Jahre 1344 erweiterte sie ihren Betrieb ganz bedeutend. In diesem Jahre verlieh Graf Konrad von Freiburg der Gemeinschaft der Froner am Bache zu Totnau. welche die

Scb. 13. Jtiitl. S. 71, ■) Seh. ». s* O. S. 74 ürk, 8.

Ein Frtiburger Bürger und seine Nacbkommen.

J7

KPnigins und Hasenfrone inne hatte, d, h, dem Johannes Malterer und Nikiaus Absalon, auf einmal rijnfund\'ierzigf Frpneberge, je fünfzehn in jeder Leite, am Berge, der »zu den Stiebenden* heisst, oberhalb des Wasserfalles, in dem Feldbach, und in der Schünach, wo der Ruprechtsbach in die Schönach mündet. Drei Wochen nachher verlieh der Graf derselben Gei.verkschaft noch weitere fünfzehn Fron- berge in jeder Leite in der Rotenwiese und in dem Brant- bache in demselben Rechte, wie ihr die sechs Froneberge zu Königins und zu Hasenfrone verliehen waren *^

Das war nunniehr ein ganz gewaltiger Betrieb, in dem ein bedeutendes Risiko Stack, aber das Unter- neboien scheint geglückt zu sein, denn bald darauf begann der Malterer die grossen Güter- und Herrschaftskäufe, von denert unten näheres berichtet werden wird.

Schon im Jahre T324 war er Mitglied des Rates der |nacligehenden Vierundzwanzig. Da nach der Verfassung [von I2Q3 ein Ratsherr mindestens dreissig Jahre alt sein iBiüÄste, so fällt seine Geburt vor das Jahr izgd. Nehmen [^ als sein Geburtsjahr das Jahr 1295 an, was wohl richtig sein mag, so war er im Jahre 1300 , seinem Todesjahre, ^64 Jahre alt geworden ^j.

Im Jahre 1327 ward er unter die AUvieruudzwanziger aufgenommen, die ihr Amt lebenslänglich inne hatten, während die Nachgehenden jährlich neu gewählt wurden "»J,

*l Z. 19, 326 f. Leite bedeutet hier die Berglehne «om Boden bis Wa»vTK beide. *] HGSp. 187. Vei Gesamtnt setzte sich djinials mcn I. äoA den All-ViertiudgwanÄtgerPf die «uf Lebenszeit gew3hlt , 2. den njic)igebenden Vierumlxwanzig, deren Amtszeit ein Jahr wähne« den 18 £uiiftniei.a.tern. Im p;ar]£en aJso aus 66 Mili^liedern. Vbiü kam h der Obn»t£UJifltiiei&ter. Die nachgehenden VlettiniUwniuig be<itandea k von den Edeln, 6 von den K^Buftt^uten und 6 vun den Kandweckern. Vg!. tncine Abhandlung: Die Verfasiungs-Ümwäliung in d- Stsdt Freiburg la Jjhr 1338 Freib. Z. 10, 42 56. Joh. MflSterer war 1325 Spilalpflcger iHG^. IQO. r^2 und sein Käme ist der (elztö der 4 Pßcijer. Man pflegte, >>r di« seit IJ^S erbali?i^<?n R«ti.1isten erweisen, ilie SpilalpReger hÜlFni; aus ^fB alten tind nathßchenden Vieiundiwanzig tu nehnien. *) Am 24. Juni H2J ilt die Aa»ler erneuen wurden, ward er lum Meisler «itler Obcnjflcger «btlHGSp. lt)i&> Bi^wei«, dnäb t:i ntiDtnehr Alt'Vierundj;wa]iA)ger geworden I Vor ibm waren Kilter Sucwelin-KotE^ oauh tlirn derselbe und Walter Ftlkrnstein Meist« HGSp. 196, 200, 203. Z. ib, HO werden die

Z*itKhr. l. G*4ch. d. Obcrrb. NF. XXH. l. t

Mfturer.

Bis zum Jahre 1350 nahm er lebhaften Anteil an deti Geschäften des Rates. Mehrmals war er Pfleger des Geist-Spitales, im Jahre 1327 Oberpfleger; als solcher stellte er am 4. Juli dieses Jahres eine Urkunde aus über eia Vermächtnis des »ehrbaren Mannes« FConrad Esel von Endingen und seiner Gemahlin MechthÜd, sowie ihres Sohnes Berthold an das Siechenspital zu Freiburgf. Eine Reihe von Jahren führte er über letzteres die Pfleg-schait Noch im Jahr 1550 war er Oberpfleyer. Berthold von Ura und Cuno von Falkenstein, Edelknechte, verkauften ata 16, April dieses Jahres den Pfleg'ern des Siechenhauses, den »fromen und bescheiden« Johans dem Malterer und^ Johans dem Beler, Bürgern zu Freiburg, »an der Guten, lüte stat 2e Friburg an dem veldec, eine Roggengült zm. Vorstetten '). |

Unter den Dreizehn des Gerichtes, das unter Vorsitz des Schultheissen in bürgerlichen Sachen tagte, wird der Malterer ebenfalls einigemale erwähnt*).

Über seine Güterkäufe und Geldgeschäfte ist noch manche Urkunde erhalten. Im Jahre 1320 kaufte er von Nikolaus Ungeheuer, Bürger zu Freiburg um r^o M. ^A einen Hof und eine Mühle zu Denzlingen , überliess aber : dem Verkäufer das Gut zu einem rechten Erblehen umj einen jährlichen Zins von 90 Mutt Roggen. Das Gut ve^l kaufte er wieder im Jahre 1336 um denselben Preis an Johann den Brechter. In Staufen besass er ebenfalls einen Hof und in der Stadt Freiburg mehrere Häuser, Zu seinen Schuldnern gehörten zeitweise di? Städte Endingen, Rott* weil und Freiburg, die Herren von Staufen und Üsenbergi die Äbte von St, Peter, St. Märgen und Einsiedeln. Mit

Alt-ViernndiWAaziger susdrflcklicb gfrüacint. Unlei ihnen befindcD sich Johio St^fleo SnewU, Johans Stebfinli« Jühaa« det Beler, In einer Urkunde dO Gerichts vom 13, April 1347 werden diesell>en als Richter sufgt^H: vor ihnen, unmittelbar nach dem Schukhdssen: Johans der Maltere^ Z" lOf 347-

I) HGSp. 288, 306, 310. HGSp. Guileuthays 35, 36, 2S, aq^ 30. 31.31- B^cheiden (diacretus) nannie man damals Bürger, die dem Adei naheiCandtf* vir discrctus dictus de Escbebach. civia BasiU Basler U. 11, 115. ■) Mitt> B, Freib, ü. I, 308. HGSp. aSS, 306, 310. Z. 30, 347. 13, lO-

ISin Freibnrger Bürger nad seine Nachkommen. lo

den Grafen Konrad und Friedrich von Freiburg machte er i ebenfalls Geldgeschäfte und quittierte im Jahr 1343 der [ Grtfin Anna von Signau, Gemahlin Konrads, eine Schuld

von 260 M. S„ für welche die obere Mundat im Elsass, Rufach, Sulz und Egisheim verpfändet war^).

Bis zum Jahre 1353 handelt es sich bei seinen Güter- und Geldgeschäften nur um kleinere Summen bis zu höch- stens 400 M. S. Von da an beginnen jedoch bei ihm die grossen Güter- und Herrschaftskäufe. Zuvor stellten aber er und seine Frau eine »Ordnung, gemechde und gedingc auf über »sich selber und über ire kint und über ihr gut< und setzten darüber zu Pflegern ihre nächsten Verwandten 1 die Ritter Herrn Hesse Snewelin Im Hof, Herrn ! Johans Snewelin und Dietrich von Falken stein, 1 Hemi Kunos eines Ritters Sohn'). Diese Urkunde ist I leider nicht mehr erhalten.

Die Abtei Einsiedeln besass zu Riegel am Kaiser- stuhl einen grossen Fronhof, den Kaiser Otto im Jahre 96g dem Kloster geschenkt hatte. Vielleicht aus dem gleichen Grunde, weshalb das Kloster Andlau im Elsass einige Jahre vorher seine Fronhöfe zu Endingen und dem Dorfe Kenzingen und an andern Orten des Breisgaues verkaufen musste. weil es nämlich Jahr für Jahr wegen der Herren im Lande nicht zu seinen Zinsen kommen konnte, war auch Einsiedeln genötigt, seinen Hof zu Riegel zu veräussern, Johannes der Malterer kaufte im Jahre M53 um 13 10 M. S. von Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters diesen Fronhof und die Wein- und Korn- zehnten zu Endingen und zu Riegel, die in den Hof ge- hörten, femer den Hof zu Schelingen, den Hof zu Ebnet, den Hof zu Eschbach und den grossen Zehnten zu Teningen mit aller Zubehör. Die Verkäufer behielten sich nur einen 3 Juchert grossen Acker neben dem Fronhofe vor, weil

') HGSp. 154, 210, 313, 414. Urk. zur Gesch. der Herrschaft Üsen- twg in Freib. Z. 5, 261, 271, 288. Freib. U. i, 263, 270, 332, 422. Z. 13, '*» ^^5i 453' »7» 127. 19, 225, 361. 30, 180. Eine Mark Silber = 2V2 Pfund Frdb. = 6 rbein. Gulden. ») Freib. U. I, 422. Z. 20, 465. Zu beachten üt« dus später manchmal die Pfleger anstatt des Matterers bei Verträgen, ^dnissen u. dgl. auftreten.

20 Jtsnrcr-

die Kirchensäue zu Riegel. Schelingen, Teningen und St. Georg im Dorfe Kenzingen dazu gehörten, sowie die St, Konradakapelle im Fronhofe zu Riegel mit der zuge hörigen Pfründe 0-

Im Tale der Elz lag das von Herzog Burkhard in Schwaben und seiner Gemahlin Hadwig gegründete Frauen^ kloster Waldkirch. König Otto 111, eneille im Jahr 994 diesem Kloster dieselben Rechte, wie sie Reichenau, Cor- vey und andere Kloster von der Regel des h. Benedikt in seinem Reiche genossen, d. h. die Immunität. Das Gebiet des Klosters umfasste das ganze Elztal mit allen Zuflüssen bis zur Wasserscheide und abwärts bis zur Bretten. Audi ein grosser Teil des Glottertales gehorte dazu. Im Gebiete des Klosters erwuchsen zwei Niederlassungen zu Städtchen, Elzach und Waldkirch. Letzteres lag dicht neben dem Kloster* Im Laufe der Zeit waren aber die Besiuungen des Klostere von dessen Vögten, den Herren von Schwarzen berg, allmählich aufgegessen worden, zumtei] auch in andere Hände geraten. Das obere Elztal belassen die Grafen von Habsburg, das untere die Herren von Schwar^enbergf, aber ab Lehen von den Herzogen von Österreich. Die von Schwarzenberg teilten sich im 13, Jahrhundert in iw« Linien. Die ein« starb aber um das Jahr 1350 aus und der Vertreter der anderen, Herr Johannes, erbte deren Besitz, bestehend aus den Städten Waldkirch, der Burg Kastelberg und den Orten KoUnau, Gutach, Bleibach. Ober^ winden und Simonswald. Man nannte diesen Besitz Herr- schaft Kastelberg»),

Schulden halber war aber Herr Johannes genötigt, dk ererbte Herrschaft zu verkaufen imd fand auch bald einen zahlungsfähigen Käufer. Am 21. Dezember des Jahres 1354 kaufte ihm Johannes Malterer um die Summe von ^140 M. S. die Herrschaft Kastelberg ab. Die Gemahlin des Verkäufers und deren Eltern , Graf Johannes und Grälin Johanna von Fürstenberg, gaben bereitwillig ihrß

») KoasL Reg. H. 5109. *) V^l. Die Buig Sdiwarxenbcrs voA H. Maurer, Scb. 17, Jahrg. (1S93) S. 39 t. .1

Ein Freibarger Bürger und seine Nachkommen. 21

Zustimmung 1). Der Malterer gedachte die neugekaufte Herrschaft seinem Sohne Martin zu überlassen, der die ritterliche Laufbahn eingeschlagen hatte.

Da jedoch die Herrschaft Kastelberg österreichisches Lehen war, so musste noch die Erlaubnis des Lehensherm zu dieser Veräusserung gewonnen und die Belehnung des Sohnes bewirkt werden. Um welchen Preis dies geschah, ergfibt sich aus dem folgenden Kaufe.

Die Herrschaft Triberg mit der Burg Althornberg war im Jahre 1325 infolge des Todes des Burkhard von Triberg an das Reich gefallen und als Reichspfand in den Besitz des Grafen Hugo von Hohenberg gelangt. Diese P&ndschaft erwarb im Jahr 1341 Graf Götz von Fürsten- berg, überliess sie aber wieder bald darauf dem Bischof Albrecht zu Freisingen, einem Grafen von Hohenberg. Im Jahre 1355 verkaufte der Bischof die Herrschaft dem Herzog Albrecht von Österreich um 4600 Pfund Heller (1840 M. S.) und dieser überliess sie dem Johannes Mal- terer, aber als Pfandschaft vom Hause Österreich^. Auf diese Weise erlangte der Herzog die Oberherrlichkeit über die Herrschaft , ohne einen Pfennig dafür zu zahlen. Die Gegengabe für diesen Dienst war die Belehnung des Sohnes des Käufers durch den Herzog Albrecht mit der Herr- schaft Kastelberg als Mannlehen. Beide Käufe er- folgten jedoch nicht unter dem Namen des Johannes

'j Z. 36, 296. Im Jahre 1343 hatten die Pfleger der Kinder zu Kutelberg und Waldkirch Heinrich von Rappoltstein »nechst Vattermag Üerm Waltbers sei. von Scfawarzenberg kinde«, Ritter Kotze, Herrn Mein- ^ards sei. Tochtermann und Johans Sneweli Schultheiss zu Freiburg, sowie *Üe Bärger und die Gemeinde zu Waldkirch sich mit der Stadt Freiburg 'Verbanden. Dieses Bündnis ward am 29. Dezember 1354 von den Pflegern <i« Käufers erneuert, Freib. U. I, 356. *) Vgl. das Top. W. II, iig6 ■»ad 1197. Werner von Homberg hat nicht 1324 die Stadt Triberg in I^desweise inne gehabt, sondern 1384. Die erste Zahl ist ein Lesefehler. ^ geht schon daraus hervor, dass als Pfandherr Herzog Leopold von öiterreich genannt wird, der bekanntlich 1386 bei Sempach fiel. Werner *w der Gemahl Annas von Üsenberg 1384. Bad. Reg. h. 351. Desgleichen tot Top. W. I, 1051 frow Anne von Üsenberg, hern Wemhers von Hom- Wj eliche frowe nicht 1497 sondern 1397 zu lesen.

22 Hinrer.

Malterer, sondern unter den Namen der 1 und seines Sohnes bezw. Schwiegersohnes»).

Die Markgrafen von H a c h b e rg , ein Zweig d Markgrafen von Baden^ belassen damals das Schloss Hac berg nördlich von Freiburg nebät einem kleinen Gebi< mit einer Anzahl Dörfer und Hofe. Der Besitzer, Hei rieh IV. von Hachberg hatte im Jahre 1352 seinem w schuldeten Vetter, Friedrich von Üsenherg, die Herrschi Kenzingen mit der Burg Kürnberg und einigen O Schäften, zusammen die niedere Herrschaft Csenberg £ nannt, abgekauft und war von ihm damit belehnt wordc Aber die Schidden, die auf dieser Herrschaft lasteten, war so bedeutend , dass Heinrich genötigt war, gegen Ei Schädigung von einigen hundert Mark Silber sein ScWc Hachberg der Stadt Freiburg zu öffnen und bald nachb seine Herrschaft Hachberg um 2000 M. S, z\x verpföud* und mit der Stadt bezuglich seiner Festen Hachberg ui Kürnberg ein Bündnis zu schliessen. Im Jahre 1356 übe nahm Johannes Malterer diese Pfandschaft, übergab s nebst 500 S, seiner Tochter, die mit dem Sohne di Markgrafen Heinrich verlobt ward, als Mitgift, und d Pfleger nebst dem Bräutigam erneuerten am 11, JtJ (Montag vor St. Margarethen) das Bündnis mit der Stai Freiburg*),

An dem gleichen Tage schloss Ritler Hesse Sneweli Im Hof (der erste Pfleger) ein ewiges Bündnis mit d< Stadt Freiburg über die Burg zu Riegel und das Do gleichen Namens, und zwar in dem Stande, wie es vc Johann von Üsenberg erkauft worden ist«). Da Burg ur Dorf Riegel sich im Jahre 1374 im Besitze der Erben * Johannes Malterer befanden, so ist nicht äu zweifeln, da er der Käufer gewesen ist. Den Fronhof daselbst besä er schon.

In demselben Jahre ward ein Bündnis der Pfleger iE der Stadt Freiburg bezüglich der Stadt Kndingen und W

* Tjf Wie b<i der Belehniuif; Martin Mtlterers mit Kastelberg, 5u si aucli bei der Jobuis von Btumeoeckt des '^hwiegersohnes des Job. MaIIO ebedfolb nur zwei der drei PAcjger in die Lcbm^genieiflicht^ft eiogetrel •) Bild. Reg- Z. 224^ 236. Z, 10, 456. ■) Urk. zmx Gesch. der H«i von Üsenberg. Freib. Z, 5, 214, Frcib, U, z, 5.

Ein FreibnTe«r Büit^ osd seint NachkommeD.

23

dwu gehorte, abgeschlossen. Die Urkunde selber ist nicht mehr vorhanden, da sie wie die andern Bund es vertrage infolge des Friedensschlusses der Stadt mit ihren Grafen und dessen Helfern im Jahre 136$ zurückgegeben werden musste» dagegen eine Abschrift im Freiburger Diploma- tarium A pag. ^3 sq. Ein Auszug aus ihr lautet:

1356. >Hesse SnewH Imehof. Johans Snewlin her Cunrat Dietrich Snewlin seligen s\in, rittere, und Dietrich ii^üTi Valkenstein hern Cunen sun von Valkenstein eines ritlers* verbünden sich für sich und ihre Erben und Nach- kommen eidlich mit Bürgermeister, Rat, Bürgern und Gemeinde zu Freiburg im Breisgau. ihnen mit Hndingen d«r Stadt und Zubehör »eweklich* zugetan sein und sie ihnen offen haken zu wollen zu allen Iren Nöten. »Ge- geben lu friburg in der ratsstuben vor offem rate in dem iare 1350, an der . , .<^ Ein Tag ist nicht genannt.

Demnach hat der Malterer, der offenbar dahinter itack, auch die Pfandschaft der Stadt Endingen und Zu- gehör, d, h. der f^errschaft Endingen erworben und wie bei Kastelberg und Hachberg, das im Jahre 1350 abge- schlossene Bündnis der Stadt Endingen mit Freiburg erneuern mü&sen.

Welchen Zweck diese Erwerbung hatte, wird weiter luilen erörtert werden.

In demselben Jahre kaufte er von Frau Anna, der Witwe des Ritters Burkhart Meinwart von Freiburg* deren Anteil an der Burg Falkenstein,

Im Jahre 1357 erwarb Johannes Maherer auch das Iferf Eichsteiten, das dem Johann von Osenberg gehörte» *ajnt dem Mooshoh und 10 Juchart eigener Reben, mit Ausnahme des ßurgstalls. Kirchensatzes. Göttins- und Freien* pofes um 500 M. S. Da das Dorf Lehen war von der laft Freiburg, so belehnte Gräfin Klara von Frei- Tg am 31» Oktober den Johannes Xlalterer nebst zweien ler Pflegen Herrn Johannes Sneweli und Dietrich von [Stein mit diesem Lehen. Der Bruder des Verkäufers, >, gab seine Einwilligung'),

z 13. 44»

«4

Maui

Das sind die wichtigsten Erwerbungen, die der Mal^ terer zuletzt gemacht hat. Er starb am 17, Februar 136a in einem Alter von 65 Jahren^). Ausser den schon er^ wähnten vier Jahrestagen, die er zum Seelenheil seinet; Vorfahren im Kloster St. Katharinen zu Freiburg stiftete^ ist noch zu erwähnen die Stiftung einer Pfründe im Münster^ im Jahre 1349. der »Maltererspfründe«» wie sie später hiess,! und eines Jahrestages für sich und seine Frau in dem< vorhin genannten Kloster*).

Sein Siegel zeigt einen quergeteilten Schild, unten mit Äwei übereinanderstehenden Sparren» im oberen Felde zwei (1330) später eine 1,1343) Muschel, entsprechend seinem Wappen, das auf dem berühmten Maltererteppich in der AJtertümersammluTig der Stadt Freiburg zweimal dargestellt ist. Die Umschrift des Siegels lautet;

H- S. lOHANNIS . DCI MALTERER».

Auf den Wappen des Teppichs, die sich auf den beiden äussersten der Felder befinden, ist das obere Feld blau. die beiden Muscheln gold, das untere Feld weiss, die Sparren rot. Auf der Ecke des Schildes steht ein mit den gleichen Farben und Zeichen geschmückter Topfhelm, der oben sich verjüngt und in einer weissen Wollkugel endigt. Hinten ist er mit einem schmalen weissen Nackenschirme versehen.

Der Maltererteppich ist beschrieben und in verkleinertem Masse in Farbendruck von Dr. Hermann Schweitzer dar- gestellt worden im 31* Jahrlauf (1904) der Blätter des Schau- insland-Vereines zu Freiburg. Er ist nahezu 5 Meter lati^ und cm breit. In 9 Feldern zeigt er auf blauem Grunde Darstellungen der Opfer der siegreichen Minne, le corlege des victimes de Tamour, Samson und Delila, den von Phyllis, der Geliebten seines Zöglings Alexander, gerittenen Aristoteles*).

») Am 15. Febr. 1360 lebte er noch Z. ig, 361. Am 12. Dei, *»' er benilä ge&larben und sein Soliti wird mit Kichatettea belehnt Z. 16, 10^ Sein TodestBg war nach dem Günlb. Toleob. der 17. Febniar. ■) Fieib« Diöz. Arch. 22, 250 Konst. Reg. II. 4916 HGSp. uao. April XVl lC«i Job. mallerers und fro Giselin siner wttlinne lai^it &0I man begAn ällw^ge n den fritag in den rrntifiiäleii in deti vasten init X ß gelte5i. Seelbuch d^ Sl. Ksilharincnkloslers S- 3r. ') Z. 13^ 99- 19* 2^. *) Die DprsteHnng des von Phyllis geriUenen Aiistoiele» ww im Miiielaller beliebt und ii

Ein Freibqrger Bür^r und seine Nachkomnien.

«5

da.'i Urbild der Schulmeister, den von der Kaiserstochter betrogenen Dichter Virgil. der von ihr des Nachts- in einem Korbe ixx ihrem Fenster hinaufgt'zogen, aber in halber Höhe des Palastes zwischen Himmel und Erde hängen gelassen wird. Femer Bilder aus der Geschichte Iweins uolI der Dame von der Quelle und zuletzt das von einer Jungfrau gebändigte fabelhafte Einhorn, Der Teppich ist vorzüglich erhalten, die Farben aber ein wenig abgeblasst Die beiden äussersten Felder enthalten die völlig gleichen Wappen Malterers, das Unke die Inschrift ANNA, das rwrhte lOHANNES. Die blauen übereck gestellten quadra- tischen Felder liegen auf einem roten Streifen, um den, getrennt durch eine schmale gelbe Linie, die auch die 1 Felder umrahmt, eine Bordüre von Rosafarbe mit weissen Rosen und grünen Ranken läuft. Bemerkenswert M die Tracht der Frauen, Sie tragen lange, bis zum Boden reichende» am Halse ein wenig ausgeschnittene und an den Hüften gegürtete oder eingebogene Gewänder mit engen Ärmeln. Die Farben sind braun , rot , grün oder veisg. Das Haar ist entweder in zwei Zöpfe geflochten oder in ein goldfarbiges Netz gehüllt, so dass es wulst- artig den Kopf umgibt. Die Kaiserstochtor trägt ein i^chmales schwarzes Stirnband , die Gräfin eine Krone mit Weissem Schleier und über dem grünen Kleid einen roten fintel. Die Röcke der Männer reichen bis unter die ^niee. Aristoteles hat auf dem Haupte eine Pelzmütze "ilt einem Knopfe oben » Virgil trägt eine Gugel oder Kapuze, Iwein als Ritter einen weisslichen (silbernen) eng anliegenden Ringelpanzer und darüber ein ärmelloses rotes r Wappenhemd, das an den beiden Seiten bis zum Gürtel (•ufgeschUtit ist.

Die Anna des Teppichs ist nicht, wie Dr. Schweitzer |*nnimmt, die erste Gemahlin des Johannes Malterer gewesen,

Klrdlen aaj^cbrkcbt. CHe Anekdote stammt auä IndicQ. Aus dem Jofarb. ist dai Gedicht: Aristoteles und FDlis, I>ie Erz&blung linde; sich in ivei (ÜT den Gebraocb der Predt^er besttmtnun äammlüugea: ttdi «u» d«ffi 13- ond Prgmptuarium eÄeniplorum dUi* dem 15. Jahrh. e: L«) «J'Arisloilc von Herni d'Andeli'. Eine Ob^rsetxung da van in Spicltnumsbuche von W, Heru. Vgl. A.. Borgeld, Anstoieles en FbyltLs,

26

M

sondern, wie das Wappen beweist, eine Malterer. Wahr- scheinlich eine Tante, Nonne im Kloster St. Katharinen, Ihr Name befindet sich zuletzt unter denen der Vorfahren des Johannes, für die er im Jahre 1344 in diesem Klosier vier Jahreszeiten stiftete. Sie starb am 10. April vor dem Jahre 1354*)-

Der Teppich ist zweifellos ein Hochzeitsgeschenk der Anna an ihren Bruder Johannes.

Seine GemahUn Gisela war die Tochter OtlOi (Otmanns) von Kaisersberg, Bürgers von Freiburg, Herrn zu Kirchhöfen und der Margaretha Snewelin von Weiher bei Emmendingen^, Margarethens Vater war der Riller Konrad Dietrich Snewelin von Weiher. Er hatte wie der Malterer, Anteil an den Bergwerken m Totnau»), Otmann von Kaisersberg war Mitglied de» Rates zu Freiburg und starb um das Jahr 1350. Seine Witwe Margarethe stiftete im Jahre 1355 für den Ver- storbenen und ihren ebenfalls verstorbenen Sohn Hanemann eine Jahreszeit im Heilig-Geist Spital»). Ihre Schwester Gisela war mit dem Ritter Werner von Hatstatt ver- mählt*)» ihr Bruder Johann einer der drei Pfleger des Malterers.

Nach dem Tode ihres Gemahls wohnte Gisela als reiche Witwe in dem Maltererschen Hause in der Sattelgasse') 2U Freiburg, Ihr war als Wittum der grosse Fronhof lu Riegel mit allem, was dazu gehörte, zugewiesen worden'J. Ihr bares Geld legte sie in Grundstücken und Güterzinsen an. Am 19, Juni 1360 kauften die Pfleger der Frau Gisel* Maltererin und ihrer Kinder das Dorf Betzenhausen , das

)] Dms die fum 14. Oktober im Seelbuche ejagetia^ene Anna dienet^ i»t, vje die am id. April gestorbene Korpr Anna beweist die Beirugi^l' 1 lib' geltes: für Schwester Ann^ wai nümlich die&e Summe bestimmt D* 10. April war ihr Todeita^, am 14. Oktober begiTig mau ihrB Jahrxeit. ■) Oberbad. G. 2, 233. *) Urk. votti 31. Mftrz 1341 Seh. tj, 74* -^ •) HGSp, 39$, ») HGSp, 391. *) Berlholdstrasse 14 falle Uni«* BibH "des Malterers Hofhielt«. Dnbei lag ein Garten. Ihra gehörten av^ die H3u4er BerthoKIstras&e tj zum schwjirren Gatter und zum Hildehrud (Universität), ausseidcm noch einige andere Häuser und Gärten. Gesch, Ort^ beschreibuQg der Stadt Freiburg von H. Flamm H^ Bd. S. 9, 15, 133, 19I. ') Ist daraas zu schltessen, das» die Erben erst nach ihrem Tode Ib dessen Besitz gelangt sind.

Eia Freibui£«r Bürger und Ktae Nachkominen.

27

Johann Gehen Sieg^steiti dem Spital zu Freiburg- g-eschenkt halle, um 22 M. S. von den Spitalpflegern, im Jahre 1365 um 500 M. S. den »tum Ura. gelegen in Lenukirch« nebst dem Dorfe Lenzkirch und Zug*ehör von Heinrich von Blumeneck und Frau LMehÜt von Fürstenberg, seiner ehe- lichen Frau, mit Einwilligung" ihrer Söhne, der Ritter Jfthann (Schwiegersohn der Malterenn) und Rudolf. Im Jahre 1373 verkauften Graf Heinrich von Fürstenberg, Eberhard von Lupfen und Ulrich von Wolffurl an Herrn Üieirich von Falkensrein, Herrn Kunos seligen Sohn, und Herrn Martin Mallerer, beide Pflegtet Johans des MatCerers sei Erben , d. h. der Mahererin , 24 Gulden ungarisch und böhmisch, 3 Mark 1 Vierling Silber frei burgisch, und 4'i Pfund gewohnlicher Brisger Freib. Münze jährlichen Zins auf Sl, Martin, der nach dem "Willen der Gläubiger (fen Freiburg, Wieseneck oder Kastelberg kostenfrei zu iiefem war, um 300 Gulden ung. und böhm. 40 M. S- und 60 Pfund»).

Damals scheint sie bereits zum zweitenmal verheiratet igewestrn zu sein, und zwar mit dem Vater ihrer Schwieger- ltochter, dem Grafen Walram dem älteren von Tier- Hein«). Dieser war ebenfalls verwitwet. Von seiner enten Gecnahlin Anna von Fürstenberg hatte er ausser [winer Tochter Anna, die mit Martin Malterer verheiratet ', einen Sohn namens Walraf oder Walram den jün- feren. der sich im Jahre 1367 mit der Witwe des Mark- pafen Rudolfs V„ des Weckers, Adelheid oder Alix, [Tochter des Markgrafen Friedrichs III. von Baden und Margarethe von Hericourt und Florimont, Gräfin von irt'), vermählte, im Jahre 1378 einen Sohn namens

*) HGSp. 453- FUr»L U. 2^ 399, 447. Heinrich von Blumeneck tbeini duna!5 in bedrängter VermflgcBislage gewesen ru kein, denn er musatfr <:b lein Sumingiit Biumeneck verkaufen uod dszu noch ein Kapital auf- !i). Die M*!tereriji lelite also w&hreud der schönen jAhreäzeit bei Kindern ku K^itelbcrg und Wieseneck (im Dreisamial)- Zulelit Jen die PflegcT Jc>hans des MJteren sei Erben im Jahre 1375 Aug. 14 »Ihm. FÄtsl. U^ 3, 464. Jobaün Söeweliii von WeiJier war 1373 gealotben, .Soeweltn xurückgelreten und Mtittti] Malterer nahm deren Sldlen ein. Oberbad. G, 1, i26. Kindler v. Knobloch verwechsett die Mutier mit Tüchter, Diese heirateie einen Herrn von Üs^nberg. '( Bad. Reg. 1221. 1140, ijoi, 44io h, 744.

Bernhard») hatte, der nach dem Tode seines Va der Schlacht bei Setnpach (i5Ö<^) an Steile des eb da.seibst g^efallenen Walthers von der Dicke im Jahre 1369 al& Bürge für Graf Konrad von Freiburg wegen dessen Österreichischer Pfandschaft eintrat ■», Wakram der allere kommt bis zum Jahre i^oo in breisgauischen Urkunden nicht selten vor. In dem Streite zwischen Markgraf HesM von Hachberg und dem Grraien Egeno von Freiburg wegen der Lehenschaft des Dorfes Eichstetten war er im Jahre 1382 Vorsitzender des Schiedsgerichtes, bei dem auch säo Schwiegersohn Martin Malterer sich befand'). Am 4, Februar 1388 belehnte ihn gemeinschaftlich mit Hesso von Hach- berg Bischof Inoer von Basel mit den zum Schenkenamt des Bistums Basel gehörenden Lehen und Manuschaften, die infolge des Aussterbens der Herren von Üsenberg erledigt waren*). Bei der Verlobung des jungen Mark* grafen Heinrich von Hachberg mit Margareten, der Tochter Martin Malterers, seiner Enkelin, im September 1390, wvt er anwesend^}. Am 6. Oktober dieses Jahres belehnte ef den Ritter Hans Meinwart von Freiburg mit dem Oorfe Bischofingen, »das da gehöret in das schenkenamt an die Stift le Basel«*). Im Jahre 1394 November 30 wird er als Vogt der Elisabeth von Bechburg, Schwester des Burll- hart Herrn von Buochegge erwahnf). Er starb vor dem Jahre t40if denn in diesem Jahre belehnte Bischof Humbeft von Basel seinen Enkel, den Grafen Bemhart von Tie^ stein , den Sohn Walrafs des jüngeren und der Alix von Baden, mit den zum Bistum gehörigen Lehen des Schenkenamtes, mit denen Walram im Jahre 1388 belehnt worden war').

Seine zweite Gemahlin Gisela, geborene von Kai berg, verwitwete Malterer, starb am 22, Dezember 13^ ^

*) Z. 20* 82, WälrAtnos senior, Aeib Sohn Wialfam, sein Enkel I^^ bard. *) Z. i8t oB- •) ^- '7. ioo^ B«! ^^S- h. J46, ~ *) Trour j Mon. de Bdle 4. 495- Bad. Reg. h. 3S5. •) Bad, Rcß. h. 394, J •) Kreib. Z. 6. 442. Reß, i«6. ^} Mitl- 4, 135, ") Sachs, B^d. Qe=sH ,^ ^04. •) Am |8- juni 1382 stiftete Mniiin Malter^r im Klo- Sl M&tgen eine Pfründ? von 14 Pfund Pf. vnti seinem Hofe ED^iineeQ XU einer Jfthr«il für seine verstorbene Muller, 17 J*- -^ «pUer, am it. Mirz 1 3g9 Obergeben ihre Enkel von Blumeneck

f entsprangen em Sohn . dsm der Vater den Wamet* Schutzheiligen der ßerg-leute, des heil. Mar- is, beilegte» und drei Töchter, die nach ihren nächsten wandten von mülterlicher Seite Marjj^arethe, Eli- eth und Gisela genannt wurden. Sehen wir zuerst, ;hes Schicksal die Töchter hatten.

Es ist leicht begreiflich, dass die Töchter eines so idreichen Mannes, wie es der Malterer war, nicht ein Sler aufsuchten« sondern heirateten, Sie hatten ja die ^kiter vielen, die sich um sie bemühten, darunter l^iius dem vornehmsten Stande, denn auch damals en sich, wie heute» Geburls- und Geldaristokratie ohne RTierigkeit zusammen.

Die älteste» Margarethe, heiratete im Jahre 1355 den ;t Johann von Blumeneck, den Sohn des Ritters [rieh von Biumeneck und der Udehilt von Fürsten- jHer Tochter Heinrichs IL und der Gräfin Verena BRiburg*. Die von Blumeneck. genannt nach einer [■ in der Nähe des heutigen Dorfes Blumegg im Amts- ke Honndorf an der Wutach, das ursprünglich Ebny

f. waren ein angesehenes Geschlecht, das ausser den

g, die zu der Fesce Blumeneck gehörten, noch die ^Kach bei Lenzkirch nebst diesem Dorfe als Eigen

oAiHtt ^w» ittjtl* mpiem ijiUfiaie ip «Mutcm *min*niin per poateio»

lo

Ma.ur«r

besass. Der jQngere Bruder Johanns, Rudolf, heirairtfl (1357) SGphi« von Krenkingen, Tochter Lütolds und dff Adelheid von Üsenbergi). Die Schwester Sophiens, Adel- heid, war mit dem Grafen Hugo von Fürstenberg ver- mählt. Zu der Mitgift Margarethens gehörte die Pfand- schaft der Herrschaft Tribcrg. Ihr Gemahl üb^rliess fm Jahre 137 a di^e TYandschaft dem Markgrafen Johann voa Hachberg und kaufte von Johann SneweU von Wiesenedc Burg und Herrschaft Wieseneck nebst der Schirmvogr« über da<i Kloster St. Märgen*). Dazu erwarb er noch die HerrschaU Kirchhöfen. Seine üemahlin Margaretha starb am 4. April 1583. Wenige Monate darauf, am 5. Sep- tember, folgte ihr der Gatte im Tode nach*).

Ihrer Ehe entsprosseTi sieben Kinder, sechs Sohne: Heinrich, Johann, Martin. Dietrich, Rudolf und Otto, und eine Tochter Margarethe. Bei dem Tode ihrer Eltern waren nur drei Söhne volljährig; im Jaliit

i) Fürst. Ü. t, 31^. Vßl. 2. 36» 15. Crk. vom 6. März 1418. Htf Jahaa$rn vtjc Bliunenc^ riller und fröw MaigKrethen sine dicbc TrAvts* Top, Wh 2, S97. K>brn des Herrn JöhaiiHiD vaa ßlumeneifg und Ab Fr»u Maie&reten %iL IJ84 HGSp. 629^ ■) Als m*n tHe hpfwhaft Trib«rg von }iem Johannen von Bhitiicneck onJ »infn gcmeindern I&kü va^ sie den mar^gnLrrq von Hafhberg is pfuidweise »iwunen soL B»<L Rtf* h. I. JOS,, VrL über diese AbUSsnng a. •- O- 199. JJ*, 34t, 365. Wir Jöhuis 8»ewcliii von Wueneggc riuer, Joh^ns EurkbArt Sneweli und Hdnrkii SneweUn tin «An erUuenl alle die lüle, dit xti der b<mcha.ri Wiiro^ ^faöi^nd, in eides und i^Metent inen, das jweren . . , hem Job»™"™ von Blftmenegg riller oad fröw M»rg»retben siner elkfe« fröwen. 1372 Top- W. j. 897, HGSp, 601, ■) Am 18, Aug. 1584 waren beide to»- HGSp. 619: «m 1. Febr. 1382 besiegelte dei »gnädige Herr« Huisen Bltuneneck ein TcsUmcnt des Berl^tKi Keller von Kirchhöfen, Unter Zeugen befindet sich sein Sohn Junker Heinrich, Kii^hherr von Kircfabof* HGSp. 602, Am xS. Juni l^Ss wn Hans von Blameneck noeh ' Leben. Er wir Zeuge bei der Stiftnns seiaes Scbwug"* ^*" '3** Klo** St. Mligen, dessen Vogt er w*r (S. 10 Ann». ^). Seine Gemahlia sd»** dub»ls noch gelebt m bsbcn. N^ch dem Günter^uler Totenbuche »' sie am 4. .Vphl, withrBcheinlich im ob«] angegebenen Jahre. Im Jahre I waren zwei ihrer Kinder n&ch minderjAhrig. Man darf also ihren Tod n^^ früher BnMt<«n. Der Tod ihres Gatten Wh ebenfalU in die Zeit iS. Juni 13R1 bis tS. Ang. r}84. Na<jb dem erwähnten Totenbiiche tur*^ am 5- September.

Ein Frviburger Bürger und seine Nadikommen.

die beiden jüngsten noch minderjährig i), Ihr Oheim Malterer und der letzte noch lebende Pfleger der JiUltererschen Erben, Herr Dietrich von Falkeiistein> über- nahmen die Pflegschaft über die Minderjährigen, Die Tochter Margarethe heiratete später den Heinrich von Rumelang'). Dessen Kinder verkauften nach dem Todö ihrer Eltern ihren Anteil am Dorfe Riegel »den 1 1. Teil so ftlr hani, harrörende von Greden von Blftmenegk unser lieben mütter seligen« dem Grafen Konrad von Tübingen, Herrn zu Lichteneck (1441).

Die zweite Tochter des Johannes Malterer, Elisabeth, Ward am 11. Juli 1356 mit Markgraf Otto, dem ältesten Sohne des Markgrafen Heinrich von Hachberg und der Anna von Üsenberg verlobt. Als Mitgift erhieU sie die wf 2020 M. S. gewertele Pfandschaft der Herrschaft Hach- berg nebst 480 M. S. bar. Gleichzeitig schlössen die Pfleger bezüglich dieser Herrschaft ein Bündnis mit der Stadt Freiburg. Der Markgraf versprach, dem jungen Ehepaare (Üe Feste und Herrschaft Hachberg zu überlassen, jedoch Qnter der Bedingung, dass er die nächsten acht Jahre Burg und Herrschalt selber inne haben und nutzen werde und *Uss die jungen Eheleute während dieser Zeit bei ihm zu fcchberg wohnen und an seinem Tische essen sollten, Erst nach Verlauf dieser acht Jahre, die von Lichtmess des folgenden Jahres beginnen sollten, verpflichtete ersieh die Herrschaft abzutreten, darüber solle alsdann Herr Hesse Snewelin Im Hof oder, im Falle seines Todes, »in Bruder Herr Dietrich Snewelin erkennen*). Die Ver- lobten waren demnach noch sehr jung. Erst im Jahre 1363 ii« Otto ein eigenes Siegel und am 6, April 1364 ist er im Besitze der Herrschaft Hachberg*),

In dem Ehevertrage findet sirh die Bestimmung« dass

Falle» wenn Elisabeth vor ihrem Gemahl ohne

*) Htns, Heiciicb uad Matüd von Bluineaeck, Gebrüder, Herni Hansen *IB BL ftdigetl Siihne irellen 1385 Aug. 21 eine Urkunde aus und besitzen

SiejjeL Ihr Oheitn Rudolf von Blumeneck und Herr Mmlin Maltcrcr ti^ldD ebenfall* («1« Vormund« der MindeTJahngcu), Fdrst, U. 2, ^oft. /A99 lUUrt if weideo Rodolf und Otto noch mindeTJährig genannt. Fürst.

D. 6. 13Q, I. *} Top. W. 2, 61«. »> 2. 20, 462. *) Freib. Z. 6,

316. Bad. Reg. h- 277.

It

Kv«r«r.

Lctbescrbeo stOrbe. die Feste tmd Herrschaft aMami io P£uid^weise am 1500 M. S, an JohAtMies MMTv Frao Gada oder ihre Erben und Xachkaminen und die Pfleger utid deren Nacfakomnien faJlen sollte. Die Ffleg'er waren demnach in zweiter Linie erbberechtigL »Wenn aber, heisst es weiter, wir (der Markgraf und ^ine Erben) sie beücherent und bewisent je ftir hundert narfc tUber» acht mark silber geltes, oder das wir sA iMdt von inen erlösent (ablösen) för so viel gut •o ftoi die selb ve&te und her&chaft zu Hochper^ wider iaUen an un&«

Diener Fall ist tatsachlich eingetreten, d. h. die hadi- bergiftche Pfandschaft ist um das Jahr 1584 mit Hilfe der badi»chen Vettern abgelöst worden und an letztere über- gegangen. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach der Ursprung der »hachbergischen Pfandschafti, die zum ersten- mal in dem Rever&e der Markgrafen Bernhard und Rudolf vom 20, April 1388 Ober ihre 1384 vollzogene Landes- teilung erwähnt wird mit den Worten; »so ist die pfant- ftchaft zu Hochberg, die wir umb unsere vettern die marg- grafe von Hochberg getan han, auch unser beder gemein und ungeteilt /u disen seilen« 0>

IäI m»-ine Vermutung richtig, so folgt daraus, d^ Uliiijtlicth im Jahre 13Ö4 oder kurz vorher kinderlos ge- »lurben iüi.

Dtfitint .Htimnit auch die Tatsache, dass nach ihfvs Mannn« Jude (y. Juli 1386) bei Sempach seine Brüdtf Johunri und Mes.so de^^sen Erbe unter sich geteilt haben. ohnv in der Teilun^surkunde seiner Gemahlin £U tf' W&hnen*).

Ihr Name wird in den Urkunden der Markgrafen ^tn Hnrhbor}^ nach dem Jahre 1356 nur ein einzigesinal |{r'naniii, urul /war am S, Februar »374. Sie gab damal* die Krlauhnis r.\xm Verkaufe des Dorfes (nicht des Fron^ hofr») untl der Burg Kiegel an den Grafen Ulrich voö

•l f, ti»ii0 Ku»(je 5, io«i. B*d. Reg. 1441. ufiJ, 157*», 1584, *i JJJ' (t«hh 1, 44«.

Ein Freibnrger Bärger und Mine Nachkommen. ^3

nrtemberg unter Vorbehalt der Einlösung *). Jedenfalls iben die Verwandten nach ihrem Tode das Gut wieder asgelost. Dir Todestag war der 26. Juli,

Die dritte Tochter, Gisela, ward mit einem Herrn on Osenberg vermählt^. Soviel ist vorläufig sicher. ^ ist anzunehmen, dass ihr Vater gleich wie seinen beiden nderen Töchtern auch ihr eine Herrschaft gekauft habe, ind da dürfen wir wohl vermuten , dass es die Herrschaft tndingen gewesen sei oder die sogenannte obere Herr- chaft Üsenberg. Gegen das Ende des 1 3. Jahrhunderts latten nämlich die beiden Vettern von Üsenberg, Rudolf III. ind Hesso IV.. ihre bisher gemeinschaftlich inne gehabte Herrschaft geteilt, Rudolf die Stadt Kenzingen nebst dem khlosse Kümberg, Hesso die Stadt Endingen mit dem khlosse Höhingen erhalten. Zu diesem Teile gehörten luch die Lehen vom Bistum Basel, soviel noch davon vor- landen war, nämlich die Wildbänne um den Kaiserstuhl, lad und Talgang zu Vogtsbergen mit dem, so dazu gehört, es sige under der erden oder dar obt, und des Bistums )berstschenkenamt samt seinen Lehen und Mannschaften').

Als der Sohn Hessos von Üsenberg-Endingen, Burk- art, im Jahre 1334 starb, hinterHess er eine Schuldenlast on 2686 M. S.*), nebst einer Tochter aus erster Ehe, inna, Gemahlin des Markgrafen Heinrichs IV. von Hach- erg und zwei Knaben aus zweiter Ehe, Johann und Hesso, ir Schwager, der Markgraf, übernahm die Vormund- thaft.

Nachdem Johann im Jahre 1 346 mündig geworden ars;, bestimmte die Verwandtschaft, dass er die Herr- :haft übernehmen, sein Bruder Hesso aber Geistlicher erden sollte. Dieser erhielt einstweilen die Einkünfte zweier farreien und als er im Jahre 1 35 1 ebenfalls mündig eworden war*), nannte er sich darnach Kirchherr zu

•-) Bad. Reg. h. 315. h Güntherst. Totenbuch 4. Febr. Gisela altercrin dicta de Uesenberf^. Diese Gisela daif man weder mit ihrer uttcr, die in zweiter Ehe den Grafen Walraf von Tierstein heiratete, noch il der Tochter ihres Bruders verwechseln, die dreimal verheiratet war. ürk. zur Gesch. der Plcrrschafi Üsenberg von H. Maurer. Freib. Z. 5, 5—326. Z. 15, 238. *) Freib. Z. 5, 271. - ^) a. a. Ü. S. 287. HGSp. 12^. •') Freib. Z. 5 S. 295. Z«tuchr. f. Geich. d. Obcrrh. N.F. XXII. i. 3

34

Mftorer.

Eichstetten und zu Hausen {Ober- und Niede! bei Endingen).

Johaiin war jedocb nicht imstande die Herrschaft la halten. Ein Gut nach dem andern ging- in fremde H^de über: Fiischofingen an den Ritter Meinwart von Freibuff* die Feste Höhingen als Pfand an den Markjafrafen von Hachberg wegen einer Forderung seiner Frau an die Herrschaft Usenberg", Rieg-el an den Matterer, EichsVett«n, das Lehen war von der Herrschaft Frdburgr, an den Ritter Gertiard von Endingen*), Der Zusammenbruch war nicht mehr aufzuhalten. Nur eine reiche Heirat konnte noch helfen; aber Juhann war nicht mehr ledig. Er hatte sich schon im Jahre 1347 mit Anna von Kirkel*) verheiratet.

Da entschloss sich die Fa^lilie^ um dem Untergänge des Hauses vorzubeugen. 2u einer Änderung. Joliaan sollte die Herrschait seinem Bruder Hesso, der noch ledi^ war, abtreten, und dieser eine reiche Frau heiraten. Sieben lieh hatte die Schwester der Brüder, die Markgrafin Anni, ihre Hände dabei im Spiele. Hatte sie doch die Wohltat einer reichen Heirat im eigenen Hause empfunden.

Die Abtretung der Herrschaft Endingen an Hesse geschah am 19. September 1356, wie die folgende Ur- kunde zeigt:

Ich Johanns heire von Osenberg gelobe, das ich Endingen die fitat , , . Üringen das dorf. . . . sodann läte 26 Haldingen und in den dAifem da ümbe, die der herschaft von Csenberg lAgeh^rent, sodann den Keysersiftl und die wiltbenne die da rtgeh^rent, und alle manschaft und lehen so die hcrschati von Osenb^g hat, so dann die losunge an HAhingen . an ByschoHingen. an Lüsselnheim und an allen den dorfern, gÄicrn «ind gehen so da ^ geh^rent, das ich dts alles Hes««n hemen von Üsenbefg minem brftder Itdiklich ufg^beii sol » . » wie und wo und. wann mich das der Imme rittcr her Hesse SnewK im H^£j von Friburg heis$et ufgebMi*). ^M

287. ■! Tojk Herrn AicfaiTrale

)cdQd^

I, S07. KrrtK Z. 5. >u. X. tu 44<>> ") Frcib. ^ ^

( Dr. KiWftr am lUsbtuk«. Vfl. S*c)u« Bftd. Gck^ ' cka R«*»!« des }<akmm «•» ÜiMib*«t wege« rUhtUi*^

Z. 23. 442 mit obiger Uik.

enen unomaen, ote oei cer v«rioDun^ iLiisäDeini» roic von Hachberg" ausgefertigt worden sind, so kann : mehr zweifelhaft sein^ dass Hesso von Usenberg der ahl der Gisela Malterer gewesen ist'}. Sieben Jahre später, am 7. Juli 1303 ist Johann von iberg" aufTaUenderweise wieder Herr der Stadt Endingen beschwört das alte Bündnis mit der Stadt Freiburg*). 17. Oktober des nämlichen Jahres schwören er und Bruder Hesso den Bürgern und der Gemeinde zu mgen Treue und Wahrheit zu leisten und stets zu sn alle ihre Rechte, Briefe und Gewohnheiten, wie sie ^ben hergebracht haben von ilirem Vater, Herrn Burk-

td allen ihren Vorfahren. Sie geloben die Stadt zu verpfänden und sie in allen ihren Pfandbriefen entlieh auszunehmen. Ferner versprechen sie die Stadt K:hter Gemeinschaft zu mahnen und zu bitten um alles, Me zu mahnen und zu bitten haben. Es siegeln ausser 3 ihre Zeugen: ihr Oheim Graf Egon von Freiburg, Irichter im Breisgau, Herr Peter von Hewe, Markgraf von Hachberg und ihr »Bruder« Herr Heinrich von eck«j.

unecic

'r«ib. Z. 5i 313. Di« ÄhnlLiilikt^it beider Vätgän^fe besteht ia den Punkten: l. Die MUgifl der Tochter wird in einer PfaDdschnft der Herrschaft festgelegt 3. Die schon bestehemlen Büodnisse werden von hfrhwegen- 1. .Di» «tiberiBen inhaber da Henwabaften tct-

36

Maarer.

Was ist hier vorgefallen, müssen wir uns fragen, wenn wir diese und noch einige andere Urkunden ') desselben Jahres^ die Johann von Usenberg der Stadt Ending-en auS' gestellt hat, lesen. Ich weiss keine bessere Erklärung als diese : die Gemahlin HessoSi Gisela, ist kurz vorher kinder- los gestorben, und zwar nach dem erwähnten Totenbuche am 4, Februar. Damit war der Untergang der Herren von Usenberg besiegelt.

Hesso von Usenberg heiratete später Agnes von. Geroldseck, die Tochter Heinrichs von Geroldseck* Tübingen. Im Jahre 1365 war er bereits zum zweitenmal verheiratet*). Für die ihr als Wittum und Ehesteuer bei' gebrachten 600 M. S. versicherte er ihr im Jahre 1376 seine Einkünfte zu Eichstetten , Niederrimsingen , Hoch- stetten, Leiselheim und Achkarren. Beide Brüder ver* kauften ihre Stadt Endingen dem Herzoge Leopold von Osterreich und empfingen sie wiederum von diesem zu Lehen. Johann, der sich wie sein Bruder /um zweitenmal verheiratet halte, und zwar mit Jonatha von Andlau. Tochter Eberhards von Andlau"^), trat in den Dienst Herzogs Leopold. Beide Brüder beteiligten sich an dem Kriege des Grafen Egeno gegen die Stadt Freiburg. Johann erliess im Jahre 137^ als Landrichter des Herzogs Leopold im Breisgau eine Bergordnung für den Bergb^ im Münstertal. Er starb im Jahre 1375*).

Hesso starb im Beginn des Monats November 1379 Er hinterliess zwei Töchter, Anna und Agathe. Von seinem Bruder Johann war ein noch minderjähriger Sobtl vorhanden namens Burkhard, Nach dem Tode Hessos verzichtete Pfarrer Fuchs von Eichstetten zu gunsten der üsenbergischen Kinder auf einen Teil seines Pfründeein- kommens s). Zwar tat er das nicht allein, um den üsen-

1) a. a,0. Rei». 72, 73. Fürst. U. 6, 34, *) Sachs, B«cl. Gesch. 1. 632, &j5' •) Würtwein, nova subs. 8, (30. Sachs [, 633. •) Gothein, Wiitschul* gesell, t. 595, Johann Icblc noch i. J. 1375. Sachs l, 637 Arnn. 8-'* •-) zwischen dem 30, Sept. und 10, Nov* 1371?. Bad* Reg. h- 328. Sach» <► 636. *) 1379 St. ^fa^^itlB Abend fio. Nov.) Alhrecht Fuchs voo EtüiJ^geo» Kitthherr zu EistaU, Ltill alle Einfciinfle seiner Pfarrei an Jirßkrr Hess« vofl Usenberg sei- Kinder nnd Junker Burkati^n, Herrn Hansen seL SoÜia »OÄ Usenberg ab, wobei er bich jährlich 5 Fuder Wein, So MuU Koggen,

Ein Freiburger Bfirger und seine Nachkommen. ^y

rgischen Kindern ein Einkommen zu verschaffen, son- nt hauptsächlich aus dem Grunde, »weil er forchte ange- chten zu werdenc. Immerhin ist es für die wirtschaftliche ige der Kinder bezeichnend. Jungherr Burkhard starb dd darauf, Agathe wurde von ihrem Vormunde, dem larkgrafen Hesso von Hachberg, im Kloster Königsfeld ntergebracht , Anna war als junges Mädchen schon im ihre 1376 mit Graf Konrad von Tübingen verlobt, die 'erlobung aber später aufgehoben worden. Sie verheiratete ich im Jahre 1383 mit Werner von Hornberg, während tir früherer Verlobter mit Frene Malterer, der Tochter lartins, eine Ehe einging. Von der oberen Herrschaft Jsenberg fiel die Stadt Endingen an Österreich, Riegel nd Eichstetten an die maltererischen Erben, die übrigen Mschaften am Kaiserstuhl erwarb der Pfleger der üsen- «rgischen Kinder, Markgraf Hesso von Hachberg, der uch im Jahre 1388 gemeinschaftlich mit dem Grafen Valraf von Tierstein mit den Lehen und der Mannschaft, ie zu dem Schenkenamte des Bistums Basel gehörten, as die Herren von Üsenberg inne gehabt hatten, belehnt rard.

Markgraf Bernhard von Baden kaufte im Jahre 1415 ie Herrschaft Hachberg und die obere Herrschaft senberg mit Ausnahme von Endingen und Riegel um 300O Gulden.

Der Sohn des Johannes Malterer, Martin, erhielt von inem Vater >vor für sin andern geswistergid und an ider underwerfen« die Herrschaft Kastelberg mit der adt Waldkirch »und was zu der selben herschaft gehört id do umb in dem Elzachtal gelegen ist, das er nu do Jt, oder ob jm sin vatter oder müter in demselben tal id do umb üczit kouftent oder gebent« nebst 1000 M. S. auptgut oder an dessen Stelle jährlich 100 M. S.

terzehnten, seine Opfer und Seelgerette nebst 4 Karren Heu vom Zehnten rbehält, dagegen verspricht, hievon alle Papst- und Bischofssteuer zu bezahlen d lebenslänglich bei der Kirche zu verbleiben. Or. in Karlsruhe. Kann von Rüti, unterstütst von Graf Egeno von Freiburg, machte nämlich aspruch auf die Pfarrei. Der Prozess zog sich jahrelang hin und ward ii am 25. Mai 1383 durch ein Schiedsgericht, an dem auch Martin Malterer ilnahm, zu gunsten Albrechts beigelegt. 2. 17, 202.

Maurer,

Zins'). Im Jahr 1355 ward er mit zweien der Pfleger von Herzog- Albert von Österreich mit Kastelberg" belehnt;

Martin war damals noch nicht volljährig", auch noch nicht im Jahre 1559, als die Witwe EUsabeth Hübschmennin in Waldkirch ihm und dem Herrn Hesse Snewelin Im Hot Güter und Zinae zu Prechtal und zu Reichenbach im Elztal verkaufte*). Dieser Kauf geschah nach der Stadt Wald- kirch Recht vor offenem Gerichte, da Henni Sig^ebot an Sigebot seines Bruders statt »vor Geheiß herrn Hessen Snewelin* zu Gerichte sass. Im folgenden Jahre verlieti Äbtissin Anna von Schwarzenberg »Herrn Hessen Snewelin im Hof, ritter, und Marti Maltrer von Friburg-c das Meier- tum zu Sinionswald, das der verstorbene Hübschmann und nach ihm Herr Stephan Geben, Ritter» von der Abtei hatten*). Das alles gehörte noch zum ivor Üß<. Nach dem Tode seines Vaters belehnte Graf Egon von Freiburg, der Nachfolger Klaras, ihn und die Pfleger mit Eich- stetten^). Ausgenommen und dem Johann von Usenberg- vorbehalten waren das Burgstall, der Kirchensatz und zwei Höfe. Zu dieser Zeit scheint er volljährig geworden zu sein. Fünf Jahre später war er bereits Ritter und führte ein eigenes Siegel. »Herr* Martin Malterer erteilte im Jahre 1367 seinen Bürgern von Waldkirch einen Freiheits- brief bezüglich des Ungeldes im Elzachtal, das der Stadt gehören sollte*).

Damals hatte die Fehde Egenos gegen die Stadt Frd- burg bereits begonnen und Martin sich mit seinem Schwager, dem Markgrafen Otto, auf des ersteren Seite gestellt und gegen seine Vaterstadt Partei ergriffen. An dem mS5- lungenen Überfall auf sie in der Nacht vom 74, auf d^" 25. März 1366 hatten beide teilgenommen. Im Juni ijt"7 schlössen sie nebst den Herren von Geroldseck, Üsenbefg und Schwarzenberg mit dem Grafen Egeno ein Bündnis behufs Aufhebung ihrer Verpflichtungen gegen die Stadt

i) Z. XX, 465. ') Förau U, ö* 24. ') Top. W, 2, 9^8. - *) Z. XVI, 102, ») Erwähnt im WaldkircUtr St»diiecht vqp 1587 (Frtib. 2. to, 29}. Am 3^. JuDi 1592 be^&iätigt Herzog Lüppok von Ö5tefrei<A dem Schultheisäea etc. von W. alle Freiheilen und Kechle^, die ihoen MartJa Mmherer seL, sein lieber Getreuer, nach Laut seines Briefes verUchen habe, a. B. 0. S, 37.

Ein Ftcitjutger Bürger and seine Nacbkomm^u.

39

ÄÜglJch ihrer festen Plätze und Zurückgabe der von ihnen an jene ausgestellten Bundesbriefe bei dem nächsten Friedensschlüsse. Sie erreichten ihren Zweck, Die Stadt Freiburg" kaufte sich von ihren bisherigen Herren los^ nahm den Herzog von Osterreich, mit dem sie schon im Jahre 1350 ein Bündnis eingegangen hatte, zu ihrem Herren an und gab die Bundesbriefe zurück.

Einige kleinere Stösse und 2wistigkeiten, die er in den folgenden Jahren hatte, unter anderem mit dem Grafen Eber- hard von Würtemberg wegen Begünstigung der Teilnehmer ^am Überfalle zu Wüdbad und mit der Stadt Schlettstadt W »wegen der Tat, so lu Herlisheim geschah*, will ich nur kun erwähnen,

im Jahre 1379 am St. Galleniag (ib. Oktober) befreite König Wendel mit Zustimmung der Reichsfürsten den «dein Martin Malterer, seinen und des Reiches Lieben und I tietreuen von dem Hofgerichte zu Rottweil und erlaubte LiliTti, in seinen Schlössern Ächter aufzunehmen'). ^P Im Anfange des Jahres 13S1 ernannte ihn Herzog " Leopüld von Österreich zu seinem Landvogt im Elsass» Sundgau und Breisgau und erlaubte ihm zugleich, die Burg Kürnberg, das Schultheissenamt, Gericht und die Mühle zu Kenzingen von dem bisherigen Pfandinhaber Burkhart Mönch von Landskron zu lösen und an sich zu bringen 2), Als Landvogt übte er drei Jahre lang eine umfassende Tätijfkeit besonders als Schiedsrichter aus auf beiden Seiten Öes Rheines. So z. B. in den Streitigkeiten des Mark- jfrafen Hesso von Hachberg mit dem Grafen Egeno von Freiburg wegen Eichstetten und mit Johannes von Mülen- heim, genannt von Richenberg, wegen des Dorfes Ihringen* Sein Nachfolger als österreichischer Landvogt im Breisgau War Markgraf Bernhard von Baden (1384 1392)'*).

Von neuen Erwerbungen Martins sind ausser der oben 'ftwähnten Pfandschaft von Kenzingen und Kürnberg noch fclgende bemerkenswert: Im Jahre 1382 November J5

I *\ Absrlirifl im Waldidrcliw St»dlreclit Frcib. /.. ip, |&. *} Milt.

U, nio. Reg. 39. Top. W. 1, 1143. Die Markgrafen von Hachberg Eitlen die Herr^tliafL Kenxingen 15,70 ad Österreich abj^etreten. *) Freib. ü, 2, 27. $t. Z. 17. 200, 301. Bad. Reg- 1398 h. 340» 360. Z. neiia

40 ll*af*r.

verkaufte ihm Graf Hans von Füretenbei^-Haslach i 2tt W, S, sein »T^ ru Gebrache« (Precbtal) mit Leul und Zinsen ^). In Endingen kaufte er ein Hotgiit.

Etwas firüher scheint er die Pfandschaft der Fe Heidburg^ zwischen Ekach und Haslach erlangt zu hab Sie war ledig- Eigen der Grafen von Fflrstenberg, Jahre 1351 verpfändeten die Grafen Heinrich und Hu von Fürstenberg, Herren zu Haslach, einen jährlichen Z von 50 M. S. von ihrer Burg Heidbürg" ur»d von v Meierämtem daselbst um 500 M. S, detn Berthold Gel und Johanns Geburen Witwe, Elisabeth Kotzin von Fl bürg. Den Gläubigem ward die Burg überlassen mit < Zu&age, ihnen zur Burghut jährlich 40 E*fund Pfennig geben, »und sont sie damit die vorgenant vesti behüte Diese Pfandschaft erwarb Martin Maherer. Graf Hans v Fürstenberg-Haslach » der im Jahr 1386 bei Sempach t ihm den Tod fand, gestattete ihm noch eine Reihe v Schulden im ganzen nach Gulden umgerechnet 6373 Gl den für ihn einzulösen und au! die Pfandsumme schlagen, so dass diese auf 9373 Gulden stieg, und da i ursprünglichen Eigentümer vorläufig auf eine Einlösur der Burg verzichteten, bHeb Martin in ruhigem Besit und vererbte sie auf seine Nachkommen ■).

Somit besass Martin Äfalterer drei Burgen, ausser d Heidburg noch die Burg Kastelberg als österreichisch Mannlehen und die Burg Kümherg als Österreichisch Pfandlehen,

Sein Wappen*) war verschieden von dem seines Vatei der rechtsgeneigte Schild quer in vier Felder geteilt, d oberste und dritte gold, das zweite und vierte schwai Auf der linken Ecke des Schildes befindet sich ein Hei mit zwei Decken, die zu beiden Seiten des Schildes hera fliessen und dreifach gelappt sind, oben zwei nach tnn gebogene und bei der Spitze wieder auseinandertreten Homer. Sie und die Helmdecken sind ähnlich geteilt u zeigen die gleichen Farben wie der Schild. Die Umschi

•) Fünt. U. 2, 501. ») FÄrii. U, 2, 2*7. Vpl die Utk. « 7. Sept. 143*- *' ■- O. 3. 250. *\ Z, 17. 300, Abgeb. Frcib. T*f, 7, 35.

d

Ein Freibui^er Bürger und seine Nacbkommen. ai

ines Siegels lautet: tS . MARTINI DCI MALTERER lUTIS-

Er fiel, wie erwähnt, in der Schlacht bei Sempach am .Juli 1386. Der Sage nach soll seine Leiche auf der des lerzogs Leopold gefunden worden sein. Er wurde mit len meisten andern Gefallenen auf dem Schlachtfelde «graben.

Da er keine Sohne hinterliess, so fiel sein Mannlehen, lie Herrschaft Kastelberg, ohne Entschädigung als erledigtes .eben dem Lehensherm heim und die Nachfolger des rschlagenen Herzogs machten von ihrem Rechte Gebrauch, ille Bemühungen der Witwe und der Verwandten des Ver- torbenen waren vergeblich. Junker Hans von Blumeneck ess sich als Vogt der Töchter Martins von den Bürgern u Waldkirch huldigen, aber der österreichische Landvogt Reinhard von Wehingen nahm im Jahre 1390 Besitz on der Herrschaft Kastelberg').

Kastelberg und Waldkirch waren für die Erben ver- )ren. Die Äbtissin von Waldkirch, Anna von Sulz, ver- eh das erledigte Meiertum zu Simonswald dem Konrad ►ietrich zu Weier, dem Sohne Johann Snewelins, des flegers der maltererschen Erben, und dem Johann Brenner, chultheissen zu Waldkirch*).

Die Gemahlin Martin Malterers war Anna, Gräfin :>n Tierstein, Tochter des Grafen Walrafs des älteren 3n Tierstein und der Anna von Fürstenbergs). Sie war e Schwester des Grafen Walrafs des jüngeren, der mit

') Im Jahre 1387 ist Dietrich von ?"alkenstein Gertchtsherr in Wald- ch HGSp. 645. -- Nach Angabe des Waldk. Sladlrechtes (Freib. Z. lo, I haben der Stadt Briefe wegen der Steuer im Tal gegeben: 1367 Martin Jterer, Kitter zu Kastclberg, 1387 ^Fj Junker Burkliart Münch zu Landskroii, rr zu Kaslelberg, 13S9 Hans von Blumeneck. Herr zu K., 1390 Herr inhart von Wehingen, Landvogt. 1388 Nov. 18 Markgraf Hes.so von chberg gelobt dem Hans von Blumeneck als dem Vogte der Kinder Martin ilterers, wegen einer Bürgschaft, die Martin Malterer selig dem Markgrafen :en den Juden Is^iak von Schameru geleistet hatte, den Schuldbrief bis irtlni einzulösen. P. O- Freib. Stadtarchiv. 1395 ist Graf Herrmann 1 Sulz im Pfandbesilze der Stadt Waldkircli. *) Top. W. 2, 998. Bad. Reg. h. 394. Graf Walraf nennt sich nach dem Tode seines Sohnes ahaf (13S6) nicht mehr der ältere, weil er nunmehr der einzige dieses »mens war.

Tocteer JkMmas m der Vcriöbv^ w^ Mk&MgWr «ai^ Graf Walfsf 'TOtt Thtcmtm^ Inftii Va&ct. Ujrkgiatf Rndolf v^oo H«cto- Ucrr xm RötttlB, äe Ritter Diecrick via Falkenstein

Koor^ Diecrkk z«m Wig<ef (WcAcr bei EjuauJugea) *^ Da cfie Eke der Elbeni de»

a^ fOi* Aprü i5St Öer Bcftatig^an bOcbstans 9 Jafav ak son. Im Jahre 139? tefate er aocfa. aUib aber baU laciAer, nd säat Bnst Witve gäig^ im Jahre 1399 eiafr Eke «ia mat Kaspar wom Kling^eaberg«!,

Im Dezember des Jahres 1391 war nur eme der Töcbtei tbefaieo«, die drä andern abo versargt»^. Die

^ riMrih. DiBs^AnAi« }. 156 C ^ BM. Rcf- h^ J44. Uafedb IM. wi« y Jm, t3«7 iwini m T^dc laiitHi-i^J^ Cb«r Am G«adil «fl|L Afe Usk. t«a 1386 Bttftler 17iU^ ^ 90» MOi Z. X z>» a^ I4tf MtL 4 S 1)7 - ^ B«L lUf. b. 344. Mm m

Ficibai^ n -mccbelL *\ Bmd. IU|^ k. 415. *) Sache dM Rcf- der Uik. ■*!£■ n Teix.

Ein Freifadrg^r Büt;^ und «eine Nachkonimea. m%

Nuneti der Ehemänner erfahren wir aus einer Urkunde vom lo. TaiU 1435 gelegentlich einet gerichtlichen Ent- scheidung des Ammeisters und Rates zu Strassburg in dem Streite /wischen dem Grafen Heinrich von Fürsten- berg mit Berthold zu Siaufen wegen der Ablösung der Pfandfichaft der Burg Heidburg. Daselbst') wird bemerkt, Gnif Hugo von Fürstenberg habe das Schloss an die GeburtTi zu Freiburg versetzt dann sei die Pfandschaft gefallen an Herrn Martin Malterer» dann an drei der vier Tochter des Malterers, nämlich i/j an die Mutter des Grafen Konrads von Tübingen. V, an die Hausfrau des Herrn Bertholds und ','4 an die Hausfrau Kaspars von Kling'enberg.

Demnach ist als sicher anzunehmen» dass die in einer Urkunde des Frischhans von ßodraann vom 31. Juli 1417 genannten vier Frauen: Anna von Tengen, Verena von TuHingen {\*er1esen für Tübingen), Gisela von Hattstatt und Margarethe von KUngenberg"j» die Töchter Martin Malterers sind* Damit stimmt eine Endinger Urkunde vom ft. März 1412 uberein, in der Eppo von Hatstatt, Hans nn Tengen, Herr zu Eglisau, Junker Kaspar von Klingen- berg und die Frau von Tübingen, Herrin zu Lichteneck, zusammen genannt werden ')-

') FürtL U. 3, 25^. - '( V. Hnrnsleinäcbes Aicliiv MiU. 4, 137. fibchliu» V. Bodmann, Kittcr und Landvogt, gibt Kinen Mitgilten Heinrich •Od Homborg fiei ^cgen Graf Eberhard von Netlenbutg unJ dk grauen Aaru *. Tragen, Verenn v. Tübingen. Gisela v. Halslatt und Margaielhe v. Cbgtob«Tg ütn 72 rt. Zifl5. Dit*es Gdd stammte ohne ZweiM au'^ dem XicUsw der Gemahlin Eberhaid». der Mutter der vier Frauen. Anna v. ^WiD-Kdlrabiat-g, MzUetvr» Witwe, war demnach bereits gestorben. Ebcr- Wd hnral«le darauf Elisabeth Yon Monlfort^ die noch seinem Tode (um 4ijakr 1431) die Gemahtin des Marlcgrafea Wilhelm v_ Röteln w«rd. Bad. J<V- ^- 1 102- Oic am Schlüsse dieses Reg- geoar^nie Müller des Hans v. [Tofca, der am 17. Aug. i^aa von Köni£ Sigismuad mit der Ijsndgrafjchafl 'dknbiug belehnt ward, war Margarethe, geb. v. Netlenhurg, nicht v. Teck. ibrcBä Gemahl war sie ■'^chon i+ J, 1362, verheiratet. Kotist, Reg. 6aiqa. I$l2- Beide varen also im Jahre 1432 langst gestorben und nicht ihr )ahl. «ondern ihr Sohn M^ard damals vom Kaiser Sieismund he]ehnt. Vgl, NVtleoK Reg. in Z. 1, S. 83 Reg. 1363. ') Henseltn Knigfuss, Richter Codia^n. erkennt, dass djis SfiiLa! zu Freiburg nach eidlicher Au^^age •er PAegcT nicht ver^iflichtet sci^ den vier Herren, nämhch der Frau v. nbiaecii, Herrin m Lichieneck. Hans y, Tengeo, Herin <u Eglisau, Eppo

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Maurer,

Gisela Malterer war also im Jahre 1417 mit Eppo Haistatt, 1435 mit Berihold von Suufen vermählt, i Eppo war nicht ihr erster Gemahl. Wer dieser gewi war, erjfibt sich au& drei noch ungedruckten Urkunder des Fre^iburg^er Stadtarchives.

Im Jahre 1344 sLiftete, wie oben S. rj enA'ähnt worden ist, Johannen der iMalterer im Kloster St. Katharinen zb Freiburg tür seine Vorfahren vier JahreSÄeiten. Dazu b^ Stimmte er jährlich vier Pfund Pfennigf, die ihm vom Hauje 2\im Ritter fielen, das damals an eine Gesellschaft ver- mietet war. im Jahre 1391 ward die Gesellschaft mm Ritter von dem Schaffner des Klosters St, Katharinen, Hans Huber, wegen verweigerter Zahlung der' vier Pfuod verklagt und von dem Schultheissengericht unter Vorsiu des Künrad Statz verurteilt. Das Haus zum Ritter ward der vier Pfund wegen »gefront«. Das geschah am 29. M^. Am 5. Dezember 1391 künden die Vertreter der Maherer- schen Erben, Markgraf Hesso von Hachberg» Graf Konrad von Tübingen, Ulrich Herr zu Seh warzenberg, Dietrich Snewelin, Ritter, »an Herrn Martin Malterers seligen min» oheims kmdes statt, das noch unberaten ist, deß vogt und pfleger ich bin* von der 4 Pfund Pfennig Geldes jährlichen Zinses wegen, diejohans der Malterer selig vorreitenden geistlichen Frauen zu St. Katharinen zu Freiburg gab ledig eigen, voraus von den 14 Pfund Geldes, die er ha ab dem Hause der Trinkstuben zum Ritter» gelegen **-' Freiburg am Kirchhote, dass die Gesellen zum Ritter d** 4 Pfund jährlich richten und den Frauen von St. KalH^* rinen übergeben sollen').

Am 9. September 1393 bekennen zu Breisach Anr^* von Tierstein, Gräfin zu Neuenbürg. Markgraf Hesso v*^^ Hachberg, Graf Konrad von Tübingen und Ulrich Her'^ von Schwarzenberg, dass ihnen Hans von Blumene« als Vogt der vier Tochter des Martin Malterer selig all

V. HatstaU und Jabker ICasj ftr v. Klingcnbeig. vor Gciicbc vertreteA 4ur ihre Vogte Hdini Süpfly, Vügt xu Bur^heitn, Michael Scyler und LAty HcO- V. Tengen, den bean^pruciiten jähr). Zins von ä'/j SaUfn Wein» 4 M' Genie, 1 Mü« Roggen unj Viertel Wciii zu lei«ca. HGSp. 824.

i) Urk. K.Dpia1buch det FrKvep vqn St. Kntbnhnen , Frdb. Sl*> Archiv.

Ein FreibuTger Bürger und iciae Nächkommeo,

it iiTid alle Zinsbriefe, die den genannten Kindern gehören, übergeben habe , mit dem Eide , alles was sich etwa noch vortande, und denselben g^ehöre, auszuliefern.

Am 3. Januar 1397 bezeugen Anna von Tierstein,

Markgraf Hes-so von Hachberg (sein Sohn Heinrich lebte

also noch) und Graf Konrad von Tübingen als Obervor-

roünder der Kinder Martin Malterers, dem Hans von

Bkimeneck. Pfleger dieser Kinder, dass es mit ihrem Wissen

und Willen geschah , als Hans von Blumeneck einen

Hauptbrief über 400 Gulden, auf den Grafen von Geroldseclc

lutend, der ältesten Tochter Martin Malterers übergab ').

Demnach war Gisela die älteste Tochter Martin Mal-

tCTPfs und Herr Ulrich von Schwarzenberg ihr erster

;mahL

In erster Ehe war Ulrich von Schwarzenberg mit

^AnnA von Zimmern, Tochter Werners und der Brigitta

3a GundelfingeUp verheiratet. Nach Angabe der Zimmer-

:hen Chronik*) fand die Hochzeit im Jahre 1372 statt.

[Die Mitgift der Braut betrug 5000 Gulden, Den Ehe-

Wrtrag besiegelten : Graf Wilhelm von Kirchberg und

I^Mllensietten, Herr Schweigger von Gundelfingen der

'Wlere, Graf Egeno von Freiburg. Landgraf im Breisgau,

und Martin Malterer, Ritter, Vogt der Braut War Graf

[Eberhard von Nellenburg,

Der Vater Ulrichs, Johann von Schwarzenberg, starb der Zeit «wischen dem 2g. November 1 376 und \^. April 1378.

Anna von Zimmern lebte noch^) am 14* Mai 1387, :heint aber bald nachher gestorben zu sein. Sie hinter- einen Sohn, der die Namen seiner beiden Grossväter, Jans und Werner erhielt. Er ist also ein Sohn erster Elle und starb im Jahre 145g als letzter seines Stammes. Ubich von Schwarzenberg lebte noch am 28, Sep- '?r 1409. Damals halte er einen Zwist mit dem Mark- p.j-n Otto IL von Hachberg und dieser kündigle ihm

i Fehde an. Die Stadt Freiburg vermittelte. Am 6, Mai '/ Fniitiii, Original im Frdb- Slndtarclnv. i^x nennt H*b« Werner von Schwarxenberg den ßerlhold v. Sunfcn Oheim Z. 36, 441. z) Büdü j, i«4. •) FÜTiL ü. 3. 595.

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Mtt«r«.

1412 war Gisela bereits m zweiter Bie wit dem Ritter Eppo von Hatstatt vermählt'),

Ritter Eppo war der Sobn des Jmücer^ Eppo von Hat^att mit dem Zonamen: der gute Mann, Besitzers der Burg Spooeck am Rhefüe, ood F^i»dinhaber^ der Herr- ! schlaft ßtirgheim am KaiserstuhL Ritter Eppo hatte noch J zwei Brüder. Friedrich und Alexius*). Ein Oheim von \ ihm war Ritter Werner %~on Hatstatt, Gemahl der Gisela , SneweHn von Weiher (bei Emmendingeti)« der Tochter Konrad EHetrichs» die im Jahre 1355 zu Ftaljwy zu g^^msten ihres Brtaders, des Ritters Johami Saewefi, des PflegdS des Johannen MaUerer, anf ihr vAterhrhes Erbe, die 6ttr|^ Weiher, verzichtete*)^ Eppo war österreichischer Rat und Schultheis^ in Brebach (14051. Er erwarb im Jahre 1414 von Graf Irlermann von Sulz« dem Nachfolger Martin Mal- terers in der Herrschaft Kastelberg, diese Herrschaft mit der Stadt Waldkirch »als furptandc. Seine Ehe mit Gisela währte aber nur wenige Jahre, denn im Jahre 1417 wir sie bereits zum zweiteamal Witwe geworden *!i.

Gisela verheiratete sich darauf wiederum mit Berthold von Staufen. Herrn Gottfrieds seligen Sohn*) und dw Elisabeth Münchin von Landskron. Letztere war schon vor dem Jahre 1 405 Wiiwe geworden *), Durcli den Tod seiner Brüder Hans und Burkhart ward Berclb told im Jahre 1418 alleiniger Herr der Herrschaft Staufen und Vogt des Klosters St. Trutberi. Ausserdem war a Älitbesitzer des Dorfes Ebringen und der Feste Schnee- bürg, Pfandherr der Herrschaften Kastei berg und Burg- heim, Teitherr zu Riegel und Mitgemeinder des Schlosses Heidburg, was grösstenteils von seiner Frau ihm zuge* bracht worden wan Im Kriege der oberrheinischen Siadte gegen den Markgrafen Bernhard von Baden stand er okit den andern Teilhabern des Froohofes und der Herrschaft Riegel, der Gräfin Frene, seiner Schwägerin, und deren Sohn Konrad und den Herren von Blumeneck auf Seite der Städte 'I). Im Jahre 1455 verglich er sich wegen der

>) Fr«ib. U. 2, 235. HGSp. S24. >) Suassbai-E«- Urk. Bodi 5, 568. Z. 21, «3. -= ») HGSp, 391. ') Top. W. a, 1317. Ffirst- U, 3, 111 laj, ») Z. 21, 447. •) HGSp. 78a. ^ B*d. Reg- 3488.

Ein Freiburgei Bürger und seine Nächkommea.

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Bn]&5iin;üf der Feste Heidburg mit dem Grafen Heinrich

von Fürstenberg",

Beide Ehegalten lebten noch im Jahre 1 350. Bald daraufscheinen sie gestorben lu sein. Der Todestag Giselas ^war nach dem Gtinterstaler Totenbuche der io. August'). Aus ihren beiden ersten Ehen sind keine Kinder be- kannt. Aus der dritten Ehe stammten drei Söhne; Jakob, Trutbert und Martin*),

Die zweite Tochter Martin Malterers, Frene (Verena),

Iward vermählt mit dem Grafen Konrad von Tübingen- Lichteneck. Er war der Sohn des Grafen Götz und der pnifin Klara von Freiburg, Tochter des Grafen Friedrich Did der Anne von Hachberg, Nach dem Tode Friedrichs im Monat Dezember 1356 huldigten die Bürger von Frei- burg seiner Tochter Klara als ihrer »Frauen«, aber der j^tiefbruder ihres Vaters» Graf Egeno, Sohn der Anna von ^Btgnau, machte Anspruch auf die Herrschaft der Stadt, Hewann die Unterstützung des Kaisers Karls IV.. und ^1?lara sah sich gezwungen nachzugeben. Sie schloss mit Efeno einen Vertrag» überliess ihm die Stadt Freiburg id eriiielt von ihm als Entschädigung die Burgen Nim- und Lichteneck nebst einigen Dörfern und einer imme von 1000 M, S.. die auf die Einkünfte der TIerr- Ehaft aus der Stadt Freiburg angewiesen ward. Im Jahre 'Til' lebte sie noch als Witwe mit ihrem damals noch nicht ganz volljährigen Sohne Konrad*). Im November fe Jahres 1576 war dieser mit Anna von Üsenberg, der ^'xrhter HesÄOs, die damals höchstens 10 Jahre alt gewesen ^in konnte, verlobt oder verheiratet*). Das erstere scheint mir wahrscheinlicher, weil Hesso im folgenden Jahre sich ItemOhte, von Herzog Leopold von Österreich die Erlaubnis a erhalten, seiner Tochter Anna 500 M. S. auf seinen Jlalben Teil der Stadt Endingen, als eines Österreichischen Lehens, zur Aussteuer zu verschreiben*). Aussteuern

I

*) Top. W. 2, 105J. ^ «, z. 30, 300. »} HGSp. 354, 355. 76 Nov. 6 nenni Hesso den Grafe^n Konrsd «on Tübiogftn Tochterminn. 1 I. 635. Der unter deo Zeugen getiaantc Graf Sämon von Tieratein i- J. 1399 vennfthli mit Verena von Nidau. Sie h^te ^w«i Sühne Otto Hemunn Z. 30» 239, 245- ") Sachs 1, 035.

Man

wurden damals nicht nach der Heirat gegeben. Die Ver- lobung ward aber wieder aufgehoben^ und Anna heiratete sechs Jahre später den Werner von Homberg . Pfand- inhaber der Herrschaft Triberg^i). Nach dessen um die Wende des Jahrhunderts erfolgtem Tode heiratete sie den Herzog Reinold von Urslingen und starb gegen das Jahr 1430.

Konrad von Tübingen -Lichteneck blieb einstweilen noch unvermählt. Im Jahre 1381 sass er einige Zeit im Gefängnisse der Stadt Freiburg , weil er versucht hatte, den Grafen Hans von Fürstenberg in der Stadt gefangen zu nehmen»). Die Ehe mit Frenc Malterer schloss er vielleicht schon vor dem Jahre 1391. Die meiste Zeit seines Lebens scheint er in bedrängter Vermögenslage gewesen zu sein, denn viele Kachrichten von ihm beziehea sich nur auf Bürgschaften. Die städtische Gült vor* 200 Pfund, die er von seii^er Mutter geerbt hatte, mussie er verkaufen. Später mag es freilich besser geworden sein 8), Er galt als guter Kenner des Herren- und Fürsten- rechtes. Im Jahre 1596 befand er sich unter den Rat^ leuten des Markgrafen Bernhart und übte in dessen Auf- trage mehrmals das Amt als Schiedsrichter aus. Er starb iti der Zeit zwischen den Jahren 1404 und 1408*).

Seine Gemahlin Frene wohnto als Witwe auf dem Schlosse J-ichteneck. Sie lebte noch am 23. Oktober 1423^ Im Jahre 1450 war sie bereits gestorben*). Den in einer Urkunde des Jahres 1436 erwähnten Brand des Schlosse* durch den die Maltererschen Urkunden vernichtet wurden scheint sie nicht melir erlebt zu haben.

Ihr Sohn Konrad pflanzte das Geschlecht der Grafefl von Tübingen-Lirhteneck fort. Es erlosch in der Mi des 17, Jahrhunderts,

Die dritte Tochter Martin Malterersp Margaret ward, wie schon erwähnt, im Jahre 1390 mit dem n

*) 1384 Ftiht. 2q ist sie mit Werner bereits verheiratet. B.id. h. 351. Top. W. 2, 1196 liier ist liie J&lirescahl 1324 in 1584 umKüädd« -^ ') ^d. Reg;, h, 738. •) Er war in der Lage Kapiial ensKtÜe Z. 21, 84. *) HGSp, 785, 810, 886, ') BÄd. Re^. 3488, 3607, 43*** ■) FursU U- j, 250.

]^ii Freibni^er Borger and seine Nachkonimen. ^n

jlbrig^en Sohne des Markgrafen Hesso verlobt. Der Knabe itarb aber bald nach dem Jahre 1397, und Margarethe betratete den Kaspar von Klingenberg. Markgraf Hesso hatte das Vermögen der Frau seines Sohnes bereits in Emp&ng genommen und die Feste Heidburg besetzt, von der Margarethe den vierten Teil besass. Ihr gehörte «ach das Dorf Eichstetten, das einst Johann von Üsenberg dem Malterer verpfändet hatte, und das Lehen war von den Grafen von Freiburg, seit dem Jahre 1381 aber von Herzog Leopold von Österreich, dem Graf Konrad von Freiburg seiner Schuldenlast wegen seine Besitzungen im Breisgau verkauft hatte *). Markgraf Hesso betrachtete nch als Rechtsnachfolger der letzten Herren von Üsen- berg-Endingen, da Anna von Üsenberg im Jahre 1392 ihr Anrecht auf die Herrschaft ihm abgetreten hatte, und wollte Eichstetten nicht herausgeben. Auch die Heidburg Wdt er noch besetzt und verlangte, obwohl er den Burg- mann daselbst, Hans von Ramstein, seit seines Sohnes Heinrichs Tod nicht mehr bezahlt hatte, Entschädigung w^en Aufwendungen für die Burghut. Dazu kamen noch emige andere Ansprüche von seiner Seite. Der Streit ward endlich durch einen Spruch des Grafen Eberhards von Würtemberg, an den sich beide Teile gewandt hatten, am 27. Dezember 1399 entschieden. Eichstetten mit Vorbehalt des Lösungsrechtes an diesem Dorfe, die Heidburg und das Dorf Lehen bei Freiburg musste er herausgeben, ebenso die Höfe Breitebnet, letztere als Lehen von Hachberg, und ien Hansen von Ramstein befriedigen. Kaspar von Klingen- >erg und seine Frau sollten auf die Pfandschaft des Dorfes iroggingen verzichten *).

Im Jahre 1404 ward Kaspar vom Herzog Friedrich on Osterreich mit Eichstetten belehnt, aber nach der Achtung des Herzogs durch König Sigismund gaben er nd seine Gemahlin Margarethe das Dorf im Jahre 14 16 m 3000 Gulden dem Markgrafen Bernhard von Baden Is dem Käufer der Herrschaft Hachberg und Höhingen u lösen ^).

*) Bad. Reg. 2926. Z. 17, 199. *) Bad. Reg. h. 435. Sachs i, 459. >) Bad. Reg. 2926.

Zetttchr. f. Getcb. d. Oberrh. N.F. XXII. t. 4

Kaspar lebte noch im Jahre 1438 Dezember 9, im fol- g'enden Jahre starb er*)* Seine Söhne verkauften in diesem Jahre ihren Anteil an Riegel und Zubehör (Teile des Zehnten ^u Teningen und der Dinj^höfe zu Schelingen. Eschbach und Ebnet} um 1608 Gulden an Graf Konrad von Tübingen, Herrn zu Lichteneck"),

Das Todesjahr Margarethens ist unbekannt. Im Jahre 14559) war sie noch am Leben.

Sie war die Mutter zweier Sonne. Hans» der im Jahre 143Q bereits Ritter war. und Albrecht, sowie einer Tochter, Klara. Gemahlin des Heinrich von Huonburg" oder Homburg*).

Die vierte Tochter Martin Malterers hiess Anna wie ihre Mutter und ihre Tochter. Sie ward von ihrer Mutter, der Gräfin von Nellenburg, nach dem Jahre 1 397 mit Johann von Ten gen, Herrn zu Eglisau vermählt.

Johann von Tengen war der Sohn des Freiherrn Johans von Tengen lu Egiisau. der mit Margarethe, der Tochter Eberhards IlL, Grafen von Neuenbürg, ver- mählt war. Heide waren im Jahre 1363 schon verheiratet']. Der Bruder Margareihens^ Friedrich, ward im Jahre ugS zum Bischöfe von Konstanz erwählt, ein anderer Bruder, Konrad. war 1380 Domherr zu Sirassburg und ein dritter, Eberhard, Domherr zu Basel. Der Sohn der Margareil Johann, der Gemahl der Tochter Martin Malterers, wird der Zeit von 1409 bis 141 i mehrmals mit seinem Schwa| Kaspar von KJingenberg in Urkunden des Herzogs Friedri< von Österreich und der Bischöfe Albrecht und Otto Konstanz erwähnt und als Geschäftsträger verwendet*). Sein Vater war damals wahrscheinlich schon lange H Als im Jahre 1423 die Grafen von Nellenburg ausgestoH waren, ward er von Kaiser Sigismund als nächster I mit der Grafschaft Nellenburg belehnt*). Von dieser an führte er den Titel Graf von Tengen zu Nellenb Landgraf im Hegau, Im Jahre 1438 scheint er geslorl zu sein. Am iq. Dezember dieses Jahres stellten sei

') Milt. 4, 140. Top. W, ?, 6iS. t) Top. W. 2, 6i8. •} Mftt. 137. *) Mitt. 4, 137. Die Tochter w*r 1416 schon verheirAtet. •) Z. 83. KoDSt. Reg- Ö019. •) Bad. Reg. 3568 h. 926, 92«^ 94b. Mllt S, 134— 141. - ■) 17. Aug. 1422, Top. W, 2. 1156. Z. 3a. qfi.

Ein Freiburger Bürger und Mine Nftchkoniinen.

5<

Söhne Hans, Heinrich und Konrad ihrer Schwester Marg'arethe von Bodmann und ihrem Gemahl Frisch- hans von Bodmann eine Schuldurkunde ausi)* Eine andere Schwester, Anna, war die zweite Gemahlin Heinrichs V, von Fürslenberg. Sie starb in noch jugendlichem Alter am 2K April 1427 ,

Die elf Enkel und Enkelinnen des Johannes Malterer erhielten, wie oben erwähnt, den Fronhof und die Gerichte IM R.ieg'el als Erbstück von ihrer Grossmutter Gisela zu gleichen Teilen, Infolge Verheiratung der Töchter» Ver- erbunjf und Verkaufs gingen manche Teile in andere Uäfide Ober, die von Tübingen und von Blumeneck be- haupteten aber ihren Besitz bis in das 17* Jahrhundert. Im Jahre 1480 gab es folgende »gemeine Teilherren* des Dorfes: Graf Konrad von Tübingen-Lichteneck, Martin Freiherr zn Staufen, Ritter Hans von Bolsenheim, die Kinder des Wil- helm von Hatstatt, Tochtermanns des vorigen, Ludwig von Undecfc, Jakob Wiedergnin von Staufenberg, Bastian von Blumeneck und Ludwig von Pfirdt. Tübingen besass n'j]^ Staufen ■/]! und zwei Teile eines halben Elftels der Herr- schaft. Jeder Teilherr hatte so viele Jahre abwechselnd die Verwaltung des Dorfes zu besorgen, als er gan^e Teile besass. Gerichtsstab, Gebot. Verbot, hohe und niedere Gerichte gehörten den Teilherren. Die »landesfürstliche Oberkeit« besass jedoch Österreich als Inhaber der Land- gftfechaft im niedem Breisgau.

') Wit. 4t 141. 1439 tritt sein Sobn Johann für seinen Tent Vater ■liB&Tet «in. Z, r. 84,

Die Organisation der vorderösterreichischen Behörden in Ensisheim im i&, Jahrhundert.

Von Wilhelm Beemelmans.

d

Die Anfäng'e der habsburg"ischen Herrschaft im Ober- elsass sind ziemlich in Dunkel gehüllt. Es lässt sich auch nicht sag'en, wie es kam, dass gerade Ensisheim zum Sitz der österreichischen Verwaltung auserkoren wurde. Man kann ferner auch nicht mit Bestimmtheit den Zeitpunkt angeben, an dem eine Behörde mit dem Namen Regiment fiir die vorderösterreichischen Besitzungen zu Ensishdin ins Leben trat. Ein Regierungskörper mit kollegialer Verfassung, der die gerichtlichen und Verwaltungsbefug- nisse in sich vereint, in dem die römisch rechtlichen An- schauungen massgebend sind und der eine Behörde, ein Beamtenorganismus im heutigen Sinne ist, besteht wohl erst seit dem Ende dtjs 15. Jahrhunderts oder vielleicht erst seit dem 17. August 1523^ Dieses Regiment ist a,h^ entstanden aus der Verschmelzung des alten Landgerichts mit der habsburgischen Regierung im Oberelsass. ^M

Hier soll nicht auf den Ursprung und die Entwicklung der österreichischen Rechte am Oberrhein , auf das Vet- hältnis zwischen Landeshoheit, Landgrafschaft und Land' gericht eingegangen werden. Es genügt auf die Aus^ Führungen bei Franck 1), Schulte'), Schmidlin») und Over-

*) Dr. Wilhelm Franck, Die Landgrafschaften des hcüjgpn rBmischai Reichs. BfÄnnschweig 1873, ') Dt, Alois SchuUe, Stndien lur älteste! Geschichte der Habsburger liod ihrer Besitzungen vor allem im Els&u; Ü Bvnd VH det Mitteilungen des Itiütituu für Ö&terreicliische Geschicht&farichun| *) Dr. Josef SchroidliOj Ursprung und Entfaltung der habsburgische Rechte im OberelsKss. Freibnrg i. B. £902.

Vorderflsteneichischr Behörden in Ensishcim.

EU verweisen und kurz den Entwicklungsgang, der V Gründung des Regimentes führte, darzulegen. I Unsere Arbeit will Regiment und Kammer in Ensis* dni nur in der Verfassung schilderi]. welche sie im Laufe les 10* Jahrhunderts erlangt haben.

Der Vogt in Ensisheim stand an der Spitze der Ver- waltung über die habsburgischen Besitzung'en, deren Kern iie Ämter von Ensisheim und Landser mit dem Hardt- waJde bildeten. Der erste Vogt wird im Jahre J250 genannt: »Ulricus miles^ quondam advocatus de Ensichz- heira«. wir wissen aber nichts von dem Umfang seiner Rechte und Pflichten. Durch seine Erwähnung ist jeden- falls so viel dargetan, dass eine Verwaltung der habs* burgi&chen Lande von Ensisheim aus schon vor König' ^dolfs Zeit g-eführt wurde.

ft Seit König Albrecht L, nach dem Urbar von 1303» rar der Vogft zn Ensish&im das Haupt der habsburgischen Regierung im Elsass und im Elsg'au, er hatte die Ein* Itönfte seines Bezirks an Geld und Früchten zu verrechnen, die Verwaltung zu führen und die Rechtspflege entweder M:lb$t auszuüben oder sie zu beaufsichtigen. Ihm unter» sUnden, ausser den Amtern von Ensisheim und Landser» diejenigen im Albrechtstale (Weilertale), zu Scherweiler Und zu Dattenried (Delle), die Höfe zu Hirsingen, die freien Leute zu Dammerkirch und das Meiertum zu Sept'). Von dieser Zeit an sind die habsburgischen Besitzungen im EUäss» die Vorlande, g'egenüber den anderen Besitzungen des Haukes ein selbständiges Verwaltungsgebiet. I Mit der Ausdehnung der österreichischen Lande am Dben-hein* vor allem durch die Erwerbung der Gratschaft Pfin !324» wuchs die Bedeutung und Macht des Vogts von EosiÄheim immer mehr*).

Zur Zeit des Urbars von 1394 wurde der Vogt bereits andvogt« oder »oberster Hauptmann in Schwaben, Ergau,

) Dr. Alfred Overmann: a) Die AblretuDg des Elsass an Frankreich im MUlüchcd Frieden. KAH&ruhe 1905, b) Der Anikel: 'Obereliais Luid* iduift« m «Das Reichsiftnd Elu&&-Lo(hringea«. ') >. Schalte a. a. f 9 ff. >) Nmeb Sehmidlici a. a. O. S. 2o3 wurde Ensi&heini 1J35 der eines Land- uod Hofgerichts Iüt din rorderOslerrdchiäcbcD Lande. erer MeimtDg ist Ferdinand Rec^ AJemannia NF. VU S. 194,

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Beemelmans,

Thurgau und Elsass« g-enannt. Er übte die Rechte derJ österreichischen Herzöge in Zivil- und Militarangelegen-! heiten aus und überwachte die übrigen Beamten in der Rechtspflege, in der allgemeinen und der Finanzverwal- tung '). Er selbst war von Anbeginn absetzbar und dahecj auch ein Beamter im heutigen Sinne des Wortes. Nicht; das Lehenrecht oder eigenes Recht, sondern eine Bestallungi* der Wille des Landesherm war für die Daxler und dea; Umfang seinei Rechte entscheidend*).

Da die Habsburger ausser ihren Besitzungen im Ober-j elsass auch das I^andgrafenamt verwalteten, Werner III. wird 1135 als lantgravius de Habensburg erwähnt") stand ihnen auch der Vorsitz über die Landgerichte zu*)Ji die auf hababurgischem Gebiete gelegenen Landgerichts-^ sitze gewannen dadurch eine erhöhte Bedeutung. Ini 13. Jahrhundert tagte das »Landgericht im oberen ElsaäS« zu Meienheira^), also bereits in nächster Nähe des R&i gierungssitzes.

Am Samstag nach Peters- und Paulstage 1401 bestätigte' König Ruprecht von der Pfalz von Mainz aus dem Herzog Leopold IV, von Österreich das Landgericht im Elsass und erlaubte: »daz er dasselbe sin landgerichte in Elsass furbas besetzen möge mit erbern lutden, die nit rieCter und doch wappens genoz sin, daz die rechte daran sprechen und tun mögen in aller der maz als dasselbe lantgerichte vor mit nettem besetzt gewest ist*^).

War hiermit dem Landgrafen schon die Möglichkeit gegeben , das Landgericht mehr und mehr mit seinen

i) Schtnidlin, a. a. O. S. 187. *\ s. Lehrb. d. deutschen Recbtsgesch. R. Schrocder. 4. Aufl, Ldpiig 1901. S. 507, •) Schinidliq a, b- O- S. itj» •) Obwohl die Habsburger ihre lAndgräHichen GeTechtsame so nachdrücldü ausübico, dasi &kh die obere laässischea Reichaslände öflers bitler beklagten voi 1390 aogar ein Schutz- und TrutcbÜnJnis gegen da.'i Landgericht abschlou^iii hattcD sie tjfil von Karl IV, ein privile^gium de non evocindo «rwitkl f^ ihren eigenen Besitz im Elsass. V;^l. Scihmtdlin a, a^ O. S- I7<>. FtiBck B. a. O. S. J27. Schroeder &. a. O, S, S4&' *1 Schroidün a. a. O. S. 7'* -" ') Diese und die folgenden auf das Landgeticht bezüglichen QuelleasteUcB sind beglaubiglrn Kopien vom S- Juli 1765 von Urkunden aus dem K. K- Creh. Hausarchiv in Wien entnommen, die sich im K. Bezirksarchtv in Caltnar be&nden. Die Urkunde von 140t ist zitiert bei Viron-Rtvilte, EmÄ aur les ancienße& juns^ictionfi d'AL&ace, Colmar t&^j S. 33 Kote 5>

VordtrOsttrreichUf^he Behörden in Ensisheint.

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ntertanen zm beseuen und tandgräfliche und landesherr- üche BefugfTiisse zu vereinen, so stand ihm doch noch hin- dernd im Weg"e , dass das Landgericht keinen festen Sitz hatte und auch ausserhalb seines Herrschaftsgebietes tagen konnte. Herzog Friedrich V, wandte sich deshalb an König Sigismund mit der Bitte: »dasselh lanndgericht an ein ander stat zu legen und zu veränderen*, und führte aus: iwie das landgericht zu Elsassen, das im zustee, und auch ettweferr') von der stat Ensiüheim gelegen sey, von solcher ferre wegen, nicht so wol und bequemlich mög gehalden werden, als dann des wo! notdurfft were*. Am Freitag nach Fronleichnam 1439 erlaubte ihm Sigismund von Press- burg^ aus, das Landgericht >bey die stat Ensiüheim, wo Im das am allergefelligisten sein wirt* zu legen. Gleichzeitig verbot der König allen seinen Untertanen» »daß sie dem vorgenanten herczog Friderichen und seinen erben in solch lardgericht nicht sprechen, als liebe in sey unser und des reichs swer ungnad zu vermeyden«.

I Hierdurch war das Landgericht nicht nur räumlich dem

I Herzog näher gerückt, es trat auch in stets engere per- fc sönliche Beziehungen zu ihm, so dass der Schritt zu seiner völligen Verschmelzung mit dem fürstlichen Hofgericht ^pDtmer leichter wurde*).

~ Zwei Jahre später >am Sand Simons und Jude abent, dw heiligen zwelff boten« 1431 bestimmte Sigismund, dass (las Gericht auf der »Frauenaut») bei Ensisheim gehalten »erden solle. Ausserdem wurde die Genehmigung dazu erneuert, dass die Beisitzer des Landgerichts aus ritter- misäigen Edelleuten genommen würden^ falls nicht genügend Ritter zu finden wären. Der Vorsitzende» der Richter, durfte aber nur ein Graf oder ein Freier sein.

Ob Merlclen diese Urkunde gekannt hat, ist zweifel- liafi. Ganz im Gegensatz zu ihrem Inhalt stellt er den Satz auf: »L'empereur Sigismond mit fin aux presidiaux.

") etlweferr = irgendwo fern, ■} Schroeder o. a, O. S. 602.

Ncch bpitiA^he 200 Jahre später spielt die Frauenau ia äeti MniefitfpFozesseQ

Stadt Ensisheim als Vtrsammlmigsort dvT Heien und des Teufels eine

ikUr. Vgl^ meinen »Hexcnprozess gegen die GrosamuUcr B&ldes« i- Ztscbr. T

Gt»ch. d, Oberrh. Bd. XX S, 372,

5*

Beemelmani.

en ^tablissant ä Ensisheim, en i43ir un tribunal aulique, pour le gouvernement des vastes possessions de la maison d'Autriche en Alsace« '), Noch weiter geht Briele, der in das Jahr 1431 die Einsetzung des Regiments verlegt: iLa Regence d'Ensisheim avait remplace dös 143 1 le tribunal provincial ou Landgericht des archiducs d'A^triche, land- graves de la Haute-Alsace, mais c'est en 1533 seulement qu'elle fut organisee complÄtement avec ses doubles attri- butions judiciaires et admimstratives«^).

Es liegt kein Grund vor, das Jahr 143 1 als das Ge- burtsjahr des Regimentes zu betrachten. Es handelt sich da- mals noch um ein Kaiserliches Landgericht im alten Sinne, das unter freiem Himmel mit nur einem Sitzungstage, zur Aus* Übung des Blutbannes abgehalten wurde» Mit Rücksicht auf die aus seiner kurzen Tagung erwachsenden Unan- nehmlichkeiten für die Rechtssuchenden, bewilligte Sigis- mund am Sonntag Oculi 1435 zu Pressburg: »das dassetb lanndgericht fürbaß so es gehalden wirt zu iglichem mal, als offt sich das gebürt, sol drey gantze tag nach eynander weren und sol auch gericht werden, als von alter her- komen und recht ist, unschedlich doch andern gerichten an irem herkomen, gewonheiten und rechten«. Es ist also auch hier nicht von einem landesfürstlichen Regiment» son^- dem von dem alten Landgericht die Rede.

Nach dem Tode Sigismunds vollzog sich insofern für die Stellung der Habsburger in den vorderÖsterreichischeta Landen eine bedeutsame Wendung, als das Geschlecht den deutschen Königsthron bestieg. Blieben auch zunächst die Vorlande unter der Regierung einer besonderen de» tirolischen Linie, so konnte doch die Machtsteigerung de^ss Gesamthauses auch für unser Gebiet nicht ohne Folg«^^ bleiben. Zunächst wurde von König Albrecht IL wi* aus einer Urkunde Friedrichs IlL von Wiener-Neusta<i^ am Freitag vor dem Sonntag vocem jocunditatis 145-^

1) M. Mtfrklen, Hisloiie de la ville cl*Easi«heim. Colmar 1840« TopA^ premicr S. 299. ') Lfeon B^^$le^ Rapport A M. le Prüfet da Haut-Rh** snr 1& premiire partie du fonds la Rtgeace d'Ensisheim S, 2. Gar»' ähnlich Sus&ert sich Louis Spacb in sdneni Rapport k M. le Prüfet du B*.^ Rhiä suf les fands de 1b Pr^r^ture Je Hagueoau et de la R^gvace d'Ensä^' heim. Strasbourg 1 ^56. S. ita.

VordcrCsleiTtichiKhfr Behörden in Ensisheim.

57

^RSrorgeht die Erlaubnis wiederholt, statt der Ritter, V littermässige Edelleute als Beisitzer zu wählen, und der Sitz auf der Frauenau gutgeheissen. Der Kaiser Friedrich 111. bestätigte in der Urkunde selbst alle bisherigen Rechte lies Landgerichts ausdrücklich und gestattete ihm im Not- fälle, bei Kriegsgefahr und Unwetter, von der Frauenau in die Stadt KU ziehen und unter einem Dache zu tagen. TroUdem hierdurch das Gericht an den Regierungssitz gelangt war, ist es auch im Jahre 1454 noch nicht zu einer ständigen» landesfürstlichen Gerichtsbehörde geworden. Dagegen spricht schon der Wortlaut der Urkunde: »und wa auch der partheyen und sachen an dem benannten lanndtgericht ye zu ?eitten sovil vorhannden, gegenwürtig und des notdürftig sein würden, alsdann mit dem vor- g<eDannten lanrtdtgericht, zwen tag aneinander, als vor- gvmeh ist, auch richten sollen und mögen; und sol diß unser erstreckunge desselben landgerichtßtages und yetz g^melt unser Ordnung des benanten lanndgerichts weren auf unser und unserer nachkomen am reiche wol- gefaUen und widerruffen*»

Wann das Aufhören oder die Aufhebung des Land-

fi'erichts zu Ensisheiro erfolgte , ist bis jetzt unbekannt.

Äierklen und Briele, die das Ende des Landgerichts und

den Anfang des Regiments auf 1 43 1 ansetzten, haben

^Jcht beachtet» dass der Luxemburger Sigismund zwar das

«Vaiserliche Landgericht erweitem oder beschränken konnte,

^ass er aber auf habsburgischem Gebiete keine Regimente.

^^eine landesfurstlichen Behörden zu schaffen vermochte.

^f Ebenso bedenklich ist die weitere Nachricht bei

Merkleni), dass der Kaiser Friedrich, den er den Vierten

Sentit, im Jahre 1465') die Gerichtsbarkeit des »Regimentsc

i^xii die I^ndgrafschaft Oberelsass, die beiden Breisgau. ^en Schwarzwald und die vier Waldstädte ausgedehnt habe. L Richtig ist daran, dass der Breisgau seit dem Ableben [des Erzherzogs Albrechts VL am 2. Dezember 1463 mit

I Herkien a. a. O. p. 199; Viron-R^ville a, «. O, p. 46^ '} Damals *" Entherxog Sigumund der Mtlnzreiche 1439—1490, + 1496 LaDdesheir ,*» Tiföl und die VorUnde.

58

Bccmelmmas.

dem Elsass vereinigt und fortan von Ensisheim aus regiert wurde,

Merklen zählt sogar die damaligen Mitglieder de* Regiments auf, das aus einem Präsidenten oder Regenten und zwölf Beisitzern oder Mitregenten bestanden haben solt. In dieser Zusammensetzung habe das Regiment auch die kurze, aber bedeutungsvolle burgundische Herrschaft von 1469 1474 durchlebt. Nach Anderen'} soll das erste Mitgli*3derverzeichnis aus dem Jahre 1469 stammen. Da der Verpfändungsvertrag zu St, Omer am 9. Mai 1469 geschlossen wurde, hätten wir es höchst wahrscheinlich mit einer Regierungsbehörde Karls des Kühnen zu tun. Weil aber nirgendwo gesagt wird , wo das Mitgliederver- zeichnis zu finden iiit, kann dieses Dunkel nicht auf- gehellt werden.

Gewiss ist, dass in der burgundischen Zeit der Rechts- zug von den landesfürstlichen Gerichten des verpfändeten Gebietes nicht wie sonst nach Innsbruck^ sondern nach Mechelen ging^.

Sicher ist femer» dass die burgundische Periode dem Streben der Habsburger nach immer kräftigerer Ent- faltung ihrer landesfürstlichen Rechte wirksam Vorschub geleistet hat.

Vier Jahre nach der Vertreibung der Burgunder, im. Jahre 1478 soll das Landgericht in Oberelsass zum letzten- mal zusammengetreten sein. Von da ab soll die »Kammer« von Ensisheimi eine »moderne landesherrliche Behörde« mit sechs Räten, drei Adeligen und drei Rechtsgelehrten, be- standen und unter dem Vorsitz des Landvogts nach römischere* Rechte geurteilt haben').

Von einersKammertkann sicherlich nicht geredet Werder»* denn nach dem Sprachgebrauche der österreichischen Gebiet^ ist unter einer iKaromer« stets nur eine Finanzbehörde zu ver- stehen. Wir werden später sehen, dass eine Kammer diesem Sinne erst am 14. Juli 1570 geschaffen wurde*).

») Franck u. a, O- S. ia8. Schmjdlm a. 0. O. S. ito. *) Schßpftio- Ravenez, L'Atsace illustrÄe ßd. IV S. 57. ') Scbmidlin a. a. O. S. 209 ff- Franck a, ». O, S. Ii8. *) Nach R. Renji, L'Alsace au XVriifrme sifed*

I S. 363 ff. besUnti eine RccbDungskimmer schon IS25> Die» Angabc i*^ wobl auf S|jach a. a. O. zurückzufühiren.

VorJerÖfteireichische Behdtdea in Ensisbeim.

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Ohne Zweifel standen dem Landvogt schon im 15. Jahr- hundert lande&fQrstliche Räte zur Seite. iLs wird aber UDiDOglich sein, ihre Tätigkeit nach Form und Inhalt genau m umgrenzen* Zu jener Zeit waren die Behörden des Hofes von denen des Staates noch nicht zu trennen. Auch ist uns keine Instruktion für sie überliefert worden, aus der wir den Stoff zu ihrer Darstellung schöpfen könnten. Es ist nicht ausgeschlossen » dass seit ihrem Auftreten hie uT»d da von einem Regiment gesprochen wurde, weil man sie als unzertrennlich von der Person des obersten Be- amten betrachtete. Wie dem aber auch sei, so ist doch nicht anzunehmen, dass ein Fürst von den Eigenschaften des Erzherzogs Sigismund eine neue Behörde schaffen oder Ansätze zu einer solchen ausgestalten konnte. Eher ist er der unfreiwillige Schöpfer des Regimentes geworden. Seine Mißwirtschaft und Verschwendungssucht führten zur Ein- ietiung einer Regentschaft, die vielleicht als Vorläuferin des Regiments Ferdinands I. betrachtet werden kann. W'ürz^) sagt geradezu: »Das Regiment von 1487 hl der Anfang der sogenannten beiden Wesen«,

Da Sigismund schwachsinnig wurde und versuchte, seine Länder zu verpfänden und zu veräussern, griffen wine nächsten Erben Kaiser Friedrich und König Maxi- milian — im Verein mit den tirolischen und vorländischen iilanden ein, um ihn unschädlich zu machen«)»

Am 23. November 1487 schloss Sigismund auf dem Landtage zu Meran mit den Ständen und seinen nächsten £rben einen Vertrag*}, durch den er, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch tatsachlich abgesetzt wurde. Er erhielt ein Ruhegehalt von ioo Gulden wöchentlich oder 1040Q Gulden jährlich für seinen und des Hofes Unterhalt. iT Hofstaat wurde genau geordnet und die Regierung lern Kollegium von vierundzwatizig Räten übertragen, [Acht Räte sollten aus den äusseren oder Vorlanden und

*j JobaflB Georg Wöte: Materialien zur österreitbischeu Verwaltungs- rxhichte. Handschri[tlicht Aufz«:ichnutig£n im Muieum Ferdtnandeüm £U l'Uübriack, *) Dr. SiproanJ Adl?r: Die Orgatiiiation der Zentralverwdl- *">« unter Kübbt Maiitnilian 1. J-eipjsig 18S6- S. 31 f ff *) Eine begkubigte 'Llncbrüi da Votrages aus dem K. K. Geh. H^QSJirchiv bcfitidet lich ^ Wöre «. &. O- Siehe Auch Adler a. a. O. S. 31^ Anm. 3.

sechzehn aus den inneren Landen genommen werden'). Der Kaiser Hess sein Interesse bei diesem Regiment durch zwei von ihm ernannte Räte wahren» wogegen Sigismund sich auch durch zwei Räte im kaiserlichen Rate vertreten lassen konnte»

Das Regiment hatte alle Regierungsgewalt. Seine Beschlüsse waren nach Stimmenmehrheit zu fassen. In wichtigen Fällen hatte es die Landräte oder den Landtag zu befragen.

Alle Briefe mussten im offenen Rate verlesen und gesiegelt werden. Der Kanzler hatte die alleinige Ver- antwortung für die richtige Ausfertigung der Beschlüsse und musste das Siegel bewahren. Ihm war das Kanzlei« personal untergeben. Die Hofbeamten durften sich nicht um Regierungsangelegenheiten kümmern und mussten Eingaben, die etwa an sie gelangten, bei der zuständigen Stelle abgeben.

Der Vertrag die Landesordnung sollte für drei Jahre gelten, Sigismund machte aber seine Einhaltung^ durch eigenmächtiges Vorgehen unmöglich. Es wurd^ versucht 1489 ihn durch Verdoppelung seines Ein- kommens zu beruhigen, es half aber alles nichts! Sigis- mund vermochte sich in seine Zwangslage nicht zu finden und entsagte 1490 zu gunsten des Königs Maximilian*)»

Dieser Fürst war damals lür seinen Sohn Philipp den Schönen (geboren 1478) Regent der Niederlande und ge- wann durch die Abtretung Tirols und der Vorlande noch zu Lebzeiten seines Vaters deutsche Gebiete, auf denen er seine weitgreifenden Plane zur Umgestaltung des Regierungs- und Finanzwesens betätigen konnte.

In der Zeit, in welcher der alten Welt durch die Ent- deckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien neue wirtschaftliche Grundlagen gegeben wurden» wo die Buch- druckerkunst dem geistigen Leben neue Bahnen wies, wo

'} Auf dem Landtage tu Menn waren dii? drei vorländiKhen Sllide Bucb vertreten, und iwnr: die PrtUBten durch die Äbte von Sl, Peter nod Olenberg, dw Adel durch den Rilter Kaspar von MDrsberg. Obrislen Haopt- maüD und Landvogi im Elsass, und die Städte und Landgemeindea durch Ulrich Kotberer, SchutLheis&en xu Eosisheitn. *} Sigismund sturb erst i^9&^

VorderfiiterreicbiBche Itehörden in Ensisheira. 6l

Humanismus und die Renaissance die mittelalterliche tanschauung bekämpften und überwanden, wo dem .esspul ver. die alte Kampfweise, die Burgen und die veren Rüstungen zu weichen begannen beschloss dmilian, der letzte Ritter, den veralteten Lehensstaat beseitigten und durch den Beamtenstaat zu ersetzen. siegreich über die Alpen vordringende römische Recht, ie die Anschauungen, welche er von dem französisch- gundischen Verwaltungswesen in den Niederlanden ge- nnen hatte, unterstützten sein Beginnen *).

Mit Feuereifer, ja oft mit sich überstürzendem Un- .tüm ging er ans Werk. Während Friedrich III. zäh

den alten Formen festgehalten und ein rein person- les Regiment geführt hatte, fing Maximilian sofort an, hlorganisierte Behörden zu schaffen, die zunächst als le Verweser für die Dauer seines Fembleibens aufzu* ten hatten.

Er suchte die Hofbehörden von denen des Landes zu nnen und arbeitete an einer reinlichen Scheidung zwischen ^erungs- und Finanzwesen.

Hier ist nicht der Ort, die Organisationen, welche ximilian für die Zentral Verwaltung und für die einzelnen nder seiner Krone ins Leben gerufen hat, zu schildern, genügt, auf die Darstellung Adlers hinzuweisen 2). So I ist aber sicher, dass seine Tätigkeit sich auch auf die rlande und die Regierung in Ensisheim erstreckte und « die dortigen Behörden von dem steten Wechsel in len Einrichtungen mitergrifFen wurden*). Doch wir llen weder das mittelalterliche Regierungssystem noch

') A. Luschin von Ebengreuth: Geschichte des älteren Gerichtswesens in irreich. Weimar 1879. S. 273 ff. *) Vgl. ferner: Alfons Huber: Ge- cbte der österreichischen Verwaltungsoi^anisation bis zum Ausgange des Jabrh. Akademischer Vortrag, Innsbruck 1884. Th. Fellner: Zur Ge- chte der Oülerreichischen Centratverwaltung 1493 1848. (Mitteilungen des ituls für österr. Geschichtsforschung) Bd. VIII S. 258 ff. F. Tezner: Die lesfürsiliche Verwaltungsrechtspflege in Österreich vom Ausgang des 1 5. zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (Grünhuts Zeitschrift für Privat- und «liehe« Recht der Gegenwart XXIV S. 459 ff. und XXV S. i ff.). Adler a. a. O. Anhang II C. S. 497 f.

62

Beemelni ans.

die Übergangszeit unter Maximilian behandeln'). Unsere Betrachtung soll mit dem Augenblick beginnen, wo Fer- dinand I. dem Regiment in Ensisbeim eine feste Instruktion gab und damit das Fundament schuf, auf dem das ganze

Verwaltungsgebäude bis zum dreissigjährigen Kriege ruhte,

Ferdinand I, war wie Rosenthal sagt 2) -^ derjenige, »der das von Maximilian Vorbereitete wirklich zu stände brachte. Er hat jene Gestaltung des Behördenwevsens im Staatöleben dauernd eingeführt, deren Gruridformen sich trotz aller Veränderungen im einzelnen bis in unsere Zeit erhalten haben«.

I

I. Das Regiment.

Kaiser Maximilian hatte seine Erblande seinen Enkeln, dem König Karl von Spanien und dem Infanten Fer- dinand, testamentarisch vermacht. Es zeigte sich nach. seinem Tode alsbald, er starb am i2. Januar 1519 dass eine gleichzeitige Herrschaft beider undurchführbar war. Karl erhielt zu seiner spanischen Königskrone nocti die des hl, römischen Reiches und Ferdinand strebte eine Verbindung mit dem jagelionischen Königshause an, die ihm die Anwartschaft auf Ungarn und Böhmen bringen sollte.

Zuerst sicherte Karl V* seinem Bruder auf dem Wcrmser Reichstage am 28, April 1521 die fünf niederösterreichischen Länder 9) zu. In den Brüsseler Verträgen vom 30. Januar und 7. Februar 15^2 trat er ihm Innerösterreich nebst Istrien und Götz endgültig ab: ausserdem gab er ihm Tirol und die Vorlande, doch sollte Ferdinand nach aussen für die

'|| tioeh kurz vor seinem Tode hai Maximilian \a dem IciDsbrudiCT libell vam 34. M&i 1518 das Regiment für die Vürlande in EnäUheini bestlti|rt, allerdings ohne etwas Über »ine ZusammensetzuDg und seine Redile zu sagen. Vgl. die gleichzeitige Kopie dieser Uikimde im StädüircbiT zq Ensisheim und Adler ä. a. O. S. 481. 't Dr, Edunrd Rosenlhal: Die Behördenorganisadon Kaiser Ferdinands I- Wien 1887 im Arcbiv für ftslet* reicbtsche Geschichte Bd. 6g S. ^c ff. '] Das Land ob und unter der Enns, Steipirnark* Komteß und Krido.

VorderÖsterreic-hische Behörden in Ensisheim.

ersten sechs Jahre nur als Statthalter des Kaisera in diesen Gebieten gelten und die Abtretung^ geheim halten 0.

Der neue Herr begann seine Reg^ierung damit, dass BT den Rest des Widerstandes der Stände g^egen die landes- färstlichen Regimenie brach, und griff dann mit Eifer das Reformwerk seines Grossvaters auf.

t Nachdem er (nach der Schlacht bei Mohacs 1526) die onen von Ungarn und Böhmen erworben hatte, schuf « für seinen Gesamtbesitz den Hofrat, den geheimen Rat, die Hofkanzlei, die Hofkammer und den Holkriegsrat.

Diese Zentralbehörden hat Rosenthal*) von verwaltungs- rechilichen und Fellner*) von staatsrechtlichen Gesichts- punkten so gründlich betrachtet, dass es für uns eines Ein- gehens auf diese Seite der organisatorischen Tätigkeit Fer- dinands nicht bedarf

Besonders wichtig für die Entwickelung des deutschen Verwaltungs Wesens ist aber auch die Tätigkeit Ferdinands

I für die MittelbehOrden geworden*),

b Die Aufnahme des römischen Rechts hatte eine durch-

W greifende Veränderung der Gerichtsverfassung mit sich gebracht. Überall bildete sich ein dreifacher Instanzenzug aus. Von dem Untergencht^ das meist mit einem Einzel- richter besetzt war, ging die Berufung an das Obergericht tiüd von dort aus an das Reichskammergericht. In den Tenilorien» die das Privilegium de non appellando besassen, *ie 2, B. in Österreich, gab es ein eigenes Oberappellations-

(gerichtft). Die beiden Oberinstanzen waren stets kollegial orga- niaert und zum Teil aus Rechtsgelehrten zusammengesetzt. Nach dem Vorbilde der Justizeinrichtungen gestaltete licli auch das Verwaltungswesen. Man hat Unter-, Miltel- ttnd Oberbehörden zu unterscheiden. Da Justiz und Ver* Haltung noch nicht scharf auseinandergehalten werden Jconnten, waren es meistens dieselben Behörden, welche

>) A. LncchiD von Ebengreuüi: Österreichische Reichsgcschichte S. 76, ~ RofCDÜiftl 9, lu O, S. 65. J- Hfra: Ge&cbkbte der Tiroler Landtage «on 1518—1535, Freiburg 1^5. 5. 39. •) S- o. S. 62 Anm. 2. ') S. o. & 61 Aam. 2- *J Roiemhal a. a. O, S. 149 6. S Schroedcr ». a. O. SL I39 ff.

^4

Beemelniaiis.

beide Gewalten, die richterliche und die Regierungsgewall ausübten.

Durch die Entwickelung* des habsbur^schen Haus- besitzeä zu einem zentral regierten Gesamtkörper sanken die früheren Oberbehörden der einzelnen Gebiete zu Mittel- behörden herab. Sie hatten aber vor der Zentralbehörde den Vorzug, dass ihr Sitz nicht mit dem des Hofes wechselte, Sie blieben ständig an einem Orte. Die oberösterreichische Regierung sass in Innsbruck* die niederösterreichische in Enns, fipäter in Linz ').

Die Vorlande wurden, seitdem ihre Geschicke in enge Verbindung mit denen Tirols getreten waren, von Inns- bruck aus mitgeleitet. Daraus folgte, dass bei jeder Um- gestaltung der oberösterreichischen Regierung auch die vorländische Behörde in Ensisheim eine Wandlung durch- machen musste.

Schon im zweiten Jahre nach der Teilung von Brüssel errichtete Ferdinand eine Regierung in Innsbruck mit dem Titel »Hofrat« und erliess am 17. August 1523 eine Instruktion für die Regierung in Ensisheim.

Während die Instruktion für Oberösterreich von 1523 verloren gegangen ist, ist die Instruktion für die Vorlande nebht der Einführungsverordnung vom 16. August 1523 im Original im Bezirksarchiv zu Colmar erhalten*).

Uns interessiert die Verwaltung der oberösterreichischen Lande in Innsbruck nur insoweit, als sie mit der vorlän- dischen Verwaltung in Ensisheim in Zusammenhang steht Daher wird auf die Schicksale der Regierung in Innsbruck bloss dann hingewiesen werden, wenn es unser Gegen- stand erheischtp

Im Eingange der erwähnten Instruktion begründet Ferdinand die Aufrichtung eines Regiments in Ensisheioi damit, dass er nicht in eigener Person die Regierung dßf vorderen Lande führen könne. Er habe seine niederöster*- reichischen Erblande zu regieren und gegen »vnsers hey- ligen cristenlichen gelaubens höchsten veindt vnd achter dem Türggen« zu verteidigen. Dazu sei er Statthalter

') RoMnthft] a, *, O. S. 151 Anra. 4. •) Rosenihsl a. a. O. S l57

Anm. ]. Er hitLt auch utisere InstruklioD für verloren, S. 159 Anm^ 3* m

VorderOsterreich liehe Behörden in Ensisheim. ti^

Bruders Karl im Reiche und Gübernator») aller

iterreichischen Land*^ und infolge dessen zu sehr mit

und Händeln beladen, um persönlich, wie er gern

der Regierung der oberösterreichischen Erblande aus-

Ltten,

Es wird also deullich zum Ausdruck gebracht, dass das Regiment nur an des Fürsten statt eingesetzt sei. Eine Regentschaft odtr eine Stellvertretung im heutigen Sintie für den zeitweilig an der Ausübung der Regierung verhinderten Herrscher sollte aber nicht geschaffen werden. Vielmehr wurden die Regierungen nur beauftragt, die Befugnisse des Landesherrn unter seiner Aufsicht auszu- üben. Ebenso wie der Landesfiirst die Vollmacht im ganzen iederzeil widerrufen konnte, brauchte er auch im Einzel- falle die Entscheidungen der Behörden nicht gutzuheissen. Er konnte in jedem Augenblicke eingreifen und die Akte dff Regierungen aufheben oder ändern')-

Unter Maximilian war man noch so weit gegangen, dass die VollmachteTi der Regierungsbehörden von rechts- *egcn erlöschen sollten , wenn der Landesherr selbst an- wesend war»), Irüerdurch wurde der Widerstand der Stände gegen die neuen Behörden lahmgelegt. Ferdinand L*) Meli, der Form nach, an dieser Auffassung fest, ging aber emen Schritt weiter, indem er aussprach, die Regierungen seien: und dies gilt besonders auch für die vorländische Regierung »bis auf vnnser zuekkunfft, oder bis auf ^•nnsem bevelch« eingesetzt. Die Delegation der Regierungs- gewalt blieb eine widerrufliche, Sie erlosch aber nicht bei tler Anwesenheit des I^ndesherrn von selbst, der Widerruf musste ausdrücklich erfolgen. Da dies aber nie geschah» ?o gingen diese Regierungen unmerklich in ständige Be- hörden über. Bei der Bestätigung und Erneuerung der ivorUndischen Regimen tsinstruktton am 12. Februar r574 |*st die Fiktion, dass die Regierung nur in Vertretung •les abwesenden Landesherm handele , aufgegeben und verlesen.

') Ferdinand bewichnet sich hier selbst nkhi als Lamdeaherr. -) T«ncr ••*• 0. XXJV S. S09. ») Adl« (I. a, O. S. 386, *) Ra»£ath«l a, a, O. S. 160 ff

UOKht. U CcAcli. d. Oberrh. M.F. XXII. l, 3

Be«nifriniMiiti

Wenn wir dem En&isheimer Regiment näher treten, so stoßen vnr auf gross« Schwierigkeiten bei Bestimmung seines Verhältnisses zur Imisbrucker Regierung, Streng loqische Zustandigkeitenormen fehlen sowohl tür den Ver- kehr zwischen Innsbruck und Ensisheim als zwischen Ensb» heim und den ihm unterstellten Vorlanden.

Es dürfte sich empfehlen, zunächst die örtliche Zu- ständi|^keit der Ensisheimer Regfiemng zu prüfen, Hierbei werden sich einige Anhaltspunkte zur lies^timmung ihrer sachlichen Zuständigkeit ergeben. Die Instruktion und die Einfilhrungsverordnung sprechen sich nicht über ihren Geltungsbereich aus.

Bei unserer Untersuchung über die örtliche Zuittaiidif- keit des Regiments können wir mit Sicherheit sagen, dass nicht alle Länder, die man als »vorländische« bezeichnete. der Regierting zu Ensisheim unterstanden. Aus dem Rund- schreiben vom 17. August 1523'), in welchem die Eb- setzung des Hofrats für die oberöslerreichischen Lande bekannt gemacht wurde, geht hervor, dass zu den vor- deren Landen in diesem Sinne nur die Besitzungen im Elsa^, Sundgau, Breisgau, auf dem Schwarzwald nebst Villingen und Rräunlingen und die vier Waldstädte am Rhein gehörten').

Die anderen vorderösterreichischen Gebiete, die vor dem Axlberg gelegenen Herrschaften Feldkirch, Bregetii« Sonnenberg, die schwäbische Landvogiei, die Grafech^ft Neuenbürg und die Landgrafschaft im Hegd>u waren nicht dem Regiment von Ensisheim unterworfen *J.

Zweifelhaft ist die Stellung der Landvogteien Orten*^ und Hagenau. In seiner »Geschichte der Reich sl an dvogt^ im Elsass«*) hat Becker das Verhältnis der Unterlandvög^^ in Hagenau zur Regierung in En^iisheim nicht eingehen*^ erörtert. Er sagt nur^): »Als eine Oberbehörde, aufwelcl^^ sie »ihr fleissig A uf&ehen« haben sol Iten ^ werden auss*^^

<) St. A. L K, Cäuu Domim 1523—1526. Lib. 1. foj. 14 ff. - (Hif^r und ttn fotgenden bedeutet St. A. I. K. SiatthaUereiBrcbiv InnsbrucK KopiaJbuchJ. *) Dr, Alföo* Huber: Öst«ieichische Reidisgeschicht« i9^t S. iq, S. 25. ") Dr. Jasepli Hirn: Errhcrza}; Ferdinmid H. von Tlr*:»* Innsbruck 188^. Bd, I S. 46^ Aom. l. -^ *i Von Professoi Dr. Jüsef>* Becker. Straisbutg i. E, 1905. "j Seite ij) a. a. O.

Vorderösterreichische Behörden in Ensisheim. 67

dem Oberlandvogt auch die oberösterreichische Kammer zu Innsbruck , wo die erzherzoglichen Oberlandvögte resi- dierten, und die vorderösterreichische Regierung zu Ensis- heim bezeichnet. Zu Ensisheim mussten sie in allen schwierigen Fällen, welche die Administration der justitia betrafen, sich Rat erholen; zu Innsbruck sollten alle schwierigen Falle , welche das Kammergut , die Ver- rechnung desselben, die Steuern etc. berührten, entschieden werdenc.

Gfroerer') sagt dagegen ganz bestimmt: »Die Hage- nauer Behörde war der Ensisheimer untergeordnet; doch wendet sich wohl auch die Hagenauer Landvogtei direkt nach Innsbruck, wird aber auf Ensisheim hingewiesen. Die von Ensisheim aus regierten Länder hatten eine ge- meinsame standische Vertretung, die sich in Prälaten, Ritter und Städte gliederte. Daran hatten aber die Terri- torien der Hagenauer landvogtei keinen Anteil«.

Schon dieser Hinweis auf die Nichtbeteiligung der Landvogrtei Hagenau an den vorländischen Ständen zeigt deutlich, dass es sich nicht um eine Unterordnung im eigentlichen Sinne handeln kann. Im Gegenteil spricht gerade diese Tatsache für die grosse Selbständigkeit der Landvogtei. Bei ihrer Wichtigkeit darf man nicht an- nehmen, dass sie in dem dreifachen Instanzenzuge, nach dem sich Rechtspflege, Verwaltung und Rechnungswesen gliederten, gegenüber der Mittelbehörde in Ensisheim die Stellung einer Unterbehörde eingenommen hat.

Das Richtige wird wohl sein, dass die LandvÖgte von Hagenau und der Ortenau, die ja auch durch ihr Ver- hältnis zu den freien Städten *) ihres Bezirks eine ganz andere Tätigkeit entfalteten wie die Regierung in Ensis- heim, sich nur bei dieser Rat holen mussten, ohne ihr aber unterstellt zu sein. War doch das Regiment in Ensis- heim für beide Landvogteien die am schnellsten und leichtesten erreichbare österreichische Kollegialbehörde 1»)

') Gfroerer: »Die katholische Kirche im österreichischen Elsass«. Zeit- ■cfarin Tür die Geschichte des Oberrheins. N.F. X S. 484. *) Diese St&dte *uta einerseits die Dekapolis und andrerseits OflTenburg, Gengenbach und 2«U am Harmersbach. •) L. Spach a. a. O. S. 4, S. 53.

5*

Beemclniftiis.

ÜTisere Auffassung findet ihre Unterstützung' in den Bestallungen der T-andvögte. In derjenigen des eritea Hagenauer Unterlandvogts der zweiten österreichischen Epoche, des Hans Diebold Waldner von Freundstem '55^ 1561'), heisst es d, d. Innsbruck den 17. Oktober 1558, er solle auf; »uns, auch unser stöthaker. regennten und camerräth unserer Oberösterreichischen lande, auch auf unser regierung in Obern Elsas sein aufsehen haben«, und ferner wird ihm anbefohlen, dass er: »was ime aber zu schwer sein würde* dasselb und souil die administratioa der justitia beirift, allzeit an gemeUe unser regierung ifl Obern Elsas, alb die ime am nechsten gesessen sein» was aber unser caroergut, die verrayttung desselben, auch steuren und hilffen und andere der camer anhengig sacben beruert, dasselb an gemelte unsere Statthalter und camer- räth der Oberösterreichischen lande bringen und gelangen lassen solle*).

Fast wörtlich ebenso lautet die Bestallung Ludwig von Schönau als Landvogt in der Ortenau d. d, Innsbruclc, den 2&. Juli 1570. Infolge der Errichtung der Rechnün^s- kanjuier in Ensisheim am 14, Juli 1570 wurde es ihm frei^ gestellt , ob er sich in Rechnungssachen nach Innsbniclc. oder nach Ensisheim wenden wolle*},

Als wirklich dem Regiment in Ensisheim untergeor^"^ nete Gebiete sind nur die oben iq dem Rundschreib«?*^ erwähnten Gaue und Städte anzusehen. Obwohl von 13^^ bis 1648 in den Vorlanden Neuerwerbungen oder Gebiet^ abtretungen nicht vorkommen , so finden wir doch in d^ Akten aus jenem Zeitraum hie und da eine Herrscht mehr oder weniger aulgeführt, die Ensisheim unterste!»' Dies rührt daher, dass habsburgische Besitzungen en ^ weder neu verpfändet oder alte Pfandschaften abg'elöä wurden ^),

■) Becker a. %. O. S. 90 ffl *) Kopi^buch •BestalluugeQ und R«uer4 von f-^^i ^Sl^ ^' ^^ ^"* BejürltHircbiv in Colmar foL 16 ft. und Becktfl ■. A- O, Beil. 4 S. 35] if. Das KopiaJbuch wird rortan nur mit C. 86 xiCtfri wftrden. - >} C, 86 foL Ijt ff. Dft£ Nähere übci die Ort«D&u s. bei Ebc4 h&rd Gothein: WirtschäriHgescbichle dea Seh wartwaldes S. 207 308. ^ *| Dr. M. KJrdiser: Elsas» itn Jahtt 164^. Duisburg. S. 13^. Die ftIM Ternlorien, Staiistischc Miticilangeo XXVtt. 1896, S- 26 fl. Das RdclisUi^ Ebass-LoihriogeD bei den dnzelaen Orten. Dr. Overmuiti a. a. O. S. 16.

VoTdcrflstenTtchisclic Behörden in Ensiiheim,

69

XHe Besitzungen im Sundgau bestanden aus der Graf- schaft Pfirt und den Herrschaften Landser und Mas- münster. )£m Die Grafschaft Pfirt zerfiel wieder in die Herrschaften: ^ffirt, AUkirch. Thann, BeflFort und Rothenburg (Rouge- |B0Bt).

I Unter Ferdinand I. und Erzherzog Ferdinand 11. von Tirol waren nicht verpfändet die Herrschaften Thann, Beffort und Rothenburg J|. In Thann*) und Rothenburg sass ein Österreichischer Vojft und in BefFort ein Obervogt«) für die Unterherr- «chaften: Beffort (Belfort), Dattenried (DeUe), Rosenfels (Rosemoni). Lassyse (grande Maine de l'Assise oder Gross- meiertum Essis) und Ingelsodt (Angeot).

Im »Elsas?< d. h, im Oberelsass gehorten den HabS' bürgern als Hausbesitz die Herrschaften: Ensisheirn, Senn- Heim. Isenheim, Bollweiler und Landsberg. Hier wechseln in den LTrkunden die Namen Vogtei und Herrschaft mit- einander ab; die Vorsteher der Bezirke werden bald Arat- leuie bald Vögte genannt, so dass sich auch in dieser Hinsicht keine einheitliche Bezeichnungsweise unanfechtbar feststellen lässt. Die Herrschaft Isenheim war z. B. früher tnurbachisch. Die Habsburger übten zuerst nur die schirm- vogteiÜchen Rechte, später die Territorialherrschaft aus. Gerade hier kommen die Benennungen »Vogtei« und »Herr- schaft« gleichzeitig und nebeneinander vor^).

Zur Herrschaft En.sisheim gehörten nur die Stadt und Rülisheim, sowie ein Drittel von Ungersheim. Diese Orte Dnterstanden dem Stadtvogt» Alle übrigen Orte der Herr- schaft waren Sesslehen*).

Die Herrschaften Bollweiler, Sennheim und Landsberg Waren während des Bestehens des Regimentes immer ver- pfändet.

Das schon im Unterelsass gelegene Weilertal oder Albrechtsial war ebenso wie die Herrschaft Hohkönigsburg

'\ r>i« Herrschaft Pfirt war seit 107 nicht verpffindet. C S6 f. 95. -^ *l C »b f. ^7, 1) C 86 f. 50. *) C. Ä6 f. 101. *) Kin!bneT a. n. O, ^ '*■ Die *Uen Territorien S. 40, Gerber. System des deutsicbeii Privat- •<thts. ]taa. fSgo. § 107 Anm. 7.

70

Beemelniaiis.

während der ganzen, fiir uns in Betracht kommenden Zeit zu Pfand gegeben.

Zu diesem Havsbesit2 kommt noch eine Anzahl von njchtSsterreichischen Gebieten , welche die Habsburger als Inhaber der Landgrafschaft besassen. Hierher gehört vor allem die Herrschaft Rappoltstein, die ein Österreichischer Landstand geworden war und gegen deren Urteile die Be- rufung nach Ensisheim ging» ferner die gesamteoberelsassische Ritterschaft, die Land^s.'>en, und die Prälaten* mit Ausnahme der Abteien Murbach und Münster im Gregoriental *).

Über die österreichische Verwaltung in den rechts- rheinischen Gebieten ist noch keine zusammenfassende Arbeit erschienen, obwohl dort die Habsburger mit geringer Unterbrechung*) bis zum Beginn des ig. Jahrhunderts geherrscht haben. Es besteht nur eine »Geschichte der K, K, Vorderösterreichischen Staaten {Sankt Blasien 1790), die anonym erschienen ist und Franz Kreutter. einen K.api- tular von Sankt Blasien, zum Verfasser hat'). Auf Grund dieses Werkes und an der Hand des Kopialbuches »Be- stallungen und Reuers« C. 86 soll im folgenden eine kurze Aufzählung der rechtsrheinischen Städte und Landschafter» versucht werden, welche bis 1648 von der Regierung ir¥ £.nsisheim abhingen.

An Städten gehörten hierher: Freiburg, ßreisach, Neuenburgj Endingen, Kenzingen, Waldkirch, Villingen und Bräunungen. Diese Orte hatten weitgehende Stadc- rechte und Freiheiten.

Im Schwarzwald lagen die Kameralherrschaft Triberg, die zu der uns beschäftigenden Zeit stet» verpfändet war, und die Grafschaft Hauenstein*).

Die übrigen Gebiete im Österreichischen Breisgau unter- standen dem Obervogt von Kastelberg, Schwarzenberjf. Kenzingen und Waldkirch»). Ihm waren wieder die Amt-

») Overmajin a, *. O. S, 17 ff, *) Bieisach war mit Hocb»t«tl (Hn|- ftettenl, Niedcrrimsingen, Harten iHartheitn cnd Achkarren von 1648—1697 aad Fielbuig mit Lehen, Bc!»Tihj;Lua«D und Kirchzari^n \oa 1&71) 1697 ^^^^ c(Vsi»ch. t. Kreutter ä. a. O, 11 S. 34T und 371. *) Vgl. sacb 1>. Josef Biidef : Die ehemaligen breisgauischen Stände. KarJsnjbe t S46, *) Kreutter I, XIX* und II, 71 ffl und 89— 90. Gothein a. a. O* S. 453' -* »] C. 86 f. 1 20 ff.

VorUeTCstcTTEichlsche Behörden m Elosisbeim-

71

^

te von Kümberg und Kenzingen '), von Kastelbergf^ hwafiteoberg" und Wd-ldkirch^) und von Elzach unterg^eben. Ausserdem wurden noch die vier Waldstädte am Rhein, ckingeri und Waldshut auf dem rechien Rheinufer und heinfelden und Laufenburg auf dem linken Rbeinufer bs-t den dazu gehörigen Herrschaften >| von Ensi&heim 5 regiert. Diese vier Städte hatten einen besonderen Hauptmann über sich. Dieser Hauptmann war gleichzeitig Oberwaldvogt und Vorgesetzter des Waldvogts der Graf- schaft Hauenstein*).

Zu den Städten und Herrschaften auf beiden Rhein- ufern kommen noch die verschiedenen Bergwerke, deren oberste Beamte, die Bergrichter, unmittelbar von Ensis- heim abhängig waren.

Die Zahl dieser Beamten ist auch keine beständige, «e wächst und nimmt ab, je nach der Ausdehnung oder Einschränkung des Bergwesens in den Vorlanden.

Hierher zu zählen sind die Bergrichter im Rosenfelser- tal (Rosemont), im Masmünstertal und Asseltal (Auxelies), <iie von den habsburgischen Landesherm und den Herren ^uRappoltstein gemeinsam ernannten Bergrichter im Leber- täl deutscher Seiten und die Bergwerksbeamten im Lebertal welscher Seiten ^J, die ßergwerksoffiÄiere im Breisgau und am Schwarzwald mit dem Sitze in Oberried im Zastlertal und das Simonswäldische Eisen-, Berg- und Schmelzwerk,

Wir können hier auf das einzelne nicht näher ein- (fehen. Es genügte eine Übersicht über das Gebiet zu geben, das von Ensisheim aus geleitet wurde.

Wenn Einzelgeschichten für jedes Gebiet bestünden*), konnte vielleicht genau das Mass der Rechte ermittelt Werden, das jeder Herrschaft, jeder Stadt gegenüber der vorländischen Regierung zustand. Aber gedruckte Quellen

'i C. 86 f. 6j Kremter U S, 251. *} C. 86 f. 125. >) Zw iaMilen gehArten die drei Herrschaften Mölibach, Fricktat, Rheinlul,

^rtttt!« I S, 57ti Anm. a, *) KteuUer II S, 72 ff, Gotlieia t. a. O. *J? Dtr Obervogt de» Schwftrxwaidefi war immer Scbultheisf von Walds-

■* 'eit dem Baiietnknege. WaJdsdut Ji»Ue die besondere BluiKericbtsbarkeil.

^ WaMvogl lebte ia ständiger Feh^le tnit den B«Tprichtein. Guthein S, 62$.

•^ N C. Sb (. 30. Owermann &. s. O. S. 18. *) VgL a, a. »Überblick über die

^^■^ictileder Stadt BriiunUngeQ< von Dr. Engen Balzer. DoDauescbingen. 1903.

m

dock

al$ ein Be- aaf die s-ie ibr ■). ifiemach w4re die Regienit^ ■ine »f g^Jichobene AfaCeäiuig- der ober- Re^iervB^ waA dbacr daher nebengeordn» Sie dinrfte aber riel^ schwierige Geschäfte nicht ohoe wohtehge Atth^ge in Izmsbmck eriedigien. Es konnte auch von dort aas jederzeit m ihren Geschäftsgang ein- gq||gifliH> werden. D^er blieb sie inso^erti stets abhAngif md ootergeofdnet,

AI» Gericbtsb^Orde hatte sie glek^&Ib eine doppelte SteUune^. Sie war Benifiii^änstaiu gegen die Urteile der Untergerichte, Ihre eigenen Urteile konnten aber ent- weder, auf Grund alten Herkommens, wieder nach lnn9-

*) fUaalM *. L O. S. isB» IS^ K. Sl A. J. Cun Domtnl IJJ} IS>6. Bt 1^: B^cnil «bcr «lAe tetieraDc der *of^trn Ostetr. erbluid h«mch«ftea uad gefkief >]hr«£ lud je «kr liiaifeq ioderB ntiHung lo Ya*;ir. ttttorpcriat geweacn utd ix «afsefa«a laf dncAie (dkifaiB. Zitiett bei > a. O. & 158 AiifD- 4.

^

VorderosterrvicMvclie Beliftrden io Ensisheim»

73

brück in Berufung gehen, oder sie waren unanfechtbar von der Regierung in Ensisheim in letzter Instant und rechtskräftig erlassen, Als Gerichtsbehörde war das Regi- ment somit teils selbständige Oberinstanz, teils unselbstän- dige Zwischeninstanz.

Ganz und gar war das Regiment von Innsbruck in allen Geldangelegenheiten abhängig. Da eine vorderöster- reichische Raitkammer erst nahezu fünfzig Jahre später ins »Leben gerufen wurde, musste es zu jeder Ausgabe vorher die Genehmigung der Oberösterreichjschen Regierung und Kammer einholen, Kür Rechnung der Kammer in Inns-

Ilruck hatte es die Gefälle von den Ämtern und Ffand- ichaften, sowie das von den Ständen bewilligte Türken- hiJfsgeld von 40000 Gulden '> einzuziehen und zu ver- rechnen. Alle Kammersachen waren der Innsbrucker Kammer iut Genehmigung und Verbuchung abzugeben»). Die Behörden, die der Regierung in Ensisheim unter- standen, waren ebenfalls wie wir aus dem oft erwähnten Bpker>nenbuch C. 86 ersehen angewiesen, sich über ihre Hinnahmen und Ausgaben mit der Innsbrucker Kammer

In: vergleichen. Eine genaue Abgrenzung der sachhchen Zuständigkeit des Regiments lässt sich mangels einer vorländischen ^dä^rdnung nicht vornehmen. Die Instruktion gibt auch Veine erschöpfende Aufzählung der Vollmachten des Regi- 'Ti&nu. sie enthält genaue allgemeine Anweisungen , lässt aber im einzelnen der Behörde grosse Freiheit.

Eine wichtige Quelle für die Befugnisse des Regiments Wd der einzelnen Beamten bilden auch die umfangreichen ^Stallungen, die leider nur Äum geringsten Teile auf uns frommen sind.

1) Nach Kreulter A, ä, 0. Jt S. 204 Aam. a. warcD die 40000 Gulden turiUiges Ge«chenk der vorlSnctiscben Stände ad Kort V. wahrend der ' 1 Monal« »einer Regienipg. Von dieier Summe hauen di« Städte im ^^M 8S0S lt., di« StSdte im Eluis losoo d, und die Riller und ^fi»ten 20992 fl. atifEubritii^eti, Aus dieser »Türkenhilfe« wurden 0. ■■ auch ^ Kofien für deo Rathauäbau in Ensisheim bcstriUen, i, meiQeD >Beitrag tur ^KM^icbt« des KaLhaujes in Easisheim« Jahrbuch des VogcAenklubs 190$ ^ *7 ff - *) Hirn, Ferdinand 11. a, a. O, S, ^30,

Hauptsächlich hatte das Regiment in Ensisheim die Regienings- und Justi^gewalt auszuüben. Ob es sich damals schon in zwei Senate gegliedert hat. von denen der eine die Justiz-, der andere die Verwaltungsgeschäfte zu besorgen hatte (wie in späterer Zeit)» ist aus der In- struktion nicht zu ersehen wahrscheinlich ist es immer- hin, da dieser Brauch beim nieder- und beim oberöster- reichischen Hofrat bestand ').

Die Regierenden des 1 6. Jahrhunderts waren wie die Teilung im Senate zeigt sich also schon bewusst. dass Justiz und Verwaltung zwei verschiedene Dinge seien. Sie kamen aber noch nicht zur Schaffung zweier getrennter Behörden, zumal eine Trennung zwischen öffentlichem und privatem Recht jener Zeit noch unbekannt war*).

In erster Linie war das Regiment Justizbehörde und hatte für eine beständige, gerechte und gleichnjässige Rechtspflege zu sorgen*).

Briele * ) behauptet , d as Regiment sei gewesen : >une chambre de justice, (Regiment) devant laquelle etaient portees. par appel» toutes les sentences rendues. au criminel et au civil, par les baillis par le Directoire de la Noblesse pour les causes des Nobles seuls etaient Interesses» chargee en outre d'arrdter avec Tarchiduc. et de faire executer tous les reglements de police et d'admi- nistration interieure«. Dieser Satz bietet zu mannigfachen Bedenken Anlass. Es darf nicht ausser acht gelassen werden» dass die Städte und Herrschaften eine weitgehende Autonomie besassen und vielfach sogar den Blulbann hatten*). Nur aus einer Sammlung der Privilegien tief

*) Rosecthal n. a. 0. S, 163. *) Twncr XXlV a. n. O- S. 512- ') Davon, dass sieb die Rite £U den einzelnen Geschäften ia b«fititnmleT Anzahl oder an gewtssea Tatzen versammeln mussleiit sagt die vorländi^lie [nstrukttc>n kein Wort. Ander« -war es in Tirol s. Rosenthal a. a,. O. S. l&j und Anm, 1 . *) Brille ■. a. O. S. 2. ^ *) Die Örtlichen und Ütilff^ behörden wurden in den ÜsierreicbUchen LAndern von der Verwaliungt- reorganisalion Dicht bcrUhii: utid behielten bis ins 1 8. Jahrhundert ihre mittel- alterliche Verfassung^ Schr5der a. a. O. S. Sbj\. Dn$ rührt daher, dus ht\ den Dtederen Behörden die Gerichtsbarkeit und die Fül]zei;gew«.k in dco Hüideo von Grund* und Feudaiherrnt von iandesfürsilichett und unieiUnigea Städten, von Dorfobrigkcilen und! von aus der Lebens- und Ständeverfusun^

Vorderösterreichische Behörden in Eniusheim.

75

g einzelnen Gebiete könnte festgestellt werden, wie weit der

t Recht&zug nach Ensisheim ging. Bezüglich der Stadt

"^ Ensisheim wissen wir, dass ihre Malefitzurteile vor der

-**- Vollstreckung zwar dem Landesherrn vorzulegen waren;

i* von einer Berufung an das Regiment war aber keine

^: Rede»).

* Von einem directoire de la Noblesse, einem Reichs- ritterschaftsausschuss, kann im Oberelsass schon deshalb

! ^ nicht gesprochen werden , weil es dort gar keinen

'-r. reichsunmittelbaren, sondern nur einen landsässigen Adel

i gab«).

J Mangels einer Landsordnung war für das Verfahren

* in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das römische Recht ! und das Herkommen, in Strafsachen aber seit 1532 die '- Constitutio Criminalis Carolina, die peinliche Halsgerichts- ordnung Karls V. massgebend 3).

Die Bescheide oder Urteile mussten den Parteien ent-

w^eder vom Regiment selbst oder von der Kanzlei er-

oflFnet werden. Seine rechtskräftigen oder nicht weiter

anfechtbaren Urteile hatte das Regiment vollstrecken zu

lassen.

Eine richterliche Unabhängigkeit in unserem Sinne >V'ar noch unbekannt. Der Richter war, eben so wie jeder andere landesfürstliche Beamte, mit frei widerruflichen Vollmachten ausgestattet und stand unter dem Befehl des L andesherrn *). Dies trat am deutlichsten in solchen Sachen zutage, bei denen Rechte des Landesherrn in Frage Icamen. Das Regiment durfte hier einen Bescheid oder ein Urteil nicht abgeben, ehe Statthalter und Hofrat der oberösterreichischen Lande zugestimmt hatten.

"^'^oi^gangenen Gerichten war. Diese stützten ihre Gewalt zumeist nicht *^^ eine Verleihung, sondern auf eigenes Recht. Den beiden Kaisern Maxi- ''^ili&n I. und Ferdinand I., die mit solcher Energie die Verwaltung bei den ^b«r. UQ,} Mittel behÖrden neugestalteten, gebrach es sowohl an der politischen, *'* an der önanziellen Macht, um auch an diese, seit alters bestehenden ^"»richtungen die bessernde Hand zu legen Tezner a. a. O. XXIV S. 499. ■) Merklen a. a. O. I 5. 280 ff. Vgl. meine S. 4 Anm. 3 erwähnte Arbeit. ~~~ •) OTermann a. a. O. S. 21, aber anders Merklen I a. a. O. S. 310. ') Tezner a. a. O. XXV S. 87. «) Tezner a. a. O. XXIV S. 495.

76

Beemelmins

Das Interesse des Fiskus wurde beim Regiment durch den Kammerprokürator wahrgenommen '). Nach der Be- fitallung' des Lizentiaten Leonhard Linckh als vorländischen KammerpTükurators, d.d^ Innsbruck i. Mai 1555*), musste dieser Beamte: auf fiscalischen sachen aüenthalberi. in iinsem fordern landen, fleyssigs aufmerken haben und der- balben von den gefellen visci gute kundtschafft machen, und alle und jede ungehorsame, widersässigkeit, gwaltige

etngrif und handlung, die er erfart und sonst

alles anders» so dem fisco anhengen, den berüern, und un& als regierenden Herren und landtssfür&ten äu Oester- reich in den vorgemelten unsern fordern landen zu ersuchen, zu beklagen, zu recht vertigen, zu puessen, und zu straffen gepürn mag , gegen meniglichen , niemand^ u&sgenymen, vor dem vilgemeltem unserm re^imeni nach unserm, auch unserer Statthalter regenten und camerräthen unserer Ober- oesterreichischer lande, auch der bemelten unser regierung" in Obern Elsas bevelch. mit vleiss fürpringen, ersuchen, beklagen und rechtvertigen. darinnen kains vor dem andern verschonen und wissentlich kaynerley falsch geferlichait oder unrecht geprauchen, auch sich mit kainer strafwir- digen parthey vertragen one wissen und willen obgenanter unser regierung der vorderoesterrelchischen lande, die con- fiscierten und verfraewelten gueter zu unsern banden ein- ziehen und getrewlich verrayten, haimlichayten, underricht und behelf. so er in der Sachen erkandet und erfart, dein fisco zu schaden, nit offenbaren .,...« Ausserdem wurde er zur Amtsverschwiegenheil, Unbestechlichkeit und Treue wie jeder andere Beamte verpflichtet.

Nach dieser Bestallung hatte also der Kammerprofcü- rator nicht nur den Fiskus vor Gericht iu vertreten, er musste auch sonst ausserhalb des gerichtlichen Verfahrens dafür sorgen, dass das Kammergut nicht vermindert und benachteiligt wurde. Ja er hatte sogar in Fällen, in denen ein privates, finanzielles Interesse des Staates nicht berührt wurde, als Hüter der öffentlichen Rechte des

') Vgl- Rof«ii(h»l *. a. O. S. iisff- 'der Kammcrpiocuralor« und T«ner a- a. 0. XXV S* 74 ff- »der Fisk*l- odcT KanMnerpnKura,lDr«- ^} C. £6 f. 3. ^

Vorderasierrekchi&che Behörden in Ensisheini.

?r

ifeutreten ")* Ein Beispiel ist das. auch in unserer istruktion geregelte »Zwangsverfahren zur Verwirklichung Rechts gegenüber den Ungehorsamen«, der sogenannte; landatsprozess 87«*)» Bei Streitigkeiten der Untertanen Uereinander sollte das Regiment vermittelnd eingreifen tnd nötigenfalls durch Befehle Ruho schaffen"). Wenn iber solche Befehle nichts fruchteten, 50 musste die Sache Tau untersucht werden, damit nicht: Kjie armen Leute**) lurch die Mächtigeren in unbillige und überflüssige Kostea stürzt und das fürstliche Ansehen geschädigt würde, teilte sich heraus, dass derjenige, der dem Befehle nicht luachkommen wollte, auch in der Sache selbst im Unrecht wart so hatte der Kammerprokurator gegen ihn ein Straf- verfahren wegen Ungehorsams einzuleiten*).

Dem Regiment lag als eigentlicher Regierung^sbehörde [die Leitung der Verwaltung ob*)» Es hatte allgemeine fVerfügungen tu erlassen, um Handel und Wandel zu regeln und um Ordnung und Sicherheit aufrecht au erhalten, |E* beaufsichtigte die Ausführung seiner Befehle bei Unier^ men und Beamten und leitete vor allem die Poli/ei, In nnem Auftrage befehligte der Landprofoss die »Casaggen* 'reutter*'), die Landgendarmerie. und bekämpfte die Land- streicher und Zigeuner sj. Dem Regiment stand das wich- tige Recht zijp Acht und Bann an des Landesherrn Stelle «u verhängen, ohne dass in der Instruktion etwas über die i^orm, in der dies Recht ausgeübt werden konnte, ent- halten wäre 9).

Während der Landesherr steh in den Instruktionen für die oberösterreichische und die niederösterreichische Re- gierung nur die Verleihung von geistlichen Lehen vorbehalten *^atle, konnte das Regiment in Ensisheim auch keine welt^

K*) Seiner Slellanp «ottpHchl hti uns etwa einerseits die des >Reicbs* lIlirBcktiglcn für Zolle und Steuerot (s. PauJ Labarid, Dis SUnlsrecht d*?i Ucb«D Reich«, «weite Auflige Bd. 11 S. 933) und »ndrerscils 4ie de« ,^**iMnwmlit ») Tetner XXIV S. 47' *) RoscDthal S. 167. I^BhAtnie Leute« ist tier damalige terminuB lechricü& für ^ii Untertanen«. ^B^er S. 540. •) Teiner XXV S. 86. «) Temer XXlV S. 52a ff. ^ ^tuuAk« ist heule noch die Tussische Auisprache vad udSerm »Ko'saki. ^ . A- C. (Bezirksarcbiv Colmar) C. 70. ") Über die Bjinn- und Acht- ribung ia Ober' und Nitrderf^&lerrcich s. Roaenthal S. 167, 168.

78

Befn^elm An».

liehen Lehen verleihen und keine Verpfändungsverträg eingehen* Die österreichischen Herrscher waren sogar s vorsichtig, dass sie dem Regiment, so lange es bestanc nicht einmal ein Amtssiegei gewährten. Dadurch wurd es in wirksamster Weise gehindert, eigenmächtig Lehena briefe und Verpfandunpfsurkunden auszufertigen*

Alle vom Regiment in Ensisheim ausgehenden Ui künden mufisten von sämtUchen Räten mit ihren Privat siegeln versehen und vom Landvogt oder seinem Stati halter und dem Kanzler unterzeichnet werden i).

Bei Aufruhr und Kriegsgefahr hatte das Regimen alle Massregeln zu ergreifen, die keinen Aufschub erleidei konnten. In nicht eiligen Fällen musste bei solchen An lassen erst Bescheid von Innsbruck eingeholt werden.

Auf Befeh 1 des Landesh erm berief die Regierun| auch die drei vorländischen Stände nach Freiburg, Breisac] oder Ensisheim, um über die öfFenthchen Angelegenheiten über das Aufgebot der Wehrmacht, über ordentliche um ausserordentliche Steuern u. dgl, m. zu beraten *). Eiw Teilnahme an der Gesetzgebung oder an der Ausübun] der landesfiirstUchen Regierungsgewalt war aber da ^itänden nicht eingeräumt*}. ",<«,.. ^H

Die ordentlichen Einnahmen hatte der GeneralSS nehmer von den Amtleuten^ Einnehmern» Bergrichtern, Zoll nern usw. einzuziehen und an die oberösterreichische Kamme abzuliefern*). Ihm stand als Hilfsperson ein Generalsuper intendent^) zur Seite. Wir werden auf beide Beamte be Besprechung des Kammerwesens noch zurückkommen.

4

^t Dm alte Landgericht im Obtren £l&aas taatle ein eigenes besessen, g. Sd^midlin «. 4. O. S. 73 Anm. 6. Bei Errichlung des Regica^iiU wurde dieses Siegel auf der Regiening_';kanilei hinteHrgt, Hierdtirch verirt such die Stadt ihr Insiegel. Im Jahre 155S bat sie den Kfniser um «il eigCQU Sichel. Durch Urkunde d.d, Wi&n 7. Mai 155S (Scfidlärchiv Er»is heim AA. l^ verlieh ihr Kaiser Ferdinand L »uonser Osterrekhisch WApp^Bj mit tiamen ainen scbillt der ßfacTzwercbs ia drcy^ gldch thaill geibaiUt {4 wpichrs erst unnder und driU obrr Ihail) rot odrr rubinfarb^ unnd ander odBI miCiJer chAill solches ächillts wetsi oder silberfarb. one den helbm und obeil klaiaats, für ir stat wjippen zu fuern uTin<t zu gebraachen«. ^ *} Bnt| a. a. O. S. 2. _ ») Teiller XXIV S. 471, 493. *] C, Bb f, Btt. *J C Ij f. 26. Der Titel >Gc0eralsuperintendent< entstammt der ntedcrlftndiKbfii Finfincverwaltunj;, s. Adler a, a. O- &. 79.

VorderOsterreichiscfae Behörden in Ensisheim. yg

Die ausserordentlichen Einnahmen , wie der aus der bargundischen Zeit übemom mene »Böse-« oder »Mal^ pfennig«'), den die Stände unter Ferdinand I. von fUnf zu ftnf Jahren zur Ablösung der vielen verpfändeten Herr- schaften bewilligten, wurde von ständischen General- steuereinnehmem unter Aufeicht des Generaleinnehmers erhoben 8).

Diese und alle übrigen Finanzbeamten der Vorlande unterstanden bis zur Errichtung der Kammer in Ensis- heim unmittelbar der Oberösterreichischen Kammer in Innsbruck.

Alle Beamte, hohe und niedere, wurden von Inns- bnick aus ernannt. Ferdinand hatte sich ausdrücklich in der Instruktion von 1.523 das Recht vorbehalten, die Zahl der Räte zu mehren oder zu mindern. Wie das Kopial- buch »Bestallungen und Reuers« C, 86 zeigt, wurden nicht nur verschiedene Amtleute zu Räten ernannt, ohne dadurch zu Mitgliedern des Regiments zu werden . es finden sich Auch Ernennungen von Räten, die nur in ausserordent- lichen Fällen zur Dienstleistung herangezogen wurden. z. B. wurden Rechtslehrer der Universität Freiburg zu Raten ernannt. Diese hatten offenbar bloss über besonders schwierige Fragen ihr Gutachten abzugeben s).

Die Bestallungen gewahren uns fernerhin einen tiefen Einblick in die rechtliche Natur des Beamten Verhältnisses jener Tage. Wir lernen aus ihnen, dass die Beamten jener Zeit mehr als landesfürstliche Diener, wie als Staatsbeamte im heutigen Sinne aufzufassen sind. Jede einzelne Bestallung niit dem dazu gehörigen Revers ist eine Urkunde über einen zweiseitigen privatrechtlichen Dienstmietevertrag, der

') Der »böse Pfennig« oder das >Umgeld« war eine Abgabe von einem PfcDnig von jeder verkauften oder verschänkten Maß Wein. S. Schmidlin ■' t. 0. S. 214. In C. 86 f. 42 findet sich folgende Definition des bösen PtcDoigs: »das ist von ainer jeden mas weins, so in vorgemelten unsero niritenthumben, landen und gebieten durch die wirt, gastgeben, weinschenckhen nod ander, so die wein nach der mas ausschenckhen und verkaufen«. ^er s. o. S. 19 Anm. 3 sagt, dass: »vom Fuder 4 Gulden 8 Rappen und »oai Saum ein halber Gulden ein Rappen als Masspfennig entrichtet wurden. ^Q Saum rechnete man zu 80 Mass, die Wirte und Weinschenker ver- •teuerten aber nur 76 Mass, indem das Übrige als Abgang galt.« *) C. 86 f. 42 f. _ ») C. 86 I. 40. 41, 80.

8q

Becnelmaos

zwischen dem Herrn und dem Diener unmittelbar abg-e- schlössen wurde» Es lag eine rein persönliche Vollmacht zur Amtsführung vor, die mit dem Tode des anstellenden Landesherrn endigte*).

Das Beamtenrecht ruhte auf einem ethischen und un- mittelbaren Verhältnis zum Monarchen* Dies kam deutlich in den umfangreichen Eidesformeln zum Ausdruck. H^ gcib daher auch kein Disziplinarrecht im modernen Sinne* Die Absetzung und Bestrafung von Beamten konnten ohne Richterspruch verfiigt werden').

Der Dienst war streng geregelt. Alle Tage inussten die Regimentsbeamten arbeiten , nur öffentliches Verhör und Rechtstage waren an Sonn- und Festtagen verboten,

Die Amtsstunden dauerten vormittags im Sommer von 6 g und im Winter von 7 10 und nachmittags immer von 1 —-4 Uhr. Wer zu spät oder gar nicht kam , wurde in ein Register eingetragen und erlitt verhältnismässigen Gehaltsabzug'). Wer zur Erledigung von Privatgeschäften oder krankheitshalber fern bleiben wollte, musste aus- drücklichen Urlaub vom Landvogt oder Statthalter haben,

An der Spitze des Regiments stand der I^ndvogt, Da er die Person des Landesherrn vertrat, wurde er stets aus einem alten und mächtigen Adelsgeschlecbte genommen und mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet*).

Seine Befugnisse konnte er auf einen Statthalter ü'ber- tragen, der gleichsfalls stets dem Adel angehören musste. Dieser Stalthalter war nicht wie in Tirol der unmittelbare Vertreter des Landesherrn, sondern nur Vertreter des Landvogts, Es bedurfte auch keiner besonderen Ernennung'i die Statthalterschaft in Ensisheim war ein Ehrenvorreclit des ähesten adeligen Rates*

In der Bestallung des Alwig, Grafen zu Sulz^)» d.d. Innsbruck 12. September 1567, wurde dem Landvogt lur Pflicht gemacht: »mit stätem wesen yederzeit« zu Ensis- heim iu wohnen. In ruhigen Zeiten durfte er alljährlich

«) Teznrr XXIV S. 4()4- *) Tmhi-f XXIV S. §99 ff. •> Voil dcTD G«hAlts< und FensionsvcrhältnisseEi wird UD(en in anderem ZuMinmea** bang («eaprochen werdra, *) Roecnlhal S. 159 Anin, 4. ^) C. 86 f. lil- Alifie GraT von Sulz starb am 4. Januar 1^7^* ^' RftndsaU C. £6 f, 117.

Vorderitoteneiclilsche Behörden ia Eosisheim. 8l

xwei Monate abwesend sein. £r musste: »unnsere lanndt imnd herschafften, Schlosser» statt, dörffer und weyler, auch alle und yegliche unnser underthanen darein gehörig und wonend, in unnserm namen und an unnser statt zu unn- senn vorab und darnach unnsem nechsten erben banden innenhaben unnd die seines höchsten Vermögens getrewlich verwesen, versorgen, unnser obrighkait ehehaften, herlich- khaiten, gerechtigkhaiten und gewaltsame in perkhwerckhen, schätzen, gelayten, vorsten, wildpannen, gejaiden, visch- waiden und allen oberkheiten und gerechtigkhaiten, so iinns als hem und landtsfursten von recht und gewonheiten in den obberüerten unnsem lannden, stetten und gebieten zugehoren«.

Als oberster Hauptmann ^) hatte er für die militärische Sicherheit des Landes zu sorgen. Ihm unterstanden die Burgvögte und die Fussknechthauptleute , die Büchsen- uod die Zeugmeister, vor allem aber die einzelnen Vögte, deren jeder die Durchmärsche feindlicher Truppen zu hindern und die Burgen instand zu halten hatte. Geriet einer der Vögte in Kriegsgefangenschaft, so durfte er nicht mehr in seine Burg eingelassen werden, wenn dem Landesherrn Schaden daraus erwachsen konnte und der Feind ihn nicht bedingungslos freigab«).

Der Landvog^ hatte weiter darüber zu wachen, dass

die Gotteshäuser, die Männer- und Frauenklöster durch

ihre Vorgesetzten in geistlichen und weltlichen Sachen

Wohlregiert und dass bei ihnen gut hausgehalten wurde.

Wenn er in Kriegszeiten Kammergut angreifen musste,

^ sollte er als guter Haushalter handeln und gewissenhaft

Rechnung darüber führen.

Er hatte die Unterbehörden in der Ausübung ihres A-mtes zu schützen und zu unterstützen, er durfte ihnen ^ber weder selbständig befehlen, noch Eingaben von ihnen *Uein erledigen. Derartige Dinge waren der Regierung Vorzutragen und von ihr zu beschliessen.

Gemeinsam mit der Regierung hatte er den Juden- Schutz zu gewähren und den Geleitsgulden zu empfangen.

») Tuner S. 501. ») C 86 f. 50 f., f. 120 ff., f. 131 ff. etc. Z«iuchr. f. Getcb. d. Oberrh. N.F. XXII. 1. 6

82

ieem«imans

Die Freiheiten, Gewohnheilen und Gerechtigkeiten d^ Untertanen hatte er KU achten und g"egen fremde Eingriffe zu verteidigen.

Für sichere und unparteiische Rechtspflege musste er sorgen und in allen schwierigen Fällen sich Rat in Inns- bruck holen.

Er musste in dem Schlosse in EnsLsheim, in der jetzt zerstörten tKönigsburg* wohnen.

Seinen vielen Pflichten stand eine ganze Reihe von Vorteilen und Nutzungsrechten gegenüber» deren Aufiahlung hier zu weit führen würde.

Die übrigen Mitglieder des Regimentes hjessen Räte oder Regenten. Ihre Zahl war zu den verschiedenen Zeiten verschieden 1). Im Jahre 1523 waren, wenn man den Statt- halter mitrechnet, drei adelige und drei rechtsgelehrte Räte vorhanden. Ausserdem gehörten der Kanzler und der Fiskal odei* Kammerprokurator. die stets doctores juris waren, zum notwendigen Bestand des Regiments.

Besoldete Advokaten, die als Rechtsbeistände und Hilfspersonen für die Räte dienten. Sekretäre und Ifi- grossisten, Marschälke als Vollstreckungsbeamte» reitende, einspännige und Fussboten vervollständigten das Personal-

Für die Kanzlei wurde am 20. März 1544 eine beson dere »Kanzleiordnung« erlassen. Dr. Beatus Widmann*), der Kanzler von Tirol, war ihr Verfasser. Soviel fest- gestellt werden konnte, blieb sie für die vorderöster- reichischen Lande im Oberelsass stets unverändert in Geltung.

Das Haupt der Kanzlei war der Kanzler* wie oben- erwähnt, ein rechtsgelehrter Rat des Regiments. Er konnte sich durch ein anderes juristisches Mitglied der Regierung

') K- ReusB a, n. O. S. 364 behauptet, es sewn 1533 iq £nsi»fa«ini

n^un coii&eilLer& odrr >Känim«rräte* gewesen, dit sich in r-wei Gmppeß, U cliattibre de justice |das Reeiment) und la chanibre des coraples, (die Kämmeif gcteih hätten. Den Vorsitz habe der StütUiatter g*rQhrl. Diese Behauptung ist durcha-ui irrig, [523 bestand noch keine Kammer, der Sutthalter wai stets nur in der Regierung tAllg und niemals fährten ander« RAte tlt die der Kammer selbst den Titel: »Kammerrätct, ») s. Hirn ■. a. O. S. 478 Aom. 2.

>rSfltierretc:)if9cbe Behörden in EDsisheim.

«3

Wie

vertreten lassen. Dieser Vertreter führte dann die Amts- bezeichnung »Kan^leivl*^walte^*,

Der Kanzler musste jede einEeJne Sache, die zur Ver- handlung: im Regimentsrate anstand, genau prüfen und le etwaiyen Vorstücke beiziehen, damit er im Rate einen rdneten und gründlichen Vortrag- halten konnte. Nach- dem er geendet hatte» musste der Landvogrt oder sein Statthalter die »Umfrage« halten, d. h, die Räte zur Meinungsäusserung und AbÄtimroung veranlassen. Jeder Rat hatte sein Gutachten abzugeben. Das We^^enlliche ans steinern Ratschlag war vom Kanzler niederzuschreiben; damit er dies ung^estort tun konnte, waren sünstige Ge- spräche in der Beratung verboten.

Die schriftliche Ausfertigung der Beschlüsse und Ur- teile musste der Kanzler überwachen und für ihre Behän- digung oder mündliche Eröffnung an die Behörden oder Parteien sorgen.

Ausserdem sollte der Kanzler die Parteien inner und üuss^r Rats »sanftmütig« hören , ihnen , wenn möglich, Bescheid geben und auf schleunige Erledigung der Sachen bedacht sein*

Die Akten musste er, vor allem in den wichtigen Staatsangelegenheiten, genau kennen und sie sorgfaltig verwahren und ordnen lassen»

Die Schreiben von der Regierung und die von der Kammer in Innsbruck waren in besonderen Fächern auf- wheben und daneben in ein übersichtliches Verzeichnis Dtit kurzer Inhaltsangabe einzutragen.

Die Geheimakten und die besonders wichtigen Schriften hatte ein älterer Kanzleiboamter zu führen und unter Vei*- Khluss zu halten.

Alle anderen Akten waren nach den Angelegenheiten, die sie betrafen, zu scheiden und in besondere Fächer zu verteilen.

Für jedes Fach war ein Inhaltsverzeichnis unter An- gabe der Jahreszahl anzufertigen.

rVie laufenden Geschäfte eines Monats wurden nach Missiven und Supplikationen, nach Aus- und Eingängen ifwrdnct.

6*

84

BeemelmBiit.

Am Ende des Monats kamen die Missiven, je nach ihrem Inhalt, in die passenden Fächer* die Supplikationen wurden allmonatlich in Säcke getan, die Monats- und Jahreszahl als Aufi^chrift zeigften*

Überdies mussten alle Schreiben, ehe sie ausgingen« in ein Register eingetragen werden. Zu diesem Register war wieder eine »Tabulatur*, ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis anzulegen,

Monat für Monat waren die Entwürfe und Abschriften zu heften. Auf die Hefte musste das Monats^ und Jahres- datum gesetzt werden* Die Register und die Aktenhefte waren ebenfalls zu verwahren.

Als Hilfsbeamte standen dem Kanzler zwei Sekretäre (ein Ratssekretär und ein Gerichtssekretarj, ein Registratur und zwei Kanzleischreiher nebst verschiedenen Unter- beamten zur Verfügung.

Der Ratssekretär hatte der Beratung beizuwohnen und auf Grund derselben die Verfügungen zu entwerfen. Nach- dem die Entwürfe vom Kanzler oder der Regierung gebilligt oder verbessert waren, gab sie der Ratssekretar dem Ingrossisten zur Fertigung der Reinschrift, Hess Ent- wurf und Reinschrift kollationieren und die vollzogenen Reinschriften expedieren oder wegfertigen. Auch konnte er den Parteien Über den Ausgang ihrer Sachen Bescheid geben.

Der Gerichtssekretär hatte bei den Sitzungen und Verhören Protokoll zu fitlhren, hatte die Urteile und die anderen Gerichtsurkunden zu verwahren und die nötigen Ausfertigungen zu erteilen. Im Verkehr mit dem Publi- kum musste er streng verschwiegen sein und durfte nicht eine Person gegen die andere beraten.

Dem Registrator lag die Führung der Register mit der Anlegung der Aktenhefte ob. Er war den Sekretären untergeben wie die Kanzleischreiber^ welche das eigent- liche Schreibwesen zu erledigen hatten.

Einer der Kanzleischreiber handelte als «Distributor*. Er hatte die Akten in die Fächer zu verteilen.

Für die sächlichen Bedürfnisse der Kanzlei» so sie nicht durch Taxabgaben gedeckt wurden, zahlte

Vorderösterreichisclie Behörden in Enstsheim.

tirolische Kammer dem Kanzler 400 Gulden und für Lohn- end Zehrkosten der Boten feoo Gulden jährlich').

Für die Unterhaltung zweier Kanzleischreiber und die Hetiung (Behültzung) der Kanzlei sollte der Kanzler lüo Gulden ausg^eben, und zwar 20 Gulden für die Heizung^

Pvttd je 40 Gulden für die Kanzleischreiber, Der Kanzler hatte dieselben Dienststunden wie die Re^iuentsräte. Die Ratszeiten waren auch für die Sekre- täfe verbindlich. Die Kanzletschreiber aber waren nicht nur an die ordentlichen Dienststunden gebunden, sie mussten auch sonst immer zur Hand sein* Allzeit musste man sie m Erledigung" eiliger Sachen finden können. Sie sollten I stül und verschwiegen sein, ihre Kost durften sie nur bei ,■ Blrgern einnehmen; im Notfalle jedoch konnte ihnen ge* " stattet werden, im Wirtshause zu essen. Der Landvog:t allein war befugt, den Beamten der Kanzlei Urlaub zu eneiien.

Bei Dienstreisen stand es dem Kanzler frei, einen Kanzleischreiber mitzunehmen. Für seine eigenen Zwecke <iurfte er die Kanzlei Schreiber nur arbeiten lassen , wenn es sonst der Dienst gestattete*

Die Sekretäre, der Registratur und die Kanzleischreiber wurden vom Landvogt nach einer genau vorgeschriebenen Formel beeidigt.

Der Kanzler war einer der wichtigsten Beamten bei den Hof- und Provinziaibehörden» Er vereinigte in sich die Pflichten eines vortragenden Rats (Kabinetschefs) und die eines Bureauvorstehers,

Die vorländischen Kander in Ensisheim waren meist

sehr bedeutende Leute und gelangten später zu hohem

Ansehen*). Über ihre Tätigkeit im einzelnen würden die

y Register der Kanzlei genaue Auskunft geben » die in

HEnsi&beim gewiss ebenso sorgfältig geführt worden sind.

Http die der übrigen österreichischen Behörden in Inns-

P^ '} 51 A. J. K, Gcschäfii von Hof f. 306 ff. *) Unter Ferdinand L *>f'a li^Diler in Ensisheiir ; Nikolau« Bapst, Claudius ConduncuJa, Bai* ii»ttu Stixmpp, JahanD Ulticb Zasius (der Sohn des berülirtiten Freiburger R«bulehrer», er wurde spSter kaiserlicher Viiekanifer, s- KreuUer a. a. O. & 101 Aum.), Wenddin Arat,

4

86

Beemelmans.

brück'), Wien, Prag- usw. Leider sind aber die in Ensis- heim angeleg^ten Kopialbücher bis auf einige wenige in den Stiarmeti des dreissigjährigen Krieges verloren ge- gangen.

Wer uns bis hierher gefolgt ist, wird versucht sein. zu glauben» die neuen Elnrichtunci'en, welche mit solcher Sorgfalt geschaffen worden waren, hätten sich bald fest- wurzeln und kräftig weiter- entwickeln müssen. Eine so klare und einfache Regimentsinstruktion , so eingehend ausgearbeitete Bestallungen hätten es den Beamten leicht gemacht, sich in derartig genau geregelte Verhältnisse zu finden. Dem war aber nicht soJ

Auch hier zeigte sich, dass die allgemeine Geldnot die Versuche zur Verbesserung der Verwaltung in allen Gebieten hemmte und lähmte. Schon Maximilian hatte sich redlich bemüht, einen geordneten Staatshaushalt zu schaffen. Die fortgesetzten Kriege hatten aber immer wieder alle Ansätze zu besseren Verhältnissen zerstört und das Kammergut erschöpft. Sein Enkel Ferdinand L erbte mit den deutschen Ländern auch die dort herrschende Geldverlegenheit, welche durch die stets wachsende Türken- gefahr nur vcrgrössert wurde.

Die ersten Schwierigkeiten, welche dem jungen Regi- mente in Ensisheim erwuchsen, waren ebenfalls finanzieller Natur. Schon im ersten Jahre nach dem Inkrafttreten der Instruktion begannen die Klagen der Beamten über un- regelmässige Bezahlung ihrer Gehälter*)

Anfangs mussten die Regimentsbeamten das Gehalt, welches jeweils zu Quatember fällig war, auf ihre Kosten und Gefahr in Innsbruck holen lassen*). Dieser Misstand wurde jedoch bereits am i6. Mär^ 15^4 beseitigt und an- geordnet, dass das Geld von der Kammet in Innsbruck

f) pber die Kanzlei in loQsbmck vgl. d,K einffehenden Aut^f&hniDgen bei Hirn a. a. O. S. 47S fT., voo denea dfts meiste wörtlich auch für di^ Knsislueimer Kanzlei gtlt. *} ÄbnUchc Veth&llnisiie haUen scboa aoler MAKtmilmn be&Undcn, S. Adlfrr a~ n. 0> S, 404 A|ini^ K *) Su A-J. tL »Gescbäfft von Höh f. i^i.

I

I

Vorderdsterreicbische Behörden in Ensislieim. ^y

Ensisheim mittels Wechsels oder auf andere Weise dl werd« 'j.

Auf Befehl Ferdinands wurde am 24. Dezember 1554 ein eingehendes Verzeichnis »des Stats und ünstats« des Regiments oder ein Verzeichnis der etat- und au^seretat- mässigen Beamten und ihrer Besoldungen aufgestellt 2).

Der Landvogt erhielt 1200 Gulden Rheinisch, alle Räte je 200 Gulden, der Kammerprokurator eben so viel usw. Diese Besoldungen wurden im Laufe des Bestehens des Regiments erhebhch erhöht»). Die Gehaltsverhältnisse Mnd hier nur insofern zu erwähnen, als sie die Organisation der vorländischen Regierung beleuchten. Wie die Be- stallungen tm einzelnen ergeben , hatten die höheren Beamten die Pflicht, je nach Stellung und Gehalt eine bestimmte Anzahl von wohlgerüsteten Pferden zu halten. Es darf aber bei der Betrachtung der Gehälter nicht ver- gessen werden , dass jeder dieser Beamten noch sehr beträchtliche Naturalnutzungen genoss. Neben freier Wohnung hatten sie Anteil an den Naturalabgaben, sie erhielten Lämmer und Zinshühner, Getreide und Wein^ Holz und Heu, sie hatten Gärten, Fischweiher. Jagden usw. lur Verfügung. In den Bestallungen wurden die Nutzungen genau angeführt und auch die Betrage angegeben, die der Ernannte bei Dienstreisen zu beanspruchen hatte.

Trotz des »Stats«, entgegen allen Befehlen des Fürsten tind ungeachtet der wiederholten und dringenden Be- schwerden des Regiments in Ensisheim kam keine Ord- nung in die Gehaltszahlung. Schon am 18, Juli 1525 waren fUnf Quatember rückständig*) und diese Klagen mussten noch oft wiederholt werden, ohne dass eine ernst- liche Abhilfe geschehen wäre*).

Die Folgen dieser Unordnung blieben nicht aus. Am 2, März 153? baten Regiment imd Kammer in Innsbruck den KOnig*). er möchte doch dafür sorgen, dass die

•) Ebend« f. 229, *) Ebenda f. 306- ■) f. B. erhielt der Land-

ISfc; laut C fi6 f- 1 1 1 ff vin Gehalt vdq [800 Gulden. ») Sl- A- j. K.

VOQ Hpf* r j25 f. 50. *) Su A. J. K. >Ge3chilflt von Hof« 1525

^ *S> H 9% 127- ') ^^^ A. J. K. ^Ab die R6iu. Kgt. M«ieaUt<

533-U f. 14.

88

Beemelmins

Regenten in Knsisheim bezahlt worden, damit sie: »mit irem statten hauswesen zu Ennsissheim weren unnd nit ires gefaliens hinwegfreitten, wenn es yedero geliebe» dann wo nit betzalung beschehe unnd Ordnung gehalten» so see darauf, es werd am yeder haymreitten unnd sich nit mit' wortten aufhalten lassen«. Einstweilen müsse der dortigen Regierung geschrieben werden: *daz sie sich all innhalt irer bestallungen mit irem statten hausswesen geen Ensiss- heim ziehen* da beleiben und den Sachen E. K. May. lannd unnd leut betreffend atiswarten, obligen und die justitia, gerichts unnd rechts fürdem unnd ausrichten unnd on, erlaubnus keiner sich da abwesig mache«. ^H

Diese Ermahnungen fruchteten nichts, weil kelnS Besserung des Besoldungswesens eintrat. Die Unzufrieden- heit unter den Beamten war damals so gross, dass mehrere Räte und sogar der Landvogt Gangolf von Geroldseck ihren Abschied nehmen wollten. Auch das Volk murrte über diese Zustände, Der Statthalter Rudolf. Graf von Sulz, berichtete am 5. August J532J}, beim gemeinen Mann sei ein grosses Geschrei über den Unfleiss bei der Regierung»

König Ferdinand sandte am 18. April 1533 den Grafen Gabriel von Ortenburg^ nach Ensisheim, um die Regenten zum Bleiben zu bewegen und sie damit zu trösten , dass ihnen vom Regiment in Innsbruck ein halbes JahrgeM geschickt werden würde»).

Die Klagen verstummten nicht» wenn auch der Land- vogt einstweilen im Amte blieb.

Am 30. Januar 1535*) meldeten Regierung und Kamml in Innsbruck dem Könige, der vorländische Landvogt habe sich über den Unfleiss der Räte beschwert, sie ritten ohne- Urlaub fort, die Sachen blieben unerledigt liegen. Da alle seine Ermahnungen nichu nützten, müsste vom Hofe

^

^} St. A, J. K, »Aö die Rom. KgL MajestSh 1532 1535 f. 107* >> Scbmidlin », a. O; S. zu ff, Graf Gabriel von Ortenburg war TOm' I. Februar 1539 ab Pfandinhaber der HerrscliÄft LanJser. ") St. A. J. K. ■Von der KgL Majestät« 1532 1534 f. 167. *) St, A J. K. »An dui Rüni. K){l. Maje»UU [533 1535 f> 425.

1

nd» nlP

VorderOiterreichiscbe Behörden in Entisheim. 89

ein ernstlicher Befehl ergehen. In gerichtlichen Dingen herrsche ebenfalls eine grosse Unordnung. In erster Instanz würde so schlecht geurteilt, dass die Recht- suchenden wegen kleiner, schlechter, liederlicher Sachen ia Berufung gingen. Hier müsse eine gesetzliche Regelung erfolgen, wie das schon für Tirol durch die »Landsordnungc geschehen sei.

Es wurde aber immer schlimmer 1 Am 17. Juni 1541 klagte das Regiment in Ensisheim dem Könige, es seien 150 Prozesse unentschieden, die vor zwanzig, dreissig, ja vierzig Jahren anhängig geworden wären; es sei nicht möglich, mit der gegenwärtigen Besetzung des Regiments solche Rückstände aufzuarbeiten. Es fehle auch an Advo- katen und »Rednemc, diese seien immer in anderen Ge- schäften ihrer Parteien verreist, wenn man sie brauche. Zur Aushilfe solle man zwei oder drei doctores juris von der Hochschule in Freiburg während der Universitätsferien zuziehen. Wenn diese neben den Räten der Regierung die alten Sachen aufarbeiteten, würden die Rückstände in zwei Jahren beseitigt sein. Ausserdem sollte man zwei oder vier Advokaten mit je 25 Gulden ständig anstellen, die verpflichtet wären , immer an den Sitzungstagen an- wesend zu sein, den Parteien für billiges Geld zu dienen und sich in den Sachen, in welchen sie unparteiisch wären, wm Urteilen gebrauchen zu lassen.

Dem alterssch wach en Kam merprokurator Veit Sutor solle man sein Gehalt von 100 Gulden um 50 Gulden kürzen und ihm das Halten von zwei Pferden erlassen. Mit den so ersparten 50 Gulden könne man einen Vize- kammerprokurator besolden, der ebenfalls zur Erledigung der Rückstände zu verwenden sei.

Dieser Notschrei von 1 54 1 schloss mit den beweg- lichen Worten : »dieweil wir dann erkhennen, das nicht fnichtbars noch guets bey lannden und leuten gehanndelt noch erhalten werden müg, man halte dann gute ge- strackhte justicia, gericht und recht darinn, so ist unnser gutbedunckhen , undertheniger getrewer maynung» das E. K. M. die sachen weiter notturfftigklich bewegen und Watschlagen lass und zuuorderist Ordnung geb und daran sey, damit die obgemelten hinderstelligen urtailen

zum beldesten verfasst, eroflfnet und auch die künfüigen weiter nit aufgeschoben noch gehäufFt werden.« *)

Infolg^e aller dieser Misstände, die niemals während der ganzen Österreichischen Herrschaft beim Regiment in Ensisheim beseitigt werden konnten*), infolge »des heftigen Sitzens, das manchem unter den Räten die Lebenstage verkürze«^), herrschte unter den Beamten des Regiments ein fortgesetzter Wechsel. Es fehlte oft genug an Raten, um die freigewordenen Stellen zu beseticen, und geeignete Leute waren schwer zu finden. Am 3 1 . August 1 562 berichtete das Regiment in Innsbruck an den Kaiser, dass Dr. Hieronymus Kaiss und Dr. Ulrich Schütz die Rats- stellen mit 300 Gulden Jahresgehalt nicht antreten wollten*?. Der Kaiser schrieb deshalb am 17. September von Prag aus zurück: »dieweil aber unnser Vorderösterreichische regierung diser zeit mit gelehrten gar nit besetzt unnd ainem canntzler alda die pürd allain zu tragen unmügHch, neben dem das auch hierdurch die expedition der gerichl- lichen henndl mit höchster beschwerdt der partheyen auf- gehalten werde unnd also dem recliten sein würkhlicher lau6F gesperrt würdet, so tnuessen wir demnach zu disem mal gleich wol aus der noi ain tugendt machen unnd hierinnen uimser getrewe lanndt unnd louth und der- selben obgelegnen Sachen und hanndlungen mer als disen geringfuegen uncosten ansehen« bewilligen hierauf ge- nediglichen. woverr obernennte hede doctom sich umb die ietz gewondlichen dreyhundert gülden geleiten regi- mentsbesoldung ye nit bestellen lassen wollen, das ir als- dann ainem yeden ainhundert gülden pesserung gebea und machen wellet, dann wir in ainem solchen faal ainem gelerten erfarnen vil lieber 400 als ainem anndern nur 200 ff. raichen wellen.

Darauf werdet Ir mit angeregten zway doctoren le schliessen wissen; wollen wir Euch zu genediger anndt- wurt nit verhalten, und hieran beschicht unnser genediger will unnd mainung«.

») St. A. J. K.. .An die Rom. Kgl. MU 1539— 1542 S 346 ff. «> Hirn a. a. O- S. 461 ff. - ') Hfrn a. a. O. S. 465. •) Sl A. J. K. >VoD der Rom. Kais- Mt.« 1561 1564 f. 41g,

Vorderofteirnchificbe Behärden \ti Enaisbeitn.

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Überall sehen wir, dass Ferdinand I, in der glänzen seiner Regierung' an Sorg"en für das Regimeat in Ensisheim niemals arm wurde. Zu den fortgeseUten cScfew^erigketten. die aus dem Schosse der Behörde selbst entsprangen , kanaen äussere Gefahren , wie Seuchen und Kriege') und der Bauernaufstand *). Mehrmals wurde eine Torilbergehende Verlegung des Regierun gssiues nach Bmsach erwogen ')»

Kleinere Sorgen fehlten auch nicht. So suchte die Stadt Ensisheim ihre Gerichtsbarkeit auf Kosten des Regt- tnenis auszudehnen. Sie beanspruchte das Begnadigungs- recht über ihre Gerichtseingesessenen und wölke deshalb (ihre Urteile nicht der Regierung vorlegen. Femer wollte ie die Witwen und Kinder verstorbener Beamter vor ihr IGerichl ziehen. Die Regierung beanspruchte dagegen die [Gerichtsbarkeit über die Beamtenwitwen als Hofsverwandte ind wollte nur die Beamtenkinder der städtischen Ge- ichtsbarkeii überlassen *). Auch bezüglich der Fiskal- )zesse kam das Regiment mit den Ständen in Streit. IHe beklagten sich: »das der gemain gebrauch durch das gant? Römisch reich in fiscalischen Sachen khain appellation ^Meiiesse«. Die Regierung schlug deshalb dem Landes- vor: »Inen solle aber nit abgestrickht sein, in icn Sachen» da sy oder die iren sich mit ainicher urtl erkhantnus von der regierung in sohchen fiscalischen Sachen beschwerd zu sein vermeinten, an E. Ka. Mt z\x ^upplicieren, so wolte alssdann E. Mt. sy die supplicanten niit gebärender hilff dem rechten und der pilhchait gemess Uit verlassen«,

Ferdinand I. erklärte sich mit diesem Vorschlage ein- Ferstanden. Das Begnadigungsrecht behielt er sich in lien Fällen vor. Die Stadt Ensisheim wurde für ver- lebtet erklärt, dem Regiment eine Abschrift ihrer Ur- It zu geben*).

•^ Sl. A. J. K. »An 4lt Rom. Kfln. Maj.i isj?, 1553. f. io6, 'iSchTuWlin *. ». O. S. 216 IF. ^) S«. A, J K. »Von der Rom. Kays. Wui56t_i5fr4, f. 7Ji, _ *) Sl. A. J, K. 'Ad die Rom. Kön, Mu« *J*w ij. r. 600. •) St, A. J. K. »Von der Rom. Kays. Ml.« 1557 -»Sfe. f. HO.

92

Bcemclmiins.

Vom Hofgericht in Rottweil >) wurde endlich beim Kaiser Klage darüber gefiihrt, dass das Regiment in Ensisheim in seine Zuständigkeit eingreife. Die oberöster- reichische Regierung in Innsbruck nahm aber das vor- ländische Regiment in Schutz und führte aus^ dass die Österreichischen Lande vom Hofgericht in Rottweil eximiert und privilegiert wären. Das Hofgericht könne daher gar nicht österreichische Untertanen vor sich laden.

Wie hierauf entschieden wurde, ist zwar nicht bekannt, es muss aber als sicher angesehen werden» dass der Kaiser nachdrücklich die Rechte seines Hauses gewahrt und die Ansprüche des Hofgerichts zurückgewiesen hat").

{ForfuiBung f<dgi.)

>) St A. J, K, iAn die Röra, lUys. Mt« 1^60, 1561. f. 61. *] BhÜe a. k. O. s. e.

Neuere Porschut^en zur Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz und der oberrheinischen Lande.

Von Konrad Beyerle.

Die Aufforderung der Redaktion dieser Zeitschrift, die wirtschafts- und rechtsgeschichtlichen Arbeiten von Georg Caro (Privatdozent a. d. Un. Zürich), insbesondere seine Studien zu den älteren St. Galler Urkunden (Jahrb. £ schweizer. Gesch. XXVI, 205— 294, XXVÜ, 187—370) and seine gesammelten Beiträge zur älteren deutschen Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte (Leipzig »905. '32 Seiten, Preis 3,50 M.) zu besprechen, ist mir sehr erwünscht. Sie bietet mir Gelegenheit, das Verdienstvolle ^ Caros Arbeiten herauszuheben und anderseits auf seine ablehnende Kritik meiner Arboner Untersuchungen ent- sprechend zu erwidern. Zweifellos bedeuten die zahlreichen Aufsätze und grösseren Abhandlungen Caros zur ost- schweizerischen Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte ^ne beträchtliche Förderung der schwierigen Probleme. ^ie haben vor allem durch Anwendung der statistischen ^lethode manches geklärt und allenthalben, ich nenne nur ^ Below, Brunner, Seeliger, Zustimmung gefunden. Diese Anerkennung scheint jedoch Caro den ruhigen Blick zur Würdigung verwandter Leistungen anderer benommen zu ^ben. Das wird sich unten im einzelnen zeigen.

Zunächst zu den »Studien zu den älteren St. Galler Urkunden«, deren Inhalt Verfasser selbst durch den Unter- 'tel andeutet: »Die Grundbesitzverteilung in der Nordost- chweiz und in den angrenzenden alamannischen Stammes-

94

Beyerle

gebieten zur Karolingerzeit« Nach dem Vorgang" Inaiiia'Sterneg'g (1879) und anderer will Caro die St. Galler Urkundenschätze statistisch in Tabellen aufarbeiten, iinifl daraus möglichst voraussetzungslos die ableitbaren Ergeb- nisse zu ziehen. In einem ersten allgemeinen Abschnitt orientiert er zunächst in nicht einwandfreier Weise über die Entstehungsgeschichte des Klosters St. Gallen, den grundherrlichen Abschichtungsprozeäs von Konstanz völlig" ausser acht lassend, referiert sodann über den Erhaltungs- grad des St. Galler Archivs, wobei er die These aufstellt dass die offenbare Zufälhgkeit der sicher erheblichen Urkundenverluste für einen relativ gleichmassigen Abgang aus allen Urkunden gruppen streite. Es folgt dann eine rein äus&erliche Urkundenstatisiik , die für die Jahre Abtes Grimold (842^875) mit durchschnittlich 6 Urkunden für das Jahr den Höhepunkt ergibt. Jedenfalls ist die Tat- sache sehr bezeichnend und wird für später zu beacht^fi sein, dass der numerische Schwerpunkt der St. Galler Urkunden erst in die Zeit von 818—872, also in die Jahf« nach erfolgter Immunität des Klosters, fallt, wahrend z. B. der Lorcher Urkundenschat^ hauptsächlich der Regierungs- zeit Pippins und Karls entstammt. Von der rohen Zahleil- siatistik wendet sich Caro zu einer Gruppierung der St. Galler Urkunden nach sachlichen t^esichtspunkten. Uttter Anlehnung an die Formulae Sangallenses gö^ langt er zu der Einteilung: Schenkungsurkunden, Tausch- urkunden, Kaufurkunden. Sondergruppen bilden die rätischen Urkunden und die Königsurkunden. Von den erst- genannten drei Kategorien der Privaiurkunden sind difc Kaufurkunden sehr selten, treten die Tauschurkundfen zunächst ebenfalls nur vereinzelt auf und dienen danii gegen Ende des g. Jahrh. vorzugsweise der Arrondierung von Klosterbesitz, Dabei sind die Rechtsgeschäfte häufig eine Mischform von Tausch und Leihe, insofern sich das Kloster von dem in Tausch gegebenen Grundstück eiti6n Leihezins vorbehielt. Indes der Hauptstock der Urkunden enthält Schenkungen. Sie zerfallen in freie Schenkungen mit vöUiger Hingabe des Gutes und in bedingte Schen- kungen, Bei den letztern herrscht grosse Mannigfaltigkeit. Neben blossem Niessbrauchsvorbehalt des Tradenten steht

Zur WirtsduLftsgesckichte der Ostschweiz u. d. Oberrheins. g^

£e grosse Zahl von Precariae oblatae: Auftragungen voh Egen gegen zinsbelastete Rückverleihung. Dabei gestalten &ch die Bedingungen für den Beliehenen sehr verschieden. Die der Grundherrschaft am günstigsten Fälle blosser Vitalleihe einerseits, minimalste Zinsgedinge mit Vererb- lichkeit auf alle Descendenten und eine fQr den Schenker und seine Nachkommen erleichterte Rückkaufsmöglich- keit des geschenkten Gutes anderseits bilden die beiden Extreme. Die danach sehr übersichtlich angelegten Tabellen Caros zeigen nun eine offenbare Entwicklung und bestätigen die früheren Beobachtungen Inamas. Die anfäng- lich zahlreichen Falle freier Schenkungen gehen seit 800 stetig zürfick, die bedingten Schenkungen steigen demgegenüber rasch an, erreichen in der Periode von 820 840 den Höhe- punkt (69) und werden seitdem im Tempo überholt durch Schenkungen mit RGckkaufsvorbehalt (Höhepunkt 861 880 mit 37 Fällen). Die Tauschgeschäfte, die erst seit 840 hervortreten, erreichen 880-900 mit 30 Stück den Höhe- punkt. In einem weiteren Paragraphen fiigt Caro der sachlichen Gruppierung der Urkunden die geographische an. Zu bedauern ist auch hier, dass Verfasser das Ver- hältnis zum Bistum Konstanz ausser acht lässt, das alleiti den relativ späten Besitzerwerb des Klosters in seiner unmittelbaren Umgebung nördlich bis zum Bodensee zu erklären vermag. Die Tabellen Caros ergeben, dass von dem Überlieferten Besitzstand von St (Tallen 53 Proz. Erwerbsfälle auf den Thurgau (einschliesslich Zürichgau und Arbongau), rund 20 Proz. auf die Nordbodenseegaue, 6,2 Proz. auf den Breisgau bekanntlich zu den allet- fr^hesten Erwerbungen gehörig , und gegen 5,2 Proz. auf Hegau und Kletgau, der Rest auf andere Gebiete fallen. Caro konstatiert eine Kreuzung der St. Galler Einflussphäre mit Reichenau und Rheinau, ferner eine seit 820 fortschreitende Verkleinerung des St. Galler Traditions- gebietes, die besonders auffällig in der Baar und im Breis- gau zutage tritt. Ein weiterer Paragraph ist den ständischen Verhältnissen gewidmet. Die St. Galler Urkunden kennen 'lur Freiö und Unfreie, bestätigen mithin das fast völlige fehlen von Halbfreien bei den Alamannen (vgl, jetzt Brunner. Deutsche Rechtsgeschichte l^, 357 zu Note 18).

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Beycrie.

Ebensowenig tritt ein von den Gemeinfreien scharf gesonderter Adelstand hervor, das Wort nobilis komme in den Privaturkunden nur zweimal vor* Dagegen findet sich innerhalb der Freien die bekannte dreifache Abstufung des älamannischen Rechts: niinoflidi, median!, primi. Offenbar war dafür die Grösse des Grundbesitzes massgebend. I^e Urkunden ergeben, dass in erheblicher Zahl Freie, als deren Hauptgruppen nach Caro alle Tradenten und die Urkundenzeugen gelten müssen. Unfreie be- sassen, die als Pertinenzen der Güter behandelt wurden. Für die Differenzierung des Grundbesitzes weist Caro auf das gewiss richtige Moment hin, daas nur der Eigen- tümer zahlreicher Höriger eine erhebliche Rodungstatig- keit entfalten konnte. (Vgl. Brunner, a. a, O., 297, 299 N, 2q), Alle diese Freien, die über angesiedelte Unfreie (servi casati) verfügten, sind als Grundherren anzusprechen. Mit guten Gründen nimmt aber Caro an , dass die Eigen- wirtschaft freier Kleinbauern ohne Hörigenbesitz weit überwog. Nicht überzeugend sind dagegen die hier und an anderer Stelle vorgetragenen Ausführungen Caros, in denen er die Hufe in der herrschenden Bedeutung als normalen Freienbesitz bestreitet und sie nur als grund- herrschaftliches Normalmass des einem servus casatus m- gewiesenen Landes gelten lassen will- Vgl, darüber jeut Brunner, a. a. O*, 283 N. 22. Endlich sucht Caro die zuletzt angedeuteten Fragen der GrundbesitzverteUung nach den St. Galler Urkunden näher auszuführen und aus dem Umfang der Traditionen Schlüsse auf den Grundbesitz der Tradenten zu ziehen. Hier ergeben sich nun bei den viel- fach ganz allgemein gehaltenen Angaben der Urkunden (quicquid posideoin loco . . . oder ähnlich) nur Annäherungs- werte. Mit Recht legt Caro ein Hauptgewicht auf die Feststellung, ob der Tradent seinen gesamten Besitz oder niu* Teile desselben dem hl, Gallus vergabt. Freilich sieht Caro selbst ein» dass die Tabellen dieser Art am wenigsten sichere Ergebnisse bieten. Was er über Rückgang der Unfreien, über durchschnittlich grösseren Grundbesitz im Breisgau und in der Baar gegenüber den Verhältnissen im Turgau festgestellt zu haben glaubt, steht doch auf recht schwachen Füssen.

Zar Wirlschafttgeschkhte der Oitschwdz u, d. Obeirheins.

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Bessere Erg'ebnisse bietet wieder der nach den vielen ^tails des bisher erörterten ersten Abschnittes wenig reckmässig* als »Spezieller Teil« überschriebene zweite Abschnitt- Er versucht auf Grund von verwandtschaft- lichen Zusammenhänj^en, wie sie sich insbesondere durch die Identität der Namen ermitteln lassen, den grösseren Grrundbesitzern im besonderen nachzugehen. Sehr ver- dienstvoll ist die daraus resultierende Zusammenstellung der zusamroengehörenden Namen mit ihrem oft aus- gebreiteten Grundbesitz. Ober Waltram , den Centenar Kder Waltrammlshuntari und Tribun von Arbon. vgl. jetzt HBeyerle, Schriften des Ver. f. Gesch. d. Bodensees, 32 H (1903)« 39- Die Sippe des Halaholf war an mehr als fünfzig Orten begütert. Allerdings gesteht Caro resigniert: »Zur genauen Berechnung der Grösse des Besitzes reichen öie Angaben der Urkunden nicht au^. Nur vereinzelt hOren wir genaueres. So besass Amalpert (St. Galler Urk.- Buch Nr. 1, 5») ein Haus zu Digisheira mit 9 durch Unfreie besetzten Hufen. Warin (a. a, O. Nr. 143) 7 Hufen, Pato U. ä, Ü, Nr. 37z) 3 vestierte Hufen. Mit voller Sicherheit ergibt ach aber die überwiegende Slreulage des grösseren Grundbesitzes. Die St, Galler Urkunden erbringen kaum ein sicheres Beispiel dafiJr, dass ein ganzes Dorf einem Herrn gehört hätte. Dabei wird für später im Auge zu behalten sein, dass dies Ergebnis der St» Galler Urkunden nicht ausschliesst, dass es doch von Anfang an vereinzelt ifcschlossene grössere Grundherrschaftsgebiete gegeben habtn kann. Die Möglichkeit lässt übrigens Caro selbst offen. Recht verdienstlich sind dann die weiteren Unter- jochungen Caros. in denen er den kleineren Grundbesitzern un<i der Verteilung des Grundbesitzes in einzelnen Ort- schaften nachgeht. Er versucht, den Umfang und die Anteile verschiedener Eigentümer an demselben Orte fest- wstellen, gewisserraassen eine Art Grundbuch zu rekon- anjieren für die Dörfer, aus denen Traditionen in grösserer 2ahl vorhanden sind. Gut wird die Erwägung, dass uns in den Tradenten nur ein vöUig unbestimmter Prozentsatz der freien Dorfeinwohner überliefert ist, durch die Heran- tiehung der Zeugenreihen aus den auf ein bestimmtes Dorf hejugUchen Urkunden paralysiert. Das Ergebnis ist für

ttiuchr. t. G»cb. «1. Obrrrh, N.F. XXIL i. 7

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B«yerle,

Caro auch hier, dass es bei Überwiegen der kleineren Grundbesitzer zahlreiche Mittelstufen gab zwi&cheii dem grossen Grundherrn, der über viele vestierte Hufen ver- fugte und dem kleinen Bauern , der seine paar Morien Ackers vergabte» um auf die alten Tage im Klosterspital Unterkunft zu finden. Freilich sind die Ausführungen Caros zu den Dörfern Goldach, Mörswil und Berg, alle unweit St. Gallen im Arbongau, inzwischen durch meine Darlegungen In den Schriften des Vereins f. Gesch. d. Boden&ees 32 (1903), 45 ff Überholt. Sachlich komme ich auf diesen Punkt unten im Zusammenhang zurück.

Im dritten und letzten Abschnitt seiner Studien sucht Caro zu den allgemeinen Problemen der karolingischen Ständeentwicklung Stellung zu nehmen» aus den St, Galler Urkunden *die Veränderungen in der Grundbesitzverteilung und in der sozialen Lage der Bevölkerung in der Karo- lingerzeit« abzulesen. Zunächst findet das Anwachsen des Kirchenguts im allgemeinen Erörterung, Dasselbe ist ein Symptom für die Bildung grosser Grundherrschaften. Mit Nachdruck wird aber von Caro, nach dem Vorgange Inamas, betont, dass nicht Addition der in den Traditions* Urkunden aufgezählten Güter das richtige Bild gibt, son- dem genaue Prüfung der Urkundeninhalte nach ihren Gattungen. Da zeigt sich dann, dass nur ein Zehntel der St. Galler Erwerbsurkunden freie Schenkungen enthalten. dass dagegen bei den weit überwiegenden bedingten Schenkungen das Kloster nur einen massigen, oft mini- malen Zins und die Aussicht auf den Heimfall nach dem Tod des Schenkers oder ev, seiner Kinder bzw. Nach- kommen überhaupt erwarb, dass sich aber die wirtschaft- liche Situation des Klosters noch prekärer gestaltete, wenn die Precaria oblata mit Rückverleihung des vergabten Gutes nebst der eines Stückes Klostergut verknüpft war, desgleichen bei den zahlreichen Traditionen mit Rück- kaufsvorbehalt. So ist wirtschaftlich festzustellen: EHe St. Galler Traditionen »brachten dem Kloster ungleich weniger Ertrag, als die Menge der weithin zerstreuten Güter erwarten Hesse«. Folgt eine tabellarische Aufmachung über das Verhältnis von wirklichem Landbesitz des Klosters zu seinen Zinsgütern unter Berücksiclitigung des Ertrags

Zur Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz u. d. Oberrheins. gg

der letzteren. VoUerwerb nimmt Caro an für 130 Fälle privater und 12 Falle königlicher Schenkungen, letztere zwischen 860 und 912 fallend.

Bei den Auftragungen findet die Wiederverleihung sdion seit 800 nur noch ausnahmsweise gegen Frondienste statt; die Naturalabgaben, die zunächst eher höher sind als bei angesiedelten Unfreien (Kompensation für die weg- &Uenden Fronden), weichen im 9. Jahrh. immer mehr reinem Geldzins, und dieser letztere hat die Tendenz fortwährenden Sinkens, bis er in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. massen- haft den Minimalbetrag von 2 oder gar nur i Denar erreicht. Weder besteht im allgemeinen eine Wertrelation zwischen der Eigennutzung des Beliehenen und dem an das Kloster zu entrichtenden Zins, noch zwischen Bodenwert oder Jahreszins und Rückkaufssumme bei den Fallen des Ruck- kau&vorbehaltes. Im Gegenteil lässt sich eine gewisse Nonn des zu einer bestimmten Zeit üblichen Zinses fest- stellen, der sich dann in zahlreichen Fällen wiederholt und im Geldzins die eben berührte Tendenz des Sinkens auf- weist. Auch die vereinbarte Rückkaufssumme hat sinkende Tendenz bis herab zu i Solidus für eine tradierte Hufe. Bei Rückverleihung als Erbzinsgut zeigt sich die überall beobachtete Erscheinung, dem Nachfolger im Zinsgut höheren Zins und höhere Rückkaufssumme aufzulegen, hier sind Steigerungen um das Zehnfache vorhanden. Der folgende Paragraph, in welchem Caro die Entstehung des St. Galler Besitzes in einzelnen Ortschaften untersucht, wirft an all- gemeinen Ergebnissen nur die Bestätigung des Satzes ab, dass auch der Besitz des Klosters St. Gallen grundsätzlich Streubesitz war, wenn auch Tendenz und Erfolg des Klosters unverkennbar ist , an den Hauptpunkten seines Besitzes einen möglichst beträchtlichen Teil des Grundes und Boden in seine Einflussphäre zu bringen. Wegen der Dörfer Goldach und Berg vgl. auch hier Beyerle a. a. O. und unten im Text. Endlich erörtert Caro die Ursachen der Traditionen und ihre Folgen für die soziale Lage der Tra- denten. Die Entstehung der geistlichen Grundherrschaft Von St. Gallen bedeutet in den vielen Fällen der Tradition vestierter Hufen nur einen Wechsel des Grundherrn ohne erhebliche wirtschaftliche Verschiebung. Das Hauptproblem

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Beyerle

ist vielmehr die Frage, welchen Einfluss die Auftragung-en und Rückverleihungen auf die wirL^^chaftliche und recht- liche Stellung der Tradenten ausübten. Ohne ein allseidg klares Bild bieten zu können, vermag Caro doch eine Reihe beachtenswerter Gesichtspunkte ins Feld zu führent die als Klärung- dieser schwierigen Frage allgemeine An- erkennung gefunden haben. Zunächst hinsichtlich der Beweggründe zu den zahlreichen Traditionen, Es zeigt sich. das5 das religiöse Motiv, die Sorge für das Seelen- heil des Schenkers, durchaus im Vordergrund steht. Da- gegen bieten die St. Galler Urkunden für den bekannten Sat^, dass sich Gemeinfreie in grosser Zahl zur Abschüttelung der drückenden Heereslast und Dingpflicht in Hörigkeit begeben hätten (vgl* jetzt Brunn er, a. a. O., agg f,), keine greifbare Stütze. Nur zwei Fälle von Ergebung in das Mundiburdium des Klosters sind überliefert. Es sei auf die hierher bedeutsamen Ausführungen von Caro Qahrb. f. schweizer. Gesch, 27, 346 ff.) ausdrücklich hingewiesen. Es scheint ganz unsicher, ob infolge der kirchlichen IinmU' nität, die übrigens für St. Gallen erst seit 818 d. h. mit Urkunde Nr. 233 des vorhandenen Bestandes wirksam sein konnte» die Tradition des Besitztums persönliche Abhängig- keit des Tradenten mit sich zog^ insbesondere, wenn die Tradenten nur einen Teil ihrer Habe tradierten. Dass gerade in den letzteren Fällen der Wunsch nach kirch- lichem Schutz nicht das treibende Motiv sein konnte, liegt klar zutage. Ohne auch in diesem Falle die Beziehung von St, Gallen zum Bistum Konstanz scharf zu erfa<^en, hebt Caro doch mit Recht hervor, dass ein Kloster» das bis 818 selbst so sehr um Freiheit und Königsschutz kämpfte, nicht gerade als der geeignetste Patron für schutzsuchende Gemeinfreie sich dargestellt haben kann. Anderseits entspricht der sich gegen Ende der Karolinger- zeit steigernden allgemeinen Unsicherheit nicht eine Mehrung, vielmehr eine Abnahme der Traditionen, und dies trotz der immer besseren Leihebedingungen. »Aber auch die wirtschaftliche Abhängigkeil, in die der Tradent geriet, darf nicht überschätzt werden*. Es ist lediglich ein Eigeniumsübergang nebst Zinsbestellung zu erkennen, wobei der Zins im Verhältnis zur Grundrente höchst gering"

Zot WirUchafbgeackichte der Ostscbweii u, d. Oberrlinfls.

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Dem Versiegen der Traditionen muss ein Nachlassen religiösen Schenkungseifers ent»iprochen haben, Troti Traditionen und neben ihnen hielt sich ein gemein- eier Stand, der noch mit einer lebhaften Erwerbstendenz der Arbeit war. durch umfangreiche Rodung Neugüter schaffen. Allerdings waren darin die grösseren